Prof. Dr. Andreas Spickhoff Wintersemester 2016/17 Hausarbeit zur Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Die achtjährige Gisela Winzig (G) und der zwölfjährige Willi Winzig (W) bekommen am Ende eines Monats von ihren Eltern (E) 60€ in bar. Nach Aussage der Eltern ist dieses Geld für eine Monatskarte der Verkehrsbetriebs-GmbH (V) gedacht, um damit zur Schule zu fahren. G und W stehe es jedoch offen, ob sie die Strecke lieber laufen mögen, dann dürfen sie das Geld für anderweitige Dinge ausgeben. Den Eltern ist nur wichtig, dass die Kinder für den Fall, dass keine Karte gekauft wird, zu Fuß gehen. W gibt sein Geld daraufhin sofort für neue Schuhe aus. Um diese jedoch zu schonen, fährt er am nächsten Tag in Begleitung von G mit dem Bus zur Schule. G hat indes an diesem Tag ihre Fahrkarte, die sie am Vortag an einem Verkaufsschalter der V erworben hat, vergessen. Die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen der V sind neben dem Fahrkartenschalter ausgestellt. Der bedienende Mitarbeiter der V wies G vor Erwerb der Karte auf diese ausdrücklich hin, da es in letzter Zeit öfters Schwierigkeiten mit Schwarzfahrern gab. Ausgerechnet an diesem Vormittag findet eine Fahrkartenkontrolle statt. Beide Kinder werden erwischt. V verlangt nun von den beiden Kindern je 60 Euro erhöhtes Fahrgeld, hilfsweise von den Eltern. Wie allgemein bekannt, ist ein erhöhter Fahrpreis in Höhe von 60 Euro von dem zu entrichten, wer ohne gültigen Fahrausweis fährt oder seinen Ausweis nicht vorzeigen kann. Dem entsprechen auch die Aushänge der Beförderungsbedingungen, die in den Bussen gut sichtbar angebracht sind. Wie bei der Hinfahrt treten G und W auch die Rückfahrt im Bus ohne Fahrkarte an. Aufgrund einer Unaufmerksamkeit des von der V sorgfältig ausgewählten und überwachten Busfahrers Fridolin (F) kommt der (sorgfältig gewartete) Bus von der Fahrbahn ab und landet im Straßengraben. W und G werden verletzt, W so schwer, dass er in ein dauerhaftes Koma ohne Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit fällt, aus dem er nicht mehr erwacht, obwohl er noch lebt. 1. Hat V einen Anspruch gegen W und G, hilfsweise gegen die Eltern, auf Zahlung von je 60 Euro? 2. Haben W und G Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Busfahrer F, die V und gegen deren Haftpflichtversicherung H, bei der der Bus versichert ist? Ausgabe: Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit auf der Homepage des Lehrstuhls Abgabe: 17. Oktober 2016 in der ersten Übungsstunde oder Eingang am Lehrstuhl Höchstumfang: 25 Seiten Schriftgröße: Text: 12 Punkt, Fußnoten: 10 Punkt Zeilenabstand: 1,5 Zeilen Seitenrand: oben und unten: 2 cm, rechts 2 cm, links 6 cm
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