Hinweise und Empfehlungen zur Düngung: Nährstoffversorgung im

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Pflanze
BAUERNBLATT | 23. Juli 2016 ■
Hinweise und Empfehlungen zur Düngung
Nährstoffversorgung im Herbst bedarfsgerecht ausrichten
In diesem Jahr wird die bedarfsgerechte Nährstoffausbringung noch
durch die aktuelle Düngeverordnung (DüV) geregelt. Das bestehende Regelwerk schreibt eine
am Bedarf des Pflanzenbestandes
orientierte Düngung im Herbst
vor. Überhöhte Stickstoffdüngemengen in diesem Zeitfenster bedeuten insbesondere auf leichten
Standorten eine erhöhte, aber vermeidbare Gefahr von Nitratauswaschungen. Der Entwurf zur neuen
DüV sieht im Bereich der Düngung
zukünftig erhebliche Veränderungen vor, weshalb eine effiziente Düngung zur Einhaltung des
N-Überhangs schon jetzt verstärkt
in den Fokus rücken sollte.
Die bestehende DüV stellt den
gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung der guten fachlichen Praxis
beim Ausbringen von Düngemitteln dar. Diese wird seit mehreren
Jahren überarbeitet, wobei sich
die Verabschiedung der novellierten Verordnung bis heute immer
wieder herausgezögert hat. Mit einer Umsetzung des bisherigen Entwurfes ist im Herbst dieses Jahres
nicht mehr zu rechnen, weshalb
für die diesjährige Herbstdüngung
weiterhin die bestehenden Vorgaben, die als Mindestanforderungen
zu verstehen sind, gelten. So ist die
Ausbringung von flüssigen organischen Düngern, wie Gülle und Gärresten, sowie stickstoffhaltigen
Mineraldüngern auf Ackerland nur
bis zum 31. Oktober zulässig. Auf
Grünland ist die Ausbringung bis
zum 14. November erlaubt. Dabei
endet die Sperrfrist einheitlich am
31. Januar des folgenden Jahres, sofern keine Ausnahmegenehmigung
beantragt wurde. Die derzeit mögliche betriebsindividuell beantragte Vorverlegung der Sperrfrist wird
auch im Winter 2016/2017 noch
möglich sein.
Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme „Emissionsarme
Gülleeinarbeitung auf Stoppeln: Durch die direkte Einarbeitung der Gülle bei der Ausbringung können insbesondere bei hohen Temperaturen gasförmige N-Verluste auf ein Minimum reduziert werden. Foto: Peter Lausen
und gewässerschonende Ausbringung“ von flüssigen Wirtschaftsdüngern beteiligt sind, müssen die
gesamten anfallenden Wirtschaftsdünger im Zeitraum vom 1. Februar
bis 31. Juli ausbringen. Lediglich auf
Ackerflächen, die mit Winterraps
bestellt sind, darf die Ausbringung
bis zum 31. August erfolgen. Der
verkürzte Ausbringzeitraum soll
dem Gewässerschutz zugutekommen. Neben der zeitlichen Begrenzung ist die Gülle-, Gärrest- und Geflügelkotmenge im Herbst so zu bemessen, dass sowohl nicht mehr als
80 kg Gesamtstickstoff (Gesamt-N)/
ha, als auch 40 kg Ammoniumstickstoff (NH4-N)/ha ausgebracht werden. In der Regel wird die maximale Applikationsmenge von flüssigen
Wirtschaftsdüngern durch den Ammoniumstickstoff begrenzt.
der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger im Grünland (1. November bis 31. Januar) vor. Im Bereich des Ackerbaus ist eine Sperrfrist im Zeitraum von der Ernte
der Hauptkultur bis zum 31. Januar für die N-Düngerausbringung
angedacht, was insbesondere auf
die Herbstdüngung (zum Beispiel
Stroh­ausgleichsdüngung) begrenzend wirkt. Allerdings sieht das zukünftige Regelwerk Ausnahmeregelungen bei der N-Düngung vor.
Dabei soll zu Winterraps, Zwischenfrüchten sowie Feldfutter bei Aussaat bis 15. September eine N-Düngung bis zum 1. Oktober möglich
sein. Für die Wintergerste nach Getreidevorfrucht gilt dies bei Aussaat
bis zum 1. Oktober. Allerdings kann
zu Winterweizen im Herbst zukünftig keine N-Düngung durchgeführt
werden. Insgesamt dürfen nicht
mehr als 60 kg N/ha beziehungsAusbringungszeitpunkt
weise 30 kg Ammonium-N/ha ausund -menge begrenzt
gebracht werden. Folglich werden
Der aktuelle Entwurf zur DüV Veredelungsbetriebe zukünftig nur
sieht künftig eine Verlängerung noch eine begrenzte Menge der
anfallenden Wirtschaftsdünger im
Herbst ausbringen können. Folglich
setzt die verlängerte Sperrfrist entsprechende Lagerkapazitäten von
mindestens sechs Monaten voraus,
wobei Betriebe mit mehr als drei
Großvieheinheiten ab 2020 Lagerraum für mindestens neun Monate
nachweisen müssen.
Organische Düngemittel
liefern stärker nach
Bei der Bemessung der Stickstoffapplikation im Herbst sollte die vorhandene und zu erwartende Stickstoffnachlieferung aus
dem Bodenvorrat berücksichtigt
werden. Typische Güllestandorte
weisen infolge langjähriger organischer Düngung ein hohes Stickstoffnachlieferungsvermögen auf.
Dies gilt für Grünland- und Ackerflächen gleichermaßen. Es ist zu erwarten, dass regelmäßig mit Gülle gedüngte Ackerflächen der Folgekultur im Herbst mehr Stickstoff
zur Verfügung stellen als rein mi-
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Übersicht: Beratungsempfehlungen und Hinweise zur Herbstdüngung im Ackerbau
(nach Pflugfurche und tiefer Mulchsaat)
Fruchtfolge
nach Mais bei regional üblichem Erntetermin,
unabhängig von Folgefrucht (inkl. Winterbegrünung)
nach Körnerleguminosen, Kohl
unabhängig von Folgefrucht
nach Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln
unabhängig von Folgefrucht
keine
zu Winterraps
unabhängig von Vorfrucht
regelmäßig***
keine
zu Wintergetreide
nach Getreide
regelmäßig***
zu Zwischenfrüchten/Winterbegrünung2
Ziel Futternutzung
zu Zwischenfrüchten/Winterbegrünung2
Ziel Bodenfruchtbarkeit/Schädlingsunterdrückung
1
2
organische
Düngung
keine
regelmäßig***
keine
regelmäßig***
keine
regelmäßig***
keine
regelmäßig***
keine
regelmäßig***
Erntereste
Vorfrucht
Abfuhr/Verbleib
Abfuhr/Verbleib
Herbstdüngung*
Cross-Compliance-­
relevant
Abfuhr/Verbleib
Abfuhr
Verbleib
Abfuhr
Verbleib
Abfuhr
Verbleib
Abfuhr
Verbleib
Abfuhr/Verbleib
Abfuhr/Verbleib
1
1
max. 60 N/ha**
max. 80 N/ha**
max. 40 N/ha
max. 60 N/ha**
max. 30 N/ha
max. 50 N/ha
max. 30 N/ha
max. 60 N/ha**
max. 40 N/ha
max. 30 N/ha
Bei N-Bedarf Mineraldüngung empfohlen
Aussaat bis 15.9., ohne Untersaaten,
kein Bedarf
Düngung bei MSL-Maßnahme „Winterbegrünung“ verboten
in der Regel kein Bedarf
* Gesamt-N
bei Bedarf
** Bei organischer Düngung max. 40 kg NH4-N/ha
*** ab 5 Jahren in Folge
N-Bedarf niedrig bei: sehr niedrigen Erträgen der Vorfrucht (N-Überhänge), günstigen Witterungsbedingungen im Spätsommer und
Herbst (feucht,warm)
N-Bedarf erhöht bei: sehr hohen Erträgen der Vorfrucht bei normaler Düngung, schlechter Bodenstruktur, grobem Saatbeet bzw.
­Verdichtungen im Oberboden flacher Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Tillage-Verfahren
neralisch gedüngte Flächen. Oftmals kann die nach der Ernte fortlaufende N-Mineralisierung aus der
organischen Substanz als ausreichend angesehen werden, um den
Stickstoffbedarf der Folgekultur zu
decken. Wird dennoch eine organische Düngung im Herbst in Erwägung gezogen, sollte beachtet
werden, dass eine deutlich geringere Stickstoffausnutzung im Vergleich zur Frühjahrsausbringung
realisiert werden kann (siehe Richtwerte für die Düngung). Wird die
für gasförmige N-Verluste anfällige Breitverteilertechnik (zum Beispiel Schwenkverteiler) angewendet, sind günstige Witterungsverhältnisse wie niedrige Temperaturen, erwartete Niederschläge
und Windstille für eine Ausbrin-
gung anzustreben. Spätestens zum
1. Februar 2020 auf Ackerland beziehungsweise ab dem 1. Februar 2025 im Bereich des Grünlandes sind bodennahe Gülleausbringungsformen zwingend erforderlich. Aus Sicht der N-Effizienz ist
eine möglichst rasche Umsetzung
hinsichtlich des Einsatzes von verlustarmer Technik anzustreben.
Andernfalls ist mit erheblichen
Emissionen von NH3 und damit einhergehenden höheren N-Überhängen zu rechnen.
Generell ist schon jetzt auf unbewachsenem Boden eine „unverzügliche“ Einarbeitung, spätestens vier Stunden nach der Ausbringung von Gülle verpflichtend,
um gasförmige Ammoniakverluste
zu vermeiden. Neben flüssigen or-
ganischen Düngemitteln ist in dieser Regelung auch Geflügelkot mit
inbegriffen. Wirtschaftsdüngergaben leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur N-Versorgung, sondern auch mit Grund- sowie Mikronährstoffen. Die Höhe der Gülleausbringungsmenge ist daher
auch an dem P-, K- und Mg-Düngebedarf der Kulturen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bodenversorgung auszurichten.
N-Düngebedarf im
Herbst beachten
Weiterhin gibt die bestehende
Düngeverordnung vor, dass eine
Stickstoffdüngung im Herbst auf
Ackerland nur zu im gleichen Jahr
angebauten Folgekulturen ein-
schließlich Zwischenfrüchten bis in
Höhe des aktuellen Düngebedarfs
an Stickstoff oder als Ausgleichsdüngung im Falle von verbliebenem Getreidestroh vorgenommen
werden darf. Bei einer Strohdüngung ohne den Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht im
Herbst ist insbesondere auf leichten Böden mit erheblichen Stickstoffauswaschungsverlusten zu
rechnen. Diese Düngemaßnahme kann nicht als bedarfsgerecht
betrachtet werden und sollte aus
Sicht der Landwirtschaftskammer
unterlassen werden.
Wintergetreide hat im Herbst
eine vergleichsweise schlechtere N-Ausnutzung als Winterraps, da das N-Aufnahmevermögen vor Winter deutlich geringer
ist. Es ist von einer durchschnittlichen N-Ausnutzung bei Gülledüngung von 40 % bei früher und
von lediglich 30 % bei später Ausbringung auszugehen. Bei einer
verminderten Stickstofflieferung
aus dem Bodenvorrat kann eine
N-Düngung im Herbst zu Wintergerste oder zu Weizen nach Weizen im Falle von auf der Fläche verbleibendem Getreidestroh in Höhe
bis etwa 30 kg N/ ha notwendig
werden. Auch bei einer gezielten,
dem Bedarf angepassten Mineraldüngung können jahresabhängig
N-Überhange entstehen und somit
zu einem steigenden Risiko von NAuswaschungen führen. Aufgrund
der guten N-Nachlieferung nach
Winterraps ist im nachfolgenden
Getreide keine N-Düngung erforderlich.
Winterraps benötigt für eine
gute Vorwinterentwicklung ein
ausreichendes
Stickstoffangebot. Für den Fall, dass keine ausreichende
Boden-N-Nachlieferung zu Winterraps vorliegt, kann
eine Düngung in Form von Gülle
im August zur Saat erfolgen. Winterraps ist zu diesem Zeitpunkt in
der Lage, Güllestickstoff zu 50 %
zu verwerten. Bei späterer Gülleapplikation in den wachsenden
Rapsbestand ist von einer geringeren N-Ausnutzung auszugehen.
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Diese geht auf maximal 30 % zurück, da die Vegetationszeit bis
zum Wintereintritt bereits verkürzt ist. Zeichnet sich ein N-Mangel zu einem späten Zeitpunkt ab,
sollte eine bedarfsgerechte Mineraldüngergabe vorgenommen
werden. Eine Herbst-N-Gabe zu
Winterraps hat sich in den Versuchen der vergangenen Jahre bewährt, sofern die Bedingungen
für Wachstum und N-Mineralisation ungünstig waren beziehungsweise wenn über die Vorfrucht
ein hoher N-Entzug realisiert
wurde. In dem Fall sind N-Gaben bis 40 kg N/ ha sinnvoll (Übersicht). Eine höhere N-Düngung
ist nur empfehlenswert, wenn
mit einer deutlich geringeren Boden-N-Nachlieferung zu rechnen
ist, zum Beispiel bei starker Strohdüngung aus der Vorfrucht. Es
hat sich als sinnvoll herausgestellt,
im Spätherbst bei Vegetationsende die Frischmassebildung (Frischmassemethode) der Rapsbestände
zu erfassen. Der so anteilig bei der
N-Düngung im Frühjahr 2017 anzurechnende Stickstoff reduziert
die Gesamt N-Düngemenge und
somit den N-Überhang.
Dr. Lars Biernat
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-353
[email protected]
Peter Lausen
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-341
[email protected]
FAZIT
Die derzeit geltende DüV beinhaltet eine Reihe von Vorgaben
zur Umsetzung einer bedarfsund umweltgerechten Düngung.
Dabei sind die enthaltenen Vorgaben als Mindestanforderungen zu verstehen. Düngemaßnahmen im Herbst sollten nur
zu Kulturen mit einem tatsächlichen N-Düngebedarf vorgenommen werden. Sofern Wirtschaftsdünger im Herbst auf Acker- beziehungsweise Grünlandflächen
ausgebracht werden, ist dies mit
einer deutlich schlechteren Stickstoffausnutzung im Vergleich
zur Frühjahrsdüngung verbunden. Insbesondere auf leichten
Standorten können ungenutzte
N-Verbindungen in erheblichem
Umfang ausgewaschen werden.
Um einen effizienten, umweltschonenden
Wirtschaftsdüngereinsatz umzusetzen, ist die
Schaffung von ausreichenden
Lagerkapazitäten unumgänglich.
Vermeidbare Ausbringverluste
sowie N-Überhänge durch eine
nicht bedarfsgerechte Düngung
im Herbst sind aus Sicht des Klima- und Gewässerschutzes zwingend zu vermeiden. Spätestens
nach Inkrafttreten der novellierten DüV werden sich vermeidbare Verluste deutlich im Nährstoffvergleich widerspiegeln.
Exakte Substratausbringung durch den Lohnunternehmer
Kunden fordern gute Quer- und Längsverteilung
ger auch auf der Grundlage von
Neues Logo für
Ertragskartierungen ausgebracht
mehr Rücksicht
werden.
Vom Verband der LohnunterDer Lohnunternehmer freut sich
darauf, seine bisherigen Erfahrun- nehmer gibt es neben neuer Techgen im Ausbringen von Kalk, Klär- nik noch etwas zu vermelden: Der
schlamm, Hühnertrockenkot und Bundesverband Lohnunternehmen
Kompost mit diesem Fahrzeug (BLU) hat seiner branchenübergreihinsichtlich einer optimalen Nähr- fenden Initiative „Profis mit Rückstoffverteilung präziser umsetzen sicht: 10 Punkte für Image & Akzu können. Letztendlich legt er zeptanz“ ein neues Logo gegeben.
großen Wert darauf, dass die aus- Das nun sechseckige Logo der InAuf Wunsch vieler Landwirte gebrachten Nährstoffe optimal itiative besticht durch seinen aufkann er mit diesem Tandemfahr- für das Pflanzenwachstum verteilt fälligen Farbverlauf und die komzeug eine Streubreite von 24 m rea- werden.
pakte Form.
lisieren. Die drei horizontalen Fräswalzen mit großem Durchmesser
und 1,80 m Streuwerksdurchgang
sind in der Lage, die Streuteller
gleichmäßig mit Substrat zu beschicken. Der Abwurfwinkel des Streugutes ist durch die Werfereinstellung veränderbar, und das Tellerstreuwerk lässt sich auf jedes Streugut einfach und schnell einstellen.
Kombiniert mit der geschwindigkeitsabhängigen Dosierung werden die Nährstoffe selbst auf stark
kupierten Flächen optimal ausgebracht.
Das Besondere an diesem Tandemfahrzeug ist die hydraulische
Wiegung der Zuladung über das
hydraulisch gefederte Fahrwerk.
Dadurch lassen sich die vom Landwirt vorgegebenen Ausbringmengen optimal einhalten, zumal die
Fahrzeugkombination mit einem Lohnunternehmer Florian Molt freut sich darauf, seine Dienstleistung der
Parallelfahrsystem ausgestattet ist. Substratsausbringung mit diesem Exaktstreuer anbieten zu können. Somit können die Wirtschaftsdün- Foto: Eckard Reese
Lohnunternehmer Florian Molt aus
Quarnbek hat seine Dienstleistung
des Dungstreuens mit einem Teleliner erweitert. Damit reagiert er
auf die Anforderungen in seiner
Kundschaft, darunter auch einige Biolandwirte, hinsichtlich einer
guten Quer- und Längsverteilung
selbst bei geringen Ausbringmengen, wie zum Beispiel bei der Ausbringung von Hühnertrockenkot.
Das „Siegel“ kann von Lohnunternehmen verwendet werden, die die Initiative unterstützten und die zehn Punkte in ihren Arbeitsalltag integrieren. Ein
Kernthema dabei ist die Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Der Einsatz von oft großen Maschinen gehört zum Alltag der Lohnunternehmer. Für Anwohner sind diese
aber oft fremd. Deshalb werden
Mitarbeiter motiviert, langsam
zu fahren und entgegenkommenden Autos auszuweichen. Durch
gute innerbetriebliche Organisation werden Arbeiten an Sonnund Feiertagen so weit wie möglich vermieden und die Nachtruhe
eingehalten. Bürgerfreundliche
Verkehrsrouten helfen, Knotenpunkte und Gefahrenstellen weit­
räumig zu umfahren – auch wenn
das oft längere Wegstrecken bedeutet.
Zur Umsetzung der zehn Punkte
setzen Lohnunternehmer auf gut
ausgebildete und versierte Mitarbeiter. Denn um die Vorteile von
modernen und meist großen Maschinen zu nutzen und diese sicher
zu bedienen, sind Know-how und
Erfahrung notwendig.
Eckard Reese
Landesverband der
Lohnunternehmer in
Land- und Forstwirtschaft
Schleswig-Holstein e. V.
Tel.: 0 43 31-3 38 63 00
[email protected]