Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Kommission stellt weitere Unterstützung in Höhe von 500 Mio. EUR für europäische Landwirte in Aussicht Brüssel, 18. Juli 2016 Dieses umfassende Unterstützungspaket zeigt erneut das anhaltende Engagement der Kommission für den Agrarsektor in der EU. Die Europäische Kommission präsentierte heute ein neues Maßnahmenpaket im Wert von 500 Mio. EUR aus EU-Mitteln, mit dem Landwirte angesichts der fortdauernden Marktschwierigkeiten, insbesondere auf dem Milchmarkt, unterstützt werden sollen. Der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, stellte dem Rat der EULandwirtschaftsminister die Maßnahmen vor: „Mit der Verabschiedung dieses Pakets in einer Zeit erheblicher Haushaltszwänge setzen wir ein weiteres starkes Zeichen. Die Kommission hat damit bereits mehr als 1 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt, um Landwirten in dieser schwierigen Situation zu helfen. Unser dringlichstes Ziel ist es, dass sich die Preise, die den Landwirten gezahlt werden, wieder erholen, damit sie von ihrer Arbeit leben, weiterhin sichere und hochwertige Lebensmittel für die Menschen erzeugen sowie zu Entwicklung und Beschäftigung in ländlichen Gebieten und der Bereitstellung öffentlicher Güter beitragen können." Das heutige Paket umfasst drei wesentliche Elemente: - eine EU-weite Regelung, mit der Anreize geschaffen werden sollen, die Milcherzeugung zu verringern (150 Mio. EUR); - eine an Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe, die von den Mitgliedstaaten aus einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste ausgewählt und von ihnen umgesetzt wird (350 Mio. EUR, wobei die Mitgliedstaaten aus nationalen Mitteln einen Betrag in gleicher Höhe bereitstellen und so die Unterstützung für die Landwirte verdoppeln können); - ein Bündel von technischen Maßnahmen für mehr Flexibilität (z. B. bei der fakultativen gekoppelten Stützung), um Liquiditätsprobleme zu beheben (z. B. durch eine Erhöhung der Vorschüsse für Direktzahlungen und flächenbezogene Zahlungen zur Entwicklung des ländlichen Raums) und um die Instrumente des Sicherheitsnetzes zu verstärken (durch Verlängerung der Interventionsbeihilfen und der Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver). Die Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen werden in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten abschließend festgelegt. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Haushalt werden im Herbst in einem Berichtigungsschreiben zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 berücksichtigt. Anreize zur Verringerung der Milcherzeugung (150 Mio. EUR): Nachdem der Wirtschaftsausschuss der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt auf seiner letzten Sitzung festgestellt hat, dass weiterhin eine Korrektur im Bereich der Unterstützung der Milchwirtschaft erforderlich ist, wird die Kommission eine EU-weite Maßnahme einführen, mit der Anreize für eine freiwillige Verringerung der Erzeugung geschaffen werden sollen. An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe (€350 Mio. EUR plus eine mögliche nationale Kofinanzierung in maximal gleicher Höhe; solche Aufstockungen gelten nicht als staatliche Beihilfen): Es hat sich gezeigt, dass einige Landwirte trotz der anhaltenden Krise ihre Produktion aufrechterhalten oder sogar erhöhen, um keine Liquiditätsprobleme zu bekommen. Daher will die Kommission zusätzliche Mittel bereitstellen, deren Vergabe an spezifische Bedingungen geknüpft werden kann, um so zur Marktstabilität beizutragen. Bei der Höhe der Finanzhilfen für die einzelnen Mitgliedstaaten (siehe Anhang) wurden die wichtigsten Merkmale des Sektors berücksichtigt, unter anderem Produktion, Marktpreise und Marktanteil der Kleinlandwirte. Die Mitgliedstaaten werden die Maßnahme oder Maßnahmenkombination für ihre Landwirte flexibel festlegen können, z. B. extensive Produktionsmethoden, Unterstützung für kleine Betriebe, Kooperationsprojekte, weitere Maßnahmen zur Förderung einer Produktionsverringerung. Auch andere Tierhaltungssektoren können einbezogen werden. Weitere technische Anpassungen: Da viele Mitgliedstaaten freiwillige gekoppelte Stützung für den Milchsektor zahlen (oftmals pro Kuh), wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, 2017 von der Verpflichtung zur Beibehaltung der Bestandsgröße abzuweichen. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedstaaten wie im letzten Jahr 70 % der Direktzahlungen ab 16. Oktober und 85 % der flächenbezogenen Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorziehen, ohne die entsprechenden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt zu haben. Zudem beabsichtigt die Kommission, den Zeitraum für die öffentliche Intervention und für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver über den September hinaus zu verlängern. Die Kommission wird auch die Unterstützung für Marktrücknahmen von Obst und Gemüse durch Erzeugerorganisationen anpassen. Die heutige Ankündigung erfolgt zusätzlich zu einem eigenen 500 Mio. EUR-Paket, das die Kommission im vergangenen September vorgelegt hat, und zu zahlreichen weiteren Maßnahmen wie der im März bekannt gegebenen Aktivierung einer Klausel (Artikel 222), die freiwillige Vereinbarungen zwischen Milcherzeugern über die Planung der Milcherzeugung ermöglicht. Somit hat die Kommission innerhalb von weniger als zwölf Monaten zusätzliche finanzielle Mittel von mehr als 1 Mrd. EUR für die Unterstützung von Landwirten in dieser schwierigen Situation bereitgestellt. In einer Zeit erheblicher Haushaltszwänge, insbesondere aufgrund der Migrationsproblematik, setzt die Kommission damit ein sehr starkes Zeichen für die Unterstützung der europäischen Landwirte. Anhang Juli 2016: 7-Punkte-Solidaritätspaket für die Landwirtschaft 1. Regelung zur Verringerung der Milcherzeugung 150 Mio. EUR zur Förderung einer freiwilligen Senkung der Milchlieferungen der EU. Diese Regelung wird auf EU-Ebene gelten, sodass alle Landwirte in der Union unter den gleichen Bedingungen daran teilnehmen können. 2. An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe 350 Mio. EUR für Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten (Beträge je Mitgliedstaat siehe unten). Die Mitgliedstaaten können die Beihilfe um 100 % aufstocken. 3. Fakultative gekoppelte Stützung Die Mitgliedstaaten können ihre Bestimmungen für die fakultative gekoppelte Stützung im Milchsektor überarbeiten und die Zahlung 2017 entkoppeln. 4. Verlängerung der öffentlichen Intervention für Magermilchpulver über den 30. September hinaus Die öffentliche Intervention für Magermilchpulver wird bis Ende Februar 2017 verlängert; danach gilt wieder der Standardzeitraum. Die Obergrenze, bis zu der Magermilchpulver zum Festpreis angekauft wird, bleibt bei 350 000 Tonnen bis Ende Dezember 2016. 5. Verlängerung der Beihilferegelungen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver Die Standardregelung (zwischen 90 und 210 Lagertage) und die erweiterte Regelung (365 Lagertage) werden bis Ende Februar 2017 verlängert. 6. Vorschusszahlungen Nach Abschluss der Verwaltungskontrollen können Vorschüsse für 70 % der Direktzahlungen ab dem 16. Oktober 2016 und 85 % der flächenbezogenen Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums geleistet werden. 7. Obst und Gemüse Die Unterstützung für Marktrücknahmen durch Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor wird angepasst. An Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe für den Milchsektor und andere Tierhaltungssektoren – Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten Mitgliedstaat EUR Belgien 10 979 636 Bulgarien 5 809 941 Tschechische 10 346 106 Republik Dänemark 9 294 305 Deutschland 57 955 101 Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich 8 081 123 11 086 327 1 683 910 14 665 678 49 900 853 1 517 133 20 942 300 297 165 9 760 362 13 298 661 560 115 9 543 566 100 092 22 952 419 5 863 491 22 670 129 3 988 059 10 896 083 1 145 506 2 062 803 7 521 715 6 881 425 30 195 996 Weitere Informationen März 2016: Weitere Maßnahmen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-806_de.htm September 2015: Link zur Pressemitteilung:http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5599_de.htm Link zum vollständigen Wortlaut der Rede [Vizepräsident Katainen] und zur Marktanalyse: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5600_de.htm Links zur vollständigen Liste der Maßnahmen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-155601_de.htm IP/16/2563 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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