NanoRepro AG Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche

NanoRepro AG
Marburg
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche
Hauptversammlung am 31. August 2016
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25. Juli 2016
wurde die ordentliche Hauptversammlung der NanoRepro Aktiengesellschaft am
Mittwoch, den 31. August 2016, um 14.00 Uhr Veranstaltungsraum der
Kulturscheune Dagobertshausen, Im Dorfe 14, 35041 Marburg-Dagobertshausen,
einberufen.
Auf Verlangen des Aktionärs Timo Kuschma wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs.
1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August
2016 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit
bekannt gemacht:
TOP 7 – Satzungsänderung bezüglich der Zusammensetzung und der
Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
Die Zahl der Mitglieder soll im Rahmen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten
infolge der Änderung des § 95 Satz 3 AktG zum 31.12.2015 von drei auf vier
Mitglieder erhöht werden.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:
„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“
Herr Kuschma schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“
TOP 8 – Wahl eines neu hinzutretenden Aufsichtsratsmitgliedes
Herr Kuschma stellt sich zur Wahl als zusätzliches Mitglied des Aufsichtsrates,
das durch die unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließende Erweiterung des
Aufsichtsrates auf insgesamt vier Mitglieder erforderlich wird. Die Wahl soll
bereits durch die Hauptversammlung am 31. August 2016 erfolgen und dessen
Amtszeit soll bereits mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7
vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft
beginnen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft in der im Zeitpunkt
der Beschlussfassung geltenden Fassung aus drei und mit Wirksamwerden der
unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1
der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Herr Kuschma schlägt der Hauptversammlung vor, aufschiebend bedingt durch
die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen
Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt,
Herrn Timo Kuschma, Buckenhof, Mediziner
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Begründung:
Herr Kuschma beabsichtigt, sich auf der Hauptversammlung am 31. August 2016
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wählen zu lassen. Hierzu ist eine Erweiterung
des Aufsichtsrates von derzeit drei auf vier Mitglieder erforderlich, da keines der
amtierenden Mitglieder zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausscheidet und
somit keine Neuwahlen anstehen.
Eine Stellungnahme von Seiten des Vorstands und des Aufsichtsrats ist nicht
beabsichtigt.
Marburg, im August 2016
NanoRepro AG
Der Vorstand