Haseltal Bote 4/2015

Haseltal
Bote
Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“
26. Jahrgang
Freitag, den 17. April 2015
16. Woche / Nr. 4
Nächster Redaktionsschluss
Nächster Erscheinungstermin
Montag, den 11.05.2015
Freitag, den 22.05.2015
Amtliche Bekanntmachungen
§7
Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der ThürKO wird wie folgt festgesetzt:
für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes
1 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes
je Haushaltsstelle
für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes
1 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes
je Haushaltsstelle
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 02.03.2015 von der
Gemeinschaftsversammlung beschlossen und mit Bescheid der
Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 23.03.2015 bestätigt. Die Haushaltssatzung
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“
für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 50 Abs. 2 und der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
898.850,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
15.000,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§4
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 ThürKO wird die Umlage für
das Jahr 2015 festgesetzt auf:
115,5802860 € pro Einwohner der Mitgliedsgemeinden
für den Verwaltungshaushalt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf
50.000,00 €.
§6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan.
§8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Viernau, den 26.03.2015
M. Hellmann
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
- Dienstsiegel -
Der Haushaltsplan liegt entsprechend § 57, Abs. 3, Satz 3 der
Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 20. April bis 04.
Mai 2015 während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststraße 16, zu
jedermanns Einsichtnahme aus.
Viernau, den 26.03.2015
M. Hellmann
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
- Dienstsiegel -
Mitteilungen
Achtung Schließzeiten!
Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Sitz Viernau, informiert, dass am Freitag, d. 15. Mai 2015 alle Ämter der VG
„Haselgrund“ geschlossen bleiben.
Ersatzweise bieten wir Ihnen Mittwoch, d. 13. Mai 2015 von
09:00 bis 12:00 Uhr als Sprechtag an.
Wir bitten um Beachtung!
gez. Höchenberger
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
Mitteilung des Steueramtes
Wir möchten alle Steuerzahler der Gemeinden Altersbach,
Bermbach, Unterschönau, Rotterode, Oberschönau, Springstille
und Viernau daran erinnern, dass die
Grund- und Gewerbesteuern
für das II. Quartal 2015
bis zum 15. Mai 2015
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Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015
zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen sie bitte die
Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens.
Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis
zur Erteilung neuer Bescheide.
Viernau, im April 2015
i.A. Semineth
Amtsleiterin Finanzen
Schnelles Internet für das Haseltal
Für Fragen rund um das schnelle Internet im Haseltal steht die
Firma ENCOLINE zur Verfügung.
Herr Voigt wird jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der VG „Haselgrund“, 98547 Viernau, Forststraße 16, Sprechstunden abhalten.
Für Terminabsprachen außerhalb dieser Zeiten und für Anfragen
benutzen Sie bitte die unten stehenden Kontaktdaten:
Matthias Tügend
Leiter Ordnungsamt
Telefon: 036847/45021
An die Grundstückseigentümer der
Mitgliedsgemeinden der VG „Haselgrund“
Pflanzliche Abfälle sollten im Garten kompostiert werden. Häcksler helfen, das Material vorher zu zerkleinern. Ist die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, können
Pflanzenabfälle bei den Grünschnittdeponien der Gemeinden
abgegeben werden. Die kostenlose Abgabemenge beträgt maximal 100 kg pro Person und Jahr. Diese Menge ist in der durch
die Satzung des Landkreises festgelegten Müllgebühr enthalten.
Übersteigt die tatsächliche auf den Deponien abgegebene Menge Grünschnitt die Menge, die für die jeweilige Gemeinde gemäß
der Einwohnerzahl berechnet wurde, muss die jeweilige Gemeinde diese zusätzlichen Tonnen separat bezahlen. Wir appellieren
an die Grundstückseigentümer die Möglichkeiten der Kompostierung weiterhin auszubauen, damit der zu zahlende zusätzliche Anteil an Mitteln unserer Gemeinden möglichst gering bleibt
bzw. umgangen wird. Durch Mulchen des Grünschnittes besteht
ebenfalls die Möglichkeit die abzugebende Menge Grünschnitt
geringer zu halten. Auch Kompostieranlagen nehmen Grünabfälle an.
Das Verbrennen von Gartenabfällen und Grünschnitt ist grundsätzlich weiterhin außerhalb der vom Landkreis festzulegenden
Tage ausdrücklich verboten.
Im Auftrag
M. Tügend
Ordnungsamt
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ gratuliert allen Senioren, die im Monat März ihren Geburtstag begehen und wünscht
allen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im neuen Lebensjahr.
Stellv. VG-Vorsitzender
R. Höchenberger
Altersbach
01.04. zum 81. Geburtstag
05.04. zum 70. Geburtstag
07.04. zum 73. Geburtstag
09.04. zum 75. Geburtstag
09.04. zum 84. Geburtstag
11.04. zum 82. Geburtstag
18.04. zum 78. Geburtstag
22.04. zum 71. Geburtstag
23.04. zum 83. Geburtstag
25.04. zum 73. Geburtstag
Herrn Holland-Cunz, Albin
Herrn Mangold, Edward
Frau Linser, Irmtraud
Frau Döll, Christa
Frau Gerlach, Hanna
Herrn Holland-Cunz, Gerhard
Frau Pörtzel, Anni
Frau Wilhelm, Hannelore
Frau Kauffmann, Luzie
Herrn Klonz, Heinz
Bermbach
01.04. zum 75. Geburtstag
03.04. zum 81. Geburtstag
05.04. zum 71. Geburtstag
06.04. zum 75. Geburtstag
07.04. zum 75. Geburtstag
07.04. zum 77. Geburtstag
12.04. zum 74. Geburtstag
17.04. zum 79. Geburtstag
19.04. zum 76. Geburtstag
23.04. zum 83. Geburtstag
25.04. zum 70. Geburtstag
Oberschönau
01.04. zum 78. Geburtstag
02.04. zum 73. Geburtstag
03.04. zum 74. Geburtstag
05.04. zum 79. Geburtstag
12.04. zum 77. Geburtstag
14.04. zum 71. Geburtstag
15.04. zum 93. Geburtstag
18.04. zum 84. Geburtstag
18.04. zum 76. Geburtstag
19.04. zum 79. Geburtstag
20.04. zum 85. Geburtstag
21.04. zum 73. Geburtstag
23.04. zum 87. Geburtstag
23.04. zum 70. Geburtstag
24.04. zum 79. Geburtstag
27.04. zum 80. Geburtstag
28.04. zum 75. Geburtstag
30.04. zum 74. Geburtstag
Rotterode
01.04. zum 85. Geburtstag
04.04. zum 73. Geburtstag
10.04. zum 79. Geburtstag
16.04. zum 85. Geburtstag
20.04. zum 72. Geburtstag
22.04. zum 88. Geburtstag
24.04. zum 78. Geburtstag
28.04. zum 87. Geburtstag
Springstille
18.04. zum 85. Geburtstag
22.04. zum 78. Geburtstag
27.04. zum 84. Geburtstag
28.04. zum 77. Geburtstag
Unterschönau
09.04. zum 81. Geburtstag
10.04. zum 73. Geburtstag
19.04. zum 73. Geburtstag
24.04. zum 78. Geburtstag
26.04. zum 80. Geburtstag
28.04. zum 81. Geburtstag
Viernau
01.04. zum 80. Geburtstag
01.04. zum 90. Geburtstag
01.04. zum 77. Geburtstag
02.04. zum 82. Geburtstag
04.04. zum 72. Geburtstag
04.04. zum 79. Geburtstag
05.04. zum 85. Geburtstag
08.04. zum 84. Geburtstag
09.04. zum 79. Geburtstag
11.04. zum 71. Geburtstag
12.04. zum 76. Geburtstag
12.04. zum 76. Geburtstag
13.04. zum 78. Geburtstag
14.04. zum 80. Geburtstag
14.04. zum 80. Geburtstag
18.04. zum 85. Geburtstag
19.04. zum 74. Geburtstag
19.04. zum 91. Geburtstag
19.04. zum 74. Geburtstag
20.04. zum 88. Geburtstag
20.04. zum 71. Geburtstag
23.04. zum 76. Geburtstag
24.04. zum 71. Geburtstag
25.04. zum 77. Geburtstag
26.04. zum 71. Geburtstag
26.04. zum 76. Geburtstag
-2Herrn Hoffmann, Heinz
Herrn Wagner, Waldemar
Herrn Nagel, Dietmar
Frau Diller, Renate
Herrn Gärtner, Günther
Herrn Dr. Hennig, Hans-Peter
Frau Böcker, Edda
Frau Binner, Gretel
Herrn Bauroth, Hartwig
Frau Hoffmann, Rita
Frau Marr, Hildegard
Frau Bauroth, Annemarie
Frau Wahl, Margarete
Herrn Lübke, Friedrich
Frau Bauroth, Sigrid
Herrn Müller, Wolfgang
Herrn Büchel, Gerhard
Frau Pardex, Ingeborg
Herrn Hüller, Herbert
Herrn Weisheit, Günter
Herrn Wagner, Rudolf
Frau Schilder, Erna
Frau Neues, Hanna
Frau Faßinger, Melanie
Frau Weisheit, Elisabeth
Frau Kotter, Christa
Frau Scheerschmidt, Margit
Frau Zohner, Eleonore
Frau Weisheit, Karin
Herrn Recknagel, Werner
Herrn Schatz, Wolfgang
Herrn Werner, Kurt
Frau Kaaden, Edeltrud
Herrn Schatz, Rolf
Frau Bauroth, Elfriede
Herrn Holland, Manfred
Frau Holland, Hilde
Herrn Hellberg, Friedrich
Frau Behringer, Anita
Frau Wolf, Erna
Herrn Behringer, Werner
Herrn Fuchs, Heini
Frau Heß, Doris
Frau Luck, Brigitte
Frau Recknagel, Brigitte
Frau Jäger, Elfriede
Herrn Horn, Herbert
Herrn Albrecht, Heinz
Frau Reumschüssel, Elfriede
Herrn Schwäblein, Eberhard
Frau Reumschüssel, Dorothea
Frau Hellmann, Edeltraud
Herrn Schneider, Günter
Frau Heil, Ingeburg
Frau Nothnagel, Erika
Herrn Diller, Lothar
Frau Setzer, Barbara
Frau Hellmann, Rosel
Frau Höhn, Doris
Herrn Heller, Rolf
Frau Baumann, Inge
Herrn Scheiber, Norbert
Herrn Wagner, Ewald
Frau Baumann, Lore
Frau Ehrlein, Edith
Herrn Hellmann, Horst
Herrn Bauroth, Siegbert
Frau Munk, Helga
Herrn Albrecht, Manfred
Frau Lünser, Hannelore
Herrn Gratz, Horst
Herrn Günther, Horst
Frau Henkel, Rita
Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015
26.04.
26.04.
27.04.
28.04.
28.04.
30.04.
zum 77. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
Herrn Marr, Gerhard
Frau Weisheit, Irene
Herrn Schwäblein, Horst
Frau Gröschel, Doris
Frau Preller, Margarete
Frau Pabst, Veronika
Ehejubiläum
Zum Fest der „Goldenen Hochzeit“
gratulieren im Auftrag
der Gemeinde Viernau
und der Verwaltungsgemeinschaft
„Haselgrund“
den Eheleuten
Erika und Horst Schwäblein
recht herzlich
Hellmann
Bürgermeister
Rigobert Höchenberger
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
Viernau, im April 2015
Ehejubiläum
-3-
Gemeinde Oberschönau
Kirchliche Nachrichten
Michael Hirte
in Oberschönau!
Am Mittwoch, 29. April 2015 um
19.00 Uhr tritt Michael Hirte mit seiner Mundharmonika und mit der Mario Frank Band in der Kirche Oberschönau auf.
Eintrittskarten zu diesem Konzert in
der Buchhandlung Zschieschang
in Steinbach-Hallenberg und der
Tourismus-Information in Oberschönau zum Preis von 25 €
(Abendkasse 27 €) erhältlich.
Das Konzert beginnt um 19.00
Uhr, Einlass ist bereits um
18.00 Uhr.
Wer die bereits zur Tradition gewordenen Konzerte in Oberschönau kennt,
weiß, dass es sich lohnt,
rechtzeitig da zu sein, um
sich einen guten Platz zu
sichern!
Zum Fest der „Steinernen Hochzeit“
gratulieren im Auftrag
der Gemeinde Viernau
und der Verwaltungsgemeinschaft
„Haselgrund“
den Eheleuten
Ingeburg und Rolf Heil
recht herzlich
Manfred Hellmann
Bürgermeister
R. Höchenberger
stellv.
Gemeinschaftsvorsitzender
Viernau, im April 2015
Impressum
Haseltal Bote
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“,
Forststraße 16, 98547 Viernau
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für Amtlichen und Nichtamtlichen Textteil:
Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“, Forststraße 16, 98547 Viernau
Verantwortlich für Anzeigen: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herr David Galandt – Für die
Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Erscheinung: Erscheint in der Regel monatlich, kostenlos an die Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim
Verlag abonnieren
Gemeinde Unterschönau
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2015
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterschönau für das Jahr
2015 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
09.03.2015 beschlossen und mit dem Bescheid der Unteren
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen vom 09.04.2015 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Unterschönau
für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff. der Thüringer
Kommunalordnung vom 16.08.1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die
Gemeinde Unterschönau folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
456.090,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
251.170,00 €
ab.
Haseltal-Bote – Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ – Nr. 4/2015
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Hebesätze für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v.H.
b) für Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuer
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:
60 000,00 €.
§6
Es gilt der vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan.
§7
Die Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend § 58 der Thüringer Kommunalordnung wird
wie folgt festgesetzt:
a) für Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes
1,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes
je Haushaltsstelle
b) für Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes
2,0 v.H. der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes
je Haushaltsstelle
Der Grundsatz der Unabweisbarkeit der Zahlung muss gegeben
und die Deckungsfähigkeit des Gesamthaushaltes gewährleistet
sein.
§8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Unterschönau, den 10.04.2015
Höchenberger
Bürgermeister
- Dienstsiegel Entsprechend § 57, Abs. 3, Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit vom
20. April bis 04. Mai 2015
während der üblichen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund in Viernau, Forststr.16, und während der
Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeindeverwaltung
Unterschönau aus.
Unterschönau, den 10.04.2015
Höchenberger
Bürgermeister
- Dienstsiegel -
Gemeinde Viernau
Mitteilungen
An die Pferdehalter in der Gemeinde Viernau
In den zurückliegenden Wochen und Monaten häufen sich Ereignisse, bei denen öffentliche Straßen, Plätze und in Einzelfällen
sogar Gehwege durch die natürlichen Hinterlassenschaften von
Pferden erheblich verschmutzt werden. Eine solche Verschmutzung ist für alle Verkehrsteilnehmer, Radfahrer, Fußgänger und
Anlieger eine Zumutung und letztlich auch ein hygienisches Problem, das es zu vermeiden gilt.
Alle Pferdeführer werden hiermit aufgefordert, nach Möglichkeit
Strecken zu wählen, die außerhalb des Ortsbereichs bzw. im
Randbereich liegen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein,
fordern wir hiermit alle Pferdeführer auf, die Hinterlassenschaf-
-4-
ten ihrer Tiere selbst zu beseitigen und dies nicht anderen Menschen zu überlassen. Die Gemeinde Viernau hat in den letzten
Jahren durch gezielten Ausbau ihrer gemeindeeigenen Straßen
und Plätze dafür gesorgt, dass unser Dorf ansehnlicher wird. Damit einher geht auch, dass die Anlieger durch die Instandsetzungen und den grundhaften Ausbau besser in der Lage sind, ihren
Aufgaben bei der Straßenreinigung nachzukommen. Wir können
die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Tieren nicht den
Anliegern übertragen. Aber auch dort, wo ein Ausbau noch nicht
stattgefunden hat und eine unbefestigte Straßenoberfläche vorzufinden ist, ist dies nicht ein Grund, die oben angesprochenen
Verschmutzungen zu tolerieren. Wir appellieren an Sie als Pferdehalter, uns bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen,
da im Falle einer Anzeige der/die Pferdeführer/in entsprechende
Konsequenzen zu tragen hat. Keiner möchte, dass das schöne
Hobby durch Einzelne, die sich nicht an allgemeinübliche Regeln im gegenseitigen Umgang miteinander halten, mit einem
schlechten Image versehen wird.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass diese Art von Straßenverschmutzung gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der
Gemeinde Viernau, dort § 3 in Verbindung mit dem § 2, über die
Reinhaltung der öffentlichen Straßen und öffentlichen Einrichtungen sowie der Straßenreinigungssatzung und beides in Verbindung mit dem Thüringer Straßengesetz und der STVO eine
Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden
kann. Ebenso ist dort geregelt, dass übermäßige Verschmutzungen nicht den Anliegern im Rahmen ihrer Straßenreinigungspflicht zugemutet werden können, sondern hier das VerursacherPrinzip gilt.
M. Tügend
Ltr. Ordnungsamt