VERTRAG „Die Schilcherlandbuam“ verpflichten sich, beim Veranstalter Anschrift: ......................................................................................................... Bezeichnung der Veranstaltung: ..................................................................... am ..................................... von ....................... Uhr bis.................... Uhr um den Betrag von Euro.................................................................................. in Worten ........................................................................ Euro zu spielen. Schlechtwetterausweichtermin: Am ............................. von ....................... Uhr bis.................... Uhr Um den Betrag von Euro............................................................... Vom Veranstalter sind, entsprechendes Getränk, Essen und Übernächtigung für jeden Musiker bereit zu stellen. Der Veranstalter sorgt für eine einwandfreie Stromversorgung, eine ausreichend große Bühne (min. 20 m²), welche vom Tanzboden abgegrenzt ist. Die Gage muss nach der Veranstaltung bar an den Gruppenvertreter ausbezahlt werden. Bei Veranstaltungen im Freien hat der Veranstalter für eine ausreichende Überdachung der Musikgruppe zu sorgen. Für Beschädigungen jeglicher Art an Instrumenten bzw. an der Anlage durch Fremdeinwirkung haftet der Veranstalter. Sämtliche AKM-Abgaben sind vom Veranstalter zu leisten. Bei einer Absage des Veranstalters sind 50 % des ausgemachten Preises an die Musikgruppe als Stornogebühr zu bezahlen. Ort ........................................... am .......................... Unterschrift d. Veranstalters Die Schilcherlandbuam
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