Ausschreibungstitel Juristische/r Mitarbeiter/in des GB Recht im Bundesverwaltungsgericht; Vollbeschäftigt Einleitung Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes, gelangt voraussichtlich 1 Planstelle der Entlohnungsgruppe v1 (Bewertungsgruppe v1/2 bzw. während der Ausbildungsphase v1/A) mit vollem Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. Das Monatsentgelt beträgt bei v1/2 mindestens € 3.135,30 brutto. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist das Monatsentgelt niedriger. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz befristet zu besetzen. Wertigkeit/Einstufung: v1/2 Dienststelle: Bundesverwaltungsgericht Dienstort: Hauptsitz: 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196 Vertragsart: Befristet Befristung: Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: 15.09.2016 Ende der Bewerbungsfrist: 08.08.2016 Monatsentgelt/bezug mindestens: v1/A mind. € 2.544,70 brutto, v1/2 mind. € 3.135,30 brutto Referenzcode: BVwG-16-5477 Aufgaben und Tätigkeiten • Koordination und Betreuung von legistischen Vorhaben samt allfälliger interner Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere • Erarbeitung von Anregungen zu legistischen Vorhaben sowie Abwicklung von Gesetzesbegutachtungsverfahren, inklusive Koordination entsprechender Stellungnahmen; • Erarbeitung von rechtlichen Stellungnahmen für das Präsidium sowie rechtliche Unterstützung anderer Organisationseinheiten des Bundesverwaltungsgerichtes, insbesondere hinsichtlich rechtlicher Anfragen, in Kosten- und Gebührenangelegenheiten sowie Fragen hinsichtlich der Auslegung der Geschäftsverteilung; • Inhaltliche Unterstützung der richterlichen Gremien (insbesondere Betreuung des Geschäftsverteilungsausschusses und Personalsenats), v.a. bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen (Vorbereitung von Beschlussanträgen oder sonstiger Arbeitsunterlagen sowie Protokollführung); • Vorbereitung bzw. Betreuung der internen Legistik (Geschäftseinteilung, Büroordnung, Geschäftsverteilungsübersicht); • Bearbeitung und Koordination von Fällen, in welchen Beschwerdeführer/innen auf das Amtshaftungsgesetz gestützte Ersatzansprüche geltend machen; • Vorbereitung von Entscheidungen für den Präsidenten über richterliche Unzuständigkeitsanzeigen der Gerichtsabteilungen und • Erstellung von Konzepten für Entscheidungen nach den §§ 20 und 39 Gebührenanspruchsgesetz Erfordernisse • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürger/innen (Inländer/ innen) • abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften • volle Handlungsfähigkeit • Unbescholtenheit Kenntnisse in den verfahrens- und organisationsgesetzlichen Bestimmungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwGG, RStDG, VwGVG) sowie Überblick über die zu vollziehenden Materien des Bundesverwaltungsgerichtes Weiters werden besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet: • fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens • hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und präzises Ausdrucksvermögen (in Wort und Schrift) • hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit • Einsatz von Innovation und Kreativität • Selbstmanagement komplexer Arbeitsanforderungen • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit komplexen juristischen Herausforderungen • Englischkenntnisse (Basiswissen) • Organisationsfähigkeit • sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse Gemäß § 20 Abs. 1a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind. Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwarteten Kenntnisse und Erfahrungen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin/den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind per E-MAIL ([email protected]), per FAX (53109 DW 153427) oder per Post an das „Bundesverwaltungsgericht Geschäftsbereich Personal“ per Adresse: Bundesverwaltungsgericht Geschäftsbereich Personal 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196“, zu richten. Die Bewerbung gilt als fristgerecht, wenn sie bis spätestens 08.08.2016 bei der angeführten Stelle eingelangt ist. Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzende Stelle können nicht berücksichtigt werden. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet. DVR 0939579
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