NanoRepro AG Marburg Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 31. August 2016 Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25. Juli 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der NanoRepro Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 31. August 2016, um 14.00 Uhr Veranstaltungsraum der Kulturscheune Dagobertshausen, Im Dorfe 14, 35041 Marburg-Dagobertshausen, einberufen. Auf Verlangen des Aktionärs Timo Kuschma wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2016 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: TOP 7 – Satzungsänderung bezüglich der Zusammensetzung und der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates Die Zahl der Mitglieder soll im Rahmen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten infolge der Änderung des § 95 Satz 3 AktG zum 31.12.2015 von drei auf vier Mitglieder erhöht werden. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt: „Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“ Herr Kuschma schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“ TOP 8 – Wahl eines neu hinzutretenden Aufsichtsratsmitgliedes Herr Kuschma stellt sich zur Wahl als zusätzliches Mitglied des Aufsichtsrates, das durch die unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließende Erweiterung des Aufsichtsrates auf insgesamt vier Mitglieder erforderlich wird. Die Wahl soll bereits durch die Hauptversammlung am 31. August 2016 erfolgen und dessen Amtszeit soll bereits mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beginnen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung aus drei und mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Kuschma schlägt der Hauptversammlung vor, aufschiebend bedingt durch die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt, Herrn Timo Kuschma, Buckenhof, Mediziner in den Aufsichtsrat zu wählen. Begründung: Herr Kuschma beabsichtigt, sich auf der Hauptversammlung am 31. August 2016 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wählen zu lassen. Hierzu ist eine Erweiterung des Aufsichtsrates von derzeit drei auf vier Mitglieder erforderlich, da keines der amtierenden Mitglieder zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausscheidet und somit keine Neuwahlen anstehen. Eine Stellungnahme von Seiten des Vorstands und des Aufsichtsrats ist nicht beabsichtigt. Marburg, im August 2016 NanoRepro AG Der Vorstand
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