Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 14/2016

VERBRAUCHERPOLITIK
EU AKTUELL
Ausgabe 14 | 11. bis 24. Juli 2016
INHALT:
•
Allgemeine EU-Verbraucherpolitik
•
Bauen / Energie / Umwelt / Verkehr
•
Finanzdienstleistungen
•
Gesundheit / Ernährung
•
Telekommunikation / Medien / Internet
•
Wirtschaftsfragen / Wettbewerb
•
Terminvorschau
ALLGEMEINE
EU-VERBRAUCHERPOLITIK
1. Fortschritte bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den
USA (TTIP)
Nach einem Bericht des Chefunterhändlers der EU-Kommission, Ignacio García
Bercero, sind in der 14. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) Fortschritte erzielt worden. Diese Runde endete offiziell am 15. Juli 2016. Für fast alle der 30 Kapitel lägen nunmehr Vorschläge auf dem Tisch. Bei den meisten Kapiteln gebe es auch konsolidierte
Texte, bei denen unterschiedliche Auffassungen in Klammern kenntlich gemacht würden. Bei den Zöllen gebe es schon gute Angebote für 97 Prozent aller
Tarife. Ziel sei die möglichst weitgehende Abschaffung von Zöllen. Bei der Regulierungszusammenarbeit lägen Vorschläge für sieben Industriebereiche vor,
nämlich Chemikalien, Kosmetika, Maschinenbau, Medizinprodukte, Pharmazeutika, Textilien und Kraftfahrzeuge.
Gespräche fänden auch auf politischer Ebene statt. EU-Kommissarin Malmström und der amerikanische Handelsbotschafter Froman hätten sich in diesem
Jahr fast jede zweite Woche getroffen oder per Videokonferenz miteinander gesprochen. Sie würden diese Gespräche auch im Sommer fortführen. Ziel sei
weiterhin der Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens noch unter der Präsidentschaft von Barack Obama. Diese endet im Januar 2017.
Impressum
Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Leiterin Team Brüssel
Isabelle Buscke
[email protected]
Anregungen zum Newsletter
nehmen wir gerne entgegen.
Die EU-Kommission hat noch während der laufenden 14. Verhandlungsrunde
am 14. Juni 2016 die europäischen Verhandlungspositionen zu den neun in dieser Woche diskutierten Themen veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich um
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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die EU-Positionen aus den Bereichen Kosmetika, Medizinprodukte, Autos, Chemikalien und Textilien sowie einen Artikel zum Klimaschutz und weitere Kapitel
zu den Themen Energie und Rohstoffe, Marktzugang für Finanzdienstleistungen und um die institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen von TTIP.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/july/tradoc_154811.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/transparenz-bei-ttip-kommissionver%C3%B6ffentlicht-verhandlungspositionen-aus-laufender-runde_de
2. Deutsche Übersetzung des CETA-Abkommens online abrufbar
Vor wenigen Wochen haben sich die Europäische Union und Kanada auf den
endgültigen Text des gemeinsamen Handelsabkommens CETA geeinigt. Seit
kurzem ist der gesamte Abkommenstext in allen Amtssprachen der EU online
abrufbar, darunter die komplette deutsche Fassung. Anfang Juli hatte die Kommission vorgeschlagen, die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung des
Handelsabkommens einzubinden. Sobald der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament grünes Licht gegeben haben, kann das Abkommen bis zur endgültigen Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten vorläufig angewandt werden.
https://ec.europa.eu/germany/news/deutsche-%C3%BCbersetzung-des-cetaabkommens-online-abrufbar_de
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0444&from=EN (Text)
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/
3. Programm der Ratspräsidentschaft zum Verbraucherschutz
Im zweiten Halbjahr 2016 obliegt der Vorsitz im EU-Ministerrat mit Ausnahme
der auswärtigen Angelegenheiten turnusgemäß der Slowakei. Der Ratsvorsitz
will sich insbesondere mit Verbraucherschutzthemen im Zusammenhang mit
dem digitalen Binnenmarkt befassen. Hierzu gehören die Gesetzgebungsvorschläge zu den Richtlinien über die Bereitstellung digitaler Inhalte, über den Online-Handel sowie über Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Verordnung zur Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz. Im Bereich Ernährung sollen die laufenden Gesetzesvorhaben zu amtlichen Kontrollen und zu Bioprodukten zum Abschluss gebracht werden.
http://www.eu2016.sk/de/programm-und-schwerpunkte/programm-des-slowakischen-ratsvorsitzes
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BAUEN / ENERGIE /
UMWELT / VERKEHR
1. EU-Kommission macht Vorschläge zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2016 folgende Vorschläge vorgelegt: zwei
Legislativvorschläge zu 1) verbindlichen Zielen für alle EU-Staaten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 für die Sektoren
Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfälle sowie 2) zur Landnutzung und
Forstwirtschaft, die Einfluss haben auf die Klimaschutzmaßnahmen der EU sowie 3) eine Strategie für einen klimafreundlichen Verkehrssektor und EU-weiter
Maßnahmen für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge sowie alternative Kraftstoffe.
Die EU-Staaten haben sich 2014 darauf geeinigt, bis 2030 gemeinsam die
Treibhausgasemissionen in allen Sektoren der Wirtschaft um mindestens 40
Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die neuen Vorschläge
enthalten verbindliche nationale Jahresziele für alle EU-Staaten. Für Deutschland schlägt die EU-Kommission als verbindliches Ziel vor, dass die Treibhausgasemissionen in den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftssektoren (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfälle) bis 2030 38 Prozent unter den Emissionen von 2005 liegen sollen.
In der Strategie für emissionsarme Mobilität werden die von der Kommission in
den kommenden Jahren geplanten Initiativen spezifiziert. Die wichtigsten Elemente der Strategie sind die Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems, die
raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und der Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen. Darunter fallen auch
verstärkte Maßnahmen für Lkw, Stadtbusse und Fernbusse, zu denen die Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet hat.
https://ec.europa.eu/germany/news/hin-zu-einer-co2-armen-wirtschaft-kommission-macht-vorschl%C3%A4ge-zur-umsetzung-des-pariser_de
2. Volkswagen vor Sonderausschuss des Europäischen Parlaments
Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) veranstaltete am 13./14. Juli 2016
Anhörungen von Vertretern der Automobilindustrie. Bei dieser Anhörung bedauerte Volkswagen (VW) den Einsatz der manipulativen Software bei der Emissionsmessung von Dieselmotoren. In Europa würden 8,4 Millionen Personenkraftwagen zurückgerufen. Sie würden in den Zustand gebracht, den der Kunde
beim Erwerb haben wollte. In den USA sei dies nicht möglich. Daher gebe es
dort eine Entschädigung für die Kunden. Für VW bleibe der Verbrennungsmotor
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auch zukünftig wichtig. Der Dieselmotor diene dazu, die Kohlendioxid-Grenzwerte einzuhalten. Elektromobilität werde erst gegen 2030 eine größere Rolle
spielen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160711IPR36766/Caremissions-ma-nufacturers-and-a-former-EU-Commissioner-quizzed-by-MEPs
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201607/EMIS/EMIS %282016 %290713_1P/sitt-2813055 (Website der Sitzung)
3. Kontrolle der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mangelhaft
Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dürfen die EU-Mitgliedstaaten im
Hinblick auf die Erreichung ihres Ziels, bis 2020 10 Prozent der Energie im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, ausschließlich als nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe verwenden. Die meisten in der Europäischen
Union in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe werden von freiwilligen Systemen
zertifiziert, die von der EU-Kommission anerkannt wurden. Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs kamen jedoch in ihrem Sonderbericht vom 21. Juli
2016 zu dem Ergebnis, dass dieses Anerkennungsverfahren mangelhaft ist.
Die Prüfer stellten fest, dass die Kommission von den Systemen keine Überprüfung verlangte, ob die Biokraftstoffherstellung Risiken barg, wie Landbesitzkonflikte, Zwangs- oder Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen für Landwirte
und Gefahren für Gesundheit und Sicherheit. Bei den Bewertungen der Systeme wurde nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
von Biokraftstoffen indirekte Landnutzungsänderungen haben (wobei zur Nahrungsmittelerzeugung mehr Land bewirtschaftet wird, um einen Ausgleich für
die zur Biokraftstoffherstellung verwendeten Pflanzen zu schaffen). Die EUKommission erkannte den Prüfern zufolge Systeme an, die nicht über Verfahren
verfügten, um sicherzustellen, dass die Biokraftstoffe tatsächlich aus Abfällen
stammten oder dass die Rohstoffe die Umweltanforderungen erfüllten.
Die Prüfer besuchten die vier Mitgliedstaaten, in denen die größten Mengen an
Biokraftstoff hergestellt und/oder verbraucht werden: Deutschland, Frankreich,
Polen und Großbritannien.
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR16_18/INSR_BIOFUELS_DE.pdf
http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=37264
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4. Strengere Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen
Der EU-Ministerrat verabschiedete am 18. Juli 2016, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, eine Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften
und der Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte. Damit sollen Schadstoffemissionen wie Staubpartikel und Stickstoffoxide verringert werden. Unter die neue Verordnung fällt ein
breites Spektrum unterschiedlicher Maschinen: von handgeführten Geräten
(wie Kettensägen, Trimmern und Rasenmähern) über Baumaschinen (wie Raupenbagger und Kräne) und Generatoren bis zu Triebwagen, Lokomotiven und
Binnenschiffen.
Im September 2016 wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Die neuen harmonisierten Typgenehmigungsverfahren für neue
Motoren werden schrittweise eingeführt und gelten dann je nach Art des Motors
ab 2018 oder spätestens ab 2020.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/18-better-airquality-stricter-emission-limits-become-law/
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
1. Europäische Zentralbank hält an Nullzinspolitik fest
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) beließ am 21. Juli 2016 wie erwartet den Leitzins bei null Prozent. Die Banken können sich noch auf längere
Zeit gratis Geld leihen, jedenfalls solange die Inflation nicht stärker anzieht. Im
Juni lag sie bei 0,1 Prozent. Um die Kreditvergabe an Verbraucher und Unternehmen anzuregen müssen Banken für Einlagen bei der EZB weiterhin einen
Strafzins von 0,4 Prozent entrichten. Bei längerfristigen Refinanzierungsgeschäften können Banken sogar einen Bonus von 0,4 Prozent erhalten, wenn sie
Geld ausleihen. Außerdem kauft die EZB monatlich Vermögenswerte im Umfang von 80 Milliarden Euro, insbesondere Staats- und Unternehmensanleihen.
Dadurch wird das Zinsniveau auf dem Anleihenmarkt weiter abgesenkt.
http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160721.de.html
http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2016/html/is160721.de.html
2. Fälschungen von Euro-Banknoten in Deutschland
Wie die Europäische Zentralbank (EZB) am 22. Juli 2016 bekannt gab, wurden
in der ersten Jahreshälfte 2016 rund 331.000 gefälschte Euro-Banknoten aus
dem Verkehr gezogen – 25 Prozent weniger als in der zweiten Jahreshälfte
2015. Der Anteil der gefälschten 20-Euro-Banknoten verringerte sich, während
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der Anteil der gefälschten 50-Euro-Banknoten zunahm. Auf diese beiden Stückelungen entfielen rund 80 Prozent aller Fälschungen.
Die Bundesbank hat im ersten Halbjahr 2016 rund 45.700 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von 2,3 Millionen Euro registriert. Die Zahl der Fälschungen
ist gegenüber dem zweiten Halbjahr 2015 geringfügig gestiegen (1,7 Prozent).
Die Falschgeldkriminalität konzentriert sich mit einem Anteil von rund 58 Prozent auf 50-Euro-Banknoten. Gleichzeitig ging der Anteil der 20-Euro-Fälschungen um mehr als 10 Prozentpunkte auf rund 27 Prozent zurück. Im ersten Halbjahr 2016 wurden ferner 18.700 falsche Münzen im deutschen Zahlungsverkehr
festgestellt.
http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160722.de.html
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/BBK/2016/2016_07_22_falschgeld.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Marginalspalte&startpageLinkName=2016_07_22_falschgeld+375710
3. Neue 50-Euro-Banknote kommt im April 2017 in Umlauf
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine neue 50-Euro-Banknote vorgestellt, die ab 4. April 2017 in Umlauf gebracht werden soll. Mit ihr soll die Fälschungssicherheit verbessert werden.
http://www.neue-euro-banknoten.eu/Aktuelles-Veranstaltungen/PRESSEMITTEILUNGEN-PRESSEMAPPEN/NEUE-50-€-BANKNOTE-HEUTE-IN-FRANKFURT-PRÄSENTIERT
4. EU-Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte erfordert Rechtsakt
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat die Möglichkeiten zur Schaffung eines
europäischen Binnenmarktes für Produkte der Altersversorgung analysiert. Die
Behörde kommt zum Ergebnis, dass eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Regelungen nicht realistisch ist. In Frage käme nur die Schaffung eines
sogenannten Zweiten Regimes. Bei diesem Konzept würde ein „europäisches
Produkt“ durch eine EU-Verordnung eingeführt und träte neben die existierenden nationalen Produkte.
https://eiopa.europa.eu/Publications/Consultations/EIOPA%27s%20advice%20on%20the%20development%20of%20an%20EU%20single%20market%20for%20personal%20pension%20products.pdf
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/altersvorsorge-im-zinstief-folgen-der-zinspolitik-steigern-bedarf-marktbeobachtung
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 7
5. Konsultation zur Umsetzung der EU-Regelungen zum Versicherungsvertrieb
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat Vorschläge für Vorschriften zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zur Konsultation gestellt. Die Vorschläge betreffen vier Themen: (i) Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für
alle Arten von Versicherungsprodukten, (ii) Interessenkonflikte bei Versicherungsanlageprodukten, (iii) Provisionen/Verkaufsanreize bei Versicherungsanlageprodukten, und (iv) Geeignetheit- und Zweckmäßigkeitsprüfung sowie Berichtspflichten bei Versicherungsanlageprodukten.
Die EIOPA erbittet Stellungnahmen bis 3. Oktober 2016. Sie wird bis 1. Februar
2017 Vorschläge für delegierte EU-Rechtsakte der EU-Kommission erarbeiten.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Versicherungsvertriebsrichtlinie bis Februar
2018 in ihr nationales Recht umsetzen.
https://eiopa.europa.eu/Publications/Consultations/EIOPA-CP-16-006_Consultation_Paper_on_IDD_delegated_acts.pdf
GESUNDHEIT / ERNÄHRUNG
1. Einschränkungen für Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat
Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, wonach für die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat
Beschränkungen eingeführt werden. Danach wird der Beistoff PAO-Tallowamine verboten. Der Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen
und Gärten sowie als Reifebeschleuniger kurz vor der Ernte ist nur noch in engen Grenzen zulässig. Die Vertreter der EU-Staaten stimmten am 11. Juli 2016
mit qualifizierter Mehrheit zu.
https://ec.europa.eu/germany/news/glyphosat-eu-staaten-schr%C3%A4nkenbeistoffe-und-nutzung-ein_de
2. EU-Kommission genehmigt drei genveränderte Sojabohnen
Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2016 drei Sorten genveränderter Sojabohnen zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Genehmigung
gilt nicht für den Anbau. Die Entscheidung oblag der EU-Kommission, da die
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sich nicht mit qualifizierter Mehrheit für oder
gegen die Zulassung ausgesprochen haben.
https://ec.europa.eu/germany/news/drei-sorten-genver%C3%A4nderter-sojabohnen-genehmigt_de
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 8
TELEKOMMUNIKATION /
MEDIEN / INTERNET
1. EU-US-Datenschutzschild in Kraft
Die EU-Kommission hat am 12. Juli 2016 die Neuregelung zum Datenaustausch
mit den USA, den EU-US-Datenschutzschild („Privacy Shield“) angenommen.
Der entsprechende Durchführungsbeschluss ist am 15. Juli 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Er gilt vom 1. August 2016 bis zum 31. Juli 2022. Für
diesen Zeitraum werden die amerikanischen Datenschutzregelungen als gleichwertig mit den europäischen anerkannt, so dass der Datenverkehr mit amerikanischen Firmen, die sich daran halten, zulässig ist. Dieser Beschluss nimmt auf
die Vereinbarung mit den USA zum Datenschutz Bezug. Aufseiten der USA wird
der Rahmen für den Datenschutzschild im US-Bundesregister, dem Pendant
zum EU-Amtsblatt, veröffentlicht.
Nach der Vereinbarung mit den USA dürfen amerikanische Unternehmen nur
dann am Datenschutzschild teilnehmen, wenn sie Vorschriften befolgen, deren
Einhaltung in regelmäßigen Abständen vom US-Handelsministerium überprüft
wird. Ferner ist der Datenzugriff durch US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit nur in Grenzen gestattet. Es existiert eine schriftliche Zusicherung
seitens der USA, dass eine anlasslose Massenüberwachung von Unionsbürgern nicht stattfinde. Jedem Unionsbürger, der einen Missbrauch seiner Daten
annimmt, stehen kostenlose Mechanismen der Streitbeilegung zur Verfügung.
Für Rechtsschutzbegehren von Unionsbürgern im Bereich der nationalen Sicherheit ist ein Ombudsmann zuständig. Die EU-Kommission will jährlich gemeinsam mit den USA prüfen, ob alle Vorgaben eingehalten werden.
Ob der Datenschutzschild den Anforderungen des Europarechts und des Europäischen Gerichtshofs standhalten wird, ist allerdings äußerst fraglich. Wichtige
Mindeststandards, wie etwa die Existenz wirksamer Überwachungs- und Kontrollmechanismen, sind nicht erfüllt. Mehrere Akteure haben bereits Klagen angekündigt.
https://ec.europa.eu/germany/news/transatlantischer-datenverkehr-eu-us-datenschutzschild-tritt-kraft_de
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1468734999368&uri=CELEX:32016D1156 (Durchführungsbeschluss)
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/eu-muss-datenschutzabkommen-nachbessern
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 9
2. Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält anlasslose Vorratsspeicherung von Daten für zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden zu befinden. In diesen Verfahren kam
der Generalanwalt am 19. Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten, die ein Mitgliedstaat den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auferlegt, mit dem Unionsrecht vereinbar sein kann. Es müssten aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die
Verpflichtung müsse zur Bekämpfung schwerer Straftaten absolut notwendig
sein. Der Zugriff sei nur bei Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus zulässig. Die nationalen Gerichte hätten das Vorliegen dieser Voraussetzungen im
Licht aller relevanten Merkmale der innerstaatlichen Regelungen zu überprüfen.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend.
In der Regel kommen die Richter jedoch zum selben Ergebnis wie die Generalanwälte. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung wie diesen ist das Ergebnis
allerdings völlig offen.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/201607/cp160079de.pdf
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-203/15
3. EU-Kommission billigt deutsche Vectoring-Pläne
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2016 einen überarbeiteten Maßnahmenentwurf angenommen, der es der Deutschen Telekom ermöglichen soll, ihr Netz
durch Vectoring zu modernisieren; erwartet aber weitere Nachbesserungen.
Durch die Modernisierung mittels Vectoring-Technologie lassen sich auf Kupfernetzen höhere Breitband-Geschwindigkeiten erzielen. Derzeit funktioniert
diese Technologie jedoch nur, wenn sie auf ein gesamtes Bündel von Kupferkabeln angewandt wird, so dass die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird, da eine wettbewerbsfördernde Entbündelung solcher Leitungen dadurch ausgeschlossen ist.
Die Deutsche Telekom soll die Erlaubnis erhalten, ihr Netz in einem Umkreis
von 550 Metern zu den lokalen Hauptverteilern (auch Nahbereich genannt) mit
Vectoring-Technologie zu modernisieren. Die EU-Kommission hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jedoch auch darauf hingewiesen, dass sie die Bedingungen verbessern muss, zu denen andere Anbieter auf dem modernisierten, mit
Vectoring-Technologie ausgestatteten Netz der Deutschen Telekom den Zugang zum Internet bereitstellen können.
https://ec.europa.eu/germany/news/kommission-akzeptiert-deutschlands-planzu-breitband-vectoring-fordert-aber-nachbesserungen_de
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 10
https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e
(Schreiben der Kommission)
4. Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
80 Millionen Europäer mit Behinderungen brauchen einen besseren barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Um dies zu ermöglichen, hat der EU-Ministerrat am 18. Juli 2016 die Richtlinie über einen barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen angenommen. Der EU-Ministerrat hat im Mai eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt,
so dass mit dessen förmlicher Zustimmung nach der Sommerpause zu rechnen
ist.
Die Richtlinie legt europäische Normen als Mindestanforderungen fest, lässt
aber auch zu, dass die Mitgliedstaaten strengere Vorgaben festlegen. Außerdem können die Mitgliedstaaten diese Anforderungen und/oder zusätzliche Anforderungen auch auf Websites und Apps anderer Arten von Organisationen
anwenden. Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an Websites und Apps im öffentlichen Sektor überwachen. Ein
Durchsetzungsverfahren soll dafür sorgen, dass ordnungsgemäß auf Anträge
und Meldungen reagiert wird.
Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft
treten. Dies ist voraussichtlich im Herbst der Fall. Danach haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Neue
Websites (also Websites, die nach der Umsetzung in nationales Recht veröffentlicht werden) müssen die Bestimmungen ein Jahr später erfüllen; für ältere
Websites beträgt die Übergangsfrist 2 Jahre, für mobile Apps 33 Monate.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/18-accessible-websites-apps-wide-rules/
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-INIT/de/pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-ADD-1/de/pdf
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 11
WIRTSCHAFTSFRAGEN /
WETTBEWERB
1. EU-Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google
Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 an Google neue Beschwerden in ihrem Kartellverfahren wegen Missbrauch beim Preisvergleichsdienst übermittelt.
Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzuge. Außerdem leitet die EU-Kommission gegen Google ein Kartellverfahren
wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Suchmaschinenwerbung ein. Die Möglichkeiten Dritter, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, würden künstlich beschränkt. Das Unternehmen habe vorhandene und potenzielle Wettbewerber,
darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, daran gehindert, in
diesem kommerziell bedeutsamen Bereich Fuß zu fassen und zu wachsen.
Google platziert Suchmaschinenwerbung direkt auf der Website Google-Suche,
aber auch als Vermittler über die Plattform „AdSense for Search“ auf Websites
Dritter (Vermittlung von Suchmaschinenwerbung). Dazu gehören unter anderem die Websites von Online-Einzelhändlern, Telekommunikationsbetreibern
und Zeitungen.
https://ec.europa.eu/germany/news/kommission-erweitert-kartellverfahren-gegen-google_de
2. EU-Kommission verhängt Rekordgeldbuße gegen Lkw-Kartell
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco
und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Wegen dieser Verstöße hat die EU-Kommission am 19. Juli 2016 eine Rekordgeldbuße in Höhe
von 2,927 Milliarden Euro verhängt. Auf Daimler entfiel etwa eine Milliarde Euro.
MAN wurde die Buße nach der Kronzeugenregelung erlassen, da die Firma das
Kartell aufgedeckt hat. Gegen die schwedische VW-Tochter Scania läuft noch
ein Verfahren.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Heute haben
wir mit der Verhängung von Rekordgeldbußen wegen eines schweren Kartellverstoßes ein Ausrufezeichen gesetzt. Insgesamt sind über 30 Millionen Lkw
auf Europas Straßen unterwegs, die rund drei Viertel des Warenverkehrs auf
dem Lande in Europa abwickeln […]. Daher kann nicht hingenommen werden,
dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF, die zusammen etwa neun
von zehn der in Europa produzierten mittelschweren und schweren LKW stellen,
untereinander ein Kartell bilden, anstatt miteinander zu konkurrieren.
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14 Jahre lang haben sie Preise und die Weitergabe der Kosten für die Einhaltung von Umweltnormen an die Kunden abgesprochen. Unsere Botschaft ist
klar: Kartelle haben in Europa keinen Platz.”
https://ec.europa.eu/germany/news/eu-kommission-verh%C3%A4ngt-rekordgeldbu%C3%9Fe-von-293-milliarden-euro-gegen-lkw-kartell_de
3. Europaabgeordnete verhindern strengeres Waffenrecht für Jäger und
Sportschützen
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments stimmte am 13. Juli 2016 über den Berichtsentwurf zur EU-Feuerwaffenrichtlinie ab. Die EU-Kommission hatte diesen Vorschlag unter dem Eindruck
der Terroranschläge von Paris und Brüssel eingebracht. Ziel der Richtlinie ist
es, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren, die
in legalem Besitz befindlichen Waffen besser zurückzuverfolgen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen und sicherzustellen, dass
deaktivierte Waffen unbrauchbar gemacht werden.
Die Europaabgeordneten unterstützten zwar diese Ziele und forderten zusätzlich strengere Kontrollen bei Schreckschusswaffen, um zu verhindern, dass
diese zu scharfen Waffen umgewandelt werden. Sie wandten sich aber gegen
Einschränkungen beim legalen Waffenbesitz von Sportschützen und Jägern.
Der Abgeordnete Axel Voss (CDU) wies darauf hin, dass der Ausschuss überzogene Vorstellungen der EU-Kommission zurückgewiesen habe. Bei der Überwachung von legalem Waffenbesitz ändere sich nichts an der geltenden Rechtslage in Deutschland.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird nach der Sommerpause über
ein Mandat für Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat abstimmen. Die Verhandlungsführer, angeführt von der britischen Abgeordneten Vicky Ford (Konservative), werden dann die Diskussion mit der slowakischen Ratspräsidentschaft über den endgültigen Text der Richtlinie beginnen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160711IPR36757/Waffenkontrolle-Ab-geordnete-stellen-Regeln-f %C3 %BCr-Erwerb-und-Sicherheitauf
http://www.axel-voss-europa.de/2016/07/14/feuerwaffenrichtlinie-interessender-jaeger-und-sportschuetzen-werden-gewahrt/
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TERMINVORSCHAU
Rat
Ratsarbeitsgruppe „Audiovisuelle Medien“ (1. September 2016)
Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten.
Europäisches Parlament
Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (30. August 2016)
Anhörung des früheren EU-Kommissars für Industrie (2004-2010) Günter Verheugen und des Vizepräsidenten des Faurecia-Konzerns Peter Lakin.
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (1. September 2016)
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische
Gesundheit und klinische Forschung.
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (5.September 2016)
Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge; Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt; Erläuterung durch die EU-Kommission: erste Ergebnisse einer REFIT-Evaluierung zum Thema Verbrauchsgüterkauf.
Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (5. September 2016)
Anhörung des früheren EU-Kommissars für Umwelt (2010-2014) Janez
Potočnik und des früheren EU-Kommissars für Industrie (2010-2014) Antonio
Tajani.
Plenum (12. bis 15. September 2016)
Auf dem Weg zur Umgestaltung des Energiemarkts; EU-Strategie für die
Wärme- und Kälteerzeugung; Untersuchung zu Emissionsmessungen in der
Automobilindustrie; Anwendung der Richtlinie über Postdienste.
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Europäische Kommission
Wöchentliche Sitzung des Kollegiums (7. September 2016)
Energieeffizienzpaket.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt (5. September
2016)
Stellungnahme zum Thema: Die Biodiversitätspolitik der EU); Stellungnahme
zum Thema: „Wie geht es weiter nach Paris?“, Stellungnahme zum Thema:
„Nachhaltige Entwicklung: Bestandsaufnahme der internen und externen politischen Maßnahmen der EU“.
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
(7. September 2016)
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur
Gewährleistung der sicheren Gasversorgung; Stellungnahme zu der Mitteilung
der Kommission über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung
von Gas; Stellungnahme zu dem Vorschlag zur Einrichtung eines Mechanismus
für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht
verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich.
Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (9. September 2016)
Stellungnahme zu dem Thema „Langzeitpflege, Angebot und Mobilität von Arbeitskräften“.
Europäischer Gerichtshof
Urteil in der Rechtssache C-191/15 (28. Juli 2016)
Missbräuchliche Klauseln in Online-Kaufverträgen der in Luxemburg ansässigen Amazon EU.
Ausgabe 14 | 26. Juli 2016 | Seite 15
Verbraucherpolitik EU aktuell erscheint alle zwei Wochen. Der Newsletter
gibt einen Überblick über aktuelle Termine und relevante verbraucherpolitische Aktivitäten und Vorhaben in der Gesetzgebung der EU.
Newsletter verfasst von
Dr. Ekkehard Rohrer, MPA (Harvard University) – Brüssel
Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)