Europäische Kommission stellt weitere Unterstützung in

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission stellt weitere Unterstützung in Höhe von
500 Mio. EUR für europäische Landwirte in Aussicht
Brüssel, 18. Juli 2016
Dieses umfassende Unterstützungspaket zeigt erneut das anhaltende Engagement der
Kommission für den Agrarsektor in der EU.
Die Europäische Kommission präsentierte heute ein neues Maßnahmenpaket im Wert von 500 Mio. EUR
aus EU-Mitteln, mit dem Landwirte angesichts der fortdauernden Marktschwierigkeiten, insbesondere
auf dem Milchmarkt, unterstützt werden sollen.
Der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, stellte dem Rat der EULandwirtschaftsminister die Maßnahmen vor: „Mit der Verabschiedung dieses Pakets in einer Zeit
erheblicher Haushaltszwänge setzen wir ein weiteres starkes Zeichen. Die Kommission hat damit
bereits mehr als 1 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt, um Landwirten in dieser schwierigen
Situation zu helfen. Unser dringlichstes Ziel ist es, dass sich die Preise, die den Landwirten gezahlt
werden, wieder erholen, damit sie von ihrer Arbeit leben, weiterhin sichere und hochwertige
Lebensmittel für die Menschen erzeugen sowie zu Entwicklung und Beschäftigung in ländlichen
Gebieten und der Bereitstellung öffentlicher Güter beitragen können."
Das heutige Paket umfasst drei wesentliche Elemente:
- eine EU-weite Regelung, mit der Anreize geschaffen werden sollen, die Milcherzeugung zu
verringern (150 Mio. EUR);
- eine an Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe, die von den Mitgliedstaaten aus einer von der
Kommission vorgeschlagenen Liste ausgewählt und von ihnen umgesetzt wird (350 Mio. EUR,
wobei die Mitgliedstaaten aus nationalen Mitteln einen Betrag in gleicher Höhe bereitstellen und so
die Unterstützung für die Landwirte verdoppeln können);
- ein Bündel von technischen Maßnahmen für mehr Flexibilität (z. B. bei der fakultativen gekoppelten
Stützung), um Liquiditätsprobleme zu beheben (z. B. durch eine Erhöhung der Vorschüsse für
Direktzahlungen und flächenbezogene Zahlungen zur Entwicklung des ländlichen Raums) und um
die Instrumente des Sicherheitsnetzes zu verstärken (durch Verlängerung der
Interventionsbeihilfen und der Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver).
Die Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen werden in den kommenden Wochen in Abstimmung
mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten abschließend festgelegt. Die Auswirkungen der
vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Haushalt werden im Herbst in einem Berichtigungsschreiben zum
Entwurf des Haushaltsplans 2017 berücksichtigt.
Anreize zur Verringerung der Milcherzeugung (150 Mio. EUR): Nachdem der Wirtschaftsausschuss
der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt auf seiner letzten Sitzung festgestellt hat, dass weiterhin
eine Korrektur im Bereich der Unterstützung der Milchwirtschaft erforderlich ist, wird die Kommission
eine EU-weite Maßnahme einführen, mit der Anreize für eine freiwillige Verringerung der Erzeugung
geschaffen werden sollen.
An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe (€350 Mio. EUR plus eine mögliche nationale
Kofinanzierung in maximal gleicher Höhe; solche Aufstockungen gelten nicht als staatliche Beihilfen):
Es hat sich gezeigt, dass einige Landwirte trotz der anhaltenden Krise ihre Produktion aufrechterhalten
oder sogar erhöhen, um keine Liquiditätsprobleme zu bekommen. Daher will die Kommission
zusätzliche Mittel bereitstellen, deren Vergabe an spezifische Bedingungen geknüpft werden kann, um
so zur Marktstabilität beizutragen. Bei der Höhe der Finanzhilfen für die einzelnen Mitgliedstaaten
(siehe Anhang) wurden die wichtigsten Merkmale des Sektors berücksichtigt, unter anderem
Produktion, Marktpreise und Marktanteil der Kleinlandwirte. Die Mitgliedstaaten werden die Maßnahme
oder Maßnahmenkombination für ihre Landwirte flexibel festlegen können, z. B. extensive
Produktionsmethoden, Unterstützung für kleine Betriebe, Kooperationsprojekte, weitere Maßnahmen
zur Förderung einer Produktionsverringerung. Auch andere Tierhaltungssektoren können einbezogen
werden.
Weitere technische Anpassungen: Da viele Mitgliedstaaten freiwillige gekoppelte Stützung für den
Milchsektor zahlen (oftmals pro Kuh), wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, 2017 von der
Verpflichtung zur Beibehaltung der Bestandsgröße abzuweichen. Darüber hinaus dürfen die
Mitgliedstaaten wie im letzten Jahr 70 % der Direktzahlungen ab 16. Oktober und 85 % der
flächenbezogenen Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorziehen, ohne die
entsprechenden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt zu haben. Zudem beabsichtigt die Kommission, den
Zeitraum für die öffentliche Intervention und für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver über
den September hinaus zu verlängern. Die Kommission wird auch die Unterstützung für
Marktrücknahmen von Obst und Gemüse durch Erzeugerorganisationen anpassen.
Die heutige Ankündigung erfolgt zusätzlich zu einem eigenen 500 Mio. EUR-Paket, das die Kommission
im vergangenen September vorgelegt hat, und zu zahlreichen weiteren Maßnahmen wie der im März
bekannt gegebenen Aktivierung einer Klausel (Artikel 222), die freiwillige Vereinbarungen zwischen
Milcherzeugern über die Planung der Milcherzeugung ermöglicht.
Somit hat die Kommission innerhalb von weniger als zwölf Monaten zusätzliche finanzielle Mittel von
mehr als 1 Mrd. EUR für die Unterstützung von Landwirten in dieser schwierigen Situation
bereitgestellt. In einer Zeit erheblicher Haushaltszwänge, insbesondere aufgrund der
Migrationsproblematik, setzt die Kommission damit ein sehr starkes Zeichen für die Unterstützung der
europäischen Landwirte.
Anhang
Juli 2016: 7-Punkte-Solidaritätspaket für die Landwirtschaft
1. Regelung zur Verringerung der Milcherzeugung
150 Mio. EUR zur Förderung einer freiwilligen Senkung der Milchlieferungen der EU. Diese Regelung
wird auf EU-Ebene gelten, sodass alle Landwirte in der Union unter den gleichen Bedingungen daran
teilnehmen können.
2. An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe
350 Mio. EUR für Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten (Beträge je Mitgliedstaat siehe unten).
Die Mitgliedstaaten können die Beihilfe um 100 % aufstocken.
3. Fakultative gekoppelte Stützung
Die Mitgliedstaaten können ihre Bestimmungen für die fakultative gekoppelte Stützung im Milchsektor
überarbeiten und die Zahlung 2017 entkoppeln.
4. Verlängerung der öffentlichen Intervention für Magermilchpulver über den 30. September hinaus
Die öffentliche Intervention für Magermilchpulver wird bis Ende Februar 2017 verlängert; danach gilt
wieder der Standardzeitraum. Die Obergrenze, bis zu der Magermilchpulver zum Festpreis angekauft
wird, bleibt bei 350 000 Tonnen bis Ende Dezember 2016.
5. Verlängerung der Beihilferegelungen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver
Die Standardregelung (zwischen 90 und 210 Lagertage) und die erweiterte Regelung (365 Lagertage)
werden bis Ende Februar 2017 verlängert.
6. Vorschusszahlungen
Nach Abschluss der Verwaltungskontrollen können Vorschüsse für 70 % der Direktzahlungen ab dem
16. Oktober 2016 und 85 % der flächenbezogenen Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen
Raums geleistet werden.
7. Obst und Gemüse
Die Unterstützung für Marktrücknahmen durch Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor
wird angepasst.
An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe für den Milchsektor und andere
Tierhaltungssektoren – Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat
EUR
Belgien
10 979 636
Bulgarien
5 809 941
Tschechische
10 346 106
Republik
Dänemark
9 294 305
Deutschland
57 955 101
Estland
Irland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Kroatien
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
8 081 123
11 086 327
1 683 910
14 665 678
49 900 853
1 517 133
20 942 300
297 165
9 760 362
13 298 661
560 115
9 543 566
100 092
22 952 419
5 863 491
22 670 129
3 988 059
10 896 083
1 145 506
2 062 803
7 521 715
6 881 425
30 195 996
Weitere Informationen
März 2016:
Weitere Maßnahmen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-806_de.htm
September 2015:
Link zur Pressemitteilung:http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5599_de.htm
Link zum vollständigen Wortlaut der Rede [Vizepräsident Katainen] und zur
Marktanalyse: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5600_de.htm
Links zur vollständigen Liste der Maßnahmen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-155601_de.htm
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