POLIZEIPRÄSIDIUM KARLSRUHE Stellenausschreibung Durch die Wirtschaftskriminalität entsteht jährlich in Baden-Württemberg ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden. Für die wirksame Bekämpfung dieser Kriminalitätsform suchen wir zum 01.04.2016 zwei qualifizierte Wirtschaftsfachleute. In der Sonderlaufbahn der Wirtschaftskriminalisten (m/w) im gehobenen Polizeivollzugsdienst als Kriminalkommissare (m/w) des Landes Baden-Württemberg erwartet geeignete Bewerber/- innen eine interessante polizeiliche Tätigkeit. Sie können sich bewerben, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule, Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung oder an einer Berufsakademie in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten, geeigne- ten Studien- oder Ausbildungsgang (z.B. Betriebswirtschaftslehre mit Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Accounting, Controlling, Banking, Finance, etc) und danach über eine mindestens dreijährige, der Fachrichtung entsprechende Berufserfahrung Erfahrungen im Bereich Rechnungswesen u. Bilanzerstellung, Polizeidiensttauglichkeit, hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, selbständiges Arbeiten, aber auch ausgeprägte Fähigkeiten in der Teamarbeit, sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen, die Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3, (wünschenswerterweise) über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Dienstgebäude Durlacher Allee 31-33 · 76131 Karlsruhe · Telefonvermittlung 0721 666-0 · Fax 0721 666-1650 [email protected] · www.polizei-karlsruhe.de · www.polizei-bw.de ÖPNV-Haltestelle Gottesauer Platz/BGV · Parkmöglichkeit im Hof -2- Weitere persönliche Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis: Polizeidiensttauglichkeit, die durch den Polizeiärztlichen Dienst festgestellt werden muss (zwingende Einstellungsvoraussetzung), Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich 42 Jahre allgemeine persönliche Voraussetzungen: o Polizeiliches Führungszeugnis o Erklärung zur Verfassungstreue o Erklärung über geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse o Deutsche/r Staatsangehörige/r bzw. EU-Mitgliedsstaaten o Bereitschaft zur uneingeschränkten Verwendung an allen Dienstorten der Landespolizei / des Polizeipräsidiums Karlsruhe o Erklärung des Einverständnisses, über die Einholung aller notwendigen Auskünfte über die eigene Person, auch aus allen polizeilichen Informationssystemen bzw. Akteneinsicht bei anderen Behörden einverstanden sind. Sie besitzen folgende Eigenschaften: eine hohe Eigenständigkeit und ein in besonderem Maße analytisches Denkvermögen sowie eine äußerst akribische Arbeitsweise und Beharrlichkeit, zur Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen sind ausgeprägte soziale Kompetenzen zum situationsangemessenen klugen Verhalten, Überzeugungsund Verhandlungsgeschick vonnöten, die eigenverantwortlich erarbeiteten Ergebnisse müssen im Zeugenstand vor Gericht beweisfest dargelegt und überzeugend vertreten werden können, Teamfähigkeit und Verlässlichkeit bei der Durchführung von strafprozessualen Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen, Bereitschaft zur ständigen Fortbildung. -3- Das erwartet Sie bei uns: Besoldung nach der Besoldungsordnung A im gehobenen Dienst (Eingangsamt A 9), Aufstiegsmöglichkeiten nach dem geltenden Laufbahnrecht, Übliche Leistungen im öffentlichen Dienst, Freie Heilfürsorge. Hinweise finden Sie hierüber: www.lbv-bwl.de Weitere Informationen finden Sie auf https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPKarlsruhe/Seiten/default.aspx oder http://www.facebook.com/polizeipraesidiumkarlsruhe oder https://twitter.com/polizei_ka Das Polizeipräsidium Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit i.S.d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilbar. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen bitten wir in Papierform mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Arbeitszeugnisse, Lebenslauf und Schulzeugnisse) schriftlich bis 19.10.2015 unter der Kennziffer 68-15 „Wirtschaftskriminalisten“ an das Polizeipräsidium Karlsruhe, Personalverwaltung, PV 5, Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe zu richten. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Polizeirat Seifert unter Tel.-Nr. 0721/ 939 -5300 zur Verfügung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hundert unter Tel.: 0721/666-1625. gez. Roland Lay Polizeivizepräsident -4- Informationen zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Wirtschaftskriminalisten Allgemeines: Einstellung: Mit dem Tag der Einstellung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Wirtschaftskriminalisten (1. April 2016) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum/zur Kriminalkommissar/in. Am Tag der Einstellung müssen die geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund dessen ist zeitnah vor Ihrem ersten Arbeitstag, u.a. eine polizeiärztliche Kontrolluntersuchung vorgesehen. Gehalt: Die Einstellung erfolgt in die Besoldungsgruppe A9. Das Einstiegsgehalt beträgt nach heutigem Stand ca. 2.400,00 € (brutto). Zusätzlich zum Gehalt erhalten sie eine Strukturzulage (zzt. 86,46 €), eine Polizeizulage nach dem 1. Dienstjahr zzt. 66,35 €) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Besoldungstabellen“ und „Familienzuschlag“. Probezeit: Die Probezeit beträgt 2,5 Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Voraussetzung hierfür ist u.a. eine polizeiärztliche Kontrolluntersuchung. Heilfürsorge: Mit dem Tag der Einstellung haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Da der Anspruch auf Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes besteht, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die private Krankenkasse im Alter empfohlen. Pflegeversicherung: Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Urlaubsanspruch: Arbeitszeit: 30 Tage/ Kalenderjahr 41 Std./Woche; 8h 12 min/Tag – gleitende Arbeitszeit -5- Qualifizierung zum/zur Wirtschaftskriminalist/in Ziele: Inhalte: Vermittlung der theoretischen Grundlagen sowie der berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der kriminalpolizeilichen Aufgaben erforderlich sind. Theorie: Rechtliche Grundlagen (insbesondere Polizeirecht, Straf- und Strafprozessrecht), Öffentliches Dienstrecht, Kriminalistik, Polizeitaktik, Psychologie, Führungslehre, Zwangsmittel- und Schießtraining, Fahr- und Sicherheitstraining. Praxis: Umsetzung der theoretischen Grundkenntnisse und Sammlung von Erfahrungen für die spätere Tätigkeit (z.B. Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, rechtliche und technische Abhängigkeiten) Dauer: Die Qualifizierung erfolgt nach dualem System, wonach sich theoretische und praktische Anteile abwechseln. Sie dauert mindestens ein Jahr und gliedert sich in folgende Abschnitte: Modul Bezeichnung Bildungsträger Wochen A Basisseminar Institut für Ausbildung und Training 16 B Praktikum I – Schutzpolizei Einstellungsbehörde 4 Präsenzmodul I Institut für Fortbildung Böblingen 4 Praktikum II – Kriminalpolizei Einstellungsbehörde 17 Praktikum III – Extern Institut für Fortbildung Böblingen 2 C D E F Präsenzmodul II Institut für Fortbildung Böblingen 3 G Abschlussgespräch Institut für Fortbildung Böblingen 2 Tage -6- Teilnahme an weiterfuhrenden Fortbildungen Die qualifizierten Wirtschaftskriminalisten nehmen im Rahmen der späteren Berufstätigkeit an weiterführenden Fortbildungen teil. Die Auswahl der Seminare erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Verwendung und mit dem Ziel, mit den aktuellen Entwicklungen der Kriminalitätsbekämpfung Schritt zu halten. Aufgaben im Bereich Wirtschaftskriminalismus Die Aufgaben in der Fallbearbeitung sind hauptsächlich Ermittlungen in schwierigen und bedeutenden Wirtschaftsstrafverfahren mit internationalen Bezügen einschließlich der organisierten Wirtschaftskriminalität, sowie Straftaten nach dem Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Insolvenzordnung sowie den Gesetzen über das Bank-, Börsen- und Kreditwesen sowie dem Wertpapierhandelsgesetz.
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