10.06.2016 Leistungsverzeichnis 13 Bauendreinigung Projekt: Bauherr: Auftraggeber (AG): Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades SWN Bäder u. Freizeit GmbH SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Ansprechpartner für: _________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Angaben des Bieters: FIRMA: _______________________________________________________ Ansprechpartner: _______________________________________________________ FON: _______________________________________________________ FAX: _______________________________________________________ 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Pos.Nr. 13 Seite 2 Einheitspr. € LV: Bauendreinigung ZTV Allgemeine Regeln zur Bauausführung Lage der Baustelle : Zufahrt Baustelle: Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Straße (Hansaring 117; 24534 Neumünster) über den Parplatz der Hallenbades, sobald anderweitig nichts Entgegengesetztes bekannt gegeben wird (Schnittstelle Baustelleneinrichtung). Die Zufahrt von der öffentlichen Straße erfolgt über einer befestigten Straße. Hierbei sind vom AN die Gegebenheiten für Schwerlasttransport o.dgl. zu sichten. Durch den Auftragnehmer ist zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, dass die Gebrauchsfähigkeit der Flächen entsprechend der bisherigen Nutzung erhalten bleibt. Baustelleneinrichtung: Ausschließlich die zugewiesenen Nutzungsflächen sind zu frequentieren (Verkehrsfläche; Container / Magazinfläche; Parkflächen etc.). Im Zuge eines Bauausführung werden die Nutzungsflächen durch die Bauüberwachung des Bauherrn neu zugewiesen, welche dokumentiert und jedem Auftragnehmer zur Einhaltung und Nutzung bekannt gegeben wird. Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan (Vorabzug vom 06.04.2016). Aufenthalts- und Lagerräume: Vom AG wird ein Pausen- und Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt. Lagerräume nicht. Vom Auftraggeber werden strikt untersagt Pausenräume o.dgl. innerhalb des Gebäudes einzurichten. Lagerräume innerhalb des Gebäudes sind nur, nach vorheriger Absprache, Genehmigungen, Zuweisung seitens der Bauüberwachung, zur temporären Lagerung von Geräten, Baumaterialien gestattet. Die Genehmigung und Zuweisung erfolgt befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Die Kosten hierfür werden dem AN in Rechnung gestellt. Unterkünfte: Einrichtungen von Unterkünften für Übernachtungen sind nicht erlaubt. Unzumutbarer / erhöhter Lärm: Erhöhter und unzumutbarer Lärm für die angrenzende Wohnbebauung ist rechtzeitig dem Auftraggeber oder dessen Vertreter ( Bauüberwachung) mit Vorlauf in Kenntnis zu setzten. Hierbei muss auch dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen weiterzuleiten. Die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen der Aufsichtsbehörden sind einzuhalten. Medien im öffentlichen Bereich etc.: Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung über die in den angrenzenden, öffentlichen Flächen befindlichen Versorgungsleitungen zu informieren und die erzielten Ereignisse gegenüber der örtlichen Bauüberwachung zu dokumentieren. Grundwasser / Bodengutachten: Es besteht Grundwasser. Eine Wasserhaltung für das Untergeschoss ist notwendig. Dem betreffenden Auftragnehmer ist die Einsicht zum Bodengutachten gewährt. Kampfmittelräumung: Der Grundstücksbereich gilt nach heutigen Erkenntnissen als nicht "kampfmittelfrei". Kampfmittelfunde sind unverzüglich der Bauüberwachung anzuzeigen. Etwaige nachweisliche eigenverantwortliche Verzögerungen und Unterbrechungen der Arbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind durch Ausgleichmaßnahmen zu kompensieren. Bauschilder / Werbung: Für die Baustelle wird vom Auftraggeber voraussichtlich ein Bauschild gestellt. Alle Auftragnehmer können gegen Kostenübernahme eine Firmenleiste beantragen. Farbe, Größe und Gestaltung sind v. AG vorgegeben. Siehe hierzu ebenso ggf. vorbenannte besondere Vertragsbedingungen. Eine andere Art der Reklame ist nicht zulässig und wird untersagt in jeglicher Form (z.B. Gerüsten, Bauzaun etc.). Baustellenordnung / Unfallverhütung /SiGeKO: Die Anforderungen des SiGeKO`s zum Schutze von Personen sind generell unverzüglich einzuhalten. Jegliche erforderliche Unterlagen (z.B. Gefährdungsbeurteilung; Unterweisungsprotokolle etc.) sind vor Beginn der Leistungen zu übergeben. Die Arbeitsschutzrichtlinien, Unfallvergütungsvorschriften, Baustellenordnungen, SiGePlan sind zu beachten und einzuhalten. Dem AN obliegt die Pflicht, sich hiervon in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen und alle seine Arbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend einzuweisen. Nähere Informationen bei Einweisung zum Bauvorhaben durch die Bauüberwachung. Baustellenkoordination/Baubesprechungen: Es werden wöchentlich Dienstags 09:00 Uhr Baubesprechungen örtlich erfolgen. TGA Besprechungen und Baubesprechungen werden an dem selben Tag erfolgen und zeitlich versetzt angesetzt. Der Auftragnehmer ist, im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht, verpflichtet einen bevollmächtigten, weisungsbefugten sowie deutschsprachigen Vertreter zu entsenden zum Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Pos.Nr. Seite 3 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** ZTV Allgemeine Regeln zur Bauausführung entsprechenden Leistungszeitraum. Folgen aus Nichtanwesenheit hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es ebenso Vertragsstrafend beschwerend ist bei Nichtanwesenheit. Die Baubesprechungen werden jedem Auftragnehmer im Rahmen eines Protokolls versendet. Der AN hat rechtzeitig -mind. 3 Wochen vor Ausführungsbeginn zu überprüfen, ob alle zu seiner Leistung erforderlichen bauseitigen Vorleistungen erbracht wurden und diese ggf. anzufordern, so dass er seine Arbeiten termingerecht erbringen kann. Dies betrifft insbesondere die Baufreiheit auf der Baustelle sowie die Ausführung der Vorgewerke. Terminplanung /Einzelfristen: Auf Basis der vertraglichen fixierten Termine ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung ein vernetzter Feinterminplan mit Angabe der fixierten Ecktermine sowie unter terminlicher Berücksichtigung von Dritt- und Folgegewerke zur schriftlichen Freigabe vorzulegen und auch Fortzuschreiben. Bei Terminverzug ist dieser durch den AN durch verstärkten/optimierten Personal- und Materialeinsatz sowie im 2- Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren. Vermessung / Einmessung: Es werden für die Auftragnehmer eine Längsachse und zwei Querachsen, sowie eine Höhenquote zur Verfügung gestellt. Die dauerhafte Sicherung für die Bauzeit obliegt dem AN. Die weiteren Einmessarbeiten zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung werden vom AN geschuldet. Im Ausbaustadium werden pro Geschoß ausreichende Meterrisse angegeben. Weitere Einmessarbeiten werden vom AN geschuldet. Dokumentationen / Unterlagen: Die vollständige gewerkespezifische Objektdokumentation (z.B. Bezugs-und Herstellernachweise, Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärungen; Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Zulassungen, Entsorgungsnachweise, Pflege- / Wartungs- und Inbetriebnahmeunterlagen, Revisionspläne etc.) sind mind. 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen in 2facher Papier- und digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG / XLS / DOC) zur Prüfung vorzulegen. Nach Prüfung werden die Unterlagen dem AG übergeben. Unterlagen zur Ausführung: Der AN erhält im Rahmen eines Start- / Einweisungsgesprächs, die für sein Gewerk spezifischen und erforderlichen Planungsunterlagen 2-fach in Papierform und digitaler Form. Bautagesberichte: Jeder Auftragnehmer hat täglich ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung zu übergeben. ENDE Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Pos.Nr. Seite 4 Einheitspr. € ZTV- Sicherheit + Baustelleneinrichtung Allgemeines Der AN hat dem SiGeKo, innerhalb 1 Woche nach der Auftragserteilung, das vollständig ausgefüllte Formblatt „Angaben zu den Auftragnehmern“ für den eigenen Betrieb sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmern zuzuleiten. Werden im Verlauf der Baudurchführung weitere Nachunternehmer eingesetzt, so ist das v.g. Formblatt unmittelbar nach Auftragsvergabe für diese Nachunternehmer ausgefüllt an den SiGeKo zu übermitteln. Den Empfehlungen des SiGeKo, die dem AN zugeleitet werden, ist umgehend Folge zu leisten. Der SiGeKo ist im Rahmen der Umsetzung der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle und Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie Durchführungsanweisungen verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, die geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, insbesondere zum Arbeitsschutz einzuhalten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden, einschließlich seiner Nachunternehmer, Kenntnis über den SiGe-Plan, diese Vorbemerkung sowie die einschlägigen Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Die einschlägigen Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Die Baustellenverordnung ist strikt zu beachten. Besonders wird hier auf § 5 (Pflichten der Arbeitgeber) der Verordnung hingewiesen. Arbeitsunfälle und Schadensereignisse sowie Umwelt- und Sachschäden sind dem AG, der Bauüberwachung sowie dem SiGeKo unverzüglich zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben hiervon unberührt. Einsatz von Arbeitsmitteln und Vorhalten von Unterlagen: Der AN hat auf der Baustelle ausschließlich Baustellen zugelassene und geprüfte Arbeitsmittel (Maschinen, elektr. Anlagen, Werkzeug, etc.) zu verwenden und ein Geräteverzeichnis mit Prüfdokumentationen auf der Baustelle zu hinterlegen. Aushang von Unterlagen: Der AN hat die vom SiGeKo erstellten Unterlagen, die zum Aushang auf der Baustelle bestimmt sind, insbesondere den SiGe-Plan sowie die Vorankündigung, auf der Baustelle so auszuhängen, dass alle betroffenen Personen unmittelbar Einblick nehmen können. Zu diesem Zweck ist eine ausreichend große Fläche bereitzustellen. Diese ist wetterfest auszubilden und in einem zentralen Bereich anzuordnen, der für das Baustellenpersonal des AN sowie dessen Nachunternehmern jederzeit zugänglich ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Gemeinsam genutzte Einrichtungen und Schutzeinrichtungen: Durch den AG oder andere dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellte Einrichtungen bzw. Schutzeinrichtungen (z.B. Gerüste, Absturzsicherungen usw.) dürfen durch den AN nicht ohne ausdrückliche Abstimmung und Genehmigung der Bauüberwachung oder dessen SiGeKo verändert, umgebaut oder entfernt werden. Änderungen, Umbauten oder die Entfernung solcher Schutzeinrichtungen dürfen nur erfolgen, wenn den daraus resultierenden Gefährdungen durch gleichwertige Schutzmaßnahmen begegnet worden ist oder wenn die Gefährdung nicht mehr besteht. Im Zweifelsfall ist vom AN eigenverantwortlich eine vorherige Abstimmung mit der BAuüberwachung herbeizuführen. Abstimmung mit anderen Unternehmen: Unberührt von der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung bleibt die Verpflichtung des AN gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1; bisher VBG 1) sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, die vor Ort tätig sind und deren Arbeiten zeitlich und /oder örtlich zusammenfallen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Arbeitnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Gefahren. Stellt der AN Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Verursacher, der Bauüberwachung sowie dem SiGeKo zu melden und auf Abstellung derselben beim Verursacher hinzuwirken. Nimmt der AN trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Sicherung von Gefahrenbereichen: Der AN hat alle Bereiche, in denen durch ihn oder seine Nachunternehmer im Rahmen der Bauleistung Tätigkeiten ausgeführt werden und von denen Gefährdungen für seine Beschäftigten, anderen Unternehmer oder Baustellenfremde ausgehen, sachgerecht gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Regeln der Technik zu sichern. Dies ist unabhängig davon, ob der AN die Gefahrenbereiche (z.B. Gräben, Gruben usw.) selbst zur Erbringung seiner Leistungen erstellt hat oder diese bauseitig vorhanden sind. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr: Sozialeinrichtungen wie Sanitär-, Sanitätseinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen sind in Art und Umfang gemäß Arbeitstättenrichtlinien zu planen und zu errichten. Auf der Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Seite 5 Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. € ***Fortsetzung*** ZTV- Sicherheit + Baustelleneinrichtung auf 15 km/h festgelegt. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Bei Rückwärtsfahrten besteht Einweisungspflicht. Der Einweiser ist auf die örtlichen Gegebenheiten zu unterweisen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten. Kosten, die sich durch die Umsetzung der Baustellenverordnung sowie die v. g. Forderungen ergeben sollten, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Soweit nicht anders beschrieben, umfasst der Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die diesem entsprechenden Leistungen mit Ausnahme der besonderen Leistungen gemäß den ATV der VOB/C. Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten kostenfrei benutzt. Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich werden. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen. Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender, weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung in Papierform. SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 60439-5 - Besondere Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, die im Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in Energieversorgungsnetzen. Darüber hinaus sind zu beachten: · Technische Baubestimmungen und Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) · Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an Bauüberwachung ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Vor Einrichten der Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist planend zu gewährleisten, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden. Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit zu berücksichtigen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu halten. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Pos.Nr. Seite 6 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** ZTV- Sicherheit + Baustelleneinrichtung Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauüberwachung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers ist grundsätzlich Bestandteil der Leistungen und wird nicht gesondert vergütet. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: · Die Bauüberwachung ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. · Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. · Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Abnahme erfolgt durch die Bauüberwachung. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeit auf der Baustelle vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ausreichend. Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeit erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Die Gefährdungsbeurteilungen sind dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übermitteln. Für besondere Gefährdungen sind die dafür nötigen Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu erstellen (z.B. Montageanweisungen, Abbruchkonzept, Entsorgungskonzept). Diese Unterlagen und die damit beschriebenen Maßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauüberwachung und dem SiGeKo abzustimmen und die Einhaltung ist zu überwachen. Unterweisung: Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal des AN sowie dessen Nachunternehmern ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. Die schriftlichen Unterweisungsbestätigungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und der Bauüberwachung, dem AG sowie dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. Gefahrstoffe: Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen (incl. Stoffdatenblatt) und die Unterweisungsbestätigungen hierzu auf der Baustelle vorzuhalten. Die Lagerung hat gemäß den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln zu erfolgen. ENDE Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Pos.Nr. Seite 7 Einheitspr. € Planauszug-BE-Plan++ Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 1. BE Pos.Nr. 1. Seite 8 Einheitspr. € Kapitel: BE Auszug-Grundriss 1.1. Baustelleneinrichtung / Baureinigung Einrichten, Vorhalten und Räumen der für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung in der vertraglich geschuldeten Ausführungszeit, sowie Räumen der Baustelleneinrichtung, einschl. Entfernen von Verunreinigung. Einzurechnen sind alle für die ordnungsgemäße , nach den UVV und den einschlägigen Vorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Maßnahmen. Folgende Leistungen sind einzurechnen: - Tages-und Aufenthaltsunterkünfte (Container/ Bauwagen) - Mobile Lagerräume, Werkstatt, Magazin und Unterstelleinrichtungen - Maschinen, Geräte, Werkzeuge - Mobile Gerüste, Hubsteiger, usw. HINWEIS: Bauseitige Gerüste sind nicht vorhanden, für alle erforderlichen Arbeiten sind die Arbeitsgerüste einzukalkulieren. 1,00 psch Summe Kapitel 1. BE Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 Pos.Nr. Seite 9 Einheitspr. € Gesamtpr. € 2. Kapitel: Bauendreinigung Teil 1+2 2.1. Bereich: Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage ZTV-Reinigung-A Ausführung Teil 1 Grob- bzw. Vorreinigung / Erstreinigung zum Ende der Bauzeit Das Reinigungsziel in Teil 1 lautet: Herstellung von Staubfreiheit im gesamten Objekt; Anlösen und Aufnehmen von anhaftenden, groben Verschmutzungen. Der Reinigungsmitteleinsatz innerhalb von Teil 1 liegt in einem untergeordneten Mengenbereich. Eingesetzte Reinigungsmittel liegen in dem neutralen ph-Bereich. 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen Pos.Nr. Einheitspr. € 2.1.1. Titel: Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen Außenflächen) Reinigungsdurchführung: Ohne Einsatz von Reinigungsmitteln, Flächen nass abwischen, oder mit Wasserschlauch und weichem Bürstenaufsatz bearbeiten. 2.1.1.1. ALU-Glasfassade bis 6,0 m (Innenflächen) Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innenfensterbänke, sowie Glasscheiben, Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen. Höhe : bis siehe Kurztext Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-A" beschrieben. 783,00 m2 2.1.1.2. ALU-Innen -Fenster-Flächen (Beidseitig) Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innenfensterbänke, sowie Glasscheiben, Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen. Höhe : bis siehe Kurztext Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-A" beschrieben. 61,00 m2 2.1.1.3. Bodenflächen "besenrein" reinigen Bodenflächen (Fliesenbelag ) von groben Verschmutzungen mit einem Besen reinigen. Die Bodenflächen sind zum großen Teil mit Schutzpappe abgedeckt. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer laden. 744,00 m2 Summe Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen Seite 10 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage 2.1.2. Reinigung Technik-Keller Pos.Nr. Einheitspr. € 2.1.2. Titel: Reinigung Technik-Keller 2.1.2.1. Bodenflächen ( Beton z.Teil mit Anstrich ) der Technikräume z.. Teil mit Farbbeschichtung, überwiegend jedoch glatte Betonoberfläche reinigen. Reinigungsdurchführung: Schutt gesondert entfernen und Flächen anschließend mit Wasserschlauch abspritzen, Schmutzfracht bis in die Bodenabläufe einbringen. 1.260,00 m2 Beispiel TGA-Haustechnik-1 Beispiel TGA-Haustechnik-2 Seite 11 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage 2.1.2. Reinigung Technik-Keller Pos.Nr. Einheitspr. € Beispiel TGA-Haustechnik-3 Beispiel TGA-Haustechnik-4 Summe Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller Seite 12 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung Pos.Nr. Einheitspr. € 2.1.3. Titel: Stundenlohnarbeiten und Entsorgung HINWEIS TGL Die angegebenen Stundenlohnverrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Eventuell anfallende Reise- und Auslösungskosten sind in die Stundenverrechnungssätze mit einzurechnen. Ausführung nur nach vorheriger Anordnung des AG. 2.1.3.1. Facharbeiter Auf Anordnung der Bauleitung bzw. Bauherr, Arbeiten die nicht im LV enthalten sind und gesondert angeordnet werden. Stunde eines Facharbeiters: 20,00 Std 2.1.3.2. Helfer Auf Anordnung der Bauleitung bzw. Bauherr, Arbeiten die nicht im LV enthalten sind und gesondert angeordnet werden. Stunde eines Helfers: 20,00 Std Bauschuttbeseitig.-Allgemein/Container Schuttcontainer 7 m3 für Bauschutt aufstellen, vorhalten und nach Bedarf abfahren, einschl. Kippgebühr und Entsorgungskosten. Diese Position wird nur auf Weisung der örtlichen Bauleitung ausgeführt. Die durch den Bauablauf bedingte Bauschuttentsorgung wird nicht gesondert vergütet, sie ist in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. 2.1.3.3. Container - Holzwerkstoff Bauschuttbeseitigung - alle Arten von Holzwerkstoff (Bauholz, Holzpaletten, Spanplatten, usw.) sonst wie vor beschrieben. Schuttcontainer 7 m3 1,00 St 2.1.3.4. Container - Pappe - Papier, Folien Container Bauschuttbeseitigung ( Pappe - Papier, Folien), sonst wie vor beschrieben. Schuttcontainer 7 m3 1,00 St 2.1.3.5. Container - Mischcontainer Container Bauschuttbeseitigung - Diverses als Mischcontainer ( alle Sorten, Holz, Bauschutz, Metall, Pappe, Papier, )sonst wie vor beschrieben. Schuttcontainer 7 m3 3,00 St Summe Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung Summe Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage Seite 13 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2. 2.2.1. Titel: Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und ZTV-Reinigung-B Die Reinigung umfasst die Bearbeitung und Pflege der Glasflächen, ALU-Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen ( in einem Arbeitsgang ) sowie der Falze, Beschläge unter Einsatz eines geeigneten Reinigungsmittels und eines Neutralreinigers für die kunststoffbeschichteten Türen, Schränke und Einrichtungsmöbel. Flächen mit weichem Tuch feucht abwischen und trocken putzen. Das Reinigungsziel von Teil 2 besteht aus der Herstellung von einwandfreien optischen Oberflächen und der Reduzierung von Infektionsrisiken für die Badegäste ( Desinfektion von Teilflächen). Der Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten ist hierbei für das Reinigungsergebnis von entscheidender Bedeutung. Bei den Reinigungsarbeiten ist das Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Merkblatt 94.04, zu beachten. Es werden ausschließlich "Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern" zum Einsatz zugelassen, welche als unbedenklich in der Liste über geprüfte Reinigungsartikel (DGfdB-Sonderdruck A 41) aufgenommen sind. Die Auswahl des einzusetzenden Desinfektionsmittels hat nach der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), mhp-Verlag GmbH, 65183 Wiesbaden, Marktplatz 13, Tel. 0611/50593-0, zu erfolgen. ALU-Glasfassade bis 6,0m Außenflächen Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Glasscheiben, bestehend aus Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen. Höhe : bis siehe Kurztext Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 783,00 m2 2.2.1.2. ALU-Glasfassade bis 6,0m Innenflächen Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Glasscheiben, bestehend aus Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen. Höhe : bis siehe Kurztext Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 783,00 m2 2.2.1.3. Gesamtpr. € Bereich: Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage Außenflächen) 2.2.1.1. Seite 14 ALU-Innen-Fenster Innenflächen Lochfenster Einzelgrößen: von 4,51 m x 1,72 m bis 4,57 m x 2,6 m Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 61,00 m2 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2.1.4. ALU-Innen-Fenster Außenflächen Lochfenster Einzelgrößen: von 0,89 m x 1,20 m bis 4,5 m x 2,50 m Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 61,00 m2 2.2.1.5. Zulage Fenster Innen Höhe bis 7 m Zulage zur Position 2.2.1.3.<P=Loch-B>für Fenster in einer Höhe von bis siehe Kurztext 61,00 m2 2.2.1.6. ALU- Türen ALU- Türen mit Glas einschl. der Türgriffe, Beschläge und Bändern Größe: von 1,2 m x 2,26 m bis 2,675 m x 2,26 m Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen) Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 5,00 St 2.2.1.7. ALU- Außentüren-Faltelemente ALU- Türen mit Glas einschl. der Türgriffe, Beschläge und Bändern Größe: von 3,5 x 2,50m bis 4,50m x 3,00 m, jeweils 4 bzw. 5-teilig Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen) Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 6,00 St 2.2.1.8. VK- Innentüren Voll-Kunstoff-Türen Größe : ca. 76-113 cm x 213 cm Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen) Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 3,00 St 2.2.1.9. Stahl- Türen 1-flgl Stahltüren, lackiert Größe : ca. 101 cm x 213 cm Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen) Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 7,00 St Summe Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und Seite 15 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage 2.2.2. Boden- und Wandbeläge Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2.2. Titel: Boden- und Wandbeläge 2.2.2.1. Boden- Fliesen Schwimmhalle Bodenfliesen in unterschiedlichen Formaten reinigen. · Flächen mit Wasserschlauch abspritzen. · Flächen mit HD-Reiniger bearbeiten, Schmutzfracht mit Wasserschlauch in die Bodenabläufe spritzen. Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 656,00 m2 2.2.2.2. Boden- Fliesen , übrige Flächen Bodenfliesen in unterschiedlichen Formaten reinigen. · Flächen mit Wasserschlauch abspritzen. · Flächen mit Bürsten- Schrubbmaschine bearbeiten, Schmutzfracht mit Wasserschlauch in die Bodenabläufe spritzen. Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 157,00 m2 2.2.2.3. Desinfektion der Bodenfliesen ( Schwimmhalle/ Nassräume / Umkleiden) · Arbeitsdurchführung: · gereinigte, trockene Flächen mit Desinfektionsmittel einsetzen ( mittels Einsprühgerät, Schrubber oder Wischer) · nach Einwirkzeit gemäß Desinfektionsmittelhersteller ( meistens über Nacht wirken lassen ), mittels Wasserstrahl ( Spritzdüse ) abspritzen · Spritzer an Einrichtungsgegenständen und anderen Materialien ( Glas- und Alufassade, Kunststoffgarderoben- und -türanlagen, etc. unmittelbar · ohne Zeitverzögerung zum Schutz der Oberflächen nass abwischen 813,00 m2 Summe Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge Seite 16 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2.3. Titel: Schränke, Regale, Wertfächer Reinigungsausführung: Unter Einsatz eines Neutralreinigers, Flächen mit weichem Tuch feucht abwischen und trocken putzen. 2.2.3.1. Regale und Ablagen mit Fächer 30/40/30 cm Regale, kunststoffbeschichtet, Innen- und Außenflächen reinigen. Bestehend aus einzelnen Gefachen je Einheit inkl. Ablagebrett Handtuchhaken und Einzelhaken reinigen. bestehend aus: Abmessung: b/h/t siehe Kurztext HPL-Anlage bestehend aus: 20 Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm 4 übereinander 5 nebeneinander einschl. Rückwandverkleid Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 2,00 St 2.2.3.2. Regale und Ablagen mit Fächer 30/45/30 cm Regale, kunststoffbeschichtet, Innen- und Außenflächen reinigen. Bestehend aus einzelnen Gefachen je Einheit inkl. Ablagebrett Handtuchhaken und Einzelhaken reinigen. bestehend aus: Abmessung: b/h/t siehe Kurztext HPL-Anlage bestehend aus: Abmessung: b/h/t siehe Kurztext 12 Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm 4 übereinander 3 nebeneinander einschl. Rückwandverkleidung Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 2,00 St 2.2.3.3. Wertfächer - Block Fächer 20/20/20 cm Fächer hängend aus HPL inkl. aller Innen- und Außenflächen reinigen. Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. bestehend aus : 18 Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm 6 übereinander 3 nebeneinander einschl. Rückwandverkleidung 1,00 St Summe Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer Seite 17 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage 2.2.4. Technische Einbauten Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2.4. Titel: Technische Einbauten 2.2.4.1. Elektro-Verteilerschränke Außenflächen trocken Staub saugen und reinigen. Schrankgröße Abmessung : ca. 2,00 x 0,80 x 0,30 m 10,00 St 2.2.4.2. Elektro-Schalter - und Steckdosen trocken Staub saugen und reinigen. Massenansatz. geschätzt ca. 35 Stück 1,00 Psch 2.2.4.3. Elektro Wandleuchten Elektro Wandleuchten trocken oder "nebelfeucht" reinigen. Abmessungen: 10 / 20 / 10 cm 5,00 St 2.2.4.4. Deckeneinbauleuchten Deckeneinbauleuchten in unterschiedlichen Abmessungen trocken oder "nebelfeucht" reinigen. Abmessungen ca.: von D = 10 cm bis 23 cm bis 40 / 40 cm 10,00 St Summe Titel 2.2.4. Technische Einbauten Seite 18 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung 2. Bauendreinigung Teil 1+2 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage 2.2.5. Sonstige Einbauten Pos.Nr. Einheitspr. € 2.2.5. Titel: Sonstige Einbauten 2.2.5.1. Beckeneinstiegsleiter mit Griffbögen aus Edelstahl an der Wand und Boden befestigt und mit Rosetten abgedeckt, reinigen. 1 St. = 2 Bögen Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 6,00 St 2.2.5.2. Startblöcke Bestehend aus GFK und Edelstahlelmenten einschl. der Unterkonstruktion Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben. 8,00 St Summe Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten Summe Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage Summe Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2 Summe LV 13 Bauendreinigung Seite 19 Gesamtpr. € 10.06.2016 Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH Lv: 13 Bauendreinigung Seite 20 Zusammenfassung Kapitel 1. BE € Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen € Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller € Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung € Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage € Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und € Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge € Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer € Titel 2.2.4. Technische Einbauten € Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten € Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2 € € Gesamt netto € zzgl. 19,0 % MwSt € Gesamt brutto € Inhaltsverzeichnis I LV 13 Bauendreinigung...................................................................................................................................................... 2 Kapitel 1. BE..................................................................................................................................................................... 8 Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2................................................................................................................................. 9 Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage...................................................................... 9 Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen........................................................................................... 10 Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller............................................................................................................................ 11 Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung........................................................................................................ 13 Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage.................................................................. 14 Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und................................................................ 14 Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge............................................................................................................................ 16 Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer.................................................................................................................... 17 Titel 2.2.4. Technische Einbauten................................................................................................................................ 18 Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten..................................................................................................................................... 19
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