Grundlehrgang – Umsatzsteuer für die öffentliche Hand

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
HE163117
Dienstag, 15. November 2016
Hotel Monopol
Mannheimer Straße 11–13
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 227370
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
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Seminar
Grundlehrgang –
Umsatzsteuer für die
öffentliche Hand
Dienstag
15. November 2016
Frankfurt am Main
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Thema der öffentlichen Hand als Steuerschuldner hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung die
wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen zunehmend
in den Blick genommen hat. Denn auch die öffentliche Hand kann – zum Teil
unentdeckt – zahlreiche Steuertatbestände erfüllen, auch wenn sie selbst
grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, jedenfalls nicht wenn sie hoheitlich handelt. Dabei war seit jeher die Umsatzsteuer im besonderen Fokus
sowohl der Finanzverwaltung als auch bei steuergestaltenden Überlegungen
des Steuerpflichtigen.
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde nunmehr in einem neu
geschaffenen § 2b UStG vollkommen neu geregelt (Art. 12 G. v. 02.11.2015,
BGBl. S. 1834 – Steueränderungsgesetz 2015). Zukünftig wird die Frage der
Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR)
nicht mehr von dem BgA-Begriff des Körperschaftssteuerrechts, sondern von
dem originären Unternehmerbegriff abhängen, wobei für bestimmte Ausnahmefälle öffentlich-rechtlicher Betätigungen der neu geschaffene § 2b UStG
Begünstigungen für jPdöR bereithält.
Die Veranstaltung wendet sich an Mitarbeiter der Kommunen und kommunaler Unternehmen im Bereich Steuern, die aufgrund ihrer Tätigkeit Erfahrungen besitzen, ihr Wissen aber systematisieren, strukturieren und fundieren
möchten. Da aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
ebenfalls berücksichtigt werden, ist der Lehrgang auch geeignet, um sich auf
den neuesten Stand zu bringen. Die Veranstaltung richtet sich ferner an
Mitarbeiter, die neu eine Tätigkeit im Bereich Steuern aufnehmen. Ziel des
Lehrgangs ist es, den Teilnehmern eine rechtlich fundierte und zugleich
praxisorientierte Einführung in das Umsatzsteuerrecht zu geben, sofern die
Kommune als Steuerschuldner betroffen ist. Die Teilnehmer sollen befähigt
werden, selbständig und sicher im Umsatzsteuerrecht zu arbeiten.
IHRE REFERENTEN
Dipl.-Kfm. Markus Grötecke
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Geschäftsführer bei der Dornbach GmbH,
Mainz. Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung und Beratung von kommunalen
Unternehmen, insbesondere Eigenbetrieben sowie Kommunen und Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und Hessen.
Dipl.-Vw. Gerhard Kopf
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer bei der Dornbach GmbH,
Mainz. Langjährige Tätigkeit in der Prüfung und Beratung von Eigenbetrieben,
Kommunen, Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen, u.a. in
Rheinland-Pfalz.
DIENSTAG, 15. NOVEMBER 2016
Grundlehrgang –
Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
10:00 Uhr
II. Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin
1. Unternehmerbegriff (§ 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG)
2. Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)
3. Einfügung des § 2b UStG in das UStG
III. Steuerbare Umsätze (§ 1 Abs. 1 UStG)
1. Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt
2. Steuerbefreiungen nach § 4 UStG und der Verzicht auf
Steuerbefreiungen nach § 9 UStG
3. Umkehr der Steuerschuldnerschaft § 13 b UStG
4. Sonderfall: echte/unechte Zuschüsse
IV. Vorsteuerabzug (§ 15 UStG, § 15a UStG)
1. Wirtschaftliche Bedeutung; Sinn und Zweck
2. Voraussetzungen
3. Formvorschriften
4. Rechtsfolgen
5. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
V. Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen erstellen
VI. Einzelne Praxisfragen und aktuelle Rechtsprechung
Ende des Seminars
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter und Angehörige der Kämmereien, Steuer- und Rechnungsprüfungsämter sowie von Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern. Geschäftsführer
und Mitarbeiter von kommunalen Unternehmen.
Grundlehrgang –
Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
Beginn des Seminars
I. Allgemeines
1. Sinn und Zweck der Umsatzsteuer
2. Rechtsgrundlagen
a) UStG
b) Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
c) MwStSystRL
3. Grundbegriffe des Umsatzsteuerrechts
4. Systematik der Umsatzsteuer
5. Bedeutung der Umsatzsteuer der öffentliche Hand
16:30 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
HE163117, Dienstag, 15. November 2016, Frankfurt am Main
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
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