E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14)

E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14)
1. Allgemeine Informationen:
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E-Bilanz-Kontenrahmen
Für den SKR 14 steht das E-Bilanz-Kontenrahmenformular für Einzelunternehmen zur
Verfügung. In diesen sind die für die Gesellschaftsform relevanten Konten aufgeführt.
Außerdem enthalten sie je Konto die Zuordnung zu Bilanz-/GuV-Posten HGB, zu Bilanz/GuV-Posten E-Bilanz-Taxonomie und den Zusammenhang Konto und Taxonomie.
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Referenzsystem / Kontenzwecke
Der SKR 14 wird durch das Referenzsystem unterstützt, d.h. jedem Sachkonto ist ein
Kontenzweck zugeordnet. Der Kontenzweck legt fest, wie ein Konto in den jeweiligen
Auswertungen, z.B. in der E-Bilanz, berücksichtigt wird. Möchten Sie ein Konto in der EBilanz einer anderen Taxonomie-Position zuordnen, können Sie den Kontenzweck ändern.
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E-Bilanz-Zuordnungstabellen
Zum SKR 14 stehen standardmäßig E-Bilanz-Zuordnungstabellen zur Verfügung
2. Aufzulösende Auffangposten:
Eine Prüfung auf Aufzulösende Auffangposten ist in den Jahresabschlussauswertungen
mit den E-Bilanz-Zuordnungstabellen S9X1400000XXX möglich oder mit dem E-Bilanz
Assistenten. Aufzulösende Auffangposten werden im E-Bilanzassistenten im Schritt
„Aufbereitung E-Bilanz“ nicht zugeordnet und müssen manuell einer Alternativen
Position zugeordnet werden ( in der linken Spalte ist ein Roter Kreis mit
Ausrufezeichen ).
Manuelle Zuordnung im E-Bilanz Assistenten
3. Auffangpositionen:
Ob Konten bebucht sind, die einer zulässigen Auffangposition zugeordnet werden,
kann im Moment nur mit dem E-Bilanz Assistent geprüft werden. Im Rechten Fenster
E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14)
unter „Aufbereitung E-Bilanz“ wird die Zuordnung zu einer Auffangposition in der
Spalte Hinweis mit einem Grauen Ausrufezeichen dargestellt.
Da es sich um zulässige Auffangpositionen handelt können diese Übermittelt werden
oder die Zuordnung kann manuell einer anderen Position zugeordnet werden.
Eine weitere Besonderheit bei der Land- und Forstwirtschaft ist die Umsatzsteuer.
Gemäß §24 UStG kann auch eine Regelbesteuerung beantragt werden. In diesem Fall
werden die Umsatzerlöse im Gesamten der Auffangposition „… ohne Zuordnung nach
Umsatzsteuertatbeständen“ zugeordnet. Dies liegt daran, dass im SKR 14 nicht mit
Automatikkonten sondern mit Steuerschlüsseln gebucht wird. Dadurch ist eine
Automatische Zuordnung nicht mehr möglich. Sollte dieser Fall auftreten müssen die
einzelnen Erlöskonten den jeweiligen Umsatzsteuertatbeständen manuell zugeordnet
werden. Sollten verschiedene Umsatzsteuertatbestände auf einem Erlöskonto gebucht
sein gibt es die Möglichkeit über „Zuordnen/Teilbetrag/Konto“ das Konto
Betragsmäßig auf die einzelnen Umsatzsteuertatbeständen aufzuteilen.
Tipp:
Die manuell getroffenen Zuordnungen können im Assistenten unter dem Punkt
„Weitere Funktionen“ exportiert werden und für weitere Mandanten oder fürs nächste
Jahr verwendet werden. „Zuordnungen exportieren“ exportiert die gesamte
Zuordnung. „Individuelle Anpassungen exportieren“ exportiert nur die durchgeführten
Änderungen.
E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14)
Der Anlagenspiegel kann aus dem Anlagevermögen generiert werden und wird auch
korrekt im E-Bilanz Assistenten angezeigt. Die Zuordnungen sind automatisch
korrekt.
4. Konten für die die Finanzverwaltung einen freiwilligen
Kontennachweis wünscht:
Hier gibt es keine Besonderheiten. Für den Wareneinkauf und den Erlösbereich kann es
hilfreich sein, einen Kontennachweis abzugeben, insbesondere wenn Konten manuell
zugeordnet wurden.