HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW162304 Dienstag, 5. April 2016 Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH Bahnhofstr. 61 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 758575-337 Telefax: 0711 758575-339 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13, 71063 Sindelfingen· Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – inkl. § 2b UStG Dienstag 5. April 2016 Leinfelden-Echterdingen www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Thema der öffentlichen Hand als Steuerschuldner hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen zunehmend in den Blick genommen hat. Denn auch die öffentliche Hand kann – zum Teil unentdeckt – zahlreiche Steuertatbestände erfüllen, auch wenn sie selbst grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, jedenfalls nicht wenn sie hoheitlich handelt. Dabei war seit jeher die Umsatzsteuer im besonderen Fokus sowohl der Finanzverwaltung als auch bei steuergestaltenden Überlegungen des Steuerpflichtigen. Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde nunmehr in einem neu geschaffenen § 2b UStG vollkommen neu geregelt (Art. 12 G. v. 02.11.2015, BGBl. S. 1834 – Steueränderungsgesetz 2015). Zukünftig wird die Frage der Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) nicht mehr von dem BgA-Begriff des Körperschaftssteuerrechts, sondern von dem originären Unternehmerbegriff abhängen, wobei für bestimmte Ausnahmefälle öffentlich-rechtlicher Betätigungen der neu geschaffene § 2b UStG Begünstigungen für jPdöR bereithält. Das Seminar informiert über die Grundsätze der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Ein Schwerpunkt des Seminars wird wegen dessen Aktualität und Brisanz die gesetzliche Neuregelung des § 2b UStG sein. DIENSTAG, 5. APRIL 2016 Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – inkl. § 2b UStG 10:00 Uhr Seminarbeginn 1. Die Umsatzsteuer in Abgrenzung zu anderen Steuerarten (Übersicht: Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer) 2. Begriffsklärung zu Rechts- und Organisationsformen kommunaler Unternehmen, u.a.: − Eigenbetrieb − Eigengesellschaft − AöR (Kommunalunternehmen) − Zweckverband Dr. Thorsten Boos Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht. Partner bei Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, Mainz, Kassel, Gotha, Leipzig. Mitglied des Prüfungsausschusses des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Steuerberaterprüfung, Referententätigkeit zur Besteuerung der öffentlichen Hand. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Geschäftsführer und Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen kommunalen Unternehmen; Leiter und Angehörige der Kämmereien, Steuer- und Rechnungsprüfungsämter sowie von Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN BW162318, Mittwoch, 13. April 2016 Die neue Kommunalanstalt in Baden-Württemberg Referenten: Rechtsanwältin Dr. Beatrice Fabry, Steuerberaterin Ursula Augsten, Diplom-Kaufmann Daniel Deutsch Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – inkl. § 2b UStG BW162304, Dienstag, 5. April 2016, Leinfelden-Echterdingen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail 3. Einführung in die Umsatzsteuer 4. Systematik des Umsatzsteuerrechts und der Bedeutung für jPdöR 5. Prüfschema zur Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht IHR REFERENT HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN 6. Ausgewählte Schwerpunkte des Prüfschemas a) Unternehmereigenschaft der jPdöR (BgA vs. Unternehmerbegriff des § 2 b UStG) b) Organschaft c) Umsatzsteuerbarer Vorgang (Lieferung und sonstige Leistungen, Innenumsatz, Wertabgabe, innergemeinschaftlicher Erwerb) d) Steuerbefreiungen (Option zur Steuerpflicht) e) Bemessungsgrundlage (Wertabgabe, umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen) f) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren) g) Vorsteuerabzug / Vorsteuerkorrektur h) Durchführung der Besteuerung 16:30 Uhr Seminarende 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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