Ausschreibung Wirtschaftskriminalist/in - Polizei Baden

POLIZEIPRÄSIDIUM KARLSRUHE
Stellenausschreibung
Durch die Wirtschaftskriminalität entsteht jährlich in Baden-Württemberg ein
immenser volkswirtschaftlicher Schaden. Für die wirksame Bekämpfung dieser
Kriminalitätsform suchen wir zum 01.04.2016 zwei qualifizierte Wirtschaftsfachleute.
In der
Sonderlaufbahn der Wirtschaftskriminalisten (m/w)
im gehobenen Polizeivollzugsdienst als Kriminalkommissare (m/w) des Landes Baden-Württemberg erwartet geeignete Bewerber/- innen eine interessante polizeiliche
Tätigkeit.
Sie können sich bewerben, wenn Sie über
 ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule, Dualen
Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung oder an einer
Berufsakademie in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten, geeigne-
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ten Studien- oder Ausbildungsgang (z.B. Betriebswirtschaftslehre mit Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Accounting, Controlling, Banking, Finance, etc) und
danach über eine mindestens dreijährige, der Fachrichtung entsprechende Berufserfahrung
Erfahrungen im Bereich Rechnungswesen u. Bilanzerstellung,
Polizeidiensttauglichkeit,
hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, selbständiges Arbeiten,
aber auch ausgeprägte Fähigkeiten in der Teamarbeit,
sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen,
die Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3,
(wünschenswerterweise) über Fremdsprachenkenntnisse
verfügen.
Dienstgebäude Durlacher Allee 31-33 · 76131 Karlsruhe · Telefonvermittlung 0721 666-0 · Fax 0721 666-1650
[email protected] · www.polizei-karlsruhe.de · www.polizei-bw.de
ÖPNV-Haltestelle Gottesauer Platz/BGV · Parkmöglichkeit im Hof
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Weitere persönliche Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis:
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Polizeidiensttauglichkeit, die durch den Polizeiärztlichen Dienst festgestellt
werden muss (zwingende Einstellungsvoraussetzung),
Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich
42 Jahre
allgemeine persönliche Voraussetzungen:
o Polizeiliches Führungszeugnis
o Erklärung zur Verfassungstreue
o Erklärung über geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
o Deutsche/r Staatsangehörige/r bzw. EU-Mitgliedsstaaten
o Bereitschaft zur uneingeschränkten Verwendung an allen Dienstorten
der Landespolizei / des Polizeipräsidiums Karlsruhe
o Erklärung des Einverständnisses, über die Einholung aller notwendigen
Auskünfte über die eigene Person, auch aus allen polizeilichen Informationssystemen bzw. Akteneinsicht bei anderen Behörden einverstanden
sind.
Sie besitzen folgende Eigenschaften:
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eine hohe Eigenständigkeit und ein in besonderem Maße analytisches Denkvermögen sowie eine äußerst akribische Arbeitsweise und Beharrlichkeit,
zur Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen sind ausgeprägte soziale
Kompetenzen zum situationsangemessenen klugen Verhalten, Überzeugungsund Verhandlungsgeschick vonnöten,
die eigenverantwortlich erarbeiteten Ergebnisse müssen im Zeugenstand vor
Gericht beweisfest dargelegt und überzeugend vertreten werden können,
Teamfähigkeit und Verlässlichkeit bei der Durchführung von strafprozessualen
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Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen,
Bereitschaft zur ständigen Fortbildung.
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Das erwartet Sie bei uns:
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Besoldung nach der Besoldungsordnung A im gehobenen Dienst (Eingangsamt A 9),
Aufstiegsmöglichkeiten nach dem geltenden Laufbahnrecht,
Übliche Leistungen im öffentlichen Dienst,
Freie Heilfürsorge.
Hinweise finden Sie hierüber: www.lbv-bwl.de
Weitere Informationen finden Sie auf
https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPKarlsruhe/Seiten/default.aspx
oder http://www.facebook.com/polizeipraesidiumkarlsruhe
oder https://twitter.com/polizei_ka
Das Polizeipräsidium Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit i.S.d. Gesetzes
zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen
Dienst des Landes Baden-Württemberg. Die zu besetzenden Stellen sind
grundsätzlich teilbar. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wir durch
flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen bitten wir in Papierform mit den üblichen Bewerbungsunterlagen
(insbesondere Arbeitszeugnisse, Lebenslauf und Schulzeugnisse) schriftlich bis
19.10.2015 unter der Kennziffer 68-15 „Wirtschaftskriminalisten“ an das
Polizeipräsidium Karlsruhe, Personalverwaltung, PV 5, Durlacher Allee 31-33,
76131 Karlsruhe zu richten. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr
Polizeirat Seifert unter Tel.-Nr. 0721/ 939 -5300 zur Verfügung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hundert unter Tel.: 0721/666-1625.
gez.
Roland Lay
Polizeivizepräsident
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Informationen zur Laufbahn des gehobenen
Dienstes der Wirtschaftskriminalisten
Allgemeines:
Einstellung:
Mit dem Tag der Einstellung in die Laufbahn des gehobenen
Dienstes der Wirtschaftskriminalisten (1. April 2016) erfolgt
die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und die
Ernennung zum/zur Kriminalkommissar/in.
Am Tag der Einstellung müssen die geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund dessen ist zeitnah vor
Ihrem ersten Arbeitstag, u.a. eine polizeiärztliche Kontrolluntersuchung vorgesehen.
Gehalt:
Die
Einstellung
erfolgt
in
die
Besoldungsgruppe
A9.
Das Einstiegsgehalt beträgt nach heutigem Stand ca.
2.400,00 € (brutto). Zusätzlich zum Gehalt erhalten sie eine
Strukturzulage (zzt. 86,46 €), eine Polizeizulage nach dem
1. Dienstjahr zzt. 66,35 €) sowie ggf. einen Familienzuschlag.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten
„Besoldungstabellen“ und „Familienzuschlag“.
Probezeit:
Die Probezeit beträgt 2,5 Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf
der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Voraussetzung hierfür ist u.a. eine polizeiärztliche Kontrolluntersuchung.
Heilfürsorge:
Mit dem Tag der Einstellung haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Da der Anspruch auf Heilfürsorge nur während des
aktiven Dienstes besteht, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die private Krankenkasse im Alter
empfohlen.
Pflegeversicherung: Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung.
Urlaubsanspruch:
Arbeitszeit:
30 Tage/ Kalenderjahr
41 Std./Woche; 8h 12 min/Tag – gleitende Arbeitszeit
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Qualifizierung zum/zur
Wirtschaftskriminalist/in
Ziele:
Inhalte:
Vermittlung der theoretischen Grundlagen sowie der berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der
kriminalpolizeilichen Aufgaben erforderlich sind.
Theorie: Rechtliche Grundlagen (insbesondere Polizeirecht,
Straf- und Strafprozessrecht), Öffentliches Dienstrecht, Kriminalistik, Polizeitaktik, Psychologie, Führungslehre,
Zwangsmittel- und Schießtraining, Fahr- und Sicherheitstraining.
Praxis: Umsetzung der theoretischen Grundkenntnisse und
Sammlung von Erfahrungen für die spätere Tätigkeit (z.B.
Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, rechtliche und
technische Abhängigkeiten)
Dauer:
Die Qualifizierung erfolgt nach dualem System, wonach sich
theoretische und praktische Anteile abwechseln. Sie dauert
mindestens ein Jahr und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Modul
Bezeichnung
Bildungsträger
Wochen
A
Basisseminar
Institut für Ausbildung
und Training
16
B
Praktikum I –
Schutzpolizei
Einstellungsbehörde
4
Präsenzmodul I
Institut für Fortbildung
Böblingen
4
Praktikum II – Kriminalpolizei
Einstellungsbehörde
17
Praktikum III – Extern
Institut für Fortbildung
Böblingen
2
C
D
E
F
Präsenzmodul II
Institut für Fortbildung
Böblingen
3
G
Abschlussgespräch
Institut für Fortbildung
Böblingen
2 Tage
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Teilnahme an weiterfuhrenden Fortbildungen
Die qualifizierten Wirtschaftskriminalisten nehmen im Rahmen der späteren Berufstätigkeit an weiterführenden Fortbildungen teil. Die Auswahl der Seminare erfolgt unter
Berücksichtigung der individuellen Verwendung und mit dem Ziel, mit den aktuellen
Entwicklungen der Kriminalitätsbekämpfung Schritt zu halten.
Aufgaben im Bereich Wirtschaftskriminalismus
Die Aufgaben in der Fallbearbeitung sind hauptsächlich Ermittlungen in schwierigen
und bedeutenden Wirtschaftsstrafverfahren mit internationalen Bezügen einschließlich der organisierten Wirtschaftskriminalität, sowie Straftaten nach dem Aktiengesetz,
Handelsgesetzbuch Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und
der Insolvenzordnung sowie den Gesetzen über das Bank-, Börsen- und Kreditwesen
sowie dem Wertpapierhandelsgesetz.