1. Allgemeine Informationen 2. Aufzulösende Auffangposten

E-Bilanz mit dem SKR70 erstellen
1. Allgemeine Informationen
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E-Bilanz-Kontenrahmen
Für den SKR 70 bietet DATEV keine E-Bilanz-Kontenrahmenformulare an.
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E-Bilanz-Zuordnungstabellen
Zum SKR 70 bietet DATEV keine E-Bilanz-Zuordnungstabellen an.
Im E-Bilanz-Assistenten muss die Überleitung auf die Taxonomie komplett selbst vorgenommen
werden. Basis für die Überleitung kann eine beliebige Zuordnungstabelle, z.B. die HGBZuordnungstabellen des SKR 70, sein. Im E-Bilanz-Assistenten werden Ihnen unter dem Punkt
„Aufbereitung E-Bilanz“ alle Konten und Werte Ihrer Buchführung angezeigt. Es erfolgt jedoch keine
automatische Zuordnung von der DATEV-Zuordnungstabellen-Zeile auf eine Taxonomie-Position. Diese
Zuordnung muss manuell durchgeführt werden.
2. Aufzulösende Auffangposten
Da die Daten im E-Bilanz-Assistenten manuell zugeordnet werden müssen, können keine
aufzulösenden Auffangposten entstehen. Der E-Bilanz-Assistent enthält diese Positionen nicht.
3. Auffangpositionen
Grundsätzlich ist es im E-Bilanz-Assistenten möglich, bestimmte Konten auf Auffangpositionen
zuzuordnen. Da es jedoch beim SKR 70 notwendig ist, jedes Konto einzeln zuzuordnen, ist davon
auszugehen, dass Auffangpositionen vermieden werden. Anders verhält es sich mit den
Auffangpositionen (Mischpositionen) für die es keine Alternative gibt (z.B. Löhne und Gehälter). Hier ist
auch manuell nur die Zuordnung zu einer Auffangposition möglich.
Es ist ebenfalls möglich, mit der Funktion „Zuordnen / Teilbetrag Konto“ einzelne Konten auf mehrere
Taxonomie-Positionen zuzuordnen.
Tipp:
Die manuell getroffenen Zuordnungen können im Assistenten unter dem Punkt „Weitere Funktionen“
exportiert werden und für weitere Mandanten oder fürs nächste Jahr verwendet werden. „Zuordnungen
exportieren“ exportiert die gesamte Zuordnung. „Individuelle Anpassungen exportieren“ exportiert nur
die durchgeführten Änderungen.
Stand: 07/2014
E-Bilanz mit dem SKR70 erstellen
Der Anlagenspiegel kann aus dem Anlagevermögen generiert werden und wird auch korrekt im EBilanz-Assistenten angezeigt. Die Zuordnungen sind automatisch korrekt.
4. Konten, für die die Finanzverwaltung einen freiwilligen Kontennachweis
wünscht:
Hier gibt es keine Besonderheiten. Die Anforderungen für den Kontennachweis sind identisch zu
Buchführungen mit SKR 03/04.
Stand: 07/2014