E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14) 1. Allgemeine Informationen: E-Bilanz-Kontenrahmen Für den SKR 14 steht das E-Bilanz-Kontenrahmenformular für Einzelunternehmen zur Verfügung. In diesen sind die für die Gesellschaftsform relevanten Konten aufgeführt. Außerdem enthalten sie je Konto die Zuordnung zu Bilanz-/GuV-Posten HGB, zu Bilanz/GuV-Posten E-Bilanz-Taxonomie und den Zusammenhang Konto und Taxonomie. Referenzsystem / Kontenzwecke Der SKR 14 wird durch das Referenzsystem unterstützt, d.h. jedem Sachkonto ist ein Kontenzweck zugeordnet. Der Kontenzweck legt fest, wie ein Konto in den jeweiligen Auswertungen, z.B. in der E-Bilanz, berücksichtigt wird. Möchten Sie ein Konto in der EBilanz einer anderen Taxonomie-Position zuordnen, können Sie den Kontenzweck ändern. E-Bilanz-Zuordnungstabellen Zum SKR 14 stehen standardmäßig E-Bilanz-Zuordnungstabellen zur Verfügung 2. Aufzulösende Auffangposten: Eine Prüfung auf Aufzulösende Auffangposten ist in den Jahresabschlussauswertungen mit den E-Bilanz-Zuordnungstabellen S9X1400000XXX möglich oder mit dem E-Bilanz Assistenten. Aufzulösende Auffangposten werden im E-Bilanzassistenten im Schritt „Aufbereitung E-Bilanz“ nicht zugeordnet und müssen manuell einer Alternativen Position zugeordnet werden ( in der linken Spalte ist ein Roter Kreis mit Ausrufezeichen ). Manuelle Zuordnung im E-Bilanz Assistenten 3. Auffangpositionen: Ob Konten bebucht sind, die einer zulässigen Auffangposition zugeordnet werden, kann im Moment nur mit dem E-Bilanz Assistent geprüft werden. Im Rechten Fenster E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14) unter „Aufbereitung E-Bilanz“ wird die Zuordnung zu einer Auffangposition in der Spalte Hinweis mit einem Grauen Ausrufezeichen dargestellt. Da es sich um zulässige Auffangpositionen handelt können diese Übermittelt werden oder die Zuordnung kann manuell einer anderen Position zugeordnet werden. Eine weitere Besonderheit bei der Land- und Forstwirtschaft ist die Umsatzsteuer. Gemäß §24 UStG kann auch eine Regelbesteuerung beantragt werden. In diesem Fall werden die Umsatzerlöse im Gesamten der Auffangposition „… ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen“ zugeordnet. Dies liegt daran, dass im SKR 14 nicht mit Automatikkonten sondern mit Steuerschlüsseln gebucht wird. Dadurch ist eine Automatische Zuordnung nicht mehr möglich. Sollte dieser Fall auftreten müssen die einzelnen Erlöskonten den jeweiligen Umsatzsteuertatbeständen manuell zugeordnet werden. Sollten verschiedene Umsatzsteuertatbestände auf einem Erlöskonto gebucht sein gibt es die Möglichkeit über „Zuordnen/Teilbetrag/Konto“ das Konto Betragsmäßig auf die einzelnen Umsatzsteuertatbeständen aufzuteilen. Tipp: Die manuell getroffenen Zuordnungen können im Assistenten unter dem Punkt „Weitere Funktionen“ exportiert werden und für weitere Mandanten oder fürs nächste Jahr verwendet werden. „Zuordnungen exportieren“ exportiert die gesamte Zuordnung. „Individuelle Anpassungen exportieren“ exportiert nur die durchgeführten Änderungen. E-Bilanz mit BP Land- und Forstwirte (SKR14) Der Anlagenspiegel kann aus dem Anlagevermögen generiert werden und wird auch korrekt im E-Bilanz Assistenten angezeigt. Die Zuordnungen sind automatisch korrekt. 4. Konten für die die Finanzverwaltung einen freiwilligen Kontennachweis wünscht: Hier gibt es keine Besonderheiten. Für den Wareneinkauf und den Erlösbereich kann es hilfreich sein, einen Kontennachweis abzugeben, insbesondere wenn Konten manuell zugeordnet wurden.
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