Wolfsburg, im Juli 2016 Einladung und zugleich Eintrittsausweis zu der Hauptversammlung am 25. August 2016 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir Sie zu der am Donnerstag, dem 25. August 2016, um 16.00 Uhr, in Vorsfelde, Schützenhaus, Meinstraße 86, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 1.803.833,93 eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20 sowie eine Sonderdividende von EUR 72,00 je Aktie auszuschütten, EUR 334.224,00 den Betrag von in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen EUR 366.000,00 und den Restbetrag von auf neue Rechnung vorzutragen. EUR 670,73 Seite 1 von 4 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Zu Punkt 3 und 4 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 5. Satzungsänderung § 3 Absatz 1 der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 3 Absatz 1 der Satzung der FEAG wie folgt neu zu fassen: „Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Elektrizitätserzeugungsund Verteilungsanlagen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art vornehmen, die mit der öffentlichen Energieversorgung zusammenhängen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung sowie die Vermietung/Verpachtung von Kommunikationsstrukturen, insbesondere von Breitbandtechnologie für die Versorgung der Allgemeinheit mit Sprach- und Datenanschlüssen.“ 6. Satzungsänderung § 19 der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 19 der Satzung der FEAG wie folgt neu zu fassen: „Der Vorstand hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss) sowie den Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen. Unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes der Abschlussprüfer hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinnes machen will.“ 7. Wahlen zum Aufsichtsrat Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Heinrich Banse, Radenbeck, Landwirt; Eckhard Reinecke, Calberlah-Edesbüttel, Landwirt sowie Hermann Lahmann, Wittingen, Landwirt, ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Banse, Reinecke und Lahmann wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Seite 2 von 4 Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen. 8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Für Ihre Anmeldung erhalten Sie mit dieser Einladung eine Rückantwortkarte. Bitte senden Sie uns diese Karte umgehend zurück, wenn Sie an der Hauptversammlung teilnehmen oder ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter teilnimmt. Diese Einladung ist zugleich der Ausweis (=Eintrittskarte) für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Bitte bringen Sie diese Einladung zu der Versammlung mit. Im Anschluss an die Hauptversammlung wird Herr Frank Böttcher vom Institut für Wetter- und Klimakommunikation GmbH einen Vortrag über das Thema „Klimawandel und Energiewende: Aufgaben für eine ganze Generation?“ halten. Mit freundlichen Grüßen Fallersleber ElektrizitätsAktiengesellschaft Der Vorstand gez.: Täger-Farny, Dr. Montebaur, Schönbach, Voges Anlagen: Anmeldekarte zur HV Geschäftsbericht 2015 Kurzvita Frank Böttcher Seite 3 von 4 Hinweis: Nach der Hauptversammlung überweisen wir Ihnen die Dividende für das Geschäftsjahr 2015 auf Ihr Bankkonto. Wenn sich Ihre Kontonummer seit der letztjährigen Gewinnausschüttung geändert hat, bitten wir dringend schriftlich um Mitteilung der neuen Bankverbindung. Dadurch ersparen Sie sich und uns Fehlleitungen der Gewinnausschüttung. Mit der Durchführung der Gewinnausschüttung erhalten Sie auch wieder eine Steuerbescheinigung. Sie ist wichtig für die Abgabe Ihrer persönlichen Steuererklärung. Seite 4 von 4
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