Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Kämmereiamt
Az.: 20.V; II.1.V-921.51; 013.131-3025793
Sitzungsvorlage
34/2016
Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH
- Feststellung des Jahresabschlusses 2015
- Entlastung der Geschäftsführung
- Entlastung des Aufsichtsrates
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
7
Kreistag
21.07.2016
öffentlich
2 Anlagen
1. Jahresabschluss 2015 der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH
2. Lagebericht der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH
Beschlussvorschlag
Der Kreistag
1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Breitbandkabel
Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK)
a) den Jahresabschluss 2015 festzustellen,
b) die Geschäftsführung der BLK für das Jahr 2015 und
c) den Aufsichtsrat für das Jahr 2015
zu entlasten.
2. begrüßt die gemeinsamen Anstrengungen der Städte und Gemeinden, mit dem
Landkreis Karlsruhe zusammen, den Glasfaserausbau bis zum Wohnhaus und Gewerbetrieb konsequent umzusetzen.
I. Sachverhalt
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Der Landkreis Karlsruhe ist seit 2014 mit 51 % an der BLK beteiligt. Weiterer Beteiligter
ist die TelemaxX Telekommunikation GmbH mit 49 %. Die BLK hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang sowie den Lagebericht aufzustellen.
Jahresabschluss und Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.
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Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 103 a Nr. 4
GemO und § 15 Abs. 2 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.
Im Zeitraum von Mitte bis Ende März 2016 wurde von den Wirtschaftsprüfern der
KPMG der Jahresabschluss geprüft. Der Prüfungsumfang erstreckte sich dabei auf den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Darüber
hinaus erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch die Wirtschaftsprüfer führte zu keinen
Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung
zur Einsicht aus.
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der
Lagebericht werden nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung gleichzeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschluss und des Lageberichts
durch die BLK an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe in Raum H 15 22 bzw. H 15 16 öffentlich
ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe durch die BLK wird auf den genauen Auslegungstermin hingewiesen.
Jahresabschluss 2015
Die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft umfassen für das Geschäftsjahr 2015
409 T€. Hiervon sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen (von insgesamt 360 T€) rd. 340 T€ für Rechts- und Beratungskosten sowie Beratungs- und Gutachterkosten angefallen. Der Personalaufwand stellte mit 38 T€ den zweitgrößten Aufwandsposten dar.
Für die Abwicklung der Access-Netz-Maßnahme in der Gemeinde Marxzell sind Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von rd. 10 T€ angefallen. Diese wurden
jedoch durch die Erstattungsbeträge (Umsatzerlöse) der Gemeinde Marxzell ausgeglichen.
Die verbleibenden Aufwendungen in Höhe von 398 T€ wurden durch die Auflösung der
Zuschüsse von Gemeinden als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgeglichen.
Die Gesellschaft weist ein Jahresergebnis von 0,00 € aus.
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Auf der Aktivseite der Bilanz sind im Jahr 2015 erstmalig geleistete Anzahlungen für
Anlagen im Bau verbucht worden. Diese beziehen sich auf die Maßnahme in Rheinstetten und Marxzell. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich,
aufgrund der zeitlichen Abwicklung, auf die noch nicht beglichene Rechnung der Gemeinde Marxzell zum 31.12.2015 für die Abwicklung der Access-Netz-Maßnahme.
Der Betrag in Höhe von 173 T€ unter der Position „sonstige Vermögensgegenstände“
bezieht sich auf die Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt (rd. 22 T€),
ausstehende Überweisungen der Zuschüsse von Bruchsal und Ettlingen (127 T€) und
Forderungen aus Gutschriften (24 €).
Das Girokonto bei der BW Bank weist einen Saldo von 955 T€ zum 31.12.2015 aus.
Auf der Passivseite der Bilanz bleibt das gezeichnete Kapital mit 100 T€ unverändert.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses liegt ein Angebot von der Firma KPMG vor.
Die Rückstellung in Höhe von 5 T€ wurde entsprechend gebildet. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen i. H. v. 143 T€ bestehen aufgrund von Rechnungseingängen im Jahr 2016 für Leistungen aus dem Jahr 2015.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 102 T€ stimmen mit dem
Endbestand aus dem Jahr 2014 überein. Der verbleibende Rest aus der Anschubfinanzierung der Landkreises Karlsruhe wird im Jahr 2016 für die Dokumentation der Infrastruktur verwendet. Die Auswahl musste in enger Abstimmung mit dem Betreiber Inexio
und dem Planer erfolgen, damit sie sinnvoll fortgeschrieben werden kann. Sie dient
auch zur Kontrolle der Betreiberabrechnung. Die Entscheidung wird im 1.Halbjahr 2016
fallen. Anschließend erfolgt der Lizenzerwerb. Damit verbunden ist die Nacherfassung
der Infrastruktur zum 31.12.2015.
Von den Gemeinden wurden im Jahr 2015 insgesamt 1,25 Mio. € Zuschüsse an die
BLK geleistet. Diese wurden unterjährig zunächst als sonstige Verbindlichkeiten verbucht. Mit dem Schluss des Geschäftsjahres und den feststehenden Aufwendungen
wurde ein Teil zum Ausgleich des Jahresergebnisses verwendet. Es erfolgte eine Auflösung der Verbindlichkeit in der Bilanz durch die Verbuchung eines sonstigen Ertrags
in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten
verbleiben ca. 852 T€ für zukünftige Jahre. Insbesondere bei den neuen Pachtstrecken
müssen die Einmalkosten abgerechnet werden. Dafür werden diese Gelder eingesetzt.
Die Bilanzsumme beträgt 1,2 Mio. € zum 31.12.2015.
Der Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht über die Gesellschaft ist in den Anlagen 1
und 2 beigefügt.
Der Aufsichtsrat der BLK hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 die Angelegenheit vorberaten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
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2.
Ausblick 2016
2.1 Ausbau in den Städten und Gemeinden des Landkreises
Für das Jahr 2016 steht die Abwicklung von bereits begonnenen Maßnahmen in
Rheinstetten und Marxzell sowie von neuen Maßnahmen vor allem in den folgenden
Gemeinden im Vordergrund (keine abschließende Auflistung von Maßnahmen der einzelnen Kommunen):
1.
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19.
Bad-Schönborn, FTTC-Ausbau in Langenbrücken West;
Bruchsal, FTTC-Ausbau in Büchenau;
Dettenheim, FTTB-Mitverlegung in Liedolsheim;
Ettlingen, Backboneverbindung Ettlingenweier-Oberweier;
Forst, FTTB Ausbau der Gewerbegebiete Forst und Schwanenwiese sowie der
Schulen;
Graben-Neudorf, FTTB-Ausbau des Industriegebietes Nord;
Karlsbad, FTTC-Ausbau der Ortsteile Auerbach, Spielberg und Mitschelbach;
Kürnbach, FTTB-Ausbau im Zuge der Anbindung der Schulen und FTTC im
gesamten Gemeindegebiet;
Linkenheim-Hochstetten, Mitverlegung bei der Backbonemaßnahme;
Oberderdingen; Ausbau der Gewerbegbeiete und FTTC-Ausbau im Zuge der
Backbonemaßnahme mit teilweise FTTB-Anschlüssen;
Östringen, Ausbau der Gewerbegebiete;
Pfinztal, FTTB-Ausbau des Gewerbegebietes TIPP sowie des Schulzentrums;
Stutensee, Ausbau insbesondere der Gewerbegebiete und die Schulanbindung;
Sulzfeld, Mitverlegung in der Goethestraße und Hauptstraße im Zuge des Backboneanschlusses;
Ubstadt-Weiher, Ausbau der Unteröwisheimer Straße / Seegrabenstraße;
Waghäusel, FTTB-Ausbau der Gewerbegebiete „unter Speyrer Feld“, wie auch
den Gewerbegebieten 5 und 6 wie auch FTTC in Kirrlach und Wiesental;
Walzbachtal Ausbau des Gewerbegebietes Bitschengässle;
Weingarten, u.a. Anschluss des Neubaugebietes Moorblick;
Zaisenhausen, Mitverlegung im Zuge der Sanierung der L618/Brunnenstraße
20. Bad Herrenalb, Anschluss an das Backbone des Landkreises Karlsruhe und
FTTC-Ausbau.
2.1 Allgemeine Entwicklung
a) Koalitionsvertrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU
Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016-2021 bezüglich des
Glasfaserausbaus in Baden-Württemberg folgendes ausgeführt:
„Erfolgreiche Digitalisierung und damit die Zukunft des Mittelstands- und Innovationsstandortes Baden-Württemberg steht und fällt mit der richtigen Infrastruktur. Gerade für
Unternehmen im Ländlichen Raum ist schnelles Internet der entscheidende Standortfaktor.
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Wir werden deshalb den flächendeckenden Ausbau der Breitbandverkabelung intensiv
vorantreiben und dazu finanziell weiter stärken. Für uns hat die Breitbandversorgung
die Qualität einer Daseinsvorsorge. Mit einem Breitbandprogramm wollen wir erhebliche Mittel bereitstellen, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Bandbreiten ab 50
MBit/s im ganzen Land zügig voranzutreiben. Beim Breitbandausbau haben Glasfaserleitungen für uns Vorrang vor kupferbasierten Lösungen. Wir haben mittelfristig das
Ziel, dass jedes Gebäude in Baden-Württemberg einen Glasfaseranschluss erhält. In
besonderem Maße wollen wir die Förderung des Anschlusses von Gewerbegebieten
und Schulen fortsetzen. Der Schwerpunkt des Netzausbaus soll dabei auf dem Glasfaserausbau über das Betreibermodell liegen.“
Das Vorgehen im Landkreis Karlsruhe und die Zielsetzung der BLK erreichen damit
vollumfänglich die Zielsetzung des Koalitionsvertrages.
b) Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur
Zudem entspricht die neue Landesregierung auch den jüngsten Entwicklungen auf EUEbene.
So hat die EU Kommission die Hauptverteiler-Entscheidung (sogenannter Vectoring IIBeschluss) der Bundesnetzagentur nicht bestätigt. In dieser Entscheidung hatte die
Bundesnetzagentur vorgesehen, die Hauptverteiler der Deutschen Telekom zu überlassen, sofern sie alle Hauptverteiler ausbauen würde. Damit ist ein weiterer Klärungsbedarf entstanden, der voraussichtlich nicht vor der Sommerpause abgeschlossen
werden kann. Mit dieser Entscheidung wird aber deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Maßnahmen zur besseren Versorgung mit leistungsfähigen Bandbreiten angesehen werden.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, im Hinblick auf den aktuellen Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom in ein vertieftes Prüfungsverfahren einzutreten. Die Verbände erklärten dazu: „Wir glauben, dass die erklärte Absicht der Bundesnetzagentur, der Telekom für einen großen Teil der Nahbereiche rund um die
Hauptverteiler ein exklusives Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie einzuräumen, ein falsches Signal setzt.“ Erforderlich sei jetzt der rasche, flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen: „Nur mit dem dringend notwendigen Technologiewandel
schaffen wir die Voraussetzungen für die Gigabit-Gesellschaft.“ Der Telekom in den
Nahbereichen ein Monopol für Vectoring einzuräumen, gefährde dagegen die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Ausbauprojekte.
Der Vectoring II Beschluss der Bundesnetzagentur darf damit für weitere drei Monate
nicht umgesetzt werden. Die Kommission greift in ihrer Entscheidung die auch vom
Deutschen Landkreistag vorgebrachten Kritikpunkte auf. Sie macht insbesondere geltend, dass der nur einem Unternehmen vorbehaltene Einsatz von Vectoring im Nahbereich den Ausbau alternativer Infrastrukturen behindere und es Wettbewerbern der
Deutschen Telekom unverhältnismäßig erschwere, ihrerseits Vectoring im Nahbereich
einzusetzen. Darüber hinaus äußert der Kommission grundsätzliche Zweifel daran, ob
ein sog. Layer-2-Zugangsprodukt eine echte Alternative zu dem entbündelten Zugang
darstellen könne.
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Der Deutsche Landkreistag weist ferner auf Folgendes hin:
"Im Einzelnen führt die Kommission aus, dass sich aus dem Einsatz von Vectoring in
den Nahbereichen „nur für eine kleine Gruppe von Endkunden“– konkret geht es um
3,8 Prozent aller Haushalte – höhere Breitbandgeschwindigkeiten erreicht werden können. Selbst diesen Wert hält die Kommission für überhöht, weil die BNetzA die Ausbaupläne der Wettbewerber, die ihrerseits zu Leistungsverbesserungen in den Nahbereichen führten, nicht beachtet habe.“ Des Weiteren habe die BNetzA bei ihrer Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt, „welche potenziellen negativen Effekte ihr Vorschlag auf die Fähigkeit alternativer Betreiber hat, in Glasfaserinfrastrukturen zu investieren.“
Den Einwand, dass der Beschlussvorschlag der BNetzA die Wettbewerber der Telekom
rechtlich nicht daran hindere, ihrerseits in Glasfaserinfrastrukturen in den Nahbereichen
zu investieren, lässt die Kommission nicht gelten.
Vectoring könne zwar als Übergangstechnologie durchaus sinnvoll sein, wo ein sofortiger Glasfaserausbau ausscheide. Dann dürfe aber nicht allein der Telekom, sondern
müsse auch konkurrierenden Anbietern das Zugriffsrecht auf diese Technologie eingeräumt werden, und zwar zu fairen Bedingungen. Das gewährleiste der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur nicht. „Unser Ziel muss es sein, ganz Deutschland sehr
schnell mit hochleistungsfähigen Glasfasernetzen zu versorgen. Dieses Ziel dürfen wir
nicht wegen einer nur punktuellen und überdies nicht nachhaltigen Verbesserung der
Versorgungssituation in den Nahbereichen aus dem Auge verlieren“, so die drei Verbände abschließend.
Vorgehen der Telekom im Landkreis Karlsruhe
Ungeachtet dessen ist die deutsche Telekom dabei ihren Eigenausbau
(VDSL/Vectoring) auch im Landkreis Karlsruhe voranzubringen. In einem gemeinsamen Termin am 4. Mai 2016 zwischen den Städten und Gemeinden, der deutschen
Telekom und dem Landkreis Karlsruhe war man sich soweit einig, dass auch die Eigenausbauabsichten gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) insbesondere bei
den Anträgen gemäß Art 68 Abs.2 TKG mit den übrigen geplanten Tiefbaumaßnahmen
allumfassend abgestimmt werden müssen.
Die EU geht ebenfalls davon aus, dass durch eine allumfassende Abstimmung die Kosten für das Errichten von Hochgeschwindigkeitsnetzen um bis zu 30 Prozent gesenkt
werden können. Einsparpotenziale werden in der besseren Zusammenarbeit aller Beteiligten gesehen. So sollen Bauvorhaben besser koordiniert, bestehende Infrastrukturen wiederverwendet und Leerrohre gemeinsam genutzt werden. Dies ist auch in eine
EU-Richtlinie festgeschrieben worden.
Diese Abstimmung ist für die Städte und Gemeinden, von denen bereits viele den Masterplan für den Breitbandausbau (FTTB) für ihre Stadt bzw. Gemeinde erarbeitet haben,
eine wichtige Voraussetzung um allen Bürgerinnen und Bürgern mittelfristig eine Leistungsfähige Internetversorgung zur Verfügung zu stellen.
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Das Gesamtkonzept (Masterplanung) dient dazu alle Tiefbaumaßnahmen - nicht nur
der deutschen Telekom - auf einander abzustimmen und vorhandene Infrastruktur für
dieses Vorhaben zu nutzen. Auch bildet es die Grundlage für die Förderung durch das
Land Baden-Württemberg.
Um eine fundierte Abstimmung durchzuführen, empfiehlt der Landkreis allen Städten
und Gemeinden die Masterplanungen – soweit noch nicht geschehen - voranzutreiben.
Die BLK wird die Standortsicherungsmaßnahmen mit dem geplanten BackboneAusbau, den FTTC- und FTTB-Ausbau-Maßnahmen der Städte und Gemeinden, die
eventuell vorgesehenen Nahwärmekonzepte (Quartierskonzepte mit Hilfe der Umweltund Energieagentur des Landkreises Karlsruhe) wie auch anderen Tiefbaumaßnahmen
abstimmen, damit folgendes erreicht wird:
1) Reduzierung der Tiefbaumaßnahmen und somit auch der Kosten,
2) Nutzung aller Synergieeffekte um den Bedürfnissen des zügigen Glasfaserausbaus
und dem Ausbau der regenerativen Energien gerecht zu werden,
3) Erhalt der Förderung des Landes beim Breitbandausbau, durch den Nachweis der
Mitnutzung aller Synergieeffekte.
2.3 Förderung 2016
Für Investitionen oder investitionsähnliche Ausgaben stehen Fördergelder von mehreren Millionen vom Land Baden-Württemberg zum Abruf bereit. Bereits im März haben
der Landkreis und erste Kommunen aus dem Landkreis zusammen ein Fördervolumen
von rd. 4 Mio. € erhalten. Im Juli haben weitere Städte und Gemeinden Förderbescheide in Höhe von rd. 600 T€ erhalten.
Die Abwicklung der Maßnahmen und der entsprechenden Förderanträge werden das
Kerngeschäft ab dem Jahr 2016 darstellen. Die Antragsstellung ist bei über 100 Einzelanträgen angekommen, da auch die Schulanschlüsse sinnvolle Ergänzungen der vorliegenden Masterplanungen darstellen und unabhängig des Fördergebietes die maximale Förderung vom Ministerium Ländlicher Raum erhalten.
Erfreulich ist auch der Förderbescheid des Bundes für das Projekt des Landkreises
Karlsruhe in Höhe von 50.000 €. Damit besteht nun zumindest die Möglichkeit, dass die
Kosten der Städte und Gemeinden, die an die Gesellschaft jährlich - abhängig von den
zukünftigen Betreiberentgelten - bezahlt werden müssen (derzeit 1,25 Mio. €), in einem
weiteren Förderverfahren aus Bundesmitteln der Breitbandinitiative unterstützt werden
könnten.
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Netzbetrieb 2016
Weiterhin ist für 2016 erstmalig mit Betreiberentgelten zu rechnen, welche für die Jahre
2016 und 2017 vollständig in der BLK verbleiben sollen. Hier wird es auch darum gehen nun nach und nach die Kunden ans Netz zu bekommen. Der Betreiber Inexio wird
daher gemäß der Ausbauplanung seine Aktivitäten in 2016 deutlich erweitern.
Aber auch die Pachtausgaben werden 2016 in größerem Umfang anfallen, da das
Backbonenetz sich bereits von Flehingen über Karlsruhe nach Neuburgweier
(Rheinstetten) und von Marxzell bis Waghäusel erstreckt.
Von den Städten und Gemeinden werden ebenfalls die vereinbarten Zuschüsse in Höhe von 1,25 Mio. € gemäß der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Karlsruhe angefordert werden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.06.2016 die
Angelegenheit vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Keine finanzielle oder personelle Auswirkung
III. Zuständigkeit
Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Breitbandkabel Landkreis
Karlsruhe GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung. Des Weiteren entscheidet sie
gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 6 über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats.
Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung seinerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 19 der Hauptsatzung des
Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BLK.
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