Visumverfahren (deutsch)

Stand: August 2016
Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
Allgemeines
Das Visum muss persönlich bei der Botschaft beantragt werden, mit allen erforderlichen Unterlagen.
Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Den Link finden
Sie auf unserer Homepage. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Einreichung i.d.R.
mehrere Wochen beträgt.
Benötigte Unterlagen
Für alle Anträge müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
 zwei Antragsformulare, komplett ausgefüllt und persönlich unterschrieben (auf der Website
der Botschaft zum Download erhältlich)
 zwei biometriefähige Passfotos (Muster auf der Website der Botschaft)
 Reisepass, noch mind. 6 Monate gültig (Original + 2 Kopien von allen Seiten mit Eintragungen);
ggf. vorhergehende Pässe (die deutsche oder schwedische Visas enthalten)
 gültige schwedische Aufenthaltserlaubnis (Original + 2 Kopien): Uppehållstillstånd-Karte oder,
bei Asylbewerbern, gültige LMA-Karte & Quittung des Antrages von Migrationsverket.
 englischsprachiger Personbevis (familjebevis) von Skatteverket mit Stempel und Signatur
 Visumgebühren (z.Zt. ca. 660,- SEK, wechselkursabhängig)
Zusätzlich sind folgende Unterlagen notwendig, je nach Art des Antrags:
Für Ehegattennachzug
 Heiratsurkunde (Original + 2 Kopien). Bei Eheschließung in Schweden müssen die von
Skatteverket ausgestellten intyg vigsel und registerutdrag vigsel vorgelegt werden.
 deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde / des Eheschließungsnachweises (Original +
2 Kopien)
 zwei Kopien des Reisepasses des Ehepartners in Deutschland; bei ausländischem Ehepartner
mit Kopien der deutschen Aufenthaltserlaubnis
 Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Infos dazu auf der Website der
Botschaft), Original + 2 Kopien.
Für Studium
 Zulassungsbescheid oder Bewerberbestätigung der deutschen Hochschule (Original +
2 Kopien)
 Nachweise über das bisherige Studium in Schweden (Original + 2 Kopien)
 Nachweis über Kenntnisse in der Unterrichtssprache (Original + 2 Kopien)
 Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland (Original + 2 Kopien), d. h.
 ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von mindestens
8.640,- Euro für das erste Studienjahr (bei kürzerer Studienzeit mind. 720,- €/Monat)
oder
 eine Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Sponsors (das Formular
erhält der Sponsor bei der örtlichen Ausländerbehörde)
oder
 Nachweis eines Stipendiums in entsprechender Höhe.
 Nachweis einer in allen Schengenländern gültigen Krankenversicherung (Original + 2 Kopien).
Die Krankenversicherung muss bis zum Abschluss einer studentischen Krankenversicherung in
Deutschland gültig sein und spätestens bei der Ausstellung des Visums nachgewiesen werden.
Die Gültigkeitsdauer des Visums (max. 3 Monate) ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der
Krankenversicherung.
Besuchsadresse:
Skarpögatan 9
115 27 Stockholm
Postadresse:
Box 27832
115 93 Stockholm
Telefon/Telefax
08-6701500 (Telefonzentrale)
08-6701571 (Fax)
E-Mail / Website
[email protected]
www.stockholm.diplo.de
Besuchszeiten der Konsularabteilung:
Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags auch: 13.30 – 15.30 Uhr
Für ein studienfachbezogenes Praktikum
 Praktikumsvertrag, mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums und zur Höhe der Vergütung
(Original + 2 Kopien)
 Möglichst schon die Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis (von der Bundesagentur
für Arbeit), die Ihr Arbeitgeber beantragen kann (Original + 2 Kopien)
 Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Schweden, z.B. über das Studium etc. (Original +
2 Kopien)
 Nachweis zur Qualifikation für die angestrebte Tätigkeit (Original + 2 Kopien)
 Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland (Original + 2 Kopien), d.h.:
 Vergütung in Höhe von mindestens 720,-€/Monat
oder
 ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von mindestens
720,- €/Monat (oder, bei Bedarf, mit dem Differenzbetrag zwischen Vergütung und
dem Mindestbetrag von 720,- €/Monat)
oder
 eine Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Sponsors (das Formular
erhält der Sponsor bei der örtlichen Ausländerbehörde).
 Nachweis einer in allen Schengenländern gültigen Krankenversicherung (Original + 2 Kopien)
Für Arbeitsaufnahme
 Arbeitsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, zur sozialen Absicherung und
zur Höhe des Gehalts (Original + 2 Kopien)
 Nachweis zur Qualifikation für die angestrebte Tätigkeit (Diplom etc.) (Original + 2 Kopien)
 Möglichst schon die Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis (von der Bundesagentur
für Arbeit), die Ihr Arbeitgeber beantragen kann (Original + 2 Kopien)
Für Arbeitssuche im Rahmen der Beantragung einer Blauen Karte EU
Nachweise (jeweils Original + 2 Kopien) über:
 einen deutschen Hochschulabschluss
oder
 einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschulabschluss
oder
 einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
sowie
 eine für alle Schengenländer gültige Krankenversicherung
 die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in Deutschland
 Motivationsschreiben
Wichtige Hinweise
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Unvollständige Anträge werden nicht entgegen genommen!
Pro Person (auch Kinder) muss je ein Termin gebucht werden (siehe Link auf der Homepage).
Das Visumverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. Die Botschaft setzt sich bei
Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.
In der Botschaft gefertigte Kopien kosten 5,- SEK/Seite.
Alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen sollten im Original und sofern erforderlich, mit
deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Die Entscheidung über eine Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer
Unterlagen/Nachweise oder weitere Vorsprachen erfordern.
Krankenversicherungen werden z.B. von Gevfert & Europeiska Reseförsäkringen angeboten.
Bitte geben Sie für die Kontaktaufnahme Ihre E-Mail-Adresse deutlich lesbar ganz oben auf
der ersten Seite des Antragsformulars an.
Haftungsausschluss:
Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum
Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden