Flyer Amtsvormünder

Besucheranschrift/ Postadresse
Wieso kommt mich mein Vormund
besuchen?
Damit sich dein Vormund für dich einsetzen
und deine Interessen vertreten kann, muss
er dich kennenlernen. Es ist wichtig dass du
ihm viel von dir erzählst. Das du ihm
mitteilst, wenn dich etwas bedrückt oder du
Sorgen hast. Nur wenn er davon weiß kann
er dir helfen.
Normalerweise trifft sich dein Vormund mit
dir da, wo du wohnst. Vielleicht wird er auch
mal Eis essen gehen mit dir. Oder dich in
der Schule treffen. Auch hier ist es wichtig,
dass du Wünsche äußerst oder auch mal
sagst, wenn dir etwas nicht gefällt.
Du kannst dich auch jederzeit selbst bei
deinem Vormund melden. Du kannst ihn
z.B. anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Wenn dein Vormund mal nicht gleich ans
Telefon geht, versuche es später noch
einmal oder er ruft dich zurück.
Je älter du bist, umso mehr wird dein
Vormund
deine
Meinung
in
seine
Entscheidungen für dich mit einbeziehen.
Dein Vormund ist auf DEINE Mitarbeit
angewiesen
und
freut
sich
auf
die
Zusammenarbeit mit dir.
Landratsamt Meißen
Kreisjugendamt/ SG Gerichtshilfe
Amtsvormundschaften/-pflegschaften
Sitz Meißen:
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Sitz Riesa
Heinrich Heine Straße 1
01589 Riesa
Da wir Vormünder immer viel unterwegs sind (wir
treffen uns ja mit euch oder nehmen Termine für oder
mit euch wahr) sagt vorher unbedingt Bescheid, wenn
ihr uns im Büro besuchen wollt!
Ansprechpartner
Frau Bauer (Riesa)
Tel: 03521/ 725 3282 oder: 0172/ 17 99 703
E-Mail: [email protected]
Frau Creutz (Meißen)
Tel: 03521/ 725 3283 oder: 0172/ 17 99 704
E-Mail: [email protected]
Frau Scholz (Riesa und Meißen)
Tel: 03521/ 725 3281 oder: 0172/ 54 96 971
E-Mail: [email protected]
Frau von Kluge (Meißen)
Tel: 03521/ 725 3286 oder: 0172/ 17 99 702
E-Mail: [email protected]
Herr Müller (Meißen)
Tel: 03521/ 725 3319 oder: 0173/ 65 92 922
E-Mail: [email protected]
Herr Hartig (Riesa)
Tel: 03521/ 725 3284
E-Mail: [email protected]
Vielen Dank an Jenniffer und Claudia
Was ist ein Vormund?
Wozu brauche
ich Ihn?
Warum brauche ich einen Vormund?
Die elterliche Sorge – was ist das?
Bis
zu
deinem
18.
Geburtstag
(Volljährigkeit) muss es jemanden geben,
der die Verantwortung für dich übernimmt
und dafür sorgt, dass es dir gut geht, das
nennt man auch „elterliche Sorge“ oder
„Sorgerecht“. Diese Aufgabe übernehmen
normalerweise die Eltern. Manchmal ist es
jedoch so, das Eltern diese Aufgabe nicht
mehr übernehmen können, z.B. weil sie
gestorben sind oder ganz viele eigene
Probleme haben oder krank sind und sich
dadurch nicht so gut um ihre Kinder
kümmern können. Dann wird vom Gericht
ersatzweise ein anderer Erwachsener damit
beauftragt. Das ist dann der Vormund. Der
Vormund ist dein rechtlicher Vertreter
anstelle der Eltern und soll für dein
Wohlergehen sorgen. Können die Eltern sich
nur um einzelne Bereiche nicht kümmern
und das Gericht entzieht nur einzelne Teile
der „elterlichen Sorge“ nennt man das
Ergänzungspfleger oder kurz nur Pfleger.
Die „elterliche Sorge“, das „Sorgerecht“,
setzt
sich
aus
mehreren
Bereichen
zusammen. Die wichtigsten sind folgende:
Kurz gesagt
Kinder
Vertretung
in
schulischen
Angelegenheiten – z.B. Unterschrift unter
deinem
Zeugnis,
Entscheidung
welche
Schule du besuchst, Unterschrift unter
deinem Ausbildungsvertrag




– einen Vormund bekommen
deren Eltern gestorben sind
deren Eltern schwer krank sind
deren Eltern sich aus anderen
Gründen nicht um sie kümmern
können, z.B. weil sie selbst viele
Probleme haben
dessen Mutter bei der Geburt noch
nicht 18 Jahre alt ist
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vormund bestimmt deinen Wohnort
dein
Umgangsrecht – Entscheidung darüber
wann und wo du z.B. deine Mutti oder
deinen Vati treffen darfst
Gesundheitssorge - z.B. Zustimmung zu
Operationen
oder
Klinikaufenthalten,
Zustimmung
zu
Untersuchungen
oder
Impfungen bzw. auch zur Behandlung mit
Medikamenten, auch wenn du zum Beispiel
schwanger bist und das Kind nicht willst,
brauchst
du
die
Einwilligung
deines
Vormunds
Dein Vormund oder Pfleger ist dein ganz
persönlicher Ansprechpartner. Er setzt sich
für dich und dein Angelegenheiten ein und
vertritt deine Interessen in allen wichtigen
Bereichen.
Es gibt auch noch Dinge des „alltäglichen
Lebens“.
Darüber
entscheiden
deine
Pflegeeltern oder die Mitarbeiter der
Wohngruppe oder des Heimes in dem du
lebst. Dazu gehört z.B. wann du abends
nach Hause kommst, wann du ins Bett gehst
oder fernsehen darfst oder wann du deine
Hausaufgaben erledigst. In der Schule
entscheidet dein Lehrer, was du gerade
machst (z.B. schreiben oder rechnen).
Das Recht Anträge zu stellen - z.B. beim
Jugendamt auf Hilfe zur Erziehung
Vermögenssorge – z.B. Verwaltung deines
Geldes oder auch Eröffnung eines Kontos für
dein Taschengeld
V ielen Dank an Diana und Dennis