Besucheranschrift/ Postadresse Wieso kommt mich mein Vormund besuchen? Damit sich dein Vormund für dich einsetzen und deine Interessen vertreten kann, muss er dich kennenlernen. Es ist wichtig dass du ihm viel von dir erzählst. Das du ihm mitteilst, wenn dich etwas bedrückt oder du Sorgen hast. Nur wenn er davon weiß kann er dir helfen. Normalerweise trifft sich dein Vormund mit dir da, wo du wohnst. Vielleicht wird er auch mal Eis essen gehen mit dir. Oder dich in der Schule treffen. Auch hier ist es wichtig, dass du Wünsche äußerst oder auch mal sagst, wenn dir etwas nicht gefällt. Du kannst dich auch jederzeit selbst bei deinem Vormund melden. Du kannst ihn z.B. anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wenn dein Vormund mal nicht gleich ans Telefon geht, versuche es später noch einmal oder er ruft dich zurück. Je älter du bist, umso mehr wird dein Vormund deine Meinung in seine Entscheidungen für dich mit einbeziehen. Dein Vormund ist auf DEINE Mitarbeit angewiesen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dir. Landratsamt Meißen Kreisjugendamt/ SG Gerichtshilfe Amtsvormundschaften/-pflegschaften Sitz Meißen: Loosestraße 17/19 01662 Meißen Sitz Riesa Heinrich Heine Straße 1 01589 Riesa Da wir Vormünder immer viel unterwegs sind (wir treffen uns ja mit euch oder nehmen Termine für oder mit euch wahr) sagt vorher unbedingt Bescheid, wenn ihr uns im Büro besuchen wollt! Ansprechpartner Frau Bauer (Riesa) Tel: 03521/ 725 3282 oder: 0172/ 17 99 703 E-Mail: [email protected] Frau Creutz (Meißen) Tel: 03521/ 725 3283 oder: 0172/ 17 99 704 E-Mail: [email protected] Frau Scholz (Riesa und Meißen) Tel: 03521/ 725 3281 oder: 0172/ 54 96 971 E-Mail: [email protected] Frau von Kluge (Meißen) Tel: 03521/ 725 3286 oder: 0172/ 17 99 702 E-Mail: [email protected] Herr Müller (Meißen) Tel: 03521/ 725 3319 oder: 0173/ 65 92 922 E-Mail: [email protected] Herr Hartig (Riesa) Tel: 03521/ 725 3284 E-Mail: [email protected] Vielen Dank an Jenniffer und Claudia Was ist ein Vormund? Wozu brauche ich Ihn? Warum brauche ich einen Vormund? Die elterliche Sorge – was ist das? Bis zu deinem 18. Geburtstag (Volljährigkeit) muss es jemanden geben, der die Verantwortung für dich übernimmt und dafür sorgt, dass es dir gut geht, das nennt man auch „elterliche Sorge“ oder „Sorgerecht“. Diese Aufgabe übernehmen normalerweise die Eltern. Manchmal ist es jedoch so, das Eltern diese Aufgabe nicht mehr übernehmen können, z.B. weil sie gestorben sind oder ganz viele eigene Probleme haben oder krank sind und sich dadurch nicht so gut um ihre Kinder kümmern können. Dann wird vom Gericht ersatzweise ein anderer Erwachsener damit beauftragt. Das ist dann der Vormund. Der Vormund ist dein rechtlicher Vertreter anstelle der Eltern und soll für dein Wohlergehen sorgen. Können die Eltern sich nur um einzelne Bereiche nicht kümmern und das Gericht entzieht nur einzelne Teile der „elterlichen Sorge“ nennt man das Ergänzungspfleger oder kurz nur Pfleger. Die „elterliche Sorge“, das „Sorgerecht“, setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen. Die wichtigsten sind folgende: Kurz gesagt Kinder Vertretung in schulischen Angelegenheiten – z.B. Unterschrift unter deinem Zeugnis, Entscheidung welche Schule du besuchst, Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag – einen Vormund bekommen deren Eltern gestorben sind deren Eltern schwer krank sind deren Eltern sich aus anderen Gründen nicht um sie kümmern können, z.B. weil sie selbst viele Probleme haben dessen Mutter bei der Geburt noch nicht 18 Jahre alt ist Aufenthaltsbestimmungsrecht Vormund bestimmt deinen Wohnort dein Umgangsrecht – Entscheidung darüber wann und wo du z.B. deine Mutti oder deinen Vati treffen darfst Gesundheitssorge - z.B. Zustimmung zu Operationen oder Klinikaufenthalten, Zustimmung zu Untersuchungen oder Impfungen bzw. auch zur Behandlung mit Medikamenten, auch wenn du zum Beispiel schwanger bist und das Kind nicht willst, brauchst du die Einwilligung deines Vormunds Dein Vormund oder Pfleger ist dein ganz persönlicher Ansprechpartner. Er setzt sich für dich und dein Angelegenheiten ein und vertritt deine Interessen in allen wichtigen Bereichen. Es gibt auch noch Dinge des „alltäglichen Lebens“. Darüber entscheiden deine Pflegeeltern oder die Mitarbeiter der Wohngruppe oder des Heimes in dem du lebst. Dazu gehört z.B. wann du abends nach Hause kommst, wann du ins Bett gehst oder fernsehen darfst oder wann du deine Hausaufgaben erledigst. In der Schule entscheidet dein Lehrer, was du gerade machst (z.B. schreiben oder rechnen). Das Recht Anträge zu stellen - z.B. beim Jugendamt auf Hilfe zur Erziehung Vermögenssorge – z.B. Verwaltung deines Geldes oder auch Eröffnung eines Kontos für dein Taschengeld V ielen Dank an Diana und Dennis
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