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Schweizerische Eidgenossenschaft
Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD
Confédération suisse
Conf ederazion e Svizzer
Confederaziun svizra
a
2 0,
Juti
2016
CH-3003 Bern
EFD
vtscom
swiss print & communication association
Herr Peter Edelmann, Präsident
Herr Dr. Thomas Gsponer, Direktor
Speichergasse 35
Postfach
3001 Bern
Bern, 19. Juli 2016
Petition an den Bundesrat: Printbeschaffung nur in der Schweiz
Sehr geehrter Herr Edelmann, sehr geehrter Herr Gsponer
Besten Dank für lhre Petition an den Bundesrat vom 16. Juni 2016. Gerne gebe ich lhnen als
Vorsteher des für lhr Anliegen zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartemnts eine Rückmeldung zu lhren Vorbringen.
Eine starke grafische lndustrie in der Schweiz ist auch mir ein grosses Anliegen. Der mögli-
che Einfluss der Bundesverwaltung auf die grafische lndustrie ist allerdings eher gering.
Die Vergabestellen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen richten sich nach den
Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (Bö8,
SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vö8,
SR 172.056.11). Sie haben bei der Beschaffung von Gütern den in internationalen Beschaffungsabkommen verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung von in- und ausländischen
Anbietern anzuwenden. Die entsprechenden internationalen Abkommen, auf denen diese
schweizerischen Erlasse basieren, sichern ihrerseits nicht zuletzt auch den Schweizer Anbietern von Druckerzeugnissen einen nichtdiskriminierenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen
im Ausland.
Bundesgasse 3, 3003 Bern, Schweiz
www.efd.admin.ch
Die Statistik Beschaffungszahlungen des Bundes zeigt, dass die zentrale Bundesvenvaltung
im Bereich Publíkationen, Drucksachen und lnformationsträger im Jahr 2014 Beschaffungen
in der Höhe von 49.7 Millionen Franken getätigt hat. Dies entspricht etwas mehr als einem
Prozent des Jahresumsatzes der grafischen Branche.
Gleichzeitig hat die zentrale Bundesvenrualtung 2014 im Rahmen der geltenden rechtlichen
Bestimmungen über 96 Prozent ihrer Druckerzeugnisse in der Schweiz beschafft.
Auf die aktuell in der Presse zitierte Beschaffung von Büchern im Ausland (Statistisches
Jahrbuch der Schweiz) hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die lnterpellation 16.3261 de
Buman ,,Wird man endlich häufiger Druckaufträge an Schweizer Unternehmen vergeben?"
Stellung genommen. lm diesem Fall liegt keine öffentliche Beschaffung im Sinne der Recht-
sprechung vor, da kein Entgelt des Bundes zum Zuschlagsempfänger fliesst. Der Bundesrat
hat sich in seiner Antwort bereit erklärt, in Bezug auf zukünftige ähnliche Verträge, welche
nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen, zu prüfen, ob mit dem betreffenden
Buchverlag eine das geltende Recht nicht verletzende Vereinbarung getroffen werden kann,
wonach dieser für die Zukunft ausschliesslich Unternehmen in der Schweiz für Herstellungsund Vertriebsaufträge berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der internationalen Rechtslage sehe ich keinen
Handlungsbedarf für weitere Regulierungen des öffentlichen Beschaffungswesens beim
Bund.
dliche Grüsse
Ueli Maurer
Kopie an:
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern
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