Leistungsverzeichnis 13 Bauendreinigung

10.06.2016
Leistungsverzeichnis
13 Bauendreinigung
Projekt:
Bauherr:
Auftraggeber (AG):
Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
SWN Bäder u. Freizeit GmbH
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Ansprechpartner für:
_________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Angaben des Bieters:
FIRMA:
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Ansprechpartner:
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FON:
_______________________________________________________
FAX:
_______________________________________________________
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
Pos.Nr.
13
Seite 2
Einheitspr. €
LV: Bauendreinigung
ZTV Allgemeine Regeln zur Bauausführung
Lage der Baustelle :
Zufahrt Baustelle:
Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Straße (Hansaring 117; 24534 Neumünster) über den Parplatz
der Hallenbades, sobald anderweitig nichts Entgegengesetztes bekannt gegeben wird (Schnittstelle
Baustelleneinrichtung). Die Zufahrt von der öffentlichen Straße erfolgt über einer befestigten Straße.
Hierbei sind vom AN die Gegebenheiten für Schwerlasttransport o.dgl. zu sichten.
Durch den Auftragnehmer ist zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, dass die Gebrauchsfähigkeit der
Flächen entsprechend der bisherigen Nutzung erhalten bleibt.
Baustelleneinrichtung:
Ausschließlich die zugewiesenen Nutzungsflächen sind zu frequentieren (Verkehrsfläche; Container /
Magazinfläche; Parkflächen etc.). Im Zuge eines Bauausführung werden die Nutzungsflächen durch die
Bauüberwachung des Bauherrn neu zugewiesen, welche dokumentiert und jedem Auftragnehmer zur
Einhaltung und Nutzung bekannt gegeben wird. Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan (Vorabzug vom
06.04.2016).
Aufenthalts- und Lagerräume:
Vom AG wird ein Pausen- und Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt. Lagerräume nicht. Vom
Auftraggeber werden strikt untersagt Pausenräume o.dgl. innerhalb des Gebäudes einzurichten.
Lagerräume innerhalb des Gebäudes sind nur, nach vorheriger Absprache, Genehmigungen,
Zuweisung seitens der Bauüberwachung, zur temporären Lagerung von Geräten, Baumaterialien
gestattet. Die Genehmigung und Zuweisung erfolgt befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Die
Kosten hierfür werden dem AN in Rechnung gestellt.
Unterkünfte:
Einrichtungen von Unterkünften für Übernachtungen sind nicht erlaubt.
Unzumutbarer / erhöhter Lärm:
Erhöhter und unzumutbarer Lärm für die angrenzende Wohnbebauung ist rechtzeitig dem Auftraggeber
oder dessen Vertreter ( Bauüberwachung) mit Vorlauf in Kenntnis zu setzten. Hierbei muss auch dem
Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen
weiterzuleiten. Die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen der Aufsichtsbehörden sind einzuhalten.
Medien im öffentlichen Bereich etc.:
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung über die in den angrenzenden, öffentlichen
Flächen befindlichen Versorgungsleitungen zu informieren und die erzielten Ereignisse gegenüber der
örtlichen Bauüberwachung zu dokumentieren.
Grundwasser / Bodengutachten:
Es besteht Grundwasser. Eine Wasserhaltung für das Untergeschoss ist notwendig.
Dem betreffenden Auftragnehmer ist die Einsicht zum Bodengutachten gewährt.
Kampfmittelräumung:
Der Grundstücksbereich gilt nach heutigen Erkenntnissen als nicht "kampfmittelfrei". Kampfmittelfunde
sind unverzüglich der Bauüberwachung anzuzeigen. Etwaige nachweisliche eigenverantwortliche
Verzögerungen und Unterbrechungen der Arbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind
durch Ausgleichmaßnahmen zu kompensieren.
Bauschilder /
Werbung:
Für die Baustelle wird vom Auftraggeber voraussichtlich ein Bauschild gestellt. Alle Auftragnehmer
können gegen Kostenübernahme eine Firmenleiste beantragen. Farbe, Größe und Gestaltung sind v.
AG vorgegeben. Siehe hierzu ebenso ggf. vorbenannte besondere Vertragsbedingungen. Eine andere
Art der Reklame ist nicht zulässig und wird untersagt in jeglicher Form (z.B. Gerüsten, Bauzaun etc.).
Baustellenordnung / Unfallverhütung /SiGeKO:
Die Anforderungen des SiGeKO`s zum Schutze von Personen sind generell unverzüglich einzuhalten.
Jegliche erforderliche Unterlagen (z.B. Gefährdungsbeurteilung; Unterweisungsprotokolle etc.) sind vor
Beginn der Leistungen zu übergeben. Die Arbeitsschutzrichtlinien, Unfallvergütungsvorschriften,
Baustellenordnungen, SiGePlan sind zu beachten und einzuhalten. Dem AN obliegt die Pflicht, sich
hiervon in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen und alle seine Arbeitnehmer vor Aufnahme der
Arbeiten entsprechend einzuweisen. Nähere Informationen bei Einweisung zum Bauvorhaben durch die
Bauüberwachung.
Baustellenkoordination/Baubesprechungen:
Es werden wöchentlich Dienstags 09:00 Uhr Baubesprechungen örtlich erfolgen. TGA Besprechungen
und Baubesprechungen werden an dem selben Tag erfolgen und zeitlich versetzt angesetzt. Der
Auftragnehmer ist, im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht,
verpflichtet einen
bevollmächtigten, weisungsbefugten sowie deutschsprachigen Vertreter zu entsenden zum
Gesamtpr. €
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Lv:
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entsprechenden Leistungszeitraum. Folgen aus Nichtanwesenheit hat der Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es ebenso Vertragsstrafend
beschwerend ist bei Nichtanwesenheit. Die Baubesprechungen werden jedem Auftragnehmer im
Rahmen eines Protokolls versendet. Der AN hat rechtzeitig -mind. 3 Wochen vor Ausführungsbeginn zu
überprüfen, ob alle zu seiner Leistung erforderlichen bauseitigen Vorleistungen erbracht wurden und
diese ggf. anzufordern, so dass er seine Arbeiten termingerecht erbringen kann. Dies betrifft
insbesondere die Baufreiheit auf der Baustelle sowie die Ausführung der Vorgewerke.
Terminplanung /Einzelfristen:
Auf Basis der vertraglichen fixierten Termine ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen
nach Auftragserteilung ein vernetzter Feinterminplan mit Angabe der fixierten Ecktermine sowie unter
terminlicher Berücksichtigung von Dritt- und Folgegewerke zur schriftlichen Freigabe vorzulegen und
auch Fortzuschreiben. Bei Terminverzug ist dieser durch den AN durch verstärkten/optimierten
Personal- und Materialeinsatz sowie im 2- Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren.
Vermessung / Einmessung:
Es werden für die Auftragnehmer eine Längsachse und zwei Querachsen, sowie eine Höhenquote zur
Verfügung gestellt. Die dauerhafte Sicherung für die Bauzeit obliegt dem AN. Die weiteren
Einmessarbeiten zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung werden vom AN geschuldet. Im
Ausbaustadium werden pro Geschoß ausreichende Meterrisse angegeben. Weitere Einmessarbeiten
werden vom AN geschuldet.
Dokumentationen / Unterlagen:
Die vollständige gewerkespezifische Objektdokumentation (z.B. Bezugs-und Herstellernachweise,
Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärungen; Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Zulassungen,
Entsorgungsnachweise, Pflege- / Wartungs- und Inbetriebnahmeunterlagen, Revisionspläne etc.) sind
mind. 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen in 2facher Papier- und digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG /
XLS / DOC) zur Prüfung vorzulegen. Nach Prüfung werden die Unterlagen dem AG übergeben.
Unterlagen zur Ausführung:
Der AN erhält im Rahmen eines Start- / Einweisungsgesprächs, die für sein Gewerk spezifischen und
erforderlichen Planungsunterlagen 2-fach in Papierform und digitaler Form.
Bautagesberichte:
Jeder Auftragnehmer hat täglich ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung zu
übergeben.
ENDE
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Einheitspr. €
ZTV- Sicherheit + Baustelleneinrichtung
Allgemeines
Der AN hat dem SiGeKo, innerhalb 1 Woche nach der Auftragserteilung, das vollständig
ausgefüllte Formblatt „Angaben zu den Auftragnehmern“ für den eigenen Betrieb sowie die von ihm
eingesetzten Nachunternehmern zuzuleiten. Werden im Verlauf der Baudurchführung weitere
Nachunternehmer eingesetzt, so ist das v.g. Formblatt unmittelbar nach Auftragsvergabe für
diese Nachunternehmer ausgefüllt an den SiGeKo zu übermitteln.
Den Empfehlungen des SiGeKo, die dem AN zugeleitet werden, ist umgehend Folge zu leisten.
Der SiGeKo ist im Rahmen der Umsetzung der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle und
Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den Arbeitsschutz und
die
Unfallverhütung
geltenden
Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien
sowie
Durchführungsanweisungen verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, die geltenden Gesetze,
Verordnungen und Vorschriften, insbesondere zum Arbeitsschutz einzuhalten. Der AN ist dafür
verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden,
einschließlich seiner Nachunternehmer, Kenntnis über den SiGe-Plan, diese Vorbemerkung sowie
die einschlägigen Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Die einschlägigen
Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Die Baustellenverordnung ist strikt zu beachten. Besonders wird hier auf § 5 (Pflichten der
Arbeitgeber) der Verordnung hingewiesen.
Arbeitsunfälle und Schadensereignisse sowie Umwelt- und Sachschäden sind dem AG, der
Bauüberwachung sowie dem SiGeKo unverzüglich zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben
hiervon unberührt.
Einsatz von Arbeitsmitteln und Vorhalten von Unterlagen:
Der AN hat auf der Baustelle ausschließlich Baustellen zugelassene und geprüfte Arbeitsmittel
(Maschinen, elektr. Anlagen, Werkzeug, etc.) zu verwenden und ein Geräteverzeichnis mit
Prüfdokumentationen auf der Baustelle zu hinterlegen.
Aushang von Unterlagen:
Der AN hat die vom SiGeKo erstellten Unterlagen, die zum Aushang auf der Baustelle bestimmt sind,
insbesondere den SiGe-Plan sowie die Vorankündigung, auf der Baustelle so auszuhängen, dass
alle betroffenen Personen unmittelbar Einblick nehmen können. Zu diesem Zweck ist eine
ausreichend große Fläche bereitzustellen. Diese ist wetterfest auszubilden und in einem zentralen
Bereich anzuordnen, der für das Baustellenpersonal des AN sowie dessen Nachunternehmern
jederzeit zugänglich ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Gemeinsam genutzte Einrichtungen und Schutzeinrichtungen:
Durch den AG oder andere dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellte Einrichtungen
bzw. Schutzeinrichtungen (z.B. Gerüste, Absturzsicherungen usw.) dürfen durch den AN nicht
ohne ausdrückliche Abstimmung und Genehmigung der Bauüberwachung oder dessen SiGeKo
verändert, umgebaut oder entfernt werden. Änderungen, Umbauten oder die Entfernung solcher
Schutzeinrichtungen dürfen nur erfolgen, wenn den daraus resultierenden Gefährdungen durch
gleichwertige Schutzmaßnahmen begegnet worden ist oder wenn die Gefährdung nicht mehr
besteht. Im Zweifelsfall ist vom AN eigenverantwortlich eine vorherige Abstimmung mit der
BAuüberwachung herbeizuführen.
Abstimmung mit anderen Unternehmen:
Unberührt von der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung
bleibt die Verpflichtung des AN gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften
„Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1; bisher VBG 1) sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, die
vor Ort tätig sind und deren Arbeiten zeitlich und /oder örtlich zusammenfallen, um gegenseitige
Gefährdungen zu vermeiden.
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Arbeitnehmer ineinander, sind die vorgefundenen
Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Gefahren. Stellt der AN
Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Verursacher, der Bauüberwachung sowie dem SiGeKo
zu melden und auf Abstellung derselben beim Verursacher hinzuwirken. Nimmt der AN trotz
erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Sicherung von Gefahrenbereichen:
Der AN hat alle Bereiche, in denen durch ihn oder seine Nachunternehmer im Rahmen der
Bauleistung Tätigkeiten ausgeführt werden und von denen Gefährdungen für seine Beschäftigten,
anderen
Unternehmer
oder
Baustellenfremde
ausgehen,
sachgerecht
gemäß
den
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Regeln der Technik zu sichern. Dies ist unabhängig
davon, ob der AN die Gefahrenbereiche (z.B. Gräben, Gruben usw.) selbst zur Erbringung
seiner Leistungen erstellt hat oder diese bauseitig vorhanden sind.
Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr:
Sozialeinrichtungen wie Sanitär-, Sanitätseinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen sind in Art und
Umfang gemäß Arbeitstättenrichtlinien zu planen und zu errichten.
Auf der Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit
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auf 15 km/h festgelegt. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten
beeinträchtigt werden.
Bei Rückwärtsfahrten besteht Einweisungspflicht. Der Einweiser ist auf die örtlichen Gegebenheiten
zu unterweisen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge
sind ständig freizuhalten.
Kosten, die sich durch die Umsetzung der Baustellenverordnung sowie die v. g. Forderungen
ergeben sollten, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Soweit nicht anders beschrieben, umfasst der Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die diesem
entsprechenden Leistungen mit Ausnahme der besonderen Leistungen gemäß den ATV der VOB/C.
Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit
sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich
der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle
entsprechenden erforderlichen Umfang.
Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten kostenfrei benutzt.
Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den
Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich werden.
Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in
den Preis einzurechnen.
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender, weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung in Papierform.
SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten
DIN EN 60439-5 - Besondere Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, die im
Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in
Energieversorgungsnetzen.
Darüber hinaus sind zu beachten:
·
Technische Baubestimmungen und Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf
Baustellen (BaustelleneinrVV HA)
·
Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
(RSA).
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens
Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
der
Schutzart
IP
43,
die
ggf.
dazu
gehörenden
Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie
Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an
Bauüberwachung ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Vor Einrichten der Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur
Genehmigung vorzulegen. Dabei ist planend zu gewährleisten, dass etwaige Vermessungsarbeiten,
insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert
werden. Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit zu berücksichtigen.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und
dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche
von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu halten.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der
Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.
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Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt
werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben,
erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die
Bauüberwachung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten
oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder
Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu
treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten,
so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers ist
grundsätzlich Bestandteil der Leistungen und wird nicht gesondert vergütet.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
·
Die Bauüberwachung ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von
wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
·
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
·
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten
baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes
vereinbart ist. Die Abnahme erfolgt durch die Bauüberwachung.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden
vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die
laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich
nach den örtlichen Gegebenheiten.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen
Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die
Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeit auf der Baustelle vorzunehmen. Bei gleichartigen
Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ausreichend.
Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeit erforderlichen Unterlagen verfügen, aus
denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des
Arbeitsschutzes
und
das
Ergebnis
ihrer
Überprüfung
ersichtlich
sind. Die
Gefährdungsbeurteilungen sind dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übermitteln.
Für besondere Gefährdungen sind die dafür nötigen Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu
erstellen (z.B. Montageanweisungen, Abbruchkonzept, Entsorgungskonzept). Diese Unterlagen und
die damit beschriebenen Maßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauüberwachung und
dem SiGeKo abzustimmen und die Einhaltung ist zu überwachen.
Unterweisung:
Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal des AN sowie dessen Nachunternehmern ist vor
Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren
Aufsichtführenden
zu unterweisen. Die schriftlichen Unterweisungsbestätigungen sind auf der
Baustelle vorzuhalten und der Bauüberwachung, dem AG sowie dem SiGeKo auf Verlangen
vorzulegen.
Gefahrstoffe:
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen (incl. Stoffdatenblatt) und die
Unterweisungsbestätigungen hierzu auf der Baustelle vorzuhalten. Die Lagerung hat gemäß den
einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln zu erfolgen.
ENDE
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
Pos.Nr.
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Einheitspr. €
Planauszug-BE-Plan++
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
1. BE
Pos.Nr.
1.
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Einheitspr. €
Kapitel: BE
Auszug-Grundriss
1.1.
Baustelleneinrichtung / Baureinigung
Einrichten, Vorhalten und Räumen der für die vertraglich vereinbarten
Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung in der vertraglich geschuldeten
Ausführungszeit, sowie Räumen der Baustelleneinrichtung, einschl. Entfernen
von Verunreinigung.
Einzurechnen sind alle für die ordnungsgemäße , nach den UVV und den
einschlägigen Vorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen
Maßnahmen.
Folgende Leistungen sind einzurechnen:
- Tages-und Aufenthaltsunterkünfte (Container/ Bauwagen)
- Mobile Lagerräume, Werkstatt, Magazin und Unterstelleinrichtungen
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge
- Mobile Gerüste, Hubsteiger, usw.
HINWEIS:
Bauseitige Gerüste sind nicht vorhanden, für alle erforderlichen Arbeiten sind
die Arbeitsgerüste einzukalkulieren.
1,00 psch
Summe Kapitel 1. BE
Gesamtpr. €
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
Pos.Nr.
Seite 9
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
2.
Kapitel: Bauendreinigung Teil 1+2
2.1.
Bereich: Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
ZTV-Reinigung-A
Ausführung Teil 1
Grob- bzw. Vorreinigung / Erstreinigung zum Ende der Bauzeit
Das Reinigungsziel in Teil 1 lautet:
Herstellung von Staubfreiheit im gesamten Objekt; Anlösen und Aufnehmen
von anhaftenden, groben Verschmutzungen. Der Reinigungsmitteleinsatz
innerhalb von Teil 1 liegt in einem untergeordneten Mengenbereich.
Eingesetzte Reinigungsmittel liegen in dem neutralen ph-Bereich.
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.1.1.
Titel: Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen
Außenflächen) Reinigungsdurchführung: Ohne Einsatz von Reinigungsmitteln,
Flächen nass abwischen, oder mit Wasserschlauch und weichem
Bürstenaufsatz bearbeiten.
2.1.1.1.
ALU-Glasfassade bis 6,0 m (Innenflächen)
Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innenfensterbänke, sowie
Glasscheiben, Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen.
Höhe : bis siehe Kurztext
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-A" beschrieben.
783,00 m2
2.1.1.2.
ALU-Innen -Fenster-Flächen (Beidseitig)
Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innenfensterbänke, sowie
Glasscheiben, Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen.
Höhe : bis siehe Kurztext
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-A" beschrieben.
61,00 m2
2.1.1.3.
Bodenflächen "besenrein" reinigen
Bodenflächen (Fliesenbelag ) von groben Verschmutzungen mit einem Besen
reinigen. Die Bodenflächen sind zum großen Teil mit Schutzpappe abgedeckt.
Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer
laden.
744,00 m2
Summe Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen
Seite 10
Gesamtpr. €
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
2.1.2. Reinigung Technik-Keller
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.1.2.
Titel: Reinigung Technik-Keller
2.1.2.1.
Bodenflächen ( Beton z.Teil mit Anstrich )
der Technikräume z.. Teil mit Farbbeschichtung, überwiegend jedoch glatte
Betonoberfläche reinigen.
Reinigungsdurchführung:
Schutt gesondert entfernen und Flächen anschließend mit Wasserschlauch
abspritzen, Schmutzfracht bis in die Bodenabläufe einbringen.
1.260,00 m2
Beispiel TGA-Haustechnik-1
Beispiel TGA-Haustechnik-2
Seite 11
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Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
2.1.2. Reinigung Technik-Keller
Pos.Nr.
Einheitspr. €
Beispiel TGA-Haustechnik-3
Beispiel TGA-Haustechnik-4
Summe Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller
Seite 12
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.1.3.
Titel: Stundenlohnarbeiten und Entsorgung
HINWEIS TGL
Die angegebenen Stundenlohnverrechnungssätze sind unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der
Anzahl der abzurechnenden Stunden. Eventuell anfallende Reise- und
Auslösungskosten sind in die Stundenverrechnungssätze mit einzurechnen.
Ausführung nur nach vorheriger Anordnung des AG.
2.1.3.1.
Facharbeiter
Auf Anordnung der Bauleitung bzw. Bauherr, Arbeiten die nicht im LV
enthalten sind und gesondert angeordnet werden.
Stunde eines Facharbeiters:
20,00 Std
2.1.3.2.
Helfer
Auf Anordnung der Bauleitung bzw. Bauherr, Arbeiten die nicht im LV
enthalten sind und gesondert angeordnet werden.
Stunde eines Helfers:
20,00 Std
Bauschuttbeseitig.-Allgemein/Container
Schuttcontainer 7 m3 für Bauschutt aufstellen, vorhalten und nach Bedarf
abfahren, einschl. Kippgebühr und Entsorgungskosten.
Diese Position wird nur auf Weisung der örtlichen Bauleitung ausgeführt. Die
durch den Bauablauf bedingte Bauschuttentsorgung wird nicht gesondert
vergütet, sie ist in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.
2.1.3.3.
Container - Holzwerkstoff
Bauschuttbeseitigung - alle Arten von Holzwerkstoff (Bauholz, Holzpaletten,
Spanplatten, usw.) sonst wie vor beschrieben.
Schuttcontainer 7 m3
1,00 St
2.1.3.4.
Container - Pappe - Papier, Folien
Container Bauschuttbeseitigung ( Pappe - Papier, Folien), sonst wie vor
beschrieben.
Schuttcontainer 7 m3
1,00 St
2.1.3.5.
Container - Mischcontainer
Container Bauschuttbeseitigung - Diverses als Mischcontainer ( alle Sorten,
Holz, Bauschutz, Metall, Pappe, Papier, )sonst wie vor beschrieben.
Schuttcontainer 7 m3
3,00 St
Summe Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung
Summe Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
Seite 13
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10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.
2.2.1.
Titel: Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und
ZTV-Reinigung-B
Die Reinigung umfasst die Bearbeitung und Pflege der Glasflächen, ALU-Rahmen, Einfassungen,
Bekleidungen und Zargen ( in einem Arbeitsgang ) sowie der Falze, Beschläge unter Einsatz eines
geeigneten Reinigungsmittels und eines Neutralreinigers für die kunststoffbeschichteten Türen,
Schränke und Einrichtungsmöbel. Flächen mit weichem Tuch feucht abwischen und trocken putzen.
Das Reinigungsziel von Teil 2 besteht aus der Herstellung von einwandfreien optischen Oberflächen
und der Reduzierung von Infektionsrisiken für die Badegäste ( Desinfektion von Teilflächen).
Der Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten ist hierbei
für das Reinigungsergebnis von entscheidender Bedeutung.
Bei den Reinigungsarbeiten ist das Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Merkblatt
94.04, zu beachten.
Es werden ausschließlich "Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern" zum Einsatz
zugelassen, welche als unbedenklich in der Liste über geprüfte Reinigungsartikel (DGfdB-Sonderdruck
A 41) aufgenommen sind.
Die Auswahl des einzusetzenden Desinfektionsmittels hat nach der Liste der Deutschen Gesellschaft
für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), mhp-Verlag GmbH, 65183 Wiesbaden, Marktplatz 13, Tel.
0611/50593-0, zu erfolgen.
ALU-Glasfassade bis 6,0m Außenflächen
Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innen- und
Außenfensterbänke sowie Glasscheiben, bestehend aus Pfosten und Riegeln
in unterschiedlichen Glasfeldgrößen.
Höhe : bis siehe Kurztext
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
783,00 m2
2.2.1.2.
ALU-Glasfassade bis 6,0m Innenflächen
Reinigung der Glasfassade einschl. der Alu-Profile, Innen- und
Außenfensterbänke sowie Glasscheiben, bestehend aus Pfosten und Riegeln
in unterschiedlichen Glasfeldgrößen.
Höhe : bis siehe Kurztext
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
783,00 m2
2.2.1.3.
Gesamtpr. €
Bereich: Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
Außenflächen)
2.2.1.1.
Seite 14
ALU-Innen-Fenster Innenflächen
Lochfenster
Einzelgrößen:
von 4,51 m x 1,72 m
bis 4,57 m x 2,6 m
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
61,00 m2
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.1.4.
ALU-Innen-Fenster Außenflächen
Lochfenster
Einzelgrößen:
von 0,89 m x 1,20 m
bis 4,5 m x 2,50 m
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
61,00 m2
2.2.1.5.
Zulage Fenster Innen Höhe bis 7 m
Zulage zur Position 2.2.1.3.<P=Loch-B>für Fenster in einer
Höhe von bis siehe Kurztext
61,00 m2
2.2.1.6.
ALU- Türen
ALU- Türen mit Glas einschl. der Türgriffe, Beschläge und Bändern
Größe: von 1,2 m x 2,26 m
bis 2,675 m x 2,26 m
Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen)
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
5,00 St
2.2.1.7.
ALU- Außentüren-Faltelemente
ALU- Türen mit Glas einschl. der Türgriffe, Beschläge und Bändern
Größe: von 3,5 x 2,50m bis 4,50m x 3,00 m, jeweils 4 bzw. 5-teilig
Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen)
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
6,00 St
2.2.1.8.
VK- Innentüren
Voll-Kunstoff-Türen
Größe : ca. 76-113 cm x 213 cm
Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen)
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
3,00 St
2.2.1.9.
Stahl- Türen 1-flgl
Stahltüren, lackiert
Größe : ca. 101 cm x 213 cm
Ausführung KOMPLETT ( Innen- und Außenflächen, Falz und Leibungen)
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
7,00 St
Summe Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und
Seite 15
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
2.2.2. Boden- und Wandbeläge
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.2.
Titel: Boden- und Wandbeläge
2.2.2.1.
Boden- Fliesen Schwimmhalle
Bodenfliesen in unterschiedlichen Formaten reinigen.
· Flächen mit Wasserschlauch abspritzen.
· Flächen mit HD-Reiniger bearbeiten, Schmutzfracht mit Wasserschlauch in
die Bodenabläufe spritzen.
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
656,00 m2
2.2.2.2.
Boden- Fliesen , übrige Flächen
Bodenfliesen in unterschiedlichen Formaten reinigen.
· Flächen mit Wasserschlauch abspritzen.
· Flächen mit Bürsten- Schrubbmaschine bearbeiten, Schmutzfracht mit
Wasserschlauch in die Bodenabläufe spritzen.
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
157,00 m2
2.2.2.3.
Desinfektion der Bodenfliesen ( Schwimmhalle/ Nassräume / Umkleiden)
· Arbeitsdurchführung:
· gereinigte, trockene Flächen mit Desinfektionsmittel einsetzen ( mittels
Einsprühgerät, Schrubber oder Wischer)
· nach Einwirkzeit gemäß Desinfektionsmittelhersteller ( meistens über
Nacht wirken lassen ), mittels Wasserstrahl ( Spritzdüse ) abspritzen
· Spritzer an Einrichtungsgegenständen und anderen Materialien ( Glas- und
Alufassade, Kunststoffgarderoben- und -türanlagen, etc. unmittelbar
· ohne Zeitverzögerung zum Schutz der Oberflächen nass abwischen
813,00 m2
Summe Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge
Seite 16
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.3.
Titel: Schränke, Regale, Wertfächer
Reinigungsausführung:
Unter Einsatz eines Neutralreinigers, Flächen mit weichem Tuch feucht
abwischen und trocken putzen.
2.2.3.1.
Regale und Ablagen mit Fächer 30/40/30 cm
Regale, kunststoffbeschichtet, Innen- und Außenflächen reinigen.
Bestehend aus einzelnen Gefachen je Einheit inkl. Ablagebrett
Handtuchhaken und Einzelhaken reinigen.
bestehend aus:
Abmessung:
b/h/t siehe Kurztext
HPL-Anlage bestehend aus:
20
Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm
4
übereinander
5
nebeneinander
einschl. Rückwandverkleid
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
2,00 St
2.2.3.2.
Regale und Ablagen mit Fächer 30/45/30 cm
Regale, kunststoffbeschichtet, Innen- und Außenflächen reinigen.
Bestehend aus einzelnen Gefachen je Einheit inkl. Ablagebrett
Handtuchhaken und Einzelhaken reinigen.
bestehend aus:
Abmessung:
b/h/t siehe Kurztext
HPL-Anlage bestehend aus:
Abmessung:
b/h/t siehe Kurztext
12
Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm
4
übereinander
3
nebeneinander
einschl. Rückwandverkleidung
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
2,00 St
2.2.3.3.
Wertfächer - Block Fächer 20/20/20 cm
Fächer hängend aus HPL inkl. aller Innen- und Außenflächen reinigen.
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
bestehend aus :
18
Fächer, Abmessung siehe Kurztext, Stärke min. 12 mm
6
übereinander
3
nebeneinander
einschl. Rückwandverkleidung
1,00 St
Summe Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer
Seite 17
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
2.2.4. Technische Einbauten
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.4.
Titel: Technische Einbauten
2.2.4.1.
Elektro-Verteilerschränke
Außenflächen trocken Staub saugen und reinigen.
Schrankgröße
Abmessung : ca. 2,00 x 0,80 x 0,30 m
10,00 St
2.2.4.2.
Elektro-Schalter - und Steckdosen
trocken Staub saugen und reinigen.
Massenansatz. geschätzt ca. 35 Stück
1,00 Psch
2.2.4.3.
Elektro Wandleuchten
Elektro Wandleuchten
trocken oder "nebelfeucht" reinigen.
Abmessungen:
10 / 20 / 10 cm
5,00 St
2.2.4.4.
Deckeneinbauleuchten
Deckeneinbauleuchten in unterschiedlichen Abmessungen
trocken oder "nebelfeucht" reinigen.
Abmessungen ca.:
von D = 10 cm bis 23 cm
bis 40 / 40 cm
10,00 St
Summe Titel 2.2.4. Technische Einbauten
Seite 18
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
2. Bauendreinigung Teil 1+2
2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
2.2.5. Sonstige Einbauten
Pos.Nr.
Einheitspr. €
2.2.5.
Titel: Sonstige Einbauten
2.2.5.1.
Beckeneinstiegsleiter mit Griffbögen
aus Edelstahl an der Wand und Boden befestigt und mit Rosetten abgedeckt,
reinigen.
1 St. = 2 Bögen
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
6,00 St
2.2.5.2.
Startblöcke
Bestehend aus GFK und Edelstahlelmenten
einschl. der Unterkonstruktion
Ausführung wie in den "ZTV-Reinigung-B" beschrieben.
8,00 St
Summe Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten
Summe Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
Summe Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2
Summe LV 13 Bauendreinigung
Seite 19
Gesamtpr. €
10.06.2016
Projekt: Sport 50 für Neumünster-Neubau des Hallenbades
Bauherr: SWN Bäder u. Freizeit GmbH
Lv:
13 Bauendreinigung
Seite 20
Zusammenfassung
Kapitel 1. BE
€
Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen
€
Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller
€
Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung
€
Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage
€
Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und
€
Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge
€
Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer
€
Titel 2.2.4. Technische Einbauten
€
Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten
€
Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage
Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2
€
€
Gesamt netto
€
zzgl. 19,0 % MwSt
€
Gesamt brutto
€
Inhaltsverzeichnis
I
LV 13 Bauendreinigung......................................................................................................................................................
2
Kapitel 1. BE.....................................................................................................................................................................
8
Kapitel 2. Bauendreinigung Teil 1+2.................................................................................................................................
9
Bereich 2.1. Teil 1 Vorreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 5 Tage......................................................................
9
Titel 2.1.1. Reinigung, grob, Fassaden und Bodenflächen...........................................................................................
10
Titel 2.1.2. Reinigung Technik-Keller............................................................................................................................
11
Titel 2.1.3. Stundenlohnarbeiten und Entsorgung........................................................................................................
13
Bereich 2.2. Teil 2 Endreinigung Veranschlagte Ausführungszeit 13 Tage..................................................................
14
Titel 2.2.1. Reinigung Türen + Fassade Zweiseitige Reinigung (Innen- und................................................................
14
Titel 2.2.2. Boden- und Wandbeläge............................................................................................................................
16
Titel 2.2.3. Schränke, Regale, Wertfächer....................................................................................................................
17
Titel 2.2.4. Technische Einbauten................................................................................................................................
18
Titel 2.2.5. Sonstige Einbauten.....................................................................................................................................
19