Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ 26. Jahrgang Freitag, den 17. April 2015 16. Woche / Nr. 4 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Montag, den 11.05.2015 Freitag, den 22.05.2015 Amtliche Bekanntmachungen §7 Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der ThürKO wird wie folgt festgesetzt: für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes 1 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes 1 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 02.03.2015 von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen und mit Bescheid der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 23.03.2015 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 50 Abs. 2 und der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 898.850,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.000,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 ThürKO wird die Umlage für das Jahr 2015 festgesetzt auf: 115,5802860 € pro Einwohner der Mitgliedsgemeinden für den Verwaltungshaushalt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 €. §6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan. §8 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Viernau, den 26.03.2015 M. Hellmann Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender - Dienstsiegel - Der Haushaltsplan liegt entsprechend § 57, Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 20. April bis 04. Mai 2015 während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststraße 16, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Viernau, den 26.03.2015 M. Hellmann Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender - Dienstsiegel - Mitteilungen Achtung Schließzeiten! Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Sitz Viernau, informiert, dass am Freitag, d. 15. Mai 2015 alle Ämter der VG „Haselgrund“ geschlossen bleiben. Ersatzweise bieten wir Ihnen Mittwoch, d. 13. Mai 2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr als Sprechtag an. Wir bitten um Beachtung! gez. Höchenberger stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Mitteilung des Steueramtes Wir möchten alle Steuerzahler der Gemeinden Altersbach, Bermbach, Unterschönau, Rotterode, Oberschönau, Springstille und Viernau daran erinnern, dass die Grund- und Gewerbesteuern für das II. Quartal 2015 bis zum 15. Mai 2015 ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015 zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen sie bitte die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens. Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide. Viernau, im April 2015 i.A. Semineth Amtsleiterin Finanzen Schnelles Internet für das Haseltal Für Fragen rund um das schnelle Internet im Haseltal steht die Firma ENCOLINE zur Verfügung. Herr Voigt wird jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der VG „Haselgrund“, 98547 Viernau, Forststraße 16, Sprechstunden abhalten. Für Terminabsprachen außerhalb dieser Zeiten und für Anfragen benutzen Sie bitte die unten stehenden Kontaktdaten: Matthias Tügend Leiter Ordnungsamt Telefon: 036847/45021 An die Grundstückseigentümer der Mitgliedsgemeinden der VG „Haselgrund“ Pflanzliche Abfälle sollten im Garten kompostiert werden. Häcksler helfen, das Material vorher zu zerkleinern. Ist die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, können Pflanzenabfälle bei den Grünschnittdeponien der Gemeinden abgegeben werden. Die kostenlose Abgabemenge beträgt maximal 100 kg pro Person und Jahr. Diese Menge ist in der durch die Satzung des Landkreises festgelegten Müllgebühr enthalten. Übersteigt die tatsächliche auf den Deponien abgegebene Menge Grünschnitt die Menge, die für die jeweilige Gemeinde gemäß der Einwohnerzahl berechnet wurde, muss die jeweilige Gemeinde diese zusätzlichen Tonnen separat bezahlen. Wir appellieren an die Grundstückseigentümer die Möglichkeiten der Kompostierung weiterhin auszubauen, damit der zu zahlende zusätzliche Anteil an Mitteln unserer Gemeinden möglichst gering bleibt bzw. umgangen wird. Durch Mulchen des Grünschnittes besteht ebenfalls die Möglichkeit die abzugebende Menge Grünschnitt geringer zu halten. Auch Kompostieranlagen nehmen Grünabfälle an. Das Verbrennen von Gartenabfällen und Grünschnitt ist grundsätzlich weiterhin außerhalb der vom Landkreis festzulegenden Tage ausdrücklich verboten. Im Auftrag M. Tügend Ordnungsamt Senioren Geburtstagsglückwünsche Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ gratuliert allen Senioren, die im Monat März ihren Geburtstag begehen und wünscht allen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im neuen Lebensjahr. Stellv. VG-Vorsitzender R. Höchenberger Altersbach 01.04. zum 81. Geburtstag 05.04. zum 70. Geburtstag 07.04. zum 73. Geburtstag 09.04. zum 75. Geburtstag 09.04. zum 84. Geburtstag 11.04. zum 82. Geburtstag 18.04. zum 78. Geburtstag 22.04. zum 71. Geburtstag 23.04. zum 83. Geburtstag 25.04. zum 73. Geburtstag Herrn Holland-Cunz, Albin Herrn Mangold, Edward Frau Linser, Irmtraud Frau Döll, Christa Frau Gerlach, Hanna Herrn Holland-Cunz, Gerhard Frau Pörtzel, Anni Frau Wilhelm, Hannelore Frau Kauffmann, Luzie Herrn Klonz, Heinz Bermbach 01.04. zum 75. Geburtstag 03.04. zum 81. Geburtstag 05.04. zum 71. Geburtstag 06.04. zum 75. Geburtstag 07.04. zum 75. Geburtstag 07.04. zum 77. Geburtstag 12.04. zum 74. Geburtstag 17.04. zum 79. Geburtstag 19.04. zum 76. Geburtstag 23.04. zum 83. Geburtstag 25.04. zum 70. Geburtstag Oberschönau 01.04. zum 78. Geburtstag 02.04. zum 73. Geburtstag 03.04. zum 74. Geburtstag 05.04. zum 79. Geburtstag 12.04. zum 77. Geburtstag 14.04. zum 71. Geburtstag 15.04. zum 93. Geburtstag 18.04. zum 84. Geburtstag 18.04. zum 76. Geburtstag 19.04. zum 79. Geburtstag 20.04. zum 85. Geburtstag 21.04. zum 73. Geburtstag 23.04. zum 87. Geburtstag 23.04. zum 70. Geburtstag 24.04. zum 79. Geburtstag 27.04. zum 80. Geburtstag 28.04. zum 75. Geburtstag 30.04. zum 74. Geburtstag Rotterode 01.04. zum 85. Geburtstag 04.04. zum 73. Geburtstag 10.04. zum 79. Geburtstag 16.04. zum 85. Geburtstag 20.04. zum 72. Geburtstag 22.04. zum 88. Geburtstag 24.04. zum 78. Geburtstag 28.04. zum 87. Geburtstag Springstille 18.04. zum 85. Geburtstag 22.04. zum 78. Geburtstag 27.04. zum 84. Geburtstag 28.04. zum 77. Geburtstag Unterschönau 09.04. zum 81. Geburtstag 10.04. zum 73. Geburtstag 19.04. zum 73. Geburtstag 24.04. zum 78. Geburtstag 26.04. zum 80. Geburtstag 28.04. zum 81. Geburtstag Viernau 01.04. zum 80. Geburtstag 01.04. zum 90. Geburtstag 01.04. zum 77. Geburtstag 02.04. zum 82. Geburtstag 04.04. zum 72. Geburtstag 04.04. zum 79. Geburtstag 05.04. zum 85. Geburtstag 08.04. zum 84. Geburtstag 09.04. zum 79. Geburtstag 11.04. zum 71. Geburtstag 12.04. zum 76. Geburtstag 12.04. zum 76. Geburtstag 13.04. zum 78. Geburtstag 14.04. zum 80. Geburtstag 14.04. zum 80. Geburtstag 18.04. zum 85. Geburtstag 19.04. zum 74. Geburtstag 19.04. zum 91. Geburtstag 19.04. zum 74. Geburtstag 20.04. zum 88. Geburtstag 20.04. zum 71. Geburtstag 23.04. zum 76. Geburtstag 24.04. zum 71. Geburtstag 25.04. zum 77. Geburtstag 26.04. zum 71. Geburtstag 26.04. zum 76. Geburtstag -2Herrn Hoffmann, Heinz Herrn Wagner, Waldemar Herrn Nagel, Dietmar Frau Diller, Renate Herrn Gärtner, Günther Herrn Dr. Hennig, Hans-Peter Frau Böcker, Edda Frau Binner, Gretel Herrn Bauroth, Hartwig Frau Hoffmann, Rita Frau Marr, Hildegard Frau Bauroth, Annemarie Frau Wahl, Margarete Herrn Lübke, Friedrich Frau Bauroth, Sigrid Herrn Müller, Wolfgang Herrn Büchel, Gerhard Frau Pardex, Ingeborg Herrn Hüller, Herbert Herrn Weisheit, Günter Herrn Wagner, Rudolf Frau Schilder, Erna Frau Neues, Hanna Frau Faßinger, Melanie Frau Weisheit, Elisabeth Frau Kotter, Christa Frau Scheerschmidt, Margit Frau Zohner, Eleonore Frau Weisheit, Karin Herrn Recknagel, Werner Herrn Schatz, Wolfgang Herrn Werner, Kurt Frau Kaaden, Edeltrud Herrn Schatz, Rolf Frau Bauroth, Elfriede Herrn Holland, Manfred Frau Holland, Hilde Herrn Hellberg, Friedrich Frau Behringer, Anita Frau Wolf, Erna Herrn Behringer, Werner Herrn Fuchs, Heini Frau Heß, Doris Frau Luck, Brigitte Frau Recknagel, Brigitte Frau Jäger, Elfriede Herrn Horn, Herbert Herrn Albrecht, Heinz Frau Reumschüssel, Elfriede Herrn Schwäblein, Eberhard Frau Reumschüssel, Dorothea Frau Hellmann, Edeltraud Herrn Schneider, Günter Frau Heil, Ingeburg Frau Nothnagel, Erika Herrn Diller, Lothar Frau Setzer, Barbara Frau Hellmann, Rosel Frau Höhn, Doris Herrn Heller, Rolf Frau Baumann, Inge Herrn Scheiber, Norbert Herrn Wagner, Ewald Frau Baumann, Lore Frau Ehrlein, Edith Herrn Hellmann, Horst Herrn Bauroth, Siegbert Frau Munk, Helga Herrn Albrecht, Manfred Frau Lünser, Hannelore Herrn Gratz, Horst Herrn Günther, Horst Frau Henkel, Rita Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015 26.04. 26.04. 27.04. 28.04. 28.04. 30.04. zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 83. Geburtstag Herrn Marr, Gerhard Frau Weisheit, Irene Herrn Schwäblein, Horst Frau Gröschel, Doris Frau Preller, Margarete Frau Pabst, Veronika Ehejubiläum Zum Fest der „Goldenen Hochzeit“ gratulieren im Auftrag der Gemeinde Viernau und der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ den Eheleuten Erika und Horst Schwäblein recht herzlich Hellmann Bürgermeister Rigobert Höchenberger stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Viernau, im April 2015 Ehejubiläum -3- Gemeinde Oberschönau Kirchliche Nachrichten Michael Hirte in Oberschönau! Am Mittwoch, 29. April 2015 um 19.00 Uhr tritt Michael Hirte mit seiner Mundharmonika und mit der Mario Frank Band in der Kirche Oberschönau auf. Eintrittskarten zu diesem Konzert in der Buchhandlung Zschieschang in Steinbach-Hallenberg und der Tourismus-Information in Oberschönau zum Preis von 25 € (Abendkasse 27 €) erhältlich. Das Konzert beginnt um 19.00 Uhr, Einlass ist bereits um 18.00 Uhr. Wer die bereits zur Tradition gewordenen Konzerte in Oberschönau kennt, weiß, dass es sich lohnt, rechtzeitig da zu sein, um sich einen guten Platz zu sichern! Zum Fest der „Steinernen Hochzeit“ gratulieren im Auftrag der Gemeinde Viernau und der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ den Eheleuten Ingeburg und Rolf Heil recht herzlich Manfred Hellmann Bürgermeister R. Höchenberger stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Viernau, im April 2015 Impressum Haseltal Bote Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Forststraße 16, 98547 Viernau Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für Amtlichen und Nichtamtlichen Textteil: Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Forststraße 16, 98547 Viernau Verantwortlich für Anzeigen: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herr David Galandt – Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinung: Erscheint in der Regel monatlich, kostenlos an die Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren Gemeinde Unterschönau Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 Die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterschönau für das Jahr 2015 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.03.2015 beschlossen und mit dem Bescheid der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen vom 09.04.2015 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Gemeinde Unterschönau für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die Gemeinde Unterschönau folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 456.090,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 251.170,00 € ab. Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015 §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Hebesätze für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v.H. b) für Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuer 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf: 60 000,00 €. §6 Es gilt der vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan. §7 Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der Thüringer Kommunalordnung wird wie folgt festgesetzt: a) für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes 1,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle b) für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes 2,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes je Haushaltsstelle Der Grundsatz der Unabweisbarkeit der Zahlung muss gegeben und die Deckungsfähigkeit des Gesamthaushaltes gewährleistet sein. §8 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Unterschönau, den 10.04.2015 Höchenberger Bürgermeister - Dienstsiegel Entsprechend § 57, Abs. 3, Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit vom 20. April bis 04. Mai 2015 während der üblichen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststr.16, und während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeindeverwaltung Unterschönau aus. Unterschönau, den 10.04.2015 Höchenberger Bürgermeister - Dienstsiegel - Gemeinde Viernau Mitteilungen An die Pferdehalter in der Gemeinde Viernau In den zurückliegenden Wochen und Monaten häufen sich Ereignisse, bei denen öffentliche Straßen, Plätze und in Einzelfällen sogar Gehwege durch die natürlichen Hinterlassenschaften von Pferden erheblich verschmutzt werden. Eine solche Verschmutzung ist für alle Verkehrsteilnehmer, Radfahrer, Fußgänger und Anlieger eine Zumutung und letztlich auch ein hygienisches Problem, das es zu vermeiden gilt. Alle Pferdeführer werden hiermit aufgefordert, nach Möglichkeit Strecken zu wählen, die außerhalb des Ortsbereichs bzw. im Randbereich liegen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, fordern wir hiermit alle Pferdeführer auf, die Hinterlassenschaf- -4- ten ihrer Tiere selbst zu beseitigen und dies nicht anderen Menschen zu überlassen. Die Gemeinde Viernau hat in den letzten Jahren durch gezielten Ausbau ihrer gemeindeeigenen Straßen und Plätze dafür gesorgt, dass unser Dorf ansehnlicher wird. Damit einher geht auch, dass die Anlieger durch die Instandsetzungen und den grundhaften Ausbau besser in der Lage sind, ihren Aufgaben bei der Straßenreinigung nachzukommen. Wir können die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Tieren nicht den Anliegern übertragen. Aber auch dort, wo ein Ausbau noch nicht stattgefunden hat und eine unbefestigte Straßenoberfläche vorzufinden ist, ist dies nicht ein Grund, die oben angesprochenen Verschmutzungen zu tolerieren. Wir appellieren an Sie als Pferdehalter, uns bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen, da im Falle einer Anzeige der/die Pferdeführer/in entsprechende Konsequenzen zu tragen hat. Keiner möchte, dass das schöne Hobby durch Einzelne, die sich nicht an allgemeinübliche Regeln im gegenseitigen Umgang miteinander halten, mit einem schlechten Image versehen wird. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass diese Art von Straßenverschmutzung gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Viernau, dort § 3 in Verbindung mit dem § 2, über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und öffentlichen Einrichtungen sowie der Straßenreinigungssatzung und beides in Verbindung mit dem Thüringer Straßengesetz und der STVO eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann. Ebenso ist dort geregelt, dass übermäßige Verschmutzungen nicht den Anliegern im Rahmen ihrer Straßenreinigungspflicht zugemutet werden können, sondern hier das VerursacherPrinzip gilt. M. Tügend Ltr. Ordnungsamt
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