VerbandExtra im Februar - Steuerberaterverband Schleswig

VerbandExtra: Aktuelles im Februar 2015
1. VBG Gefahrtarif 2011 rechtmäßig
Der Gefahrtarif 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am
27.11.2014 im Rahmen eines Musterverfahrens rechtskräftig entschieden (Az. L 3 U 134/13) und
damit entsprechende erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt.
Vor diesem Hintergrund ist auf eine weitere Rechtsverfolgung im Rahmen der laufenden Musterverfahren zwischenzeitlich verzichtet worden. Der DStV regt an, dass alle Steuerberaterinnen und
Steuerberater, die gegen den ergangenen Veranlagungsbescheid zum Gefahrtarif sowie die folgenden Beitragsbescheide der VBG Widerspruch erhoben haben, diesen zurücknehmen.
In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht unter anderem aus, die Zusammenlegung der
rechts- und steuerberatenden sowie prüfenden Berufe mit den Gruppen „Interessenvertretungen“
bzw. „Religionsgemeinschaften“ und die damit einhergehende Tariferhöhung seien in rechtmäßiger
Weise erfolgt. Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Az. B 2 U
4/12 R und B 2 U 8/12 R) sei eine Erhöhung des Tarifs um bis zu 33% als noch hinnehmbar einzustufen. Diese Schwelle sei hier nicht überschritten. Außerdem sei im Rahmen des Gesetzes zur
Modernisierung der Unfallversicherung vom 30.10.2008 (BGBl. 2008 I S. 2130) durch den Gesetzgeber explizit der Auftrag erteilt worden, die Zahl der Unfallversicherungsträger deutlich zu reduzieren. Dieser Wille des Gesetzgebers sei durch die Bildung entsprechend größerer Gefahrgemeinschaften umgesetzt worden. Die Zusammenlegung entspreche auch dem besonderen Solidargedanken, der dem Sozialversicherungsrecht zugrunde liege, da nur im Rahmen ausreichend
großer Solidargemeinschaften gewährleistet sei, dass leistungsfähigere Gewerbezweige die Unfallrisiken kleinerer Zweige auffangen können. Daher sei die erfolgte Typisierung nicht zu beanstanden und verstoße auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
2. E-Bilanz: BMF informiert über den aktuellen Sachstand
Am 30.1. hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Forum „E-Bilanz“ eingeladen. Im
Mittelpunkt der Veranstaltung standen der aktuelle Sachstandsbericht über die Entwicklung des
Projekts „E-Bilanz“ sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der EBilanzen.
Während für das Jahr 2012 die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgrund einer
Nichtbeanstandungsregelung des BMF noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
elektronisch zu übermitteln waren, war die Übersendung im Jahr 2014 für das Wirtschaftsjahr 2013
für viele Unternehmen erstmals verpflichtend. Dieses drückte sich auch in der Anzahl der übersendeten E-Bilanzen aus. Wurden im Kalenderjahr 2013 noch weniger als 50.000 E-Bilanzen an die
Finanzverwaltung übertragen, stieg deren Zahl im Jahr 2014 auf 1.006.869 E-Bilanzen an.
Auch die elektronische Abgabe der Ergänzungs- und Sonderbilanzen für Wirtschaftsjahre, die
nach dem 31.12.2014 beginnen, ist nunmehr verpflichtend. Die Übergangsmöglichkeit, diese in
dem Freitextfeld „Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ im Berichtsbestandteil „steuerliche Modifikationen“ zu übermittelt, ist abgelaufen.
Geschäftsführerin:
Willy-Brandt-Ufer 10 · 24143 Kiel · Telefon (04 31) 9 97 97- 0 · Fax 9 97 97-17 · E-Mail: [email protected]
Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, RAin
Internet: www.stbvsh.de · Eingetragen im Vereinsregister · Amtsgericht Kiel VR 2137 KI
Präsident:
Bankverbindung: Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) · Konto 941 159 79 · BIC/SWIFT : NOLADE21KIE
Dipl.-Vw. Lars-Michael Lanbin, Stb
IBAN : DE26 2105 0170 0094 1159 79 · Steuernummer 19 295 7397 4
Etwas überrascht zeigte sich die Finanzverwaltung von der Tatsache, dass viele Übermittler die
Minimalstrategie wählen und der Verwaltung somit so wenige Daten wie möglich zur Verfügung
stellen.
Im Vergleich zum reinen „Papierzeitalter“ ist die Menge der übermittelten Daten sogar deutlich zurückgegangen. Dieser Umstand führt in der Folge zu einem verwaltungsseitigen Mehraufwand,
weil es zu verstärkten Nachfragen kommen wird.
Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. war beim Forum E-Bilanz 2015 durch seinen Steuerreferenten Mathias Fortenbacher vertreten.
3. Beratungs- und Aufklärungspflichten des Steuerberaters
Das rechtskräftige Urteil des OLG Brandenburg vom 15. Juli 2014, 6 U 21/13, geht ausführlich auf
die Beratungs- und Aufklärungspflichten des Steuerberaters im Rahmen des ihm erteilten Mandats
ein. Weitere Informationen finden Sie hier.
4. BFH-Urteile zur Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften
Der Bundesfinanzhof hat am 11. Februar 2015 drei Urteile zur Abfärbewirkung von geringfügigen
gewerblichen Einkünften veröffentlicht. Danach führt eine gewerbliche Tätigkeit dann nicht zu einer
Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit von
äußerst geringem Umfang handelt. Wie der BFH nunmehr entschieden hat, haben gewerbliche
Umsätze einen äußerst geringen Umfang in diesem Sinne, wenn sie 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze der GbR und den Betrag von 24.500 Euro nicht übersteigen. Weitere Informationen sowie
die drei BFH-Urteile finden Sie hier.
5. 54. Münchner Steuerfachtagung am 18. und 19. März 2015
Wir möchten Sie auf die diesjährige
54. Münchner Steuerfachtagung am
18. und 19. März 2015 hinweisen.
Eine Fachveranstaltung auf hohem Niveau, praxis- und zeitbezogen, führend in der Auswahl der
Themen, Fallbeispiele und Diskussionsrunden. Mit Referenten nationaler und internationaler Reputation. Sie findet am 18. und 19. März im Hilton München Park Hotel statt.
Die Tagung steht unter der Leitung von Prof. Dr. Moris Lehner, Ludwig-Maximilians-Universität,
München. Das Eröffnungsreferat hält der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Allianz SE Dr. Helmut
Perlet. Die Tagung befasst sich mit den verschiedensten Themenbereichen, unter anderem zu
aktuellen Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts, zur Verfahrensrechtsmodernisierung, zum
Internationalen Auskunftsverkehr, zum Unternehmenssteuerrecht und traditionell mit dem Bundesrichter-themenbereich zu aktuellen Fragen.
Auch die gesellschaftlichen Kontakt kommen nicht zu kurz, bereits am Dienstag, den 17. März präsentiert DER BETRIEB „tax goes sax“ im Salon Marco Polo, im 15. Stock des Park Hilton Hotels.
Gegen Vorlage Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie bereits am Vorabend Tagungsausweis- und
Unterlagen und verbringen einen abwechslungsreichen Abend mit guter Musik, Drinks und
Snacks. Am Mittwochabend werden die Teilnehmer zu einem Empfang in das Literaturhaus München eingeladen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an das Büro der Münchner Steuerfachtagung unter 089 / 600 35 737. Das ausführliche Programm finden Sie unter
www.steuerfachtagung.de
6. DStV sucht einen Referenten für Steuerrecht (m/w)
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert bundesweit rund 36.500 und damit
über 60 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen. Er vertritt ihre Interessen im Berufsrecht, im Steuerrecht, der Rechnungslegung und dem Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften, in den uns angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig
zusammengeschlossen. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.
7. Infos zum Download
Auf unserer Internetseite www.stbvsh.de finden Sie unter "Aktuelles" folgendes Material:
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•
ESt-Kurzinfo des FM SH zur elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten gem. § 5b
EStG (E-Bilanz); - Gesetzlicher Übermittlungsumfang - Möglichkeit zur Übermittlung
weiterer Unterlagen (nebst Anlage)
ESt-Kurzinfo des FM SH zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab Veranlagungszeitraum 2008
8. Seminare für Ihre Kanzlei
…im März
06.03.
14.00 – 17.30
19.03.
9.00 – 13.00
24.03.
9.00 – 17.00
26.03.
9.00 – 17.00
Beratungsakzente – Aktuelles Steuerrecht I
Prof. Dr. Hans Michael Korth & Norbert Bolz
Osteuropäische Saisonarbeitskräfte
Ulrich Thiemann
Basiswissen Arbeitsrecht
Prof. Dr. Ingolf Prinz
Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft
Hans-Wilhelm Giere
Neumünster,
Holstenhalle
Neumünster,
Hotel Prisma
Neumünster,
Altes Stahlwerk
Neumünster,
Altes Stahlwerk
sowie:
Jahresabschluss 2014 mit Torsten Querbach
Alle Veranstaltungen finden Sie im Internet hier.
…im April
20.04.
9.00 – 17.00
21.04.
9.00 – 17.00
Jahresabschluss intensiv
Prof. Dr. Hans Ott
Steuerrechtliche Sonderbilanzen
Prof. Dr. Christoph Uhländer
Neumünster,
Holstenhalle
Neumünster,
Altes Stahlwerk
Weitere Termine finden Sie unter www.stbvsh.de in der Rubrik Fortbildung.