Merkblatt Beantragung eines Visums zum Sprachkurs (länger als 3

Juli 2016
Merkblatt
Beantragung eines Visums
zum Sprachkurs (länger als 3 Monate)
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Die Antrastellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter
- benötigen Sie keinen Termin. Die Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag von
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der
Regel zwischen 6 und 8 Wochen, kann. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden.
Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten
vor.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft sich das Recht vorbehält, bei sehr
hohem Besucheraufkommen die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu verkürzen.
Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- € (ca. 220,- Nuevos Soles) und für Minderjährige 30,- € und ist
am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Ab dem 01.04.2012 kann die
Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard. Im
Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.
Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein:
□ Gültiger Reisepass und zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes beifügen
(Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig
sein)
□ Antragsformular, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der
Botschaft unter: www.lima.diplo.de
□ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
□ Reisekrankenversicherungsschutz für max. 90 Tage mit einer Mindestdeckungssumme von
30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung
gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden.
Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
□ Bescheinigung des Sprachinstitutes über die geplante Dauer und Niveau des Deutschkurses
(Minimum: 18 Wochenstunden)
□ Lebenslauf auf deutsch, sowie Studien- und/oder Arbeitsbescheinigung
□ Motivationsschreiben (weshalb soll der Sprachkurs besucht werden?) auf deutsch
□ Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthaltes in Höhe von mindestens 720,-- Euro
monatlich: Der Nachweis der Finanzierung ist für ein Jahr im voraus zu erbringen, d.h. in Höhe von
8640,-- Euro.
–
durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich
eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Formulare sind bei
Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“).
–
oder durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (z.B.
Deutsche Bank: www.deutsche-bank.de – allerdings kann dies auch bei einer beliebigen Bank
geschehen).
Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:
□ Geburtsurkunde legalisiert und übersetzt: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“
(RENIEC) beglaubigt und vom Außenministerium mit Apostille versehen
Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der homepage der Botschaft
unter: www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste
□ Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigen Aufenthalt in Deutschland
ins Deutsche übersetzt
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des
Visumverfahrens nachgefordert werden.
Ablauf des Visumsverfahrens:
Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles
weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den
vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn
ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine
Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß §
31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet
werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen, kann aber im Einzelfall
auch kürzer oder länger dauern. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald
das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung
vorsprechen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren
nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche
Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt
an Sie wenden.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über
den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers
nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller
ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.
Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.
Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller selbst oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder
- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B.
Eltern für ihre Kinder)
Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen,
solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt
werden.
Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal
im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de
kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter
der Visastelle.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]