Die wichtigsten Fragen zur Firmenkarte online 1. Nutzung von Firmenkarte online Die Firmenkarte online wird nur Großkunden, mit einer jährlichen Mindestabnahme von 25 Firmenkarten angeboten. Der Zugang zum Onlineportal muss von der Firma beim Verkehrsunternehmen beantragt werden. Die Zugangsdaten für eine Bestellung, erhalten die Mitarbeiter über ihre jeweilige Firma. Zahlungsmöglichkeiten: Bei Firmen mit ÖPNV-Zuschuss gibt es ausschließlich die monatliche Abbuchung. Bei Firmen ohne ÖPNV-Zuschuss gibt es ausschließlich die jährliche Abbuchung. 2. Neubestellung Die Bestellung der Firmenkarte online ist bis einschließlich des 10. des Vormonats möglich. 3. Verlängerung Der Firmenkarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Das jeweilige Abo verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird. Voraussetzung dafür ist die weiter Firmenzugehörigkeit. 3. Kündigung Bei der Firmenkarte sind Kündigungen bis zum 10. des Monats zum Monatsende schriftlich (Firmenkarte online) möglich. Ihre Firmenkarte müssen Sie uns innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, per Einschreiben zurücksenden. Sie können die Fahrkarte auch in einem unserer Kundenzentren gegen Quittung zurückgeben. Ausnahme: Bei Kündigungen zum Ende der Kartengültigkeit benötigen wir die Fahrkarte nicht mehr. Wird der Firmenkarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraums gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum nachberechnet. Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt eine Nachberechnung. Bei der Firmenkarte kann es gegen Ende Ihres ersten Vertragsjahres dabei günstiger sein, den 12Monatszeitraum zu vollenden. 4. Neue Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeit Spätestens 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie eine neue Fahrkarte. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Marke nicht bis spätestens fünf Tage vor Beginn Ihres neuen FirmenkartenJahres erhalten haben. Ersatzansprüche aufgrund verspäteter Zustellung, insbesondere wenn Namens- und Adressänderungen nicht rechtzeitig gemeldet wurden, können nicht geltend gemacht werden. 5. Fahrgelderstattung bei Krankheit Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 20 aufeinander folgende Tage ans Haus gebunden sein, gibt`s Bares zurück, wenn Sie uns dazu eine Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Reiseunfähigkeit schicken: Vom 21. Tag an erstatten wir Ihnen für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Der Antrag muss spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte beim KVV vorliegen. 6. Verlust oder Diebstahl der Fahrkarte Bei Verlust oder Zerstörung der Fahrkarte erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 EUR eine Ersatzkarte. Sie erhalten diese in unserem KVVKundenzentrum im Weinbrennerhaus am Marktplatz, Sie können uns den Sachverhalt auch als Mail an [email protected] bequem von zuhause aus schriftlich mitteilen, die Ersatzkarte wird Ihnen dann zugesendet. -27. Beschädigung der Fahrkarte Das kann ja mal passieren: Sie haben ihre Jahreskarte mitgewaschen oder sie wurde beschädigt. Einen Ersatz erhalten Sie gegen Vorlage der beschädigten Jahreskarte in unserem Kundenzentrum Karlsruhe im Weinbrennerhaus am Marktplatz, oder teilen Sie uns den Sachverhalt schriftlich mit, das Bearbeitungsentgelt beträgt ebenfalls 10,00 EUR. 8. Änderung Anschrift und Name Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit; dann werden Sie Ihre nächste Fahrkarte auch im neuen Zuhause rechtzeitig im Briefkasten finden. Bitte denken Sie auch bei einer Heirat verbunden mit einer Namensänderung daran, dass Ihre Daten aktualisiert werden müssen. Hierzu benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde. 8.1 Bankverbindung Auch die Mitteilung über eine geänderte Bankverbindung ist für uns sehr wichtig, damit wir weiterhin Ihre monatliche Abo-Rate problemlos abbuchen können. Diese Änderung können wir nur schriftlich bis zum 10. des Vormonats entgegennehmen. Nur bei Firmenkarte online: Änderungen der Bankverbindung werden sofort wirksam, zum 1. des nächsten Monats wird dann vom neuen Konto abgebucht. 8.2 Änderung der Fahrstrecke Sie benötigen für Ihre Firmenkarte eine andere Fahrstrecke? Kein Problem: Teilen Sie uns bitte schriftlich bis zum 10., bei Änderungen über Firmenkarte online bis zum 20. des Vormonats Ihren Wunsch mit, damit wir die neue Fahrkarte rechtzeitig zusenden können. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Karlsruher Verkehrsverbunds.
© Copyright 2024 ExpyDoc