MetallRente.BU mit neuen Features

MetallRenteVermittlerinformationNr.6|Berlin,12.Juli2016
MetallRente.BU mit neuen Features
Ab dem 18. Juli bieten wir Ihnen neue Highlights in unserer MetallRente.BU. Neben einer stärker
differenzierten Tarifstruktur bei den Berufen sind wichtige Produktfeatures hinzugekommen und
bestehende Features wurden optimiert.
Zudem wird MetallRente Mitte August eine ad hoc Online-Risikoprüfung (vers.diagnose) im Bereich
der privaten Arbeitskraftabsicherung einführen und in diesem Zusammenhang eine 48-Stunden
Policierungsgarantie geben.
I. Neugestaltung der Tarifstruktur
Anstelle der bisher sechs Berufsgruppen unterscheiden wir jetzt in 12 Berufsklassen. Dadurch kann im
Pricing stärker differenziert werden und es gibt flexiblere „Wanderungsmöglichkeiten“ innerhalb eines
Berufes. Bereits einzelne Faktoren können zu einer besseren Eingruppierung führen.
II. Neue optionale Produktfeatures
a) Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Rente)
Ist ein Versicherter bereits seit 4 Monaten arbeitsunfähig und wird für weitere 2 Monate krankgeschrieben,
erhält er eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der abgeschlossenen BU-Rente (AU-Rente). Die AU-Rente
erhält er auch, wenn er bereits 6 Monate arbeitsunfähig ist. Die AU-Rente wird jeweils rückwirkend und für
einen Gesamtzeitraum von bis zu 24 Monaten bezahlt, ohne dass ein BU-Leistungsantrag eingereicht
werden muss.
b) Schwere-Krankheiten-Option
Künftig besteht die Möglichkeit, die 12, 24 oder 36-fache BU-Rente als einmaliges Kapital bei folgenden
schweren Krankheiten abzusichern:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Koma
- Querschnittslähmung
- Schwere Kopfverletzung / Schädel-Hirn-Trauma
- Blindheit
- Sprachverlust
- Taubheit
Die Leistung wird bei Eintritt der Krankheit unabhängig von einer BU-Rente gezahlt.
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c) care-Option Plus
Die bestehende care-Option wird um die care-Option Plus erweitert. Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit (z. B.
im Alter von 50 Jahren) erhält der Versicherte eine Pflegeleistung in Höhe der doppelten versicherten BURente bis zum vereinbarten Endalter der BU (z. B. Alter 67 Jahre).
III. Weitere Verbesserungen
a) Erweiterung Stufentarif
Der Stufentarif mit 3, 4 und 5 Jahren erfreut sich bereits sehr großer Beliebtheit. Um Schülern, Azubis und
Studenten kurz vor Ausbildungsabschluss ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, wird dieser
jetzt um die Stufen 1 und 2 Jahre erweitert.
b) Schüler jetzt ab 10 Jahren versicherbar
Bei den Schülern wird das Mindesteintrittsalter von 15 auf 10 Jahre gesenkt. Versicherte mit einem
MetallRente-Bezugsvertrag können somit ihren Kindern bereits ab dem 10. Lebensjahr einen
Berufsunfähigkeitsschutz ermöglichen und von dem speziellen MetallRente Ausbildungstarif profitieren. Hat
ein Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben, das einer der
Branchen des Versorgungswerks MetallRente angehört, kann er als Schüler (ohne Bezugsvertrag der
Eltern) in der MetallRente.BU 4U versichert werden. Schüler können sich bis maximal 1.000 EUR monatlich
absichern.
c) Studenten in einem MetallRente-nahen Studiengang jetzt versicherbar
Studenten bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Studiengang in einem Beruf der Branchen des
Versorgungswerks MetallRente mündet, können ab sofort bereits im Studium einen Vertrag zur
Arbeitskraftabsicherung über MetallRente (ohne Bezugsvertrag der Eltern) abschließen. Die maximale
Absicherungshöhe beträgt für Studenten in einem Bachelorstudiengang 1.250 EUR monatlich und für
Studenten in einem Masterstudiengang 1.500 EUR monatlich.
Beispiel: Ein Student der Fachrichtung Fahrzeugtechnik kann sich ab sofort bereits im Studium über
MetallRente absichern.
d) Erweiterung der Nachversicherungsgarantien
• Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie verbessert
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Bisher war die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie genau 5 Jahre nach Abschluss
der Versorgung möglich.
Diese wird jetzt auf einen Zeitraum von innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der
Berufsunfähigkeitsversorgung erweitert.
Die Höhe der Nachversicherung beträgt maximal 500 EUR (höchstens jedoch 100% der
Anfangsrente) mit einer Wartezeit von 6 Monaten.
Wartezeit gilt nicht bei Unfällen
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Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien erweitert
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Abschluss einer beruflichen Qualifikation ohne Abstellen auf eine Einkommenssteigerung (z.B.
nach bestandener Meisterprüfung bekommt der Versicherte nicht unmittelbar eine Meisterstelle,
die zur Einkommenssteigerung führen würde)
Aufnahme einer hauptberuflichen nichtselbstständigen Vollzeittätigkeit in Festanstellung
(Klarstellung: Student geht ins Berufsleben)
Wiederaufnahme der Berufstätigkeit spätestens 18 Monate nach Geburt eines Kindes des
Versicherten
e) Dynamik - jetzt grenzenlos
Versicherte haben ab sofort die Möglichkeit, jährlich über den Dynamikeinschluss zu entscheiden. Auch bei
wiederholtem Widerspruch besteht die Möglichkeit weiter.
f) Verbesserungen bei der wirtschaftlichen Risikoprüfung
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Hausfrauen: maximale versicherbare monatliche BU-Rente 1.000 EUR. Vorversicherungen werden
angerechnet.
Studenten im Masterstudium: maximal versicherbare BU-Monatsrente: 1.500 EUR
g) Bedingungsverbesserungen
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Infektionsklausel: Fester Bestandteil in den AVB
Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserungen bei laufendem BU-Fall
Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsklassen
IV. Service im Leistungsfall
Im Leistungsfall erhält der Versicherte einen fest definierten Ansprechpartner und somit eine persönliche,
individuelle Betreuung. Darüberhinaus kann der Versicherte im BU-Leistungsantrag die Swiss Life von der
Schweigepflicht gegenüber dem Vermittler entbinden, damit auch der Vermittler den Kunden im Leistungsfall
begleiten kann.
V. Vertriebsunterstützung
Alle Details zu den Neuerungen finden Sie im Vermittler-Factsheet MR 9005. Die entsprechenden
vertriebsunterstützenden Materialien haben wir ebenfalls für Sie angepasst und ergänzt. Sie finden diese ab
18. Juli 2016 im MetallRente Vertriebsportal und in der MetallRente eBrochure.
Der BU-Rechner inkl. der Neuerungen steht Ihnen ab 18. Juli 2016 auf www.metallrente.de und im
MetallRente Vertriebsportal zur Verfügung. Mit dem nächsten Update stellen wir den BURechner auf allen
anderen Kanälen (auch offline) zur Verfügung.
VI. Ad hoc Online Risikoprüfung bei MetallRente.AKS
Ab Mitte August wird MetallRente das Online-Risikoprüfungstool vers.diagnose einführen. Vers.diagnose
bietet die Möglichkeit mit der Eingabe weniger Kundendaten ad hoc eine verbindlichen medizinischen
Entscheidung zur Annahme von privater MetallRente.BU oder MetallRente.EMI zu erhalten.
Zeitgleich mit der Einführung von vers.diagnose bietet MetallRente eine 48-Stunden Policierungsgarantie für
alle privaten MetallRente.AKS Anträge die über vers.diagnos.eingereicht werden. Einzige Voraussetzung
dafür ist, dass dem Antrag das vom Kunden unterzeichnete Protokoll mit dem verbindlichen Votum aus
vers.diagnose hinsichtlich der Versicherbarkeit des Kunden beifügt wird.
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VII. Übergangsregelung
Im Rahmen der Übergangsregelung werden noch bis zum 16.08.2016 Anträge nach MR.BU alt
angenommen. Der Antrag muss vor dem 16.08.2016 vom Kunden unterschrieben worden und bei Swiss Life
eingegangen sein. Letztmöglicher Versicherungsbeginn für die „MR.BU alt“ ist der 1.10.2016. Für
Versicherungsbeginn ab dem 1.11.2016 und später gilt nur noch die neue MR.BU.
Eine erfolgreiche Vertriebsarbeit mit der jetzt noch besseren MetallRente.BU wünscht Ihnen
Ihr
MetallRente-Team