Leitaktion 1 – Strategischer Europäischer Freiwilligendienst (EFD) Weitere Infos oder Beratung Was ist der Strategische Europäische Freiwilligendienst? Mit dieser in 2017 neu eingeführten Projektart werden erfahrene EFDKoordinationsorganisationen bei der Entwicklung von Projekten unterstützt, die auf lokaler, regionaler, nationaler bzw. europäischer Ebene systemische Wirkungen hervorrufen. Ein strategisches EFD-Projekt setzt mehrere EFD-Aktivitäten im Einklang mit den Prioritäten des Programms Erasmus+ zielgerichtet zur Bewältigung einer zuvor festgestellten Herausforderung ein. Darüber hinaus stellen die Sensibilisierung für den Wert der Freiwilligenarbeit bei jungen Menschen und in den Gemeinden sowie eine stärkere Anerkennung der dabei gewonnenen Fertigkeiten und Kompetenzen wichtige Elemente eines strategischen EFD-Projekts dar. Unsere Ansprechpartner/-innen helfen Ihnen gerne weiter. E-Mail: Als Ergänzung zu den EFD-Aktivitäten können im Rahmen dieser Projekte Verbindungen [email protected] mit assoziierten Partnern aufgebaut werden, die zum Qualitätsniveau bei der Durchführung beitragen und das Projekt in seiner Fähigkeit zur Erreichung der strategischen Ziele stärken. Zudem können ergänzende Aktivitäten zur Erreichung der Projektziele und Nachhaltigkeit des Projektes durchgeführt werden (wie Job Shadowing, Netzwerk-Treffen, Workshops, Konferenzen, Seminare, Trainingskurse, Coaching etc.) Formale Rahmenbedingungen Die an den EFD-Aktivitäten teilnehmenden Organisationen haben folgende Funktionen und Aufgaben: Antragstellende Organisation: Zuständig für die Beantragung, Unterzeichnung und Verwaltung der Finanzhilfevereinbarung sowie die Berichtlegung und Koordination des gesamten Projekts. Die antragstellende Organisation übernimmt darüber hinaus die Gesamtverantwortung für die Durchführung der EFD Aktivitäten. Die antragstellende Organisation kann auch – muss aber nicht – als entsendende und aufnehmende Organisation fungieren. Entsendende und aufnehmende Organisationen: Durchführung der EFD-Aktivitäten und Unterstützung der Freiwilligen in allen Projektphasen. Assoziierte Partner: Zusätzlich können an einem strategischen EFD-Projekt auch assoziierte Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Projektpartnerschaft und erhalten keine Finanzmittel. Ihre Beteiligung am und ihre Funktion im Projekt und bei verschiedenen Aktivitäten müssen jedoch deutlich beschrieben werden. Auch muss angegeben werden, in welcher Weise sie durch die Investitionen von Ressourcen und Knowhow zusätzlichen Mehrwert in die geplanten Aktivitäten einbringen können. Wer ist antragsberechtigt? Jede Einrichtung, die ihren Sitz in einem Programmland hat und bei Ablauf der maßgeblichen Antragsfrist im Besitz einer gültigen EFD-Akkreditierung ist, kann Antragstellerin sein. Die antragstellende Organisation muss eine Erfolgsbilanz guter früherer Leistungen bei EFD Aktivitäten, Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen, zumindest aber als koordinierende Organisation nachweisen können. Die antragstellende Organisation muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Antragsfrist an abgeschlossen Projekten im Rahmen der Programme „Jugend in Aktion“ oder Erasmus+ beteiligt gewesen sein, an denen insgesamt mindestens sechs EFD-Freiwillige teilnahmen. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Auf dem Antragsformular wird nur eine Organisation angegeben (der Antragsteller). An der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten müssen mindestens zwei Organisationen aus verschiedenen Ländern (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein. Aktivitäten in Programmländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen aus einem Programmland stammen. Aktivitäten in Verbindung mit benachbarten Partnerländern der EU: An der Aktivität müssen mindestens jeweils eine Partnerorganisation aus einem Programmland und aus einem benachbarten Partnerland der EU beteiligt sein. Akkreditierung Die antragsstellende Organisation muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige EFD-Akkreditierung als Koordinierende Einrichtung haben. Partnerorganisation, die als Entsende- und/oder Aufnahmeorganisationen fungieren, müssen erst am ersten Tag der EFD-Aktivität im Besitz einer gültigen Akkreditierung sein. TeilnehmerInnen Jugendliche im Alter zwischen 17 und 30 Jahren. Für das Mindestalter ist der Dienstbeginn maßgeblich, für das Höchstalter die jeweilige Antragsfrist. Projektdauer 12 bis 36 Monate Dauer der Freiwilligendienste 2- 12 Monate, bei Gruppenfreiwilligendiensten und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf sind auch EFD-Projekte zwischen 2 Wochen und 2 Monaten möglich. Jede/r Freiwillige kann nur einmal einen EFD machen. Ausnahme: Bei einem EFD unter zwei Monaten kann anschließend ein weiterer EFD gemacht werden. Insgesamt dürfen jedoch 12 Monate Dienstzeit nicht überschritten werden. Antragstellung Die Antragsstellung findet bei der Nationalen Agentur des Landes statt, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Eine Organisation kann nur einmal pro Aufforderung einen Antrag für ein strategisches EFD Projekt stellen. Damit eine eindeutige, klare Verbindung zu dem Land gewährleistet ist, in dem die jeweilige Nationale Agentur ansässig ist, muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen bei den einzelnen EFD-Aktivitäten aus dem Land der Nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Förderung EFD-Aktivitäten: siehe separates Factsheet EFD. Ergänzende Aktivitäten: Die förderfähigen Kosten berechnen sich aus den kalkulierten direkten Kosten der Aktivitäten plus einer Pauschale von maximal 7% dieser direkten Kosten für indirekte Kosten (allgemeine Verwaltungskosten). Von diesen gesamten förderfähigen Kosten können maximal 80% gefördert werden. Weitere Hinweise zu Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien der EFD-Aktivitäten entnehmen Sie bitte dem Factsheet EFD. Antragsfrist Antragsfrist 26. April 17, 12:00 Uhr Projektbeginn zwischen 01.09. und 31.12.
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