Europäische Kommission - Pressemitteilung EU-Jordanien: Auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft Brüssel, 20. Juli 2016 Auf der 10. Tagung des Assoziationsausschusses EU-Jordanien in Amman haben die EU und Jordanien in dieser Woche ihre stabile Partnerschaft bekräftigt und ihre Beziehungen in den Bereichen Politik, Sicherheit, Handel und Kooperation weiter gefestigt. Auf der 10. Tagung des Assoziationsausschusses EU-Jordanien in Amman haben die EU und Jordanien in dieser Woche ihre stabile Partnerschaft bekräftigt und ihre Beziehungen in den Bereichen Politik, Sicherheit, Handel und Kooperation weiter gefestigt. Am Randes des Treffens wurde eine Entscheidung über die Vereinfachung der Ursprungsregeln getroffen, die für jordanische Ausführer beim Handel mit der EU gelten. Damit sollen Investitionen angekurbelt und Arbeitsplätze nicht nur für jordanische Arbeitnehmer, sondern auch für syrische Flüchtlinge in Jordanien geschaffen werden. Diese Maßnahme ist Teil der EUUnterstützung für Jordanien – unter anderem als Reaktion auf die Auswirkungen der syrischen Flüchtlingskrise in dem Land – und ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Festlegung der Prioritäten der Partnerschaft und des Pakts mit Jordanien. Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu: „Jordanien, das in der Region herausragendes politisches Engagement beweist, ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Zudem leistet es seit vielen Jahren großzügig wertvolle Hilfe und hat zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen. Die EU hat ihr Versprechen, der jordanischen Regierung und dem jordanischen Volk beizustehen, gehalten: Die neue EU-Unterstützung wird Jordanien bei der Umsetzung seiner laufenden politischen und wirtschaftlichen Reformen helfen. Die Investitionen in Jordanien werden steigen und es werden mehr Arbeitsplätze sowohl für jordanische Arbeitnehmer als auch für syrische Flüchtlinge geschaffen werden. Und wir werden weiterhin zusammenarbeiten, was sowohl Jordanien selbst als auch den syrischen Flüchtlingen und der Stabilität der ganzen Region zugutekommen wird.“ Im Rahmen ihrer auf der Konferenz zur Syrienkrise vom 4. Februar in London gemachten Zusagen hatte die EU vorgeschlagen, das Protokoll des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Jordanien bis zum Sommer zu überprüfen und zusätzliche finanzielle und technische Hilfe bereitzustellen. Damit werden Erzeuger in Jordanien auf alternative, gelockerte Ursprungsregeln für Ausfuhren in die EU zurückgreifen können, sofern sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström erklärte hierzu: „Dank dieser Vereinbarung wird Jordanien leichter Zugang zum EU-Markt haben und es wird den präferenziellen Zugang zum EU-Markt, über den es bereits verfügt, besser nutzen können. Die Maßnahmen werden zusammen mit anderen Bemühungen der EU zur Unterstützung Jordaniens dazu beitragen, Investitionen, Ausfuhren und Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich für syrische Flüchtlinge, zu fördern. Ich freue mich darauf, mit Jordanien zusammenzuarbeiten, um mit diesen Anstrengungen die größtmögliche Wirkung zu erzielen.“ Die neue Regelung mit einer Geltungsdauer von zehn Jahren betrifft 52 Produktgruppen, die ein breites Spektrum von Produkten abdecken. Sie kann von Erzeugern in 18 ausgewählten Industrie- und Entwicklungsgebieten in Anspruch genommen werden, sofern sie einen Mindestanteil an syrischen Flüchtlingen beschäftigen (dieser Anteil liegt zunächst bei 15 % und erreicht im dritten Jahr 25 %). Darüber hinaus wird es wichtig sein, die Ursprungsregeln regelmäßig gemeinsam zu überprüfen, so dass bei einer Halbzeitüberprüfung etwaige Anpassungen ins Auge gefasst werden können. Johannes Hahn, Europäischer Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterung, erklärte hierzu: „Diese Entscheidung wird die Resilienz Jordaniens bei der Bewältigung der Auswirkungen der Flüchtlingskrise stärken. Die EU begrüßt die herausragenden Bemühungen, die Jordanien seit Beginn der Krise unternommen hat, und hält ihre in London gemachten Zusagen in vollem Umfang ein. Sie wird die wirtschaftlichen und politischen Reformbemühungen Jordaniens weiterhin unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit des jordanischen Privatsektors zu steigern. Dies wird dazu beitragen, dass Jordanien das Potenzial der Initiative zu den Ursprungsregeln voll ausschöpfen kann, und die Beschäftigungsfähigkeit sowohl von jordanischen Erwerbstätigen als auch von Flüchtlingen verbessern.“ Hintergrund Infolge des anhaltenden Bürgerkriegs im benachbarten Syrien hat Jordanien bislang mehr als 657 400 syrische Flüchtlinge aufgenommen. Der Flüchtlingszustrom hat einen bedeutenden wirtschaftlichen Schock verursacht und stellt eine potenzielle Gefährdung für die Stabilität Jordaniens dar. Zudem wurden durch die allgemeine Lage in der Region Jordaniens traditionelle Handelsströme unterbrochen und der Fremdenverkehr als auch Investitionen aus dem Ausland beeinträchtigt. Die Europäische Union hat Jordanien bei den Bemühungen zur Bewältigung dieser Krise unterstützt. Neue Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) – Prioritäten der Partnerschaft/Pakt Im Einklang mit der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik haben die EU und Jordanien Beratungen über die Prioritäten ihrer Partnerschaft für die nächsten Jahre aufgenommen. Dabei wird eine ehrgeizige Partnerschaft ins Auge gefasst, in der sich die EU dazu verpflichtet, die politischen und wirtschaftlichen Reformbemühungen Jordaniens zu unterstützen und den regelmäßigen politischen Dialog und die Zusammenarbeit auf die Bereiche Sicherheit, Mobilität sowie Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus auszuweiten. Ein Pakt zwischen der EU und Jordanien mit beiderseitigen Verpflichtungen, mit dem die Resilienz Jordaniens angesichts der syrischen Flüchtlingskrise gestärkt werden soll, wird integraler Bestandteil der neuen Prioritäten der Partnerschaft sein. Die Prioritäten der Partnerschaft und der Pakt sollen in den kommenden Monaten förmlich angenommen werden. Dies steht auch im Einklang mit der Mitteilung zur Migration vom Juni. Ursprungsregeln Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt. Die vereinbarten gelockerten Ursprungsregeln decken eine breite Palette gewerblicher Waren ab und umfassen sowohl Waren, die Jordanien derzeit in kleinen Mengen in die EU ausführt, als auch Waren, mit denen derzeit kein Handel getrieben wird. Bei den alternativen Ursprungsregeln, die nun für Jordaniens Ausfuhren dieser Erzeugnisse gelten, handelt es sich um dieselben Regeln, die von der EU bei Einfuhren aus am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) gemäß der EBA-Initiative („Alles außer Waffen“) angewandt werden. Anhand einer Halbzeitüberprüfung im vierten Jahr soll beurteilt werden, ob angesichts der bisherigen Erfahrungen Änderungen erforderlich sind. Darüber hinaus haben die EU und Jordanien vereinbart, dass sie sobald das globales Ziel Jordaniens, rund 200 000 syrische Flüchtlinge in den formellen Arbeitsmarkt einzugliedern, erreicht ist, nach Möglichkeiten suchen, die Initiative weiter zu vereinfachen. Assoziierungsabkommen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Jordanien Das Assoziierungsabkommen der EU mit Jordanien trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Durch das Abkommen wird in einer Übergangszeit von 12 Jahren schrittweise eine Freihandelszone zwischen der EU und Jordanien errichtet. Außerdem trat 2007 ein Abkommen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Kraft. 2015 war die EU der größte Handelspartner Jordaniens – der Warenhandel wies in diesem Jahr ein Gesamtvolumen von 4,4 Mrd. EUR auf. Die Ausfuhren Jordaniens in die EU – 350 Mio. EUR im Jahr 2015 – entsprechen 0,02 % der gesamten Einfuhren in die EU. Die jordanischen Ausfuhren beschränken sich hauptsächlich auf Bekleidung, Phosphate und phosphathaltige Düngemittel, Chemikalien, Maschinen sowie Transportausrüstungen. IP/16/2570 Kontakt für die Medien: Maja KOCIJANCIC (+32 2 298 65 70) Catherine RAY (+32 2 296 99 21) Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Nabila MASSRALI (+ 32 2 296 92 18) Alceo SMERILLI (+ 32 2 296 48 87) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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