FAQ - KVV

Die wichtigsten Fragen zur Firmenkarte online
1. Nutzung von Firmenkarte online
Die Firmenkarte online wird nur Großkunden, mit einer jährlichen Mindestabnahme von 25
Firmenkarten angeboten. Der Zugang zum Onlineportal muss von der Firma beim
Verkehrsunternehmen beantragt werden. Die Zugangsdaten für eine Bestellung, erhalten die
Mitarbeiter über ihre jeweilige Firma.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bei Firmen mit ÖPNV-Zuschuss gibt es ausschließlich die monatliche Abbuchung.
Bei Firmen ohne ÖPNV-Zuschuss gibt es ausschließlich die jährliche Abbuchung.
2. Neubestellung
Die Bestellung der Firmenkarte online ist bis einschließlich des 10. des Vormonats möglich.
3. Verlängerung
Der Firmenkarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Das jeweilige Abo verlängert sich um weitere
12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird. Voraussetzung dafür ist die weiter Firmenzugehörigkeit.
3. Kündigung
Bei der Firmenkarte sind Kündigungen bis zum 10. des Monats zum Monatsende schriftlich
(Firmenkarte online) möglich. Ihre Firmenkarte müssen Sie uns innerhalb von fünf Tagen nach Ende
des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, per Einschreiben zurücksenden. Sie können die
Fahrkarte auch in einem unserer Kundenzentren gegen Quittung zurückgeben.
Ausnahme: Bei Kündigungen zum Ende der Kartengültigkeit benötigen wir die Fahrkarte nicht mehr.
Wird der Firmenkarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraums gekündigt, so wird der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden
Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum nachberechnet. Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt
eine Nachberechnung.
Bei der Firmenkarte kann es gegen Ende Ihres ersten Vertragsjahres dabei günstiger sein, den 12Monatszeitraum zu vollenden.
4. Neue Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeit
Spätestens 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie eine neue Fahrkarte. Bitte melden Sie sich
bei uns, wenn Sie die Marke nicht bis spätestens fünf Tage vor Beginn Ihres neuen FirmenkartenJahres erhalten haben. Ersatzansprüche aufgrund verspäteter Zustellung, insbesondere wenn
Namens- und Adressänderungen nicht rechtzeitig gemeldet wurden, können nicht geltend gemacht
werden.
5. Fahrgelderstattung bei Krankheit
Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 20 aufeinander folgende Tage ans Haus gebunden
sein, gibt`s Bares zurück, wenn Sie uns dazu eine Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses
oder einer Krankenkasse über Reiseunfähigkeit schicken: Vom 21. Tag an erstatten wir Ihnen für
jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Der Antrag muss spätestens innerhalb einer
Woche nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte beim KVV vorliegen.
6. Verlust oder Diebstahl der Fahrkarte
Bei Verlust oder Zerstörung der Fahrkarte erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein
Bearbeitungsentgelt von 10,00 EUR eine Ersatzkarte. Sie erhalten diese in unserem KVVKundenzentrum im Weinbrennerhaus am Marktplatz, Sie können uns den Sachverhalt auch als Mail
an [email protected] bequem von zuhause aus schriftlich mitteilen, die Ersatzkarte wird Ihnen
dann zugesendet.
-27. Beschädigung der Fahrkarte
Das kann ja mal passieren: Sie haben ihre Jahreskarte mitgewaschen oder sie wurde beschädigt.
Einen Ersatz erhalten Sie gegen Vorlage der beschädigten Jahreskarte in unserem Kundenzentrum
Karlsruhe im Weinbrennerhaus am Marktplatz, oder teilen Sie uns den Sachverhalt schriftlich mit, das
Bearbeitungsentgelt beträgt ebenfalls 10,00 EUR.
8. Änderung Anschrift und Name
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit; dann werden Sie Ihre nächste Fahrkarte
auch im neuen Zuhause rechtzeitig im Briefkasten finden.
Bitte denken Sie auch bei einer Heirat verbunden mit einer Namensänderung daran, dass Ihre Daten
aktualisiert werden müssen. Hierzu benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
8.1 Bankverbindung
Auch die Mitteilung über eine geänderte Bankverbindung ist für uns sehr wichtig, damit wir weiterhin
Ihre monatliche Abo-Rate problemlos abbuchen können. Diese Änderung können wir nur schriftlich bis
zum 10. des Vormonats entgegennehmen.
Nur bei Firmenkarte online: Änderungen der Bankverbindung werden sofort wirksam, zum 1. des
nächsten Monats wird dann vom neuen Konto abgebucht.
8.2 Änderung der Fahrstrecke
Sie benötigen für Ihre Firmenkarte eine andere Fahrstrecke? Kein Problem: Teilen Sie uns bitte
schriftlich bis zum 10., bei Änderungen über Firmenkarte online bis zum 20. des Vormonats Ihren
Wunsch mit, damit wir die neue Fahrkarte rechtzeitig zusenden können.
Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des
Karlsruher Verkehrsverbunds.