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GAP RISIKOAUSGLEICH
FÜR DIE BAUBRANCHE
MIT DEM GAP DECKUNGSLÜCKE MINIMIEREN
UND RISIKO REDUZIEREN.
Als Unternehmer in der Baubranche kennen Sie Ihren Markt ganz
genau und wissen, wie Sie auf Veränderungen reagieren müssen.
Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt vom zuverlässigen Einsatz Ihrer
Baumaschinen ab.
Im Falle eines Totalschadens oder einer Entwendung Ihrer
Maschine kann es zu einer Lücke (GAP) zwischen Ablösewert
Ihres Finanzierungsvertrags einerseits und der Erstattung durch
Ihren Versicherer andererseits kommen. Diese Deckungslücke
kann abhängig von der Restlaufzeit sehr groß sein und zu Ihren
Lasten gehen.
Der GAP-Risikoausgleich bietet den Vorteil, dass die Deckungslücke minimiert wird. Bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung vermindert sich die Deckungslücke aus Ablösewert
des Finanzierungsvertrages und Erstattung durch den Versicherer
um den GAP Risikoausgleich.
IHRE VORTEILE:
■ Deckungslücken minimieren
■ kostengünstige Absicherung in Ergänzung
zur Maschinen- und Kaskoversicherung bzw.
Vollkaskoversicherung
■ bequeme Zahlung mit der Rate
■ geleistete Anzahlungen zur Finanzierung
werden im Schadensfall laufzeitabhängig
erstattet
EURO
Restschuld des
Finanzierungsvertrags
DECKUNGSLÜCKE
GAP RA
■ bedarfsgerechte Vereinbarung des
GAP-Risikos von Einzelobjekten möglich
■ Übernahme des GAP-Ausgleichs im
Falle eines Totalschadens oder einer
Totalentwendung aus der Realisierung
eines KFZ-Haftpflichtrisikos
Wiederbeschaffungswert
des Objekts
Vertragslaufzeit
■ nicht nur bei Leasing sondern auch bei
Kredit und Mietkauf anwendbar
Vertragsende
GEFA BANK GmbH
Kompetenzcenter Versicherungen
Tel./Fax: 0202 382 -125 /-700 125
E-Mail: [email protected]
www.gefa.de
06/2016