Kleine Anfrage - MdL Dr. Jana Pinka

Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
DRUCKSACHE 6/5802
Kleine Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE.
Thema:
Übermäßige Benutzung sächsischer Straßen durch (schwere)
Militärtechnik bei den NATO-Truppentransporten im Juni 2016
Vorbemerkung: Unter der Überschrift: „Nato-Konvoi rollt durch Sachsen“ berichtete MDR-Sachsen in
seiner Online-Ausgabe vom 1. Juni 2016: „Eine NATO-Kolonne mit mehr als 300 Fahrzeugen und
1.200 Soldaten des US-Militärs ist seit Mittwoch in Sachsen unterwegs. Aus Bayern kommend fuhr die
Kolonne aus mehr als 300 Fahrzeugen - darunter auch Späh- und Schützenpanzer sowie mobile
Geschützsysteme - Richtung Oberlausitz, wo auf einem Truppenübungsplatz ein Nachtlager für die
Soldaten eingerichtet werden sollte. Am Donnerstag soll die Fahrt über die Grenze nach Polen
weitergehen. […] Der Konvoi gehört zur Operation ‚Dragoon Ride II‘ und wird vom bayrischen Vilseck
bei Amberg nach Tapa in Estland überführt.“ (vgl. http://www.mdr.de/sachsen/nato-konvoi-insachsen100.html). Nach den Regelungen StVO bedarf der Verkehr mit derartigen militärischen
Fahrzeugen und Zügen einer besonderen Erlaubnis. Von einer solchen sind sie nur dann befreit,
soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen, die von der Bundeswehr
oder den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der jeweiligen
obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle abgeschlossen werden.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche im Eigentum, in der Zuständigkeit bzw. Unterhaltungslast des Freistaates
Sachsen, der sächsischen Landkreise und Kommunen liegenden Straßen sind durch
Militärfahrzeuge des NATO-Truppentransportes vom 1./2. Juni 2016 auf dem Weg nach
Estland bzw. auf deren Rückweg benutzt und in Anspruch genommen worden?
2. Welche konkreten straßenverkehrsordnungsrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen
oder andere Verwaltungsentscheidungen sind von den jeweils zuständigen sächsischen
Behörden auf welcher konkreten Rechtsgrundlage für die Zulassung übermäßige
Benutzung sächsischer Straßen im Zuge der o.g. NATO-Truppentransporte zu welchem
Zeitpunkt gegenüber welchen Verwaltungsakt-Adressaten erteilt bzw. getroffen worden?
3. Welche anderweitigen für NATO-Truppen bzw. deren Militärtransporte nach der StVO
(insbes. § 44 Abs. 3 StVO) erforderlichen Sonderregelungen oder Vereinbarungen, die
von der Bundeswehr oder den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des
Nordatlantikpaktes mit der obersten sächsischen Landesbehörde oder der von ihr
bestimmten Stelle abgeschlossen wurden, bestehen im Freistaat Sachsen bzw. für die
übermäßige Nutzung sächsischer Straßen durch NATO-Militärtransporte?
Unterzeichner: Jana Pinka
Ort: Freiberg
Datum: 19.07.2016
Eingegangen am: 19.07.2016