26 Pflanze BAUERNBLATT | 23. Juli 2016 ■ Hinweise und Empfehlungen zur Düngung Nährstoffversorgung im Herbst bedarfsgerecht ausrichten In diesem Jahr wird die bedarfsgerechte Nährstoffausbringung noch durch die aktuelle Düngeverordnung (DüV) geregelt. Das bestehende Regelwerk schreibt eine am Bedarf des Pflanzenbestandes orientierte Düngung im Herbst vor. Überhöhte Stickstoffdüngemengen in diesem Zeitfenster bedeuten insbesondere auf leichten Standorten eine erhöhte, aber vermeidbare Gefahr von Nitratauswaschungen. Der Entwurf zur neuen DüV sieht im Bereich der Düngung zukünftig erhebliche Veränderungen vor, weshalb eine effiziente Düngung zur Einhaltung des N-Überhangs schon jetzt verstärkt in den Fokus rücken sollte. Die bestehende DüV stellt den gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung der guten fachlichen Praxis beim Ausbringen von Düngemitteln dar. Diese wird seit mehreren Jahren überarbeitet, wobei sich die Verabschiedung der novellierten Verordnung bis heute immer wieder herausgezögert hat. Mit einer Umsetzung des bisherigen Entwurfes ist im Herbst dieses Jahres nicht mehr zu rechnen, weshalb für die diesjährige Herbstdüngung weiterhin die bestehenden Vorgaben, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind, gelten. So ist die Ausbringung von flüssigen organischen Düngern, wie Gülle und Gärresten, sowie stickstoffhaltigen Mineraldüngern auf Ackerland nur bis zum 31. Oktober zulässig. Auf Grünland ist die Ausbringung bis zum 14. November erlaubt. Dabei endet die Sperrfrist einheitlich am 31. Januar des folgenden Jahres, sofern keine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde. Die derzeit mögliche betriebsindividuell beantragte Vorverlegung der Sperrfrist wird auch im Winter 2016/2017 noch möglich sein. Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme „Emissionsarme Gülleeinarbeitung auf Stoppeln: Durch die direkte Einarbeitung der Gülle bei der Ausbringung können insbesondere bei hohen Temperaturen gasförmige N-Verluste auf ein Minimum reduziert werden. Foto: Peter Lausen und gewässerschonende Ausbringung“ von flüssigen Wirtschaftsdüngern beteiligt sind, müssen die gesamten anfallenden Wirtschaftsdünger im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli ausbringen. Lediglich auf Ackerflächen, die mit Winterraps bestellt sind, darf die Ausbringung bis zum 31. August erfolgen. Der verkürzte Ausbringzeitraum soll dem Gewässerschutz zugutekommen. Neben der zeitlichen Begrenzung ist die Gülle-, Gärrest- und Geflügelkotmenge im Herbst so zu bemessen, dass sowohl nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff (Gesamt-N)/ ha, als auch 40 kg Ammoniumstickstoff (NH4-N)/ha ausgebracht werden. In der Regel wird die maximale Applikationsmenge von flüssigen Wirtschaftsdüngern durch den Ammoniumstickstoff begrenzt. der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger im Grünland (1. November bis 31. Januar) vor. Im Bereich des Ackerbaus ist eine Sperrfrist im Zeitraum von der Ernte der Hauptkultur bis zum 31. Januar für die N-Düngerausbringung angedacht, was insbesondere auf die Herbstdüngung (zum Beispiel Strohausgleichsdüngung) begrenzend wirkt. Allerdings sieht das zukünftige Regelwerk Ausnahmeregelungen bei der N-Düngung vor. Dabei soll zu Winterraps, Zwischenfrüchten sowie Feldfutter bei Aussaat bis 15. September eine N-Düngung bis zum 1. Oktober möglich sein. Für die Wintergerste nach Getreidevorfrucht gilt dies bei Aussaat bis zum 1. Oktober. Allerdings kann zu Winterweizen im Herbst zukünftig keine N-Düngung durchgeführt werden. Insgesamt dürfen nicht mehr als 60 kg N/ha beziehungsAusbringungszeitpunkt weise 30 kg Ammonium-N/ha ausund -menge begrenzt gebracht werden. Folglich werden Der aktuelle Entwurf zur DüV Veredelungsbetriebe zukünftig nur sieht künftig eine Verlängerung noch eine begrenzte Menge der anfallenden Wirtschaftsdünger im Herbst ausbringen können. Folglich setzt die verlängerte Sperrfrist entsprechende Lagerkapazitäten von mindestens sechs Monaten voraus, wobei Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten ab 2020 Lagerraum für mindestens neun Monate nachweisen müssen. Organische Düngemittel liefern stärker nach Bei der Bemessung der Stickstoffapplikation im Herbst sollte die vorhandene und zu erwartende Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat berücksichtigt werden. Typische Güllestandorte weisen infolge langjähriger organischer Düngung ein hohes Stickstoffnachlieferungsvermögen auf. Dies gilt für Grünland- und Ackerflächen gleichermaßen. Es ist zu erwarten, dass regelmäßig mit Gülle gedüngte Ackerflächen der Folgekultur im Herbst mehr Stickstoff zur Verfügung stellen als rein mi- Pflanze 27 ■ BAUERNBLATT | 23. Juli 2016 Übersicht: Beratungsempfehlungen und Hinweise zur Herbstdüngung im Ackerbau (nach Pflugfurche und tiefer Mulchsaat) Fruchtfolge nach Mais bei regional üblichem Erntetermin, unabhängig von Folgefrucht (inkl. Winterbegrünung) nach Körnerleguminosen, Kohl unabhängig von Folgefrucht nach Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln unabhängig von Folgefrucht keine zu Winterraps unabhängig von Vorfrucht regelmäßig*** keine zu Wintergetreide nach Getreide regelmäßig*** zu Zwischenfrüchten/Winterbegrünung2 Ziel Futternutzung zu Zwischenfrüchten/Winterbegrünung2 Ziel Bodenfruchtbarkeit/Schädlingsunterdrückung 1 2 organische Düngung keine regelmäßig*** keine regelmäßig*** keine regelmäßig*** keine regelmäßig*** keine regelmäßig*** Erntereste Vorfrucht Abfuhr/Verbleib Abfuhr/Verbleib Herbstdüngung* Cross-Compliance- relevant Abfuhr/Verbleib Abfuhr Verbleib Abfuhr Verbleib Abfuhr Verbleib Abfuhr Verbleib Abfuhr/Verbleib Abfuhr/Verbleib 1 1 max. 60 N/ha** max. 80 N/ha** max. 40 N/ha max. 60 N/ha** max. 30 N/ha max. 50 N/ha max. 30 N/ha max. 60 N/ha** max. 40 N/ha max. 30 N/ha Bei N-Bedarf Mineraldüngung empfohlen Aussaat bis 15.9., ohne Untersaaten, kein Bedarf Düngung bei MSL-Maßnahme „Winterbegrünung“ verboten in der Regel kein Bedarf * Gesamt-N bei Bedarf ** Bei organischer Düngung max. 40 kg NH4-N/ha *** ab 5 Jahren in Folge N-Bedarf niedrig bei: sehr niedrigen Erträgen der Vorfrucht (N-Überhänge), günstigen Witterungsbedingungen im Spätsommer und Herbst (feucht,warm) N-Bedarf erhöht bei: sehr hohen Erträgen der Vorfrucht bei normaler Düngung, schlechter Bodenstruktur, grobem Saatbeet bzw. Verdichtungen im Oberboden flacher Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Tillage-Verfahren neralisch gedüngte Flächen. Oftmals kann die nach der Ernte fortlaufende N-Mineralisierung aus der organischen Substanz als ausreichend angesehen werden, um den Stickstoffbedarf der Folgekultur zu decken. Wird dennoch eine organische Düngung im Herbst in Erwägung gezogen, sollte beachtet werden, dass eine deutlich geringere Stickstoffausnutzung im Vergleich zur Frühjahrsausbringung realisiert werden kann (siehe Richtwerte für die Düngung). Wird die für gasförmige N-Verluste anfällige Breitverteilertechnik (zum Beispiel Schwenkverteiler) angewendet, sind günstige Witterungsverhältnisse wie niedrige Temperaturen, erwartete Niederschläge und Windstille für eine Ausbrin- gung anzustreben. Spätestens zum 1. Februar 2020 auf Ackerland beziehungsweise ab dem 1. Februar 2025 im Bereich des Grünlandes sind bodennahe Gülleausbringungsformen zwingend erforderlich. Aus Sicht der N-Effizienz ist eine möglichst rasche Umsetzung hinsichtlich des Einsatzes von verlustarmer Technik anzustreben. Andernfalls ist mit erheblichen Emissionen von NH3 und damit einhergehenden höheren N-Überhängen zu rechnen. Generell ist schon jetzt auf unbewachsenem Boden eine „unverzügliche“ Einarbeitung, spätestens vier Stunden nach der Ausbringung von Gülle verpflichtend, um gasförmige Ammoniakverluste zu vermeiden. Neben flüssigen or- ganischen Düngemitteln ist in dieser Regelung auch Geflügelkot mit inbegriffen. Wirtschaftsdüngergaben leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur N-Versorgung, sondern auch mit Grund- sowie Mikronährstoffen. Die Höhe der Gülleausbringungsmenge ist daher auch an dem P-, K- und Mg-Düngebedarf der Kulturen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bodenversorgung auszurichten. N-Düngebedarf im Herbst beachten Weiterhin gibt die bestehende Düngeverordnung vor, dass eine Stickstoffdüngung im Herbst auf Ackerland nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen ein- schließlich Zwischenfrüchten bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff oder als Ausgleichsdüngung im Falle von verbliebenem Getreidestroh vorgenommen werden darf. Bei einer Strohdüngung ohne den Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht im Herbst ist insbesondere auf leichten Böden mit erheblichen Stickstoffauswaschungsverlusten zu rechnen. Diese Düngemaßnahme kann nicht als bedarfsgerecht betrachtet werden und sollte aus Sicht der Landwirtschaftskammer unterlassen werden. Wintergetreide hat im Herbst eine vergleichsweise schlechtere N-Ausnutzung als Winterraps, da das N-Aufnahmevermögen vor Winter deutlich geringer ist. Es ist von einer durchschnittlichen N-Ausnutzung bei Gülledüngung von 40 % bei früher und von lediglich 30 % bei später Ausbringung auszugehen. Bei einer verminderten Stickstofflieferung aus dem Bodenvorrat kann eine N-Düngung im Herbst zu Wintergerste oder zu Weizen nach Weizen im Falle von auf der Fläche verbleibendem Getreidestroh in Höhe bis etwa 30 kg N/ ha notwendig werden. Auch bei einer gezielten, dem Bedarf angepassten Mineraldüngung können jahresabhängig N-Überhange entstehen und somit zu einem steigenden Risiko von NAuswaschungen führen. Aufgrund der guten N-Nachlieferung nach Winterraps ist im nachfolgenden Getreide keine N-Düngung erforderlich. Winterraps benötigt für eine gute Vorwinterentwicklung ein ausreichendes Stickstoffangebot. Für den Fall, dass keine ausreichende Boden-N-Nachlieferung zu Winterraps vorliegt, kann eine Düngung in Form von Gülle im August zur Saat erfolgen. Winterraps ist zu diesem Zeitpunkt in der Lage, Güllestickstoff zu 50 % zu verwerten. Bei späterer Gülleapplikation in den wachsenden Rapsbestand ist von einer geringeren N-Ausnutzung auszugehen. RAPSERDFLOH UND BLATTLÄUSE? www.kaiso-sorbie.de | Hotline: 0221 179179-99 BLITZSCHNELL UND ZIELSICHER GEGEN SCHADINSEKTEN IN RAPS UND GETREIDE Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. 16-449_NF_AZ_Kaiso-Sorbie_1/8-Seite-quer_225x38_SSP_2c_BB_rz.indd 1 08.07.16 11:06 28 Pflanze BAUERNBLATT | 23. Juli 2016 ■ Diese geht auf maximal 30 % zurück, da die Vegetationszeit bis zum Wintereintritt bereits verkürzt ist. Zeichnet sich ein N-Mangel zu einem späten Zeitpunkt ab, sollte eine bedarfsgerechte Mineraldüngergabe vorgenommen werden. Eine Herbst-N-Gabe zu Winterraps hat sich in den Versuchen der vergangenen Jahre bewährt, sofern die Bedingungen für Wachstum und N-Mineralisation ungünstig waren beziehungsweise wenn über die Vorfrucht ein hoher N-Entzug realisiert wurde. In dem Fall sind N-Gaben bis 40 kg N/ ha sinnvoll (Übersicht). Eine höhere N-Düngung ist nur empfehlenswert, wenn mit einer deutlich geringeren Boden-N-Nachlieferung zu rechnen ist, zum Beispiel bei starker Strohdüngung aus der Vorfrucht. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, im Spätherbst bei Vegetationsende die Frischmassebildung (Frischmassemethode) der Rapsbestände zu erfassen. Der so anteilig bei der N-Düngung im Frühjahr 2017 anzurechnende Stickstoff reduziert die Gesamt N-Düngemenge und somit den N-Überhang. Dr. Lars Biernat Landwirtschaftskammer Tel.: 0 43 31-94 53-353 [email protected] Peter Lausen Landwirtschaftskammer Tel.: 0 43 31-94 53-341 [email protected] FAZIT Die derzeit geltende DüV beinhaltet eine Reihe von Vorgaben zur Umsetzung einer bedarfsund umweltgerechten Düngung. Dabei sind die enthaltenen Vorgaben als Mindestanforderungen zu verstehen. Düngemaßnahmen im Herbst sollten nur zu Kulturen mit einem tatsächlichen N-Düngebedarf vorgenommen werden. Sofern Wirtschaftsdünger im Herbst auf Acker- beziehungsweise Grünlandflächen ausgebracht werden, ist dies mit einer deutlich schlechteren Stickstoffausnutzung im Vergleich zur Frühjahrsdüngung verbunden. Insbesondere auf leichten Standorten können ungenutzte N-Verbindungen in erheblichem Umfang ausgewaschen werden. Um einen effizienten, umweltschonenden Wirtschaftsdüngereinsatz umzusetzen, ist die Schaffung von ausreichenden Lagerkapazitäten unumgänglich. Vermeidbare Ausbringverluste sowie N-Überhänge durch eine nicht bedarfsgerechte Düngung im Herbst sind aus Sicht des Klima- und Gewässerschutzes zwingend zu vermeiden. Spätestens nach Inkrafttreten der novellierten DüV werden sich vermeidbare Verluste deutlich im Nährstoffvergleich widerspiegeln. Exakte Substratausbringung durch den Lohnunternehmer Kunden fordern gute Quer- und Längsverteilung ger auch auf der Grundlage von Neues Logo für Ertragskartierungen ausgebracht mehr Rücksicht werden. Vom Verband der LohnunterDer Lohnunternehmer freut sich darauf, seine bisherigen Erfahrun- nehmer gibt es neben neuer Techgen im Ausbringen von Kalk, Klär- nik noch etwas zu vermelden: Der schlamm, Hühnertrockenkot und Bundesverband Lohnunternehmen Kompost mit diesem Fahrzeug (BLU) hat seiner branchenübergreihinsichtlich einer optimalen Nähr- fenden Initiative „Profis mit Rückstoffverteilung präziser umsetzen sicht: 10 Punkte für Image & Akzu können. Letztendlich legt er zeptanz“ ein neues Logo gegeben. großen Wert darauf, dass die aus- Das nun sechseckige Logo der InAuf Wunsch vieler Landwirte gebrachten Nährstoffe optimal itiative besticht durch seinen aufkann er mit diesem Tandemfahr- für das Pflanzenwachstum verteilt fälligen Farbverlauf und die komzeug eine Streubreite von 24 m rea- werden. pakte Form. lisieren. Die drei horizontalen Fräswalzen mit großem Durchmesser und 1,80 m Streuwerksdurchgang sind in der Lage, die Streuteller gleichmäßig mit Substrat zu beschicken. Der Abwurfwinkel des Streugutes ist durch die Werfereinstellung veränderbar, und das Tellerstreuwerk lässt sich auf jedes Streugut einfach und schnell einstellen. Kombiniert mit der geschwindigkeitsabhängigen Dosierung werden die Nährstoffe selbst auf stark kupierten Flächen optimal ausgebracht. Das Besondere an diesem Tandemfahrzeug ist die hydraulische Wiegung der Zuladung über das hydraulisch gefederte Fahrwerk. Dadurch lassen sich die vom Landwirt vorgegebenen Ausbringmengen optimal einhalten, zumal die Fahrzeugkombination mit einem Lohnunternehmer Florian Molt freut sich darauf, seine Dienstleistung der Parallelfahrsystem ausgestattet ist. Substratsausbringung mit diesem Exaktstreuer anbieten zu können. Somit können die Wirtschaftsdün- Foto: Eckard Reese Lohnunternehmer Florian Molt aus Quarnbek hat seine Dienstleistung des Dungstreuens mit einem Teleliner erweitert. Damit reagiert er auf die Anforderungen in seiner Kundschaft, darunter auch einige Biolandwirte, hinsichtlich einer guten Quer- und Längsverteilung selbst bei geringen Ausbringmengen, wie zum Beispiel bei der Ausbringung von Hühnertrockenkot. Das „Siegel“ kann von Lohnunternehmen verwendet werden, die die Initiative unterstützten und die zehn Punkte in ihren Arbeitsalltag integrieren. Ein Kernthema dabei ist die Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Der Einsatz von oft großen Maschinen gehört zum Alltag der Lohnunternehmer. Für Anwohner sind diese aber oft fremd. Deshalb werden Mitarbeiter motiviert, langsam zu fahren und entgegenkommenden Autos auszuweichen. Durch gute innerbetriebliche Organisation werden Arbeiten an Sonnund Feiertagen so weit wie möglich vermieden und die Nachtruhe eingehalten. Bürgerfreundliche Verkehrsrouten helfen, Knotenpunkte und Gefahrenstellen weit räumig zu umfahren – auch wenn das oft längere Wegstrecken bedeutet. Zur Umsetzung der zehn Punkte setzen Lohnunternehmer auf gut ausgebildete und versierte Mitarbeiter. Denn um die Vorteile von modernen und meist großen Maschinen zu nutzen und diese sicher zu bedienen, sind Know-how und Erfahrung notwendig. Eckard Reese Landesverband der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft Schleswig-Holstein e. V. Tel.: 0 43 31-3 38 63 00 [email protected]
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