VERBRAUCHERPOLITIK EU AKTUELL Ausgabe 14 | 11. bis 24. Juli 2016 INHALT: • Allgemeine EU-Verbraucherpolitik • Bauen / Energie / Umwelt / Verkehr • Finanzdienstleistungen • Gesundheit / Ernährung • Telekommunikation / Medien / Internet • Wirtschaftsfragen / Wettbewerb • Terminvorschau ALLGEMEINE EU-VERBRAUCHERPOLITIK 1. Fortschritte bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Nach einem Bericht des Chefunterhändlers der EU-Kommission, Ignacio García Bercero, sind in der 14. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Fortschritte erzielt worden. Diese Runde endete offiziell am 15. Juli 2016. Für fast alle der 30 Kapitel lägen nunmehr Vorschläge auf dem Tisch. Bei den meisten Kapiteln gebe es auch konsolidierte Texte, bei denen unterschiedliche Auffassungen in Klammern kenntlich gemacht würden. Bei den Zöllen gebe es schon gute Angebote für 97 Prozent aller Tarife. Ziel sei die möglichst weitgehende Abschaffung von Zöllen. Bei der Regulierungszusammenarbeit lägen Vorschläge für sieben Industriebereiche vor, nämlich Chemikalien, Kosmetika, Maschinenbau, Medizinprodukte, Pharmazeutika, Textilien und Kraftfahrzeuge. Gespräche fänden auch auf politischer Ebene statt. EU-Kommissarin Malmström und der amerikanische Handelsbotschafter Froman hätten sich in diesem Jahr fast jede zweite Woche getroffen oder per Videokonferenz miteinander gesprochen. Sie würden diese Gespräche auch im Sommer fortführen. Ziel sei weiterhin der Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens noch unter der Präsidentschaft von Barack Obama. Diese endet im Januar 2017. Impressum Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Leiterin Team Brüssel Isabelle Buscke [email protected] Anregungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Die EU-Kommission hat noch während der laufenden 14. Verhandlungsrunde am 14. Juni 2016 die europäischen Verhandlungspositionen zu den neun in dieser Woche diskutierten Themen veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich um Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 2 die EU-Positionen aus den Bereichen Kosmetika, Medizinprodukte, Autos, Chemikalien und Textilien sowie einen Artikel zum Klimaschutz und weitere Kapitel zu den Themen Energie und Rohstoffe, Marktzugang für Finanzdienstleistungen und um die institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen von TTIP. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/july/tradoc_154811.pdf https://ec.europa.eu/germany/news/transparenz-bei-ttip-kommissionver%C3%B6ffentlicht-verhandlungspositionen-aus-laufender-runde_de 2. Deutsche Übersetzung des CETA-Abkommens online abrufbar Vor wenigen Wochen haben sich die Europäische Union und Kanada auf den endgültigen Text des gemeinsamen Handelsabkommens CETA geeinigt. Seit kurzem ist der gesamte Abkommenstext in allen Amtssprachen der EU online abrufbar, darunter die komplette deutsche Fassung. Anfang Juli hatte die Kommission vorgeschlagen, die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung des Handelsabkommens einzubinden. Sobald der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament grünes Licht gegeben haben, kann das Abkommen bis zur endgültigen Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten vorläufig angewandt werden. https://ec.europa.eu/germany/news/deutsche-%C3%BCbersetzung-des-cetaabkommens-online-abrufbar_de http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0444&from=EN (Text) http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/ 3. Programm der Ratspräsidentschaft zum Verbraucherschutz Im zweiten Halbjahr 2016 obliegt der Vorsitz im EU-Ministerrat mit Ausnahme der auswärtigen Angelegenheiten turnusgemäß der Slowakei. Der Ratsvorsitz will sich insbesondere mit Verbraucherschutzthemen im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt befassen. Hierzu gehören die Gesetzgebungsvorschläge zu den Richtlinien über die Bereitstellung digitaler Inhalte, über den Online-Handel sowie über Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Verordnung zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Im Bereich Ernährung sollen die laufenden Gesetzesvorhaben zu amtlichen Kontrollen und zu Bioprodukten zum Abschluss gebracht werden. http://www.eu2016.sk/de/programm-und-schwerpunkte/programm-des-slowakischen-ratsvorsitzes Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 3 BAUEN / ENERGIE / UMWELT / VERKEHR 1. EU-Kommission macht Vorschläge zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2016 folgende Vorschläge vorgelegt: zwei Legislativvorschläge zu 1) verbindlichen Zielen für alle EU-Staaten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfälle sowie 2) zur Landnutzung und Forstwirtschaft, die Einfluss haben auf die Klimaschutzmaßnahmen der EU sowie 3) eine Strategie für einen klimafreundlichen Verkehrssektor und EU-weiter Maßnahmen für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge sowie alternative Kraftstoffe. Die EU-Staaten haben sich 2014 darauf geeinigt, bis 2030 gemeinsam die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren der Wirtschaft um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die neuen Vorschläge enthalten verbindliche nationale Jahresziele für alle EU-Staaten. Für Deutschland schlägt die EU-Kommission als verbindliches Ziel vor, dass die Treibhausgasemissionen in den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftssektoren (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfälle) bis 2030 38 Prozent unter den Emissionen von 2005 liegen sollen. In der Strategie für emissionsarme Mobilität werden die von der Kommission in den kommenden Jahren geplanten Initiativen spezifiziert. Die wichtigsten Elemente der Strategie sind die Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems, die raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und der Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen. Darunter fallen auch verstärkte Maßnahmen für Lkw, Stadtbusse und Fernbusse, zu denen die Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet hat. https://ec.europa.eu/germany/news/hin-zu-einer-co2-armen-wirtschaft-kommission-macht-vorschl%C3%A4ge-zur-umsetzung-des-pariser_de 2. Volkswagen vor Sonderausschuss des Europäischen Parlaments Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) veranstaltete am 13./14. Juli 2016 Anhörungen von Vertretern der Automobilindustrie. Bei dieser Anhörung bedauerte Volkswagen (VW) den Einsatz der manipulativen Software bei der Emissionsmessung von Dieselmotoren. In Europa würden 8,4 Millionen Personenkraftwagen zurückgerufen. Sie würden in den Zustand gebracht, den der Kunde beim Erwerb haben wollte. In den USA sei dies nicht möglich. Daher gebe es dort eine Entschädigung für die Kunden. Für VW bleibe der Verbrennungsmotor Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 4 auch zukünftig wichtig. Der Dieselmotor diene dazu, die Kohlendioxid-Grenzwerte einzuhalten. Elektromobilität werde erst gegen 2030 eine größere Rolle spielen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160711IPR36766/Caremissions-ma-nufacturers-and-a-former-EU-Commissioner-quizzed-by-MEPs http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201607/EMIS/EMIS %282016 %290713_1P/sitt-2813055 (Website der Sitzung) 3. Kontrolle der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mangelhaft Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dürfen die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung ihres Ziels, bis 2020 10 Prozent der Energie im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, ausschließlich als nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe verwenden. Die meisten in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe werden von freiwilligen Systemen zertifiziert, die von der EU-Kommission anerkannt wurden. Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs kamen jedoch in ihrem Sonderbericht vom 21. Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass dieses Anerkennungsverfahren mangelhaft ist. Die Prüfer stellten fest, dass die Kommission von den Systemen keine Überprüfung verlangte, ob die Biokraftstoffherstellung Risiken barg, wie Landbesitzkonflikte, Zwangs- oder Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen für Landwirte und Gefahren für Gesundheit und Sicherheit. Bei den Bewertungen der Systeme wurde nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen indirekte Landnutzungsänderungen haben (wobei zur Nahrungsmittelerzeugung mehr Land bewirtschaftet wird, um einen Ausgleich für die zur Biokraftstoffherstellung verwendeten Pflanzen zu schaffen). Die EUKommission erkannte den Prüfern zufolge Systeme an, die nicht über Verfahren verfügten, um sicherzustellen, dass die Biokraftstoffe tatsächlich aus Abfällen stammten oder dass die Rohstoffe die Umweltanforderungen erfüllten. Die Prüfer besuchten die vier Mitgliedstaaten, in denen die größten Mengen an Biokraftstoff hergestellt und/oder verbraucht werden: Deutschland, Frankreich, Polen und Großbritannien. http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR16_18/INSR_BIOFUELS_DE.pdf http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=37264 Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 5 4. Strengere Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen Der EU-Ministerrat verabschiedete am 18. Juli 2016, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, eine Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und der Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte. Damit sollen Schadstoffemissionen wie Staubpartikel und Stickstoffoxide verringert werden. Unter die neue Verordnung fällt ein breites Spektrum unterschiedlicher Maschinen: von handgeführten Geräten (wie Kettensägen, Trimmern und Rasenmähern) über Baumaschinen (wie Raupenbagger und Kräne) und Generatoren bis zu Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffen. Im September 2016 wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen harmonisierten Typgenehmigungsverfahren für neue Motoren werden schrittweise eingeführt und gelten dann je nach Art des Motors ab 2018 oder spätestens ab 2020. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/18-better-airquality-stricter-emission-limits-become-law/ FINANZDIENSTLEISTUNGEN 1. Europäische Zentralbank hält an Nullzinspolitik fest Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) beließ am 21. Juli 2016 wie erwartet den Leitzins bei null Prozent. Die Banken können sich noch auf längere Zeit gratis Geld leihen, jedenfalls solange die Inflation nicht stärker anzieht. Im Juni lag sie bei 0,1 Prozent. Um die Kreditvergabe an Verbraucher und Unternehmen anzuregen müssen Banken für Einlagen bei der EZB weiterhin einen Strafzins von 0,4 Prozent entrichten. Bei längerfristigen Refinanzierungsgeschäften können Banken sogar einen Bonus von 0,4 Prozent erhalten, wenn sie Geld ausleihen. Außerdem kauft die EZB monatlich Vermögenswerte im Umfang von 80 Milliarden Euro, insbesondere Staats- und Unternehmensanleihen. Dadurch wird das Zinsniveau auf dem Anleihenmarkt weiter abgesenkt. http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160721.de.html http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2016/html/is160721.de.html 2. Fälschungen von Euro-Banknoten in Deutschland Wie die Europäische Zentralbank (EZB) am 22. Juli 2016 bekannt gab, wurden in der ersten Jahreshälfte 2016 rund 331.000 gefälschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen – 25 Prozent weniger als in der zweiten Jahreshälfte 2015. Der Anteil der gefälschten 20-Euro-Banknoten verringerte sich, während Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 6 der Anteil der gefälschten 50-Euro-Banknoten zunahm. Auf diese beiden Stückelungen entfielen rund 80 Prozent aller Fälschungen. Die Bundesbank hat im ersten Halbjahr 2016 rund 45.700 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von 2,3 Millionen Euro registriert. Die Zahl der Fälschungen ist gegenüber dem zweiten Halbjahr 2015 geringfügig gestiegen (1,7 Prozent). Die Falschgeldkriminalität konzentriert sich mit einem Anteil von rund 58 Prozent auf 50-Euro-Banknoten. Gleichzeitig ging der Anteil der 20-Euro-Fälschungen um mehr als 10 Prozentpunkte auf rund 27 Prozent zurück. Im ersten Halbjahr 2016 wurden ferner 18.700 falsche Münzen im deutschen Zahlungsverkehr festgestellt. http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160722.de.html https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/BBK/2016/2016_07_22_falschgeld.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Marginalspalte&startpageLinkName=2016_07_22_falschgeld+375710 3. Neue 50-Euro-Banknote kommt im April 2017 in Umlauf Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine neue 50-Euro-Banknote vorgestellt, die ab 4. April 2017 in Umlauf gebracht werden soll. Mit ihr soll die Fälschungssicherheit verbessert werden. http://www.neue-euro-banknoten.eu/Aktuelles-Veranstaltungen/PRESSEMITTEILUNGEN-PRESSEMAPPEN/NEUE-50-€-BANKNOTE-HEUTE-IN-FRANKFURT-PRÄSENTIERT 4. EU-Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte erfordert Rechtsakt Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat die Möglichkeiten zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Produkte der Altersversorgung analysiert. Die Behörde kommt zum Ergebnis, dass eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Regelungen nicht realistisch ist. In Frage käme nur die Schaffung eines sogenannten Zweiten Regimes. Bei diesem Konzept würde ein „europäisches Produkt“ durch eine EU-Verordnung eingeführt und träte neben die existierenden nationalen Produkte. https://eiopa.europa.eu/Publications/Consultations/EIOPA%27s%20advice%20on%20the%20development%20of%20an%20EU%20single%20market%20for%20personal%20pension%20products.pdf http://www.vzbv.de/pressemitteilung/altersvorsorge-im-zinstief-folgen-der-zinspolitik-steigern-bedarf-marktbeobachtung Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 7 5. Konsultation zur Umsetzung der EU-Regelungen zum Versicherungsvertrieb Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat Vorschläge für Vorschriften zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zur Konsultation gestellt. Die Vorschläge betreffen vier Themen: (i) Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für alle Arten von Versicherungsprodukten, (ii) Interessenkonflikte bei Versicherungsanlageprodukten, (iii) Provisionen/Verkaufsanreize bei Versicherungsanlageprodukten, und (iv) Geeignetheit- und Zweckmäßigkeitsprüfung sowie Berichtspflichten bei Versicherungsanlageprodukten. Die EIOPA erbittet Stellungnahmen bis 3. Oktober 2016. Sie wird bis 1. Februar 2017 Vorschläge für delegierte EU-Rechtsakte der EU-Kommission erarbeiten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Versicherungsvertriebsrichtlinie bis Februar 2018 in ihr nationales Recht umsetzen. https://eiopa.europa.eu/Publications/Consultations/EIOPA-CP-16-006_Consultation_Paper_on_IDD_delegated_acts.pdf GESUNDHEIT / ERNÄHRUNG 1. Einschränkungen für Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, wonach für die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat Beschränkungen eingeführt werden. Danach wird der Beistoff PAO-Tallowamine verboten. Der Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten sowie als Reifebeschleuniger kurz vor der Ernte ist nur noch in engen Grenzen zulässig. Die Vertreter der EU-Staaten stimmten am 11. Juli 2016 mit qualifizierter Mehrheit zu. https://ec.europa.eu/germany/news/glyphosat-eu-staaten-schr%C3%A4nkenbeistoffe-und-nutzung-ein_de 2. EU-Kommission genehmigt drei genveränderte Sojabohnen Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2016 drei Sorten genveränderter Sojabohnen zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Genehmigung gilt nicht für den Anbau. Die Entscheidung oblag der EU-Kommission, da die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sich nicht mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen die Zulassung ausgesprochen haben. https://ec.europa.eu/germany/news/drei-sorten-genver%C3%A4nderter-sojabohnen-genehmigt_de Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 8 TELEKOMMUNIKATION / MEDIEN / INTERNET 1. EU-US-Datenschutzschild in Kraft Die EU-Kommission hat am 12. Juli 2016 die Neuregelung zum Datenaustausch mit den USA, den EU-US-Datenschutzschild („Privacy Shield“) angenommen. Der entsprechende Durchführungsbeschluss ist am 15. Juli 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Er gilt vom 1. August 2016 bis zum 31. Juli 2022. Für diesen Zeitraum werden die amerikanischen Datenschutzregelungen als gleichwertig mit den europäischen anerkannt, so dass der Datenverkehr mit amerikanischen Firmen, die sich daran halten, zulässig ist. Dieser Beschluss nimmt auf die Vereinbarung mit den USA zum Datenschutz Bezug. Aufseiten der USA wird der Rahmen für den Datenschutzschild im US-Bundesregister, dem Pendant zum EU-Amtsblatt, veröffentlicht. Nach der Vereinbarung mit den USA dürfen amerikanische Unternehmen nur dann am Datenschutzschild teilnehmen, wenn sie Vorschriften befolgen, deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen vom US-Handelsministerium überprüft wird. Ferner ist der Datenzugriff durch US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit nur in Grenzen gestattet. Es existiert eine schriftliche Zusicherung seitens der USA, dass eine anlasslose Massenüberwachung von Unionsbürgern nicht stattfinde. Jedem Unionsbürger, der einen Missbrauch seiner Daten annimmt, stehen kostenlose Mechanismen der Streitbeilegung zur Verfügung. Für Rechtsschutzbegehren von Unionsbürgern im Bereich der nationalen Sicherheit ist ein Ombudsmann zuständig. Die EU-Kommission will jährlich gemeinsam mit den USA prüfen, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Ob der Datenschutzschild den Anforderungen des Europarechts und des Europäischen Gerichtshofs standhalten wird, ist allerdings äußerst fraglich. Wichtige Mindeststandards, wie etwa die Existenz wirksamer Überwachungs- und Kontrollmechanismen, sind nicht erfüllt. Mehrere Akteure haben bereits Klagen angekündigt. https://ec.europa.eu/germany/news/transatlantischer-datenverkehr-eu-us-datenschutzschild-tritt-kraft_de http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1468734999368&uri=CELEX:32016D1156 (Durchführungsbeschluss) http://www.vzbv.de/pressemitteilung/eu-muss-datenschutzabkommen-nachbessern Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 9 2. Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält anlasslose Vorratsspeicherung von Daten für zulässig Der Europäische Gerichtshof hat über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden zu befinden. In diesen Verfahren kam der Generalanwalt am 19. Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten, die ein Mitgliedstaat den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auferlegt, mit dem Unionsrecht vereinbar sein kann. Es müssten aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verpflichtung müsse zur Bekämpfung schwerer Straftaten absolut notwendig sein. Der Zugriff sei nur bei Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus zulässig. Die nationalen Gerichte hätten das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Licht aller relevanten Merkmale der innerstaatlichen Regelungen zu überprüfen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. In der Regel kommen die Richter jedoch zum selben Ergebnis wie die Generalanwälte. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung wie diesen ist das Ergebnis allerdings völlig offen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/201607/cp160079de.pdf http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-203/15 3. EU-Kommission billigt deutsche Vectoring-Pläne Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2016 einen überarbeiteten Maßnahmenentwurf angenommen, der es der Deutschen Telekom ermöglichen soll, ihr Netz durch Vectoring zu modernisieren; erwartet aber weitere Nachbesserungen. Durch die Modernisierung mittels Vectoring-Technologie lassen sich auf Kupfernetzen höhere Breitband-Geschwindigkeiten erzielen. Derzeit funktioniert diese Technologie jedoch nur, wenn sie auf ein gesamtes Bündel von Kupferkabeln angewandt wird, so dass die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird, da eine wettbewerbsfördernde Entbündelung solcher Leitungen dadurch ausgeschlossen ist. Die Deutsche Telekom soll die Erlaubnis erhalten, ihr Netz in einem Umkreis von 550 Metern zu den lokalen Hauptverteilern (auch Nahbereich genannt) mit Vectoring-Technologie zu modernisieren. Die EU-Kommission hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jedoch auch darauf hingewiesen, dass sie die Bedingungen verbessern muss, zu denen andere Anbieter auf dem modernisierten, mit Vectoring-Technologie ausgestatteten Netz der Deutschen Telekom den Zugang zum Internet bereitstellen können. https://ec.europa.eu/germany/news/kommission-akzeptiert-deutschlands-planzu-breitband-vectoring-fordert-aber-nachbesserungen_de Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 10 https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e (Schreiben der Kommission) 4. Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen 80 Millionen Europäer mit Behinderungen brauchen einen besseren barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Um dies zu ermöglichen, hat der EU-Ministerrat am 18. Juli 2016 die Richtlinie über einen barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen angenommen. Der EU-Ministerrat hat im Mai eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt, so dass mit dessen förmlicher Zustimmung nach der Sommerpause zu rechnen ist. Die Richtlinie legt europäische Normen als Mindestanforderungen fest, lässt aber auch zu, dass die Mitgliedstaaten strengere Vorgaben festlegen. Außerdem können die Mitgliedstaaten diese Anforderungen und/oder zusätzliche Anforderungen auch auf Websites und Apps anderer Arten von Organisationen anwenden. Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an Websites und Apps im öffentlichen Sektor überwachen. Ein Durchsetzungsverfahren soll dafür sorgen, dass ordnungsgemäß auf Anträge und Meldungen reagiert wird. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Dies ist voraussichtlich im Herbst der Fall. Danach haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Neue Websites (also Websites, die nach der Umsetzung in nationales Recht veröffentlicht werden) müssen die Bestimmungen ein Jahr später erfüllen; für ältere Websites beträgt die Übergangsfrist 2 Jahre, für mobile Apps 33 Monate. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/18-accessible-websites-apps-wide-rules/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-ADD-1/de/pdf Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 11 WIRTSCHAFTSFRAGEN / WETTBEWERB 1. EU-Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 an Google neue Beschwerden in ihrem Kartellverfahren wegen Missbrauch beim Preisvergleichsdienst übermittelt. Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzuge. Außerdem leitet die EU-Kommission gegen Google ein Kartellverfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Suchmaschinenwerbung ein. Die Möglichkeiten Dritter, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, würden künstlich beschränkt. Das Unternehmen habe vorhandene und potenzielle Wettbewerber, darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, daran gehindert, in diesem kommerziell bedeutsamen Bereich Fuß zu fassen und zu wachsen. Google platziert Suchmaschinenwerbung direkt auf der Website Google-Suche, aber auch als Vermittler über die Plattform „AdSense for Search“ auf Websites Dritter (Vermittlung von Suchmaschinenwerbung). Dazu gehören unter anderem die Websites von Online-Einzelhändlern, Telekommunikationsbetreibern und Zeitungen. https://ec.europa.eu/germany/news/kommission-erweitert-kartellverfahren-gegen-google_de 2. EU-Kommission verhängt Rekordgeldbuße gegen Lkw-Kartell Die EU-Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Wegen dieser Verstöße hat die EU-Kommission am 19. Juli 2016 eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2,927 Milliarden Euro verhängt. Auf Daimler entfiel etwa eine Milliarde Euro. MAN wurde die Buße nach der Kronzeugenregelung erlassen, da die Firma das Kartell aufgedeckt hat. Gegen die schwedische VW-Tochter Scania läuft noch ein Verfahren. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Heute haben wir mit der Verhängung von Rekordgeldbußen wegen eines schweren Kartellverstoßes ein Ausrufezeichen gesetzt. Insgesamt sind über 30 Millionen Lkw auf Europas Straßen unterwegs, die rund drei Viertel des Warenverkehrs auf dem Lande in Europa abwickeln […]. Daher kann nicht hingenommen werden, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF, die zusammen etwa neun von zehn der in Europa produzierten mittelschweren und schweren LKW stellen, untereinander ein Kartell bilden, anstatt miteinander zu konkurrieren. Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 12 14 Jahre lang haben sie Preise und die Weitergabe der Kosten für die Einhaltung von Umweltnormen an die Kunden abgesprochen. Unsere Botschaft ist klar: Kartelle haben in Europa keinen Platz.” https://ec.europa.eu/germany/news/eu-kommission-verh%C3%A4ngt-rekordgeldbu%C3%9Fe-von-293-milliarden-euro-gegen-lkw-kartell_de 3. Europaabgeordnete verhindern strengeres Waffenrecht für Jäger und Sportschützen Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments stimmte am 13. Juli 2016 über den Berichtsentwurf zur EU-Feuerwaffenrichtlinie ab. Die EU-Kommission hatte diesen Vorschlag unter dem Eindruck der Terroranschläge von Paris und Brüssel eingebracht. Ziel der Richtlinie ist es, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren, die in legalem Besitz befindlichen Waffen besser zurückzuverfolgen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen und sicherzustellen, dass deaktivierte Waffen unbrauchbar gemacht werden. Die Europaabgeordneten unterstützten zwar diese Ziele und forderten zusätzlich strengere Kontrollen bei Schreckschusswaffen, um zu verhindern, dass diese zu scharfen Waffen umgewandelt werden. Sie wandten sich aber gegen Einschränkungen beim legalen Waffenbesitz von Sportschützen und Jägern. Der Abgeordnete Axel Voss (CDU) wies darauf hin, dass der Ausschuss überzogene Vorstellungen der EU-Kommission zurückgewiesen habe. Bei der Überwachung von legalem Waffenbesitz ändere sich nichts an der geltenden Rechtslage in Deutschland. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird nach der Sommerpause über ein Mandat für Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat abstimmen. Die Verhandlungsführer, angeführt von der britischen Abgeordneten Vicky Ford (Konservative), werden dann die Diskussion mit der slowakischen Ratspräsidentschaft über den endgültigen Text der Richtlinie beginnen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160711IPR36757/Waffenkontrolle-Ab-geordnete-stellen-Regeln-f %C3 %BCr-Erwerb-und-Sicherheitauf http://www.axel-voss-europa.de/2016/07/14/feuerwaffenrichtlinie-interessender-jaeger-und-sportschuetzen-werden-gewahrt/ Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 13 TERMINVORSCHAU Rat Ratsarbeitsgruppe „Audiovisuelle Medien“ (1. September 2016) Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten. Europäisches Parlament Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (30. August 2016) Anhörung des früheren EU-Kommissars für Industrie (2004-2010) Günter Verheugen und des Vizepräsidenten des Faurecia-Konzerns Peter Lakin. Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (1. September 2016) Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung. Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (5.September 2016) Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge; Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt; Erläuterung durch die EU-Kommission: erste Ergebnisse einer REFIT-Evaluierung zum Thema Verbrauchsgüterkauf. Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (5. September 2016) Anhörung des früheren EU-Kommissars für Umwelt (2010-2014) Janez Potočnik und des früheren EU-Kommissars für Industrie (2010-2014) Antonio Tajani. Plenum (12. bis 15. September 2016) Auf dem Weg zur Umgestaltung des Energiemarkts; EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung; Untersuchung zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie; Anwendung der Richtlinie über Postdienste. Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 14 Europäische Kommission Wöchentliche Sitzung des Kollegiums (7. September 2016) Energieeffizienzpaket. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt (5. September 2016) Stellungnahme zum Thema: Die Biodiversitätspolitik der EU); Stellungnahme zum Thema: „Wie geht es weiter nach Paris?“, Stellungnahme zum Thema: „Nachhaltige Entwicklung: Bestandsaufnahme der internen und externen politischen Maßnahmen der EU“. Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft (7. September 2016) Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung; Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas; Stellungnahme zu dem Vorschlag zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich. Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (9. September 2016) Stellungnahme zu dem Thema „Langzeitpflege, Angebot und Mobilität von Arbeitskräften“. Europäischer Gerichtshof Urteil in der Rechtssache C-191/15 (28. Juli 2016) Missbräuchliche Klauseln in Online-Kaufverträgen der in Luxemburg ansässigen Amazon EU. Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 15 Verbraucherpolitik EU aktuell erscheint alle zwei Wochen. Der Newsletter gibt einen Überblick über aktuelle Termine und relevante verbraucherpolitische Aktivitäten und Vorhaben in der Gesetzgebung der EU. Newsletter verfasst von Dr. Ekkehard Rohrer, MPA (Harvard University) – Brüssel Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
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