HARDY PETER GÜSSAU Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt CDU-Sachsen Anhalt z.Hd. Herrn Thomas Webel, CDU-Landesvorsitzender Abgeordnetenbüro Stendal Bismarckstraße 19 39576 Hansestadt Stendal Tel: 03931 / 21 20 91 Fax: 03931 / 79 49 60 [email protected] Büro Landtag Magdeburg Domplatz 6-9 39104 Magdeburg Stendal, 14. August 2016 Beantwortung von Fragen, Presseerklärung der CDU-Sachsen Anhalt vom 09.08.2016 Sehr geehrter Herr Webel, zu Ihren gestellten Fragen, die mich mit einer Presseerklärung der CDU-Sachsen Anhalt am 09.08.2016 erreichten, nehme ich wie folgt Stellung. Mit freundlichen Grüßen Hardy Peter Güssau MdL Antworten: 1. Was wussten Sie über die Bestrebungen des CDU-Kandidaten Gebhardt, sich auf die Briefwahl zu konzentrieren und diese „aktiv zu bewerben“? Es war sehr frühzeitig, bestimmt ein halbes Jahr vor der Wahl, deutlich, dass Holger Gebhardt sich massiv auf die Briefwähler konzentrieren wollte. Herr Gebhardt kündigte dies ausdrücklich an. Seine Idee war Leute zur Wahl zu gewinnen, die nicht zur Urnenwahl gehen wollen. Die aktive Bewerbung stellte sich für mich so dar, dass er viele Veranstaltungen organisierte, u.a. für die Autobahn A 14. Er war von 2006 bis 2014 Sekretär der Kreistagsfraktion und Mitorganisator eines Bürgerbündnisses. Auch in seiner Tätigkeit als Stadtrat hatte er mit sehr vielen Menschen Kontakt. Er hatte Flyer verteilt, in denen die Briefwahl besonders betont wurde. Er sprach Bürger direkt auf die Briefwahl an. Er war auch zum Teil bis nachts unterwegs, um für sich zu werben. Er berichtete uns während des Wahlkampfs ständig darüber, wen er alles angesprochen habe und wer ihn bei Briefwahl wählen werde. Aus diesem Grund erschienen uns die hohen Briefwahlergebnisse des Holger Gebhardt – nach unserem damaligen Kenntnisstand – nicht ungewöhnlich. 2. Wann ist Ihnen bekannt geworden, dass „aktive Bewerbung“ in diesem Sinne bedeutete, sich ohne Vorliegen besonderer Hinderungsgründe von Dritten in außergewöhnlichem Umfang Vollmachten zu verschaffen, um für diese Briefwahlunterlagen abzuholen? Als die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt worden sind, zeigte Herr Gebhardt besonders viel Initiative. Er sagte mir, dass dies wichtig sei, weil die Menschen die Karten oftmals einfach wegschmeißen würden. Bei der Kommunalwahl 2014 kandidierte ich zum vierten Mal hintereinander. Bei den vorherigen drei Wahlen war die Anzahl der vertretenen Personen bei der Briefwahl nicht auf vier begrenzt gewesen. Insoweit unterlag ich – wie bekanntermaßen die Stadtverwaltung Stendal auch – einem Rechtsirrtum. Bei der gleichzeitig stattfindenden Europawahl gab es auf den Wahlunterlagen den ausdrücklichen Hinweis, dass die Anzahl der Vollmachtgeber auf vier begrenzt ist. Diesen Hinweis gab es bei den Unterlagen zur Kommunalwahl nicht. Dies führte zu Fehlern. Aufgrund dieses Irrtums erschien es mir nicht ungewöhnlich, dass Herr Kühnel und die beiden Mitarbeiterinnen der CDU-Geschäftsstelle Briefwahlunterlagen abgeholt hatten. Diese sagten mir, dass sie von Herrn Gebhardt Briefwahlunterlagen bekommen hätten, in denen sie als Bevollmächtigte bezeichnet werden. Ich glaube, Herr Gebhardt begründete das gegenüber einer Mitarbeiterin damit, dass er es zeitlich nicht schaffe, diese Unterlagen abzuholen. Die genaue Anzahl der vertretenen Personen kannte ich nicht. Bei Herrn Kühnel weiß ich, dass er mehr als vier Vollmachtgeber vertreten hat. Herr Gebhardt hat meiner Erinnerung nach nicht mehr als vier Personen vertreten. Niemand wusste, dass die Unterschriften möglicherweise gefälscht waren. Als ich versuchte, am 4. Juli 2014 den Fall Florian Müller aufzuklären, berichtete mir Herr Gebhardt, dass die Eheleute M. ihn ebenfalls im Wahlkampf unterstützt hatten. Wie viele Personen die Eheleute vertreten haben, wusste ich allerdings nicht. Im Nachhinein – nach der Durchsuchung im November 2014 – ist mir deutlich geworden, dass Herr Gebhardt die anderen schlicht als unwissende Werkzeuge benutzt haben muss, um keinen Verdacht gegen sich selbst aufkommen zu lassen. Auch der Umstand, dass er selbst nicht mehr als vier Vollmachten bekam, erschien mir nach der Durchsuchung in einem neuen Licht: Ich hatte ihn noch guten Glaubens bei der Stadtratssitzung am 7. Juli 2014 verteidigt. 3. War Ihnen bekannt, dass das Adressenmaterial überwiegend aus dem von Herrn Gebhardt geleiteten Jobcenter stammte? Das war mir nicht bekannt. Ich habe dies erst nach der Durchsuchung der CDU-Geschäftsstelle im November 2014 erfahren. Ich bin mir aber sicher, dass Holger Gebhardt zu keinem Zeitpunkt das Jobcenter in Stendal geleitet hat. Er war dort lediglich Sachbearbeiter. 4. Wenn Sie den Vorgang gekannt haben sollten, welche Vorstellung verbanden sie mit dem weiteren Umgang mit den so erlangten Briefwahlunterlagen? Da ich den Vorgang nicht gekannt habe, habe ich auch keinerlei Vorstellung damit verbinden können. 5. Wann ist Ihnen bekannt geworden, dass Ihre Wahlkreismitarbeiterin in diesen Vorgang einbezogen war? Das habe ich nach der Durchsuchung der CDU-Geschäftsstelle in Stendal am 5. November 2014 erfahren. Sie zeigte mir den Durchsuchungsbeschluss und erzählte mir, dass sie von der Polizei als Beschuldigte vernommen worden sei. Sie habe eine Aussage gemacht und freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Für mich war glaubhaft, dass sie von Herrn Gebhardt mutmaßlich benutzt worden war, ohne von dem Umstand zu wissen, dass Unterschriften gefälscht worden waren. Denn nach der Durchsuchung hatte ich handfeste Anhaltspunkte an Gebhardts Integrität. Ich habe daher keinen Anlass für arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Mitarbeiterin gesehen. 6. Wann ist Ihnen bekannt geworden, welche weiteren Personen für Herrn Gebhardt Briefwahlunterlagen Dritter beschafften? Ich habe im Wahlkampf mitbekommen, dass neben Herrn Gebhardt Herr Kühnel, die beiden Mitarbeiterinnen der CDU-Geschäftsstelle, die Lebensgefährtin des Herrn Gebhardt, Frau B., und Frau W. Briefwahlunterlagen abgeholt hatten. Als ich versuchte, am 4. Juli 2014 den Fall Florian Müller aufzuklären, berichtete mir Herr Gebhardt, dass die Eheleute M. ihn ebenfalls im Wahlkampf unterstützt hätten. 7. In der Pressekonferenz des Stadtwahlleiters wurde am 26. Juni 2014 öffentlich bekannt, dass zwölf Bürger entgegen der wahlrechtlichen Beschränkung auf vier insgesamt 179 (später korrigiert auf 189) Vollmachten erhalten hatten; wie haben Sie auf diese Mitteilung reagiert, ggf. auch gegenüber diesem Personenkreis? Zu jenem Zeitpunkt wusste ich von den beiden Büromitarbeiterinnen der CDU-Geschäftsstelle, Herr Wolfgang Kühnel und der Lebensgefährtin des Gebhardt, Frau B.. Die anderen acht Personen kannte ich zu jenem Zeitpunkt nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass auch Conny Bromann zu den Bevollmächtigten gehörte. 8. Am 1. Juli 2014 erfuhr der Stadtwahlleiter, am 3. Juli 2014 auch der Oberbürgermeister, dass einer der Wahlberechtigten geltend gemacht hatte, seine Unterschrift sei gefälscht worden; wann haben Sie davon erfahren? Ich empfing am 4. Juli 2014 eine E-Mail vom Stadtwahlleiter Kleefeldt. Diese enthielt im Anhang die E-Mail eines Florian Müller vom 1. Juli 2014. Herr Müller gab an, dass ihm im Wahllokal eine Vollmacht gezeigt worden war, mit der seine Briefwahlunterlagen abgeholt worden waren. Er äußerte, dass er diese nicht gezeichnet habe. 9. Wie haben Sie auf diese Erkenntnis reagiert? Haben Sie sich dazu mit Herrn Gebhardt in Verbindung gesetzt, wenn ja, warum und mit welcher Intention? Ich versuchte unverzüglich, diesen Sachverhalt aufklären zu lassen. Ich fragte auch Herrn Gebhardt, ob er irgendetwas mit der Angelegenheit des Wählers Florian Müller zu tun habe. Ich kam in diesem Zusammenhang auf Herrn Gebhardt, weil er wegen seines hohen Briefwahlergebnisses medial im Fokus stand. Er bestritt dies und sagte – meiner Erinnerung nach – das mit Herrn Müller eine Verwechslung passiert sei und er sich um Aufklärung bemühen werde. Die Verwechslung sei den Eheleuten M. unterlaufen, die ihn im Wahlkampf unterstützt hätten. Somit lagen zwei verschiedene Sachverhalte vor, von denen einer eine Fälschung ausschloss. Ich hatte zum damaligen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte, an der Ehrlichkeit des Herrn Gebhardt zu zweifeln. Der Sachverhalt war mithin noch nicht klar. Dass die Angelegenheit auch beim Stadtwahlleiter noch nicht ausermittelt war, ergibt sich aus einer E-Mail des Stadtwahlleiters an den Leiter des Rechtsamtes der Stadt Stendal, Herrn Rüdiger Hell, vom 7. Juli 2014. Dort hieß es, dass sich bei ihm ein Herr Gerhard Müller gemeldet habe, der wohl die Vollmacht von Herrn Florian Müller unterzeichnet habe. Dies werde er in den kommenden Tagen prüfen. Also waren die tatsächlichen Umstände betreffend den Wähler Florian Müller auch im Büro des Stadtwahlleiters noch unklar. 10. Haben Sie bei dieser oder einer anderen Gelegenheit Herrn Gebhardt darauf angesprochen, wie er sich den Umgang mit der hohen Zahl der von und/oder für ihn beschafften Vollmachten vorgestellt hat? Wir unterlagen in unserem Büro – wie die Stadtverwaltung Stendal auch – dem Irrtum, dass wie bei den vorherigen Wahlen mehr als vier Vollmachten für Briefwähler zulässig waren. Herr Kühnel und die beiden Mitarbeiterinnen sagten mir, dass sie die Briefwahlunterlagen, die sie von der Stadt ausgehändigt bekommen haben, Herrn Gebhardt übergeben hätten. Sie gingen wie ich davon aus, dass dieser damit zu den Briefwählern gehe, diesen die Unterlagen übergibt, damit sie ordnungsgemäß die Briefwahl vollziehen können. Herr Gebhardt versicherte mir mehrfach, auch gegenüber dem Oberbürgermeister Schmotz, den Stadtratskollegen der Ratsfraktion CDU/Landgemeinden/Grüne und auch öffentlich, dass er stets ordnungsgemäß gehandelt habe und die Vorwürfe nicht korrekt seien. 11. Wann ist Ihnen bekannt geworden, dass 19 weitere Wahlberechtigte, die die Polizei (anscheinend schon Anfang Juli 2014) befragt hatte, geltend machten, die Vollmacht nicht erteilt zu haben, und dass etliche dieser Wahlberechtigten beim Jobcenter Stendal registriert waren? Zunächst ist das Ermittlungsverfahren bekanntermaßen geheim. Ich habe also nicht mitbekommen, dass die Polizei 19 weitere Wahlberechtigte befragt hat. Der Zusammenhang mit dem Jobcenter Stendal ist mir ohnehin erst nach der Durchsuchung im November 2014 bekannt geworden. 12. Warum haben Sie durch Vermittlung des Kontaktes zum früheren Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang darauf hingewirkt, dass sich der Stadtwahlleiter mit diesem über die Wiederholung der Briefwahl austauschte? Ich diskutierte mit meinen Kollegen der Ratsfraktion CDU/Landgemeinden/Grüne im Stadtrat über die durch die Presse aufgeworfenen Themen. Wir waren als Nichtjuristen mit diesen rechtlichen Problemen schlicht überfordert. Ich befand mich am 20. Juni 2014 auf einer Landtagssitzung in Magdeburg. Dr. Klang war zum damaligen Zeitpunkt Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Er ist ein ausgewiesener juristischer Experte im Bereich des Wahlrechts. Wir telefonierten meiner Erinnerung nach an diesem Tag unter anderem über die Frage der Gültigkeit von Wahlen nach dem KWG, Wahlanfechtungen, Rechtsverstöße, Ergebnisrelevanz und den Umfang von Wiederholungswahlen. Als Fraktionsvorsitzender bemühte ich mich, Klarheit in die Angelegenheit zu bekommen. Deswegen telefonierte ich mit Dr. Klang. Ich stellte einen Kontakt zwischen Dr. Klang und dem Volljuristen Axel Kleefeldt her. Es ging mir darum, dass sich die beiden Juristen miteinander austauschen. Ich habe auch am 1. Juli 2014 den Landeswahlleiter Prof. Gundlach per E-Mail angeschrieben, und ihn um die Beantwortung von Fragen gebeten. Diese lauteten wie folgt: Von: Hardy Güssau [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2014 15:22 An: Gundlach, Ulf; MdL Güssau Hardy Peter Cc: Poggemann, Anne; Stahlknecht, Holger Betreff: Hardy Güssau Anfrage Wahl Sehr geehrter Herr Prof. Gundlach, wie aus der Presse zu entnehmen ist, gab es am 25.05.2014 in meinem Wahlkreis Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl. Es liegen drei Wahleinsprüche durch Parteien vor, die in der Stellungnahme des Stadtwahlleiters zurückgewiesen wurden. Ferner hat der Stadtwahlleiter aufgrund eines formalen Fehlers am 25.06.2014 selbst einen Wahleinspruch eingelegt. In der Anlage übersende ich die entsprechende Unterlagen. Am 07.07.2014 soll der neu gewählte Stadtrat über die Gültigkeit der Wahl sowie über die Einsprüche entscheiden. Im Vordergrund steht der Wahleinspruch des Stadtwahlleiters vom 25.06.2014. Auf der Seite 2 dieses Wahleinspruchs wird Bezug auf 12 Vertreter genommen, denen mehr als die erlaubte Anzahl an Briefwahlunterlagen ausgehändigt wurden. Ferner heißt es, dass es sie ausschließlich um einen Verfahrensfehler der Verwaltung handelt. Diese Thema wird medial sehr stark begleitet und Betrugsvorwürfe machen die Runde. In Vorbereitung auf die Stadtratssitzung am 07.07.2014 gab es ein Vorgespräch der Fraktionsvorsitzenden mit dem Oberbürgermeister. Dabei kam der Gedanke auf, die Namen der 12 Vertreter öffentlich bekannt zu geben, um sich ein umfassenden Überblick zu verschaffen. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen: Ist es datenschutzrechtlich zulässig die Namen der 12 Vertreter öffentlich bekannt zu geben? Werden dadurch die Persönlichkeitsrechte der 12 Vertreter verletzt, da sie öffentlich den Betrugsvorwürfen ausgesetzt sein könnten? Wird durch die Bekanntgabe der Namen das Wahlgeheimnis verletzt, da durch die 12 Vertreter Schlussfolgerungen auf die Wahlberechtigten und deren Wahlverhalten gezogen werden könnten? Wie ist die rechtliche Beurteilung bzgl. von Neuwahlen, Wiederholung von Briefwahlen? Über eine ausführliche und zeitnahe Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit besten Grüßen Hardy Güssau Mit vorzüglicher Hochachtung gez. Hardy Peter Güssau MdL Daraus ergibt sich, dass ich mich um umfassenden juristischen Sachverstand bemüht habe. 13. Wann war Ihnen bekannt, dass der Landeswahlleiter der Stadt Stendal den Rat erteilt hatte, die Briefwahl zu wiederholen? Mir wurde am 4. Juli 2014 auf meine Anfrage geantwortet. Professor Gundlach teilt darin mit, dass die Erwägungen am selben Tage auch der Stadt Stendal mitgeteilt worden seien. Somit gehe ich davon aus, dass der Stadtwahlleiter diese Erwägungen ebenfalls an diesem Tag kannte. Aus diesen Erwägungen ergibt sich aber gerade keine konkrete Empfehlung einer Wahlwiederholung. Mir wurde lediglich eine allgemeine Rechtsauskunft ohne Entscheidungsvorschlag erteilt. Die Auskunft des Landeswahlleiters an die Stadt Stendal vom 4. Juli 2014 hat mir Herr Kleefeldt auf Anfrage mit E-Mail vom 4. August 2016 übersandt. In dieser E-Mail heißt es übrigens: „das allein der Stadtrat als Wahlprüfungsbehörde über die Wahleinsprüche entscheidet; er ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden, im übrigen in seiner Tätigkeit frei und unabhängig.“ 14. Haben Sie oder ein Ihnen bekannter Dritter mit Ihrer Billigung zwischen dem 26. Juni 2014 und dem 7. Juli 2014 Druck auf den Stadtwahlleiter ausgeübt, seine Empfehlung, die Wahl zu wiederholen, gegenüber dem Stadtrat Stendal zu revidieren? Nein, das habe ich nicht. Ich hatte kein bestimmtes rechtliches Ergebnis im Blick, als ich um den 20. Juni 2014 herum den Kontakt zwischen Dr. Klang und dem Stadtwahlleiter herstellte. Ich bin von Beruf Lehrer und kein Jurist. Im übrigen hätte ich weder Herrn Dr. Klang noch Herrn Kleefeldt in irgendeine Richtung beeinflussen können, denn es handelt bei beiden um sehr selbstbewusste Juristen, die sich von mir als Lehrer, bestimmt keine juristische Lösung vorschreiben lassen würden. Kleefeldt hatte sich mir gegenüber zu diesem Austausch mit Dr. Klang bereiterklärt. Der Stadtwahlleiter Kleefeldt teilte der Öffentlichkeit zunächst auf der Pressekonferenz am 26. Juni 2014 mit, dass er für die Wiederholung der Briefwahl votiere. Dabei blieb er nicht. In einer E-Mail vom 6. Juli 2014, in der er mehrere Anfragen von mir in meiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender beantwortete, teilte er mir unaufgefordert unter Punkt 7. mit: „Ich werde die Empfehlung geben, die Wahl für gültig zu erklären, da sich der Fehler nicht ausgewirkt hat. Wir haben die Vollmachten untersucht. Der eine Manipulationsvorwurf von Herrn Müller scheint ein Einzelfall zu sein, was mir morgen noch prüfen. Falls nicht, mache ich nachträglich eine Strafanzeige. Das ist aber für die Feststellung der Wahl ohne Relevanz, weil diese Punkte nicht rechtzeitig im Wege eines Wahleinspruchs geltend gemacht wurden. Dazu gibt es noch einen schriftlichen Entscheidungsvorschlag, analog dem des Landkreises. Herr Klang hat mir bestätigt, dass ich alles Erforderliche gemacht habe und dass es vertretbar ist, die Wahl für gültig anzuerkennen.“ Hiernach hatte ich in meiner Anfrage vom selben Tage gar nicht gefragt, weil ich davon ausgegangen war, dass Kleefeldt bei seinem in der Pressekonferenz vom 26. Juni 2014 geäußerten Votum bliebe. Wie Sie wissen, hatte der Kreistag des Landkreises Stendal am 3. Juli 2014 die Wahl mit 28 JaStimmen, 13-Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen als gültig erklärt. Hierbei wurde festgestellt, dass begründete Einwendungen wegen Verfahrensfehlern im Hinblick auf 179 Briefwahlunterlagen vorlagen, diese aber das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflussten. Ich habe im Kreistag ebenfalls für die Gültigkeit der Wahl gestimmt. In meiner Rede in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 7. Juli 2014 äußerte ich meine bis dahin gebildete Auffassung, dass die Einwendungen gegen die Wahl begründet seien, die zugrundeliegenden Tatbestände indes das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst hätten und mithin die Wahl als gültig zu erklären sei. Das war meine Meinung. Ich habe in dieser Sitzung auch erklärt, dass sich die Fraktion CDU/Landgemeinden/Grüne nicht vor einer Wiederholung der Briefwahl scheue. Bekanntermaßen wurde die Wahl im Stadtrat mehrheitlich für gültig erklärt. Es wurde beschlossen, die Briefwahl zu wiederholen.
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