LANDRATSAMT KITZINGEN Kitzingen, 27.06.2016 21‐941 I. In das Amtsblatt, Teil I, vom 27.06.2016 Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2016 _______________________________________________________________________ Gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern wird die vom Kreistag am 06.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2016, die mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 17.06.2016, Nr. 12‐1512‐15‐3, rechtsaufsichtlich gewürdigt wurde, bekannt gemacht. H a u s h a l t s s a t z u n g des L a n d k r e i s e s K i t z i n g e n für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 57 ff der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Kitzingen folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 87 622 611 € 9 916 352 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6 358 000 € festgesetzt. ‐ Seite 2 ‐ § 4 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 38 161 401 € (Kreisumlagen‐Soll) festgesetzt. Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 26.11.2015 festgesetzten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen: o Grundsteuer A 1 160 530 € o Grundsteuer B 7 932 330 € o Gewerbesteuer 30 412 767 € o Einkommensteuerbeteiligung 30 892 561 € o Umsatzsteuerbeteiligung o 80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 3 292 035 € 16 101 309 € ___________ Umlagekraft 2016: 89 791 532 € davon 42,5 v.H. 38 161 401 € § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Kitzingen, 27.06.2016 Tamara Bischof Landrätin ‐ Seite 3 ‐ Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2016 vom 27. Juni d.J. an im Landratsamt Kitzingen (Zi.Nr. 33.10) eine Woche lang öffentlich aufliegt. Die Auflegung dient der Unterrichtung der Allgemeinheit über die endgültige Fassung des Haushaltsplanes. Tamara Bischof Landrätin
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