Amtsblatt - Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund

Haseltal
Bote
Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“
27. Jahrgang
Freitag, den 22. Juli 2016
29. Woche / Nr. 7
Nächster Redaktionsschluss
Nächster Erscheinungstermin
Montag, den 08.08.2016
Freitag, den 19.08.2016
Amtliche Bekanntmachungen
Mitteilungen
Beschlüsse der 4. öffentlichen Sitzung
Mitteilung des Steueramtes
der Gemeinschaftsversammlung
der VG „Haselgrund“ am 17. Mai 2016
Wir möchten alle Steuerzahler der Gemeinden Altersbach,
Bermbach, Unterschönau, Rotterode, Oberschönau, Springstille
und Viernau daran erinnern, dass die
TOP 01:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 02:
Bestätigung der Tagesordnung
TOP 03:
Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftsversammlung
am 01.03.2016
TOP 04:
Sitzungsvorlage Nr. 08-04/16
Feststellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2010 - 2013
Die Gemeinschaftsversammlung möge gemäß § 80/3 der Thüringer Kommunalordnung die Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 beschließen.
dafür: 14; dagegen: 0; enth.: 0
TOP 05:
Sitzungsvorlage Nr. 09-04/16
Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden und der Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013
Die Gemeinschaftsversammlung möge gemäß § 80/3 der ThürKO dem Gemeinschaftsvorsitzenden und den Beigeordneten
auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom
25.01.2016 für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 Entlastung erteilen.
dafür: 13; dagegen: 0; enth.: 0
TOP 06:
Informationen und Anfragen / Sonstiges
Liebaug
Gemeinschaftsvorsitzender
Grund- und Gewerbesteuern
für das III. Quartal 2016
bis zum 15. August 2016
zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen sie bitte die
Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens.
Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis
zur Erteilung neuer Bescheide.
Viernau, im Juli 2016
i.A. Semineth
Amtsleiterin Finanzen
Freie Sicht nach allen Seiten
-Haftungsschäden vorbeugen
Die Verwaltung bittet um Ihre Mithilfe!!!
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier
bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Hinweise und Beschwerden
sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigten uns, dass an
Kreuzungen, Einmündungen sowie Fußwegen immer wieder
Behinderungen durch überhängende Äste, zu breit und zu hoch
wachsende Hecken bestehen. Hier kann es nur heißen „Bitte
zurückschneiden!“ Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen
oder Schilder an der Grundstücksgrenze zugewachsen sind und
deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das
Zuwachsen von Straßenlampen, Schildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen, Kennzeichnungen für Wanderwege) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert. Nach § 26 Thüringer
Straßengesetz dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune,
Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn diese die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Sind
solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse vorhanden, haben die
Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie
diese nicht selbst beseitigen. Dazu gehören auch solche starren Hindernisse wie die „Findlinge“ entlang der Ortsstraßen auf
Grünstreifen, an Grundstückseinfahrten und in Kurvenbereichen.
Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 7/2016
Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde
(bei Gemeindestraßen, Wegen, Gehwegen und Parkplätzen ist
dies die Gemeindeverwaltung) die Anpflanzung bzw. Hindernisse
sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, werden die Schutzmaßnahmen
vierzehn Tage vor deren Durchführung angekündigt. Die Grundstückseigentümer können in dieser Frist die Schutzmaßnahmen
im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch
überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet,
besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen dem Verursacher erhebliche Schadensersatzforderungen. Im Kreuzungsbereich von Straßen sind
sogenannte „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung
freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein
Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn
nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke,
Baum o. ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in
die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel. Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende
Hinweise zu beachten:
1. Vor dem Pflanzen von Sträuchern, Bäumen und Hecken zu
bedenken, welches Ausmaß diese nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen,
insbesondere in Bereichen von Straßeneinmündungen und
Kreuzungen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig soweit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den
ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können.
3. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im
Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf,
dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.
4. Halten Sie die Bankette, Seitenstreifen und den Lichtraum
der Straßen frei von störenden Hindernissen. Sie dienen der
Ausstattung mit Straßenzubehör (Leitpfosten, Schilder u.ä.),
der Aufnahme von Ver- und Entsorgungsleitungen, dem
Fahrzeugüberhang und einer Notbefahrung bei engen Fahrbahnen. Die Breite des seitlichen Sicherheitsraumes für den
Kraftfahrzeugverkehr vom Rand des Verkehrsraumes aus zur
Seite hin gemessen, beträgt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h = 0,75 m.
5. Beachten Sie auch das so genannte „Lichtraumprofil“, das
von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren
Grundstücke an öffentlichen Straßen, Wegen sowie Gehwegen angrenzen, dass der Pflanzenwuchs in einer Höhe von
2,30 m nicht über den Gehweg ragt.
6. Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße,
dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,00 Metern nicht
in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss
ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.
7. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass
die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der
Dunkelheit vor Gefahren schützen. Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als
Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst
und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie
diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw.
-besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert
werden können.
Das Ordnungsamt
-2-
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ gratuliert allen Senioren, die im Monat Juli ihren Geburtstag begehen und wünscht
allen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im neuen Lebensjahr.
R. Liebaug
Gemeinschaftsvorsitzender
Bermbach
31.07. zum 80. Geburtstag
Frau Holland-Moritz, Ellen
Oberschönau
29.07. zum 80. Geburtstag
Herr Eff, Dieter
Rotterode
06.07. zum 70. Geburtstag
18.07. zum 70. Geburtstag
Herr Kaufmann, Siegfried
Frau Besch, Traudel
Springstille
12.07. zum 85. Geburtstag
22.07. zum 90. Geburtstag
Herr Wage, Heinz
Frau Stübing, Ruth
Unterschönau
02.07. zum 70. Geburtstag
05.07. zum 90. Geburtstag
Herr Herchenhahn, Dieter
Frau Recknagel, Lieselotte
Viernau
02.07. zum 80. Geburtstag
05.07. zum 70. Geburtstag
07.07. zum 80. Geburtstag
09.07. zum 75. Geburtstag
11.07. zum 75. Geburtstag
18.07. zum 70. Geburtstag
19.07. zum 70. Geburtstag
22.07. zum 90. Geburtstag
24.07. zum 70. Geburtstag
25.07. zum 85. Geburtstag
27.07. zum 85. Geburtstag
31.07. zum 80. Geburtstag
Herr Günther, Werner
Frau Kühhirt, Anneliese
Frau Herda, Ursula
Herr Wagner, Bernd
Herr Hellmann, Heinz
Frau Trebsdorf, Elke
Herr Haßelwander, Hubert
Herr Müller, Arnold
Frau Linß, Maud
Frau Baumann, Eleonore
Herr Henkel, Heinz
Herr Höhn, Horst
Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 7/2016
-3-
§6
Es gilt der vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan.
Ehejubiläen
Zum Fest der „Goldenen Hochzeit“
gratulieren im Auftrag der Gemeinde Viernau und der
Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“
den Eheleuten
Helga und Bernd Wagner
recht herzlich
M. Avemarg
R. Liebaug
BürgermeisterinGemeinschaftsvorsitzender
Viernau, im Juli 2016
Gemeinde Altersbach
§7
Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der Thüringer Kommunalordnung wird
wie folgt festgesetzt:
a) für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes
1,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle
b) für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes
2,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle
Der Grundsatz der Unabweisbarkeit der Zahlung muss gegeben
und die Deckungsfähigkeit des Gesamthaushaltes gewährleistet
sein.
§8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
1
) nachrichtlich:
Die Hebesätze für Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatzsatzung vom 20.05.2016 wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A)
271 v.H.
b) für Grundstücke (B)
389 v.H.
2.Gewerbesteuer
395 v.H.
Altersbach, den 12.07.2016
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2016
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altersbach für das Jahr
2016 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
08.06.2016 beschlossen und mit dem Bescheid der Unteren
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen vom 11.07.2016 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Altersbach
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff. der Thüringer
Kommunalordnung vom 16.08.1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 03.12.2015 (GVBl. S. 183) erlässt die Gemeinde Altersbach folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
529.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
86.810,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 41)
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:
85.000,00 €.
Prof. Dr. Schäfer
Bürgermeister
- Dienstsiegel -
Der Haushaltsplan liegt entsprechend § 57 Abs. 3 Satz 3 der
Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 25.07.2016 bis
05.08.2016 während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststraße 16 und
während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeindeverwaltung Altersbach zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Altersbach, den 12.07.2016
Prof. Dr. Schäfer
Bürgermeister
- Dienstsiegel -
Gemeinde Bermbach
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2016
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bermbach für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 01.06.2016 vom Gemeinderat beschlossen und mit Bescheid der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des
Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 05.07.2016 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Bermbach
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff. der Thüringer
Kommunalordnung vom 16.08.1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 03.12.2015 (GVBl. S. 183) erlässt die Gemeinde Bermbach folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 7/2016
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
653.930,00 €
-4-
Gemeinde Viernau
51.400,00 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: 0,00 €.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 41
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:
108.000,00 €.
§6
Es gilt der vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan.
§7
Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der Thüringer Kommunalordnung wird
wie folgt festgesetzt:
a) für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes
1 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle
b) für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes
2 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle
Der Grundsatz der Unabweisbarkeit der Zahlung muss gegeben
und die Deckungsfähigkeit des Gesamthaushaltes muss gewährleistet sein.
§8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Mitteilungen
Danksagung - Bürgermeisterwahl 2016
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Viernau,
es ist mir ein tiefes inneres Bedürfnis Danke zu sagen, Danke für
das mir am 05.06.2016 verliehene Vertrauen. Dieses Vertrauen
ist für mich Auftrag und Verpflichtung zugleich, all meine Kraft
dafür einzusetzen, um die mit meiner Wahl verbundenen Erwartungen zu erfüllen.
Ich habe mein Amt am 01.07.2016 mit Freude und Zuversicht
aber auch mit dem gebotenen Respekt angetreten.
Gemeinsam mit unserem Gemeinderat, den Mitarbeitern der
Gemeinde und den Angestellten der Verwaltungsgemeinschaft
werde ich mich bemühen, das Beste für unseren Heimatort zu
erreichen.
Gleichermaßen bedanke ich mich bei allen, die für den reibungslosen Ablauf der Wahl verantwortlich und aktiv daran beteiligt
waren.
Besonderer Dank gilt unseren Mitgliedern der FWG und all denen, die in den letzten Monaten an mich geglaubt und mich tatkräftig unterstützt haben.
Ihre Bürgermeisterin Monique Avemarg
Änderung des Sprechtages
in der Gemeinde Viernau
Die Gemeinde Viernau informiert, dass der Sprechtag für die
Einwohner geändert wurde.
Gerne begrüßt Sie die Bürgermeisterin ab sofort immer donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
M. Avemarg
Bürgermeisterin
) nachrichtlich:
1
Die Hebesätze für Gemeindesteuern wurden mit in der Hebesatz-Satzung vom 09.05.2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
271 v.H.
389 v.H.
395 v.H.
Bermbach, den 11.07.2016
Gerd Hermann
Bürgermeister
Der Haushaltsplan liegt entsprechend § 57 Abs. 3 Satz 3 der
Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 25.07.2016 bis
05.08.2016 während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststraße 16 und
während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeindeverwaltung Bermbach zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Bermbach, den 11.07.2016
Gerd Hermann
Bürgermeister
- Dienstsiegel -
Impressum
Haseltal Bote
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“,
Forststraße 16, 98547 Viernau
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für Amtlichen und Nichtamtlichen Textteil:
Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Forststraße 16, 98547 Viernau
Verantwortlich für Anzeigen: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herr David Galandt – Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie
bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
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