Sachverhalt Hausarbeit

Prof. Dr. Andreas Spickhoff
Wintersemester 2016/17
Hausarbeit zur Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht
Die achtjährige Gisela Winzig (G) und der zwölfjährige Willi Winzig (W) bekommen am
Ende eines Monats von ihren Eltern (E) 60€ in bar. Nach Aussage der Eltern ist dieses
Geld für eine Monatskarte der Verkehrsbetriebs-GmbH (V) gedacht, um damit zur
Schule zu fahren. G und W stehe es jedoch offen, ob sie die Strecke lieber laufen
mögen, dann dürfen sie das Geld für anderweitige Dinge ausgeben. Den Eltern ist nur
wichtig, dass die Kinder für den Fall, dass keine Karte gekauft wird, zu Fuß gehen.
W gibt sein Geld daraufhin sofort für neue Schuhe aus. Um diese jedoch zu schonen,
fährt er am nächsten Tag in Begleitung von G mit dem Bus zur Schule. G hat indes an
diesem Tag ihre Fahrkarte, die sie am Vortag an einem Verkaufsschalter der V
erworben hat, vergessen.
Die
nach
Maßgabe
des
Personenbeförderungsgesetzes
genehmigten
Beförderungsbedingungen der V sind neben dem Fahrkartenschalter ausgestellt. Der
bedienende Mitarbeiter der V wies G vor Erwerb der Karte auf diese ausdrücklich hin,
da es in letzter Zeit öfters Schwierigkeiten mit Schwarzfahrern gab.
Ausgerechnet an diesem Vormittag findet eine Fahrkartenkontrolle statt. Beide Kinder
werden erwischt. V verlangt nun von den beiden Kindern je 60 Euro erhöhtes Fahrgeld,
hilfsweise von den Eltern. Wie allgemein bekannt, ist ein erhöhter Fahrpreis in Höhe
von 60 Euro von dem zu entrichten, wer ohne gültigen Fahrausweis fährt oder seinen
Ausweis nicht vorzeigen kann. Dem entsprechen auch die Aushänge der
Beförderungsbedingungen, die in den Bussen gut sichtbar angebracht sind.
Wie bei der Hinfahrt treten G und W auch die Rückfahrt im Bus ohne Fahrkarte an.
Aufgrund einer Unaufmerksamkeit des von der V sorgfältig ausgewählten und
überwachten Busfahrers Fridolin (F) kommt der (sorgfältig gewartete) Bus von der
Fahrbahn ab und landet im Straßengraben. W und G werden verletzt, W so schwer,
dass er in ein dauerhaftes Koma ohne Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit fällt,
aus dem er nicht mehr erwacht, obwohl er noch lebt.
1. Hat V einen Anspruch gegen W und G, hilfsweise gegen die Eltern, auf Zahlung von
je 60 Euro?
2. Haben W und G Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den
Busfahrer F, die V und gegen deren Haftpflichtversicherung H, bei der der Bus
versichert ist?
Ausgabe: Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit auf der Homepage des Lehrstuhls
Abgabe: 17. Oktober 2016 in der ersten Übungsstunde oder Eingang am Lehrstuhl
Höchstumfang: 25 Seiten
Schriftgröße: Text: 12 Punkt, Fußnoten: 10 Punkt
Zeilenabstand: 1,5 Zeilen
Seitenrand: oben und unten: 2 cm, rechts 2 cm, links 6 cm