0 Schweizerische Eidgenossenschaft Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD Confédération suisse Conf ederazion e Svizzer Confederaziun svizra a 2 0, Juti 2016 CH-3003 Bern EFD vtscom swiss print & communication association Herr Peter Edelmann, Präsident Herr Dr. Thomas Gsponer, Direktor Speichergasse 35 Postfach 3001 Bern Bern, 19. Juli 2016 Petition an den Bundesrat: Printbeschaffung nur in der Schweiz Sehr geehrter Herr Edelmann, sehr geehrter Herr Gsponer Besten Dank für lhre Petition an den Bundesrat vom 16. Juni 2016. Gerne gebe ich lhnen als Vorsteher des für lhr Anliegen zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartemnts eine Rückmeldung zu lhren Vorbringen. Eine starke grafische lndustrie in der Schweiz ist auch mir ein grosses Anliegen. Der mögli- che Einfluss der Bundesverwaltung auf die grafische lndustrie ist allerdings eher gering. Die Vergabestellen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen richten sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (Bö8, SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vö8, SR 172.056.11). Sie haben bei der Beschaffung von Gütern den in internationalen Beschaffungsabkommen verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern anzuwenden. Die entsprechenden internationalen Abkommen, auf denen diese schweizerischen Erlasse basieren, sichern ihrerseits nicht zuletzt auch den Schweizer Anbietern von Druckerzeugnissen einen nichtdiskriminierenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen im Ausland. Bundesgasse 3, 3003 Bern, Schweiz www.efd.admin.ch Die Statistik Beschaffungszahlungen des Bundes zeigt, dass die zentrale Bundesvenvaltung im Bereich Publíkationen, Drucksachen und lnformationsträger im Jahr 2014 Beschaffungen in der Höhe von 49.7 Millionen Franken getätigt hat. Dies entspricht etwas mehr als einem Prozent des Jahresumsatzes der grafischen Branche. Gleichzeitig hat die zentrale Bundesvenrualtung 2014 im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen über 96 Prozent ihrer Druckerzeugnisse in der Schweiz beschafft. Auf die aktuell in der Presse zitierte Beschaffung von Büchern im Ausland (Statistisches Jahrbuch der Schweiz) hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die lnterpellation 16.3261 de Buman ,,Wird man endlich häufiger Druckaufträge an Schweizer Unternehmen vergeben?" Stellung genommen. lm diesem Fall liegt keine öffentliche Beschaffung im Sinne der Recht- sprechung vor, da kein Entgelt des Bundes zum Zuschlagsempfänger fliesst. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort bereit erklärt, in Bezug auf zukünftige ähnliche Verträge, welche nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen, zu prüfen, ob mit dem betreffenden Buchverlag eine das geltende Recht nicht verletzende Vereinbarung getroffen werden kann, wonach dieser für die Zukunft ausschliesslich Unternehmen in der Schweiz für Herstellungsund Vertriebsaufträge berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der internationalen Rechtslage sehe ich keinen Handlungsbedarf für weitere Regulierungen des öffentlichen Beschaffungswesens beim Bund. dliche Grüsse Ueli Maurer Kopie an: Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern 2t2
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