KLAUSUR WS 2013/2014 (neue PO)

FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF
FACHBEREICH WIRTSCHAFT
Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB
KLAUSUR WS 2013/2014 (neue PO)
STEUEREINFLÜSSE (TEIL: VERKEHRSTEUERN)
(Core Modul BBA)
Teil A: Multiple Choice.
Hinweis: Es ist jeweils nur eine Antwort zutreffend. Begründungen sind nicht
erforderlich und werden auch nicht gewertet. Bitte kreuzen Sie die jeweils zutreffende Antwort auf den nachfolgenden Blättern an! Klausurbögen sind im
gesamten Teil „Verkehrsteuerliche Einflüsse“ nicht zu verwenden!
1. Welche der folgenden Aussagen ist richtig (2 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer!
Die Umsatzsteuer ist eine direkte Steuer!
Die Umsatzsteuer ist eine besondere Verkehrsteuer!
Die Umsatzsteuer ist eine Ertragsteuer!
2. Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich gerne als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet. Warum beschreibt diese Aussage den grundsätzlichen Charakter der Umsatzsteuer eigentlich genau, d. h. welche der folgenden Aussagen ist richtig (2 Punkte)?
a. Die Umsatzsteuer schafft einen Mehrwert für den Unternehmer, weil er aus der Umsatzsteuer Ertrag erzielt!
b. Die Umsatzsteuer hat einen höheren Wert als andere Steuerarten!
c. Bei der Umsatzsteuer sind Steuerschuldner und Steuerträger
identisch, was an sich einen Wert darstellt!
d. Es handelt sich um ein Allphasen-Umsatzsteuersystem mit
Vorsteuerabzug!
3. Aus Sicht des deutschen Umsatzsteuerrechts ist welche Aussage
in Bezug auf Frankreich richtig (3 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
Frankreich ist umsatzsteuerrechtlich nicht relevant!
Frankreich ist Inland, da § 1 Abs. 2 UStG zutrifft!
Frankreich ist Gemeinschaftsgebiet!
Frankreich ist übriges Gemeinschaftsgebiet!
4. Die Aussage, dass „nicht jeder steuerpflichtige Vorgang im deutschen Umsatzsteuerrecht steuerbar ist“, ist (4 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
falsch!
richtig!
ohne weitere Angaben nicht verifizierbar!
nur unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zu beantworten!
5. Der Unternehmensberater U aus Düsseldorf (Deutschland) verkauft seinen alten Laptop an den italienischen Steuerberater nach
Mailand (Italien). Welche der folgenden Aussagen ist aus Sicht des
deutschen Umsatzsteuerrechts richtig (4 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
Es handelt sich um eine nicht steuerbare sonstige Leistung!
Es handelt sich um eine nicht steuerbare Lieferung!
Die Lieferung ist steuerfrei und nicht steuerbar!
Die Leistung ist steuerbar und steuerfrei!
6. Der Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfordert welche Eigenschaft nicht (2 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
Nachhaltigkeit!
Selbständigkeit!
Gewinnerzielungsabsicht!
Keine der Antworten ist richtig!
7. Gegeben ist eine Konzernstruktur, die aus einer spanischen Mutter-S.A. (kurz: M1) sowie drei Töchter-GmbHs (kurz: T1, T2 und
T3), jeweils mit Sitz im Inland verfügt. Welche der folgenden Aussagen ist hinsichtlich möglicher Lieferungen innerhalb der Konzernstruktur falsch (5 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
M1 ist Organträger!
Es liegt ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6 S. 5 UStG vor!
T3 ist Organgesellschaft!
Lieferungen von T3 nach M1 sind steuerfrei!
8. Unternehmer U1 bestellt eine Ware bei U2, die dieser nicht vorrätig
hat; dieser bestellt sie wiederum bei U3. Die Ware wird von U2
unmittelbar bei U3 abgeholt und zu U1 mit dem Hinweis „ab Werk“
geliefert. Welche der folgenden Aussagen ist richtig (6 Punkte)?
a.
b.
c.
d.
§ 3 Abs. 6 S. 6 UStG, 2. Alt. ist zu beachten!
§ 3 Abs. 6 S. 7 UStG ist zu beachten!
U2 ist Lieferant!
Keine der Antworten ist richtig!
Teil B: Case Studies.
Hinweis: Es wird neben der reinen Lösung erwartet, dass Sie Ihre Ausführungen kurz begründen und die Rechtsgrundlage nennen (Z. B. Die Lieferung ist
steuerbar, da alle Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt
sind). Bitte lösen Sie die Aufgaben nur auf auf den nachfolgenden Blättern!
Klausurbögen sind im gesamten Teil „Verkehrsteuerliche Einflüsse“ nicht zu
verwenden!
Sachverhalt 1:
Die italienische Konzernmutter „Pasta Srl“ hält nachfolgende Beteiligungen an folgenden deutschen GmbHs:
 Teig-Einkauf-GmbH (Beteiligungshöhe 29%)
 Nudelherstellungs-GmbH (Beteiligungsquote 51%)
 Pasta-Vertriebs-GmbH (Beteiligungsquote 100%)
Geschäftsführer aller deutschen GmbHs sowie der Konzernmutter
„Pasta Srl“ ist Herr Luigi Penne.
Wie die Namen der deutschen GmbHs vermuten lassen, stehen alle GmbHs in einer Lieferbeziehung (Vor-/Nachlieferanten) zueinander.
Die Gewinne der deutschen GmbHs lauten:
 Teig-Einkauf-GmbH (Gewinn: TEUR 100)
 Nudelherstellungs-GmbH (Gewinn: TEUR 59)
 Pasta-Vertriebs-GmbH (Gewinn: TEUR 128)
Frage 1 zu Sachverhalt 1 (7 Punkte)
Beschreiben Sie, ob Lieferungen der deutschen GmbHs gegenüber ihrer Konzernmutter „Pasta Srl“ steuerbar und ggf. steuerpflichtig oder steuerfrei sind.
Prüfen Sie diesen Umstand bitte für jede der drei deutschen GmbHs!
Frage 2 zu Sachverhalt 1 (5 Punkte)
Beschreiben Sie, ob
 Lieferungen der Teig-Einkaufs-GmbH gegenüber der NudelherstellungsGmbH und
 Lieferungen der Nudelherstellungs-GmbH gegenüber Pasta-Vertriebs-GmbH
steuerbar sind! Auf eine evtl. Steuerpflicht oder –freiheit der Lieferungen ist
einzugehen!