Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/5802 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE. Thema: Übermäßige Benutzung sächsischer Straßen durch (schwere) Militärtechnik bei den NATO-Truppentransporten im Juni 2016 Vorbemerkung: Unter der Überschrift: „Nato-Konvoi rollt durch Sachsen“ berichtete MDR-Sachsen in seiner Online-Ausgabe vom 1. Juni 2016: „Eine NATO-Kolonne mit mehr als 300 Fahrzeugen und 1.200 Soldaten des US-Militärs ist seit Mittwoch in Sachsen unterwegs. Aus Bayern kommend fuhr die Kolonne aus mehr als 300 Fahrzeugen - darunter auch Späh- und Schützenpanzer sowie mobile Geschützsysteme - Richtung Oberlausitz, wo auf einem Truppenübungsplatz ein Nachtlager für die Soldaten eingerichtet werden sollte. Am Donnerstag soll die Fahrt über die Grenze nach Polen weitergehen. […] Der Konvoi gehört zur Operation ‚Dragoon Ride II‘ und wird vom bayrischen Vilseck bei Amberg nach Tapa in Estland überführt.“ (vgl. http://www.mdr.de/sachsen/nato-konvoi-insachsen100.html). Nach den Regelungen StVO bedarf der Verkehr mit derartigen militärischen Fahrzeugen und Zügen einer besonderen Erlaubnis. Von einer solchen sind sie nur dann befreit, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen, die von der Bundeswehr oder den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der jeweiligen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle abgeschlossen werden. Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche im Eigentum, in der Zuständigkeit bzw. Unterhaltungslast des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise und Kommunen liegenden Straßen sind durch Militärfahrzeuge des NATO-Truppentransportes vom 1./2. Juni 2016 auf dem Weg nach Estland bzw. auf deren Rückweg benutzt und in Anspruch genommen worden? 2. Welche konkreten straßenverkehrsordnungsrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder andere Verwaltungsentscheidungen sind von den jeweils zuständigen sächsischen Behörden auf welcher konkreten Rechtsgrundlage für die Zulassung übermäßige Benutzung sächsischer Straßen im Zuge der o.g. NATO-Truppentransporte zu welchem Zeitpunkt gegenüber welchen Verwaltungsakt-Adressaten erteilt bzw. getroffen worden? 3. Welche anderweitigen für NATO-Truppen bzw. deren Militärtransporte nach der StVO (insbes. § 44 Abs. 3 StVO) erforderlichen Sonderregelungen oder Vereinbarungen, die von der Bundeswehr oder den Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der obersten sächsischen Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle abgeschlossen wurden, bestehen im Freistaat Sachsen bzw. für die übermäßige Nutzung sächsischer Straßen durch NATO-Militärtransporte? Unterzeichner: Jana Pinka Ort: Freiberg Datum: 19.07.2016 Eingegangen am: 19.07.2016
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