GAP RISIKOAUSGLEICH FÜR DIE BAUBRANCHE MIT DEM GAP DECKUNGSLÜCKE MINIMIEREN UND RISIKO REDUZIEREN. Als Unternehmer in der Baubranche kennen Sie Ihren Markt ganz genau und wissen, wie Sie auf Veränderungen reagieren müssen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt vom zuverlässigen Einsatz Ihrer Baumaschinen ab. Im Falle eines Totalschadens oder einer Entwendung Ihrer Maschine kann es zu einer Lücke (GAP) zwischen Ablösewert Ihres Finanzierungsvertrags einerseits und der Erstattung durch Ihren Versicherer andererseits kommen. Diese Deckungslücke kann abhängig von der Restlaufzeit sehr groß sein und zu Ihren Lasten gehen. Der GAP-Risikoausgleich bietet den Vorteil, dass die Deckungslücke minimiert wird. Bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung vermindert sich die Deckungslücke aus Ablösewert des Finanzierungsvertrages und Erstattung durch den Versicherer um den GAP Risikoausgleich. IHRE VORTEILE: ■ Deckungslücken minimieren ■ kostengünstige Absicherung in Ergänzung zur Maschinen- und Kaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung ■ bequeme Zahlung mit der Rate ■ geleistete Anzahlungen zur Finanzierung werden im Schadensfall laufzeitabhängig erstattet EURO Restschuld des Finanzierungsvertrags DECKUNGSLÜCKE GAP RA ■ bedarfsgerechte Vereinbarung des GAP-Risikos von Einzelobjekten möglich ■ Übernahme des GAP-Ausgleichs im Falle eines Totalschadens oder einer Totalentwendung aus der Realisierung eines KFZ-Haftpflichtrisikos Wiederbeschaffungswert des Objekts Vertragslaufzeit ■ nicht nur bei Leasing sondern auch bei Kredit und Mietkauf anwendbar Vertragsende GEFA BANK GmbH Kompetenzcenter Versicherungen Tel./Fax: 0202 382 -125 /-700 125 E-Mail: [email protected] www.gefa.de 06/2016
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