HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER HE163117 Dienstag, 15. November 2016 Hotel Monopol Mannheimer Straße 11–13 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 227370 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Grundlehrgang – Umsatzsteuer für die öffentliche Hand Dienstag 15. November 2016 Frankfurt am Main www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Thema der öffentlichen Hand als Steuerschuldner hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen zunehmend in den Blick genommen hat. Denn auch die öffentliche Hand kann – zum Teil unentdeckt – zahlreiche Steuertatbestände erfüllen, auch wenn sie selbst grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, jedenfalls nicht wenn sie hoheitlich handelt. Dabei war seit jeher die Umsatzsteuer im besonderen Fokus sowohl der Finanzverwaltung als auch bei steuergestaltenden Überlegungen des Steuerpflichtigen. Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde nunmehr in einem neu geschaffenen § 2b UStG vollkommen neu geregelt (Art. 12 G. v. 02.11.2015, BGBl. S. 1834 – Steueränderungsgesetz 2015). Zukünftig wird die Frage der Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) nicht mehr von dem BgA-Begriff des Körperschaftssteuerrechts, sondern von dem originären Unternehmerbegriff abhängen, wobei für bestimmte Ausnahmefälle öffentlich-rechtlicher Betätigungen der neu geschaffene § 2b UStG Begünstigungen für jPdöR bereithält. Die Veranstaltung wendet sich an Mitarbeiter der Kommunen und kommunaler Unternehmen im Bereich Steuern, die aufgrund ihrer Tätigkeit Erfahrungen besitzen, ihr Wissen aber systematisieren, strukturieren und fundieren möchten. Da aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ebenfalls berücksichtigt werden, ist der Lehrgang auch geeignet, um sich auf den neuesten Stand zu bringen. Die Veranstaltung richtet sich ferner an Mitarbeiter, die neu eine Tätigkeit im Bereich Steuern aufnehmen. Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmern eine rechtlich fundierte und zugleich praxisorientierte Einführung in das Umsatzsteuerrecht zu geben, sofern die Kommune als Steuerschuldner betroffen ist. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig und sicher im Umsatzsteuerrecht zu arbeiten. IHRE REFERENTEN Dipl.-Kfm. Markus Grötecke Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Geschäftsführer bei der Dornbach GmbH, Mainz. Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung und Beratung von kommunalen Unternehmen, insbesondere Eigenbetrieben sowie Kommunen und Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und Hessen. Dipl.-Vw. Gerhard Kopf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer bei der Dornbach GmbH, Mainz. Langjährige Tätigkeit in der Prüfung und Beratung von Eigenbetrieben, Kommunen, Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Rheinland-Pfalz. DIENSTAG, 15. NOVEMBER 2016 Grundlehrgang – Umsatzsteuer für die öffentliche Hand 10:00 Uhr II. Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin 1. Unternehmerbegriff (§ 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) 2. Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) 3. Einfügung des § 2b UStG in das UStG III. Steuerbare Umsätze (§ 1 Abs. 1 UStG) 1. Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt 2. Steuerbefreiungen nach § 4 UStG und der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG 3. Umkehr der Steuerschuldnerschaft § 13 b UStG 4. Sonderfall: echte/unechte Zuschüsse IV. Vorsteuerabzug (§ 15 UStG, § 15a UStG) 1. Wirtschaftliche Bedeutung; Sinn und Zweck 2. Voraussetzungen 3. Formvorschriften 4. Rechtsfolgen 5. Berichtigung des Vorsteuerabzugs V. Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen erstellen VI. Einzelne Praxisfragen und aktuelle Rechtsprechung Ende des Seminars AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter und Angehörige der Kämmereien, Steuer- und Rechnungsprüfungsämter sowie von Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern. Geschäftsführer und Mitarbeiter von kommunalen Unternehmen. Grundlehrgang – Umsatzsteuer für die öffentliche Hand Beginn des Seminars I. Allgemeines 1. Sinn und Zweck der Umsatzsteuer 2. Rechtsgrundlagen a) UStG b) Verordnungen, Verwaltungsvorschriften c) MwStSystRL 3. Grundbegriffe des Umsatzsteuerrechts 4. Systematik der Umsatzsteuer 5. Bedeutung der Umsatzsteuer der öffentliche Hand 16:30 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause HE163117, Dienstag, 15. November 2016, Frankfurt am Main Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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