Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – inkl. § 2b UStG

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TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW162304
Dienstag, 5. April 2016
Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH
Bahnhofstr. 61
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 758575-337
Telefax: 0711 758575-339
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13, 71063 Sindelfingen· Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Die Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand –
inkl. § 2b UStG
Dienstag
5. April 2016
Leinfelden-Echterdingen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Thema der öffentlichen Hand als Steuerschuldner hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung die
wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen zunehmend
in den Blick genommen hat. Denn auch die öffentliche Hand kann – zum Teil
unentdeckt – zahlreiche Steuertatbestände erfüllen, auch wenn sie selbst
grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, jedenfalls nicht wenn sie hoheitlich handelt. Dabei war seit jeher die Umsatzsteuer im besonderen Fokus
sowohl der Finanzverwaltung als auch bei steuergestaltenden Überlegungen
des Steuerpflichtigen.
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde nunmehr in einem neu
geschaffenen § 2b UStG vollkommen neu geregelt (Art. 12 G. v. 02.11.2015,
BGBl. S. 1834 – Steueränderungsgesetz 2015). Zukünftig wird die Frage der
Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR)
nicht mehr von dem BgA-Begriff des Körperschaftssteuerrechts, sondern von
dem originären Unternehmerbegriff abhängen, wobei für bestimmte Ausnahmefälle öffentlich-rechtlicher Betätigungen der neu geschaffene § 2b UStG
Begünstigungen für jPdöR bereithält.
Das Seminar informiert über die Grundsätze der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Ein Schwerpunkt des Seminars wird wegen dessen Aktualität
und Brisanz die gesetzliche Neuregelung des § 2b UStG sein.
DIENSTAG, 5. APRIL 2016
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – inkl. § 2b UStG
10:00 Uhr
Seminarbeginn
1. Die Umsatzsteuer in Abgrenzung zu anderen Steuerarten
(Übersicht: Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer,
Gewerbesteuer)
2. Begriffsklärung zu Rechts- und Organisationsformen kommunaler Unternehmen, u.a.:
− Eigenbetrieb
− Eigengesellschaft
− AöR (Kommunalunternehmen)
− Zweckverband
Dr. Thorsten Boos
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht.
Partner bei Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich,
Mainz, Kassel, Gotha, Leipzig. Mitglied des Prüfungsausschusses des Hessischen Ministeriums der Finanzen für
die Steuerberaterprüfung, Referententätigkeit zur Besteuerung der öffentlichen Hand.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Geschäftsführer und Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen kommunalen Unternehmen; Leiter und Angehörige der Kämmereien,
Steuer- und Rechnungsprüfungsämter sowie von Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
BW162318, Mittwoch, 13. April 2016
Die neue Kommunalanstalt in Baden-Württemberg
Referenten:
Rechtsanwältin Dr. Beatrice Fabry,
Steuerberaterin Ursula Augsten,
Diplom-Kaufmann Daniel Deutsch
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand – inkl. § 2b UStG
BW162304, Dienstag, 5. April 2016, Leinfelden-Echterdingen
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3. Einführung in die Umsatzsteuer
4. Systematik des Umsatzsteuerrechts und der Bedeutung für
jPdöR
5. Prüfschema zur Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht
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6. Ausgewählte Schwerpunkte des Prüfschemas
a) Unternehmereigenschaft der jPdöR (BgA vs. Unternehmerbegriff des
§ 2 b UStG)
b) Organschaft
c) Umsatzsteuerbarer Vorgang (Lieferung und sonstige Leistungen,
Innenumsatz, Wertabgabe, innergemeinschaftlicher Erwerb)
d) Steuerbefreiungen (Option zur Steuerpflicht)
e) Bemessungsgrundlage (Wertabgabe, umsatzsteuerliche Behandlung
von Zuschüssen)
f) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(Reverse-Charge-Verfahren)
g) Vorsteuerabzug / Vorsteuerkorrektur
h) Durchführung der Besteuerung
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
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