- Schilcherlandbuam

VERTRAG
„Die Schilcherlandbuam“ verpflichten sich, beim Veranstalter
Anschrift: .........................................................................................................
Bezeichnung der Veranstaltung: .....................................................................
am ..................................... von ....................... Uhr bis.................... Uhr
um den Betrag von Euro..................................................................................
in Worten ........................................................................ Euro zu spielen.
Schlechtwetterausweichtermin:
Am ............................. von ....................... Uhr bis.................... Uhr
Um den Betrag von Euro...............................................................
Vom Veranstalter sind, entsprechendes Getränk, Essen und Übernächtigung für
jeden Musiker bereit zu stellen.
Der Veranstalter sorgt für eine einwandfreie Stromversorgung, eine
ausreichend große Bühne (min. 20 m²), welche vom Tanzboden abgegrenzt
ist.
Die Gage muss nach der Veranstaltung bar an den Gruppenvertreter ausbezahlt
werden.
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Veranstalter für eine ausreichende
Überdachung der Musikgruppe zu sorgen.
Für Beschädigungen jeglicher Art an Instrumenten bzw. an der Anlage durch
Fremdeinwirkung haftet der Veranstalter.
Sämtliche AKM-Abgaben sind vom Veranstalter zu leisten.
Bei einer Absage des Veranstalters sind 50 % des ausgemachten Preises an
die Musikgruppe als Stornogebühr zu bezahlen.
Ort ........................................... am ..........................
Unterschrift d. Veranstalters
Die Schilcherlandbuam