Urteil Auch mit Potenzstörungen ist ein Hauptkommissar noch dienstfähig Manchmal wundert man sich ja, was alles vor Gericht verhandelt wird. Hier ein Beispiel: Ein Hauptkommissar hat Potenzstörungen und möchte, dass die staatliche freie Heilfürsorge für die Kosten eines entsprechenden Medikaments aufkommt. Schließlich handelt es sich um ein krankhaftes Leiden. Wie der Fall ausging, lesen Sie hier. Was war geschehen? Ein Kriminalhauptkommissar aus Nordrhein Westfalen leidet an Erektionsstörungen. Um diese zu beheben, lässt er sich von einem Arzt das Medikament „Cialis“ verschreiben. Die Kosten: 323,89 Euro. Das Geld möchte er nun von freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte zurückbekommen. Sein Argument: Bei der erektilen Dysfunktion handle es sich um ein krankhaftes Leiden, das mit dem Medikament gelindert werden könne. Dass die Heilfürsorge laut Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 LBG NRW nur dafür da ist, „die Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit“ sicherzustellen, stört ihn dabei nicht. Damit sei schließlich keine Einschränkung im Leistungsumfang verbunden. Die Formulierung sei allein dem Umstand geschuldet, dass die Vorschrift die Gewährung freier Heilfürsorge nur für solche Polizeivollzugsbeamten vorsehe, denen Besoldung zustehe, die Elternzeit in Anspruch nähmen oder denen Sonderurlaub gewährt worden sei. Die Heilfürsorge winkt ab, der Fall landet vor Gericht. Werbung Das Urteil Die Gerichte gaben der Heilfürsorge recht (Aktenzeichen 5 C 32.15). Es bestehe kein Anspruch auf Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de freie Heilfürsorge, so die Richter. Denn dieser knüpfe als Voraussetzung an die Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit an, was sich hier sehr wohl als Leistungseinschränkung darstelle. Die Richter sahen den Hauptkommissar mit den Aufwendungen für das Potenzmittel auch nicht unzumutbar finanziell belastet und so musste der Mann das Medikament aus eigener Tasche zahlen. Dieser Artikel erschien am 29.07.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/urteil-auch-mit-potenzstoerungen-ist-ein-hauptkommissar-noch-dienstfaehig-1469800508/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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