Einladung zur Hauptversammlung

Wolfsburg, im Juli 2016
Einladung und zugleich Eintrittsausweis
zu der Hauptversammlung am 25. August 2016
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
hiermit laden wir Sie zu der am
Donnerstag, dem 25. August 2016, um 16.00 Uhr,
in Vorsfelde, Schützenhaus, Meinstraße 86,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und
dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von
EUR 1.803.833,93
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie
EUR 1.102.939,20
sowie eine Sonderdividende von EUR 72,00 je Aktie
auszuschütten,
EUR
334.224,00
den Betrag von
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
EUR
366.000,00
und den Restbetrag von
auf neue Rechnung vorzutragen.
EUR
670,73
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3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2015
Zu Punkt 3 und 4
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5. Satzungsänderung § 3 Absatz 1 der Satzung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 3 Absatz 1 der Satzung der FEAG
wie folgt neu zu fassen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Elektrizitätserzeugungsund Verteilungsanlagen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art
vornehmen, die mit der öffentlichen Energieversorgung zusammenhängen. Weiterer
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung sowie die Vermietung/Verpachtung
von Kommunikationsstrukturen, insbesondere von Breitbandtechnologie für die Versorgung der Allgemeinheit mit Sprach- und Datenanschlüssen.“
6. Satzungsänderung § 19 der Satzung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den § 19 der Satzung der FEAG wie folgt
neu zu fassen:
„Der Vorstand hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene
Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss)
sowie den Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen. Unverzüglich
nach Eingang des Prüfungsberichtes der Abschlussprüfer hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinnes machen will.“
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der
Aufsichtsratsmitglieder Heinrich Banse, Radenbeck, Landwirt; Eckhard Reinecke,
Calberlah-Edesbüttel, Landwirt sowie Hermann Lahmann, Wittingen, Landwirt, ab.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Banse, Reinecke und Lahmann wieder in
den Aufsichtsrat zu wählen.
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Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.
8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft,
Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft
geführten Aktienregister eingetragen ist.
Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens
am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte
anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin
bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle
der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll
geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Für Ihre Anmeldung erhalten Sie mit dieser Einladung eine Rückantwortkarte. Bitte senden Sie uns
diese Karte umgehend zurück, wenn Sie an der Hauptversammlung teilnehmen oder ein von Ihnen
bevollmächtigter Vertreter teilnimmt.
Diese Einladung ist zugleich der Ausweis (=Eintrittskarte) für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Bitte bringen Sie diese Einladung zu der Versammlung mit.
Im Anschluss an die Hauptversammlung wird Herr Frank Böttcher vom Institut für Wetter- und Klimakommunikation GmbH einen Vortrag über das Thema „Klimawandel und Energiewende: Aufgaben für
eine ganze Generation?“ halten.
Mit freundlichen Grüßen
Fallersleber ElektrizitätsAktiengesellschaft
Der Vorstand
gez.: Täger-Farny, Dr. Montebaur, Schönbach, Voges
Anlagen:
Anmeldekarte zur HV
Geschäftsbericht 2015
Kurzvita Frank Böttcher
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Hinweis:
Nach der Hauptversammlung überweisen wir Ihnen die Dividende für das Geschäftsjahr 2015 auf Ihr
Bankkonto. Wenn sich Ihre Kontonummer seit der letztjährigen Gewinnausschüttung geändert hat,
bitten wir dringend schriftlich um Mitteilung der neuen Bankverbindung. Dadurch ersparen Sie sich
und uns Fehlleitungen der Gewinnausschüttung.
Mit der Durchführung der Gewinnausschüttung erhalten Sie auch wieder eine Steuerbescheinigung.
Sie ist wichtig für die Abgabe Ihrer persönlichen Steuererklärung.
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