Pflanze 33 ■ BAUERNBLATT | 16. Juli 2016 Betriebliche Nährstoffvergleiche: Feld-Stall versus Hoftor Welche Bilanz eignet sich für Futterbaubetriebe wirklich? Zurzeit überschlagen sich die Meldungen, wenn es um die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) geht. Vielen dauert die Überarbeitung der Düngegesetzgebung zu lange. Die EU-Kommission macht ernst und verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie: Die Bundesrepublik habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen, teilte die EU-Kommission am 26. April mit. Der vorliegende Entwurf zur DüV wurde seitens der EU-Kommission noch nicht notifiziert. Die Maßnahmen reichten nicht aus, heißt es. Und immer wieder kommt das Thema „Bilanzen“ auf den Tisch. Bilanzierungsverfahren auf dem Prüfstand Ein Knackpunkt scheint die Anwendung des richtigen Bilanzierungsverfahrens zu sein. Die von Wissenschaftlern geforderte Hoftorbilanz wollen Bund und Länder mehrheitlich nicht, da sie diese für zu aufwendig halten und sie mit bisherigen und neu vorgeschlagenen Grenz- beziehungsweise Richtwerten nicht vereinbar sei. Nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung kann die Nährstoffbilanzierung nur nach Hoftoransatz als Bruttobilanz erfolgen, da nur dadurch belastbare Daten erzielt wer- Tabelle 2: Abgleich N-Grundfutteraufnahme – N-Erträge des Grundfutters: am Beispiel eines ‚Ackerfutterbaubetriebes‘ (25 % Grünland) Tierkategorie GF-Aufnahme kg N/Tier/Jahr Anzahl Tiere 0 – 6 Monate 7 – 12 Monate, weibl. 7 – 12 Monate, männl. 13 – 24 Monate, weibl. 13 – 24 Monate, männl. > 24 Monate, weibl. Kühe 8.000 l 10 34 20 51 29 59 90 17 13 1 25 1 4 170 442 20 1.275 29 236 0 Kühe 10.000 l Summen 90 60 121 5.400 7.572 den. Zudem wird den Betriebsleitern ein geeignetes Instrument zur Schwachstellenanalyse an die Hand gegeben. Anhand der Hoftorbilanz lassen sich Ineffizienzen im Nährstoffmanagement identifizieren. Die derzeit geltende Feld-StallBilanz (Flächenbilanz nach DüV) kann hingegen die Realitäten nur unzureichend widerspiegeln. Die Futterbauerträge auf den Flächen basieren häufig auf Schätzungen und Pauschalwerten und stellen einen nicht nachprüfbaren (justiziablen) Parameter in der Bilanzrechnung dar. Das Ergebnis ist somit im hohen Maße unsicher und beinhaltet für den Betriebsleiter wenig wertvolle Informationen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit der Einführung einer Hoftorbilanz ab 2018 für Betriebe mit intensiver Viehhaltung zu rechnen. Übergangsweise sieht der derzei- Tabelle 1: Grundfutteraufnahme verschiedener Tierarten in kg N pro mittlerem Jahresbestand in Abhängigkeit von Leistung und Fütterung (verändert, nach www.lfl.bayern.de und in Anlehnung an DüV Anlage 5 beziehungsweise Anlage 1 Entwurf der Nov. DüV, Stand Dezember 2015) Tierkategorie (nur Rinder) Kälber (Zucht/Mast) bis 6 Monate weibl. Rinder > 6 – 12 Monate männl. Rinder > 6 – 12 Monate weibl. Rinder > 12 – 24 Monate männl. Rinder > 12 – 24 Monate (Mast bis 625/700 kg) andere weibl. Rinder > 24 Monate (bzw. / Zuchtbullen) Milchkuh bis 8.000 kg Milch, ohne Kalb Milchkuh 8.000 – 10.000 kg Milch, ohne Kalb Milchkuh > 10.000 kg Milch, ohne Kalb Acker-Grünlandbetrieb 1) Grünlandbetrieb 2) 10 34 20 51 10 43 20 66 28 / (29) 28 / (29) 59 / (59) 90 90 90 76 / (59) 104 104 104 1) Ein Grünlandanteil unter 65 % der LF wird als ‚Acker-Grünlandbetrieb‘, ein Grünlandanteil von über 85 % der LF wird als ‚Grünlandbetrieb‘ bewertet. Die Grundfutteraufnahme von Betrieben zwischen 65 und 85 % Grünlandanteil wird nach Angaben der lfl. Bayern linear berechnet. Grundfutterernte GF-Aufnahme Be- Futterverlust 20% GF-Verbrauch Bestand (kg N/Jahr) (kg N/Jahr) stand (kg N/Jahr) pauschale Anrechnung von Futterverlusten (20 %) 1.514 9.086 Anbau ha Ertrag dt/ha FM kg N/dt FM N-Ertrag (kg N/GF-Fläche) Mais (32 %TS) Ackergras Dauergrünland 18 20 10 400 240 200 0,43 0,88 0,88 3.096 4.224 1.760 Dauergrünland Summen 0 0,88 0 9.080 tige Entwurf die Einführung einer sogenannten plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz für Futterbaubetriebe vor. Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz schen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL Bayern) hat sich für die Berücksichtigung dieser Verlustquelle ein pauschaler Zuschlagswert von 20% bewährt (persönliche Mitteilung Wendland, 2016). Der Plausibilisierungsschritt besteht darin, dass die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grundfutter (plus 20%iger Zuschlag) mit der Nährstoffabfuhr (des Grundfutters) von den Flächen abgeglichen wird – und ähnliche Größenordnungen annehmen sollte. Eine beispielhafte Kalkulation ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Blag) zur Novellierung der DüV spricht sich mehrheitlich für die Berechnungsmethodik aus, da dadurch die Belastbarkeit des Nährstoffvergleichs mit vergleichsweise geringem Aufwand deutlich verbessert werden könnte. Allerdings scheint die Anrechnung pauschalisierter Futterverluste bei Anwen- Die plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz bleibt in ihrem Berechnungsverfahren eine herkömmliche FeldStall-Bilanz mit den dafür üblichen Bilanzgliedern. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter zusätzlich überprüft wird. Im Gegensatz zur bisherigen FeldStall-Bilanz wird die Nährstoffabfuhr von den Grundfutterflächen nicht anhand der Erträge, sondern auf Basis des Grundfutterbedarfs der jeweils gehaltenen Tierkategorie berechnet (siehe Tabelle 1). Damit soll verhindert werden, dass bei Futterbaubetrieben zu hohe Nährstoffabfuhren angegeben werden. Um einen praxisnahen Abgleich zwischen dem N-Futterverbrauch der Tiere und den N-Erträgen zu gewährleisten, sieht der Entwurf die Berücksichtigung entsprechender Futterverluste vor. Im Gesetzestext heißt es: „Für unvermeidliche Nährstoffverluste darf der Betriebsinhaber für Feldfutter einen Zuschlag von bis zu 15 % und für Grünland einen Zuschlag von bis zu 25 % nach der er- Ertragserfassung mit mobiler Achsmittelten Nährstoffabfuhr vorneh- lastwaage: Erträge messen statt men.“ Nach Auskunft der Bayeri- schätzen.Foto: Dr. Jürgen Buchholtz Pflanze BAUERNBLATT | 16. Juli 2016 ■ Abbildung 1: Veränderung der N-Salden in Futterbaubetrieben (nach Osterburg, 2013: ‚Novelle der Düngeverordnung – was kommt auf den Landwirt zu? ‘ Vortrag Ackerbautag der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) 100 (%) 80 60 40 20 0 Abbildung 2: N-Salden Milchvieh/Futterbau – Beispiel Bayern (nach Taube 2014: Was bringt die neue DüV? – Wissenschaftliche Bewertung – Vortrag am runden Tisch – Nährstoffmanagement Bauernverband Schleswig-Holstein) Methodenvergleich zur Nährstoffbilanzierung am Beispiel eines Milchviehbetriebes mit 52 ha Grünland und 53 Milchkühen mit Nachzucht (Nährstoff-Salden in kg/ha) Flächenbilanz DÜV Korrigierte (Grundfutteraufnahme) Flächenbilanz Hof-Tor-Bilanz N -111 36 40 P2O5 -53 10 6 K2O -143 12 -4 *) TAUBE 2014: Was bringt die neue DüV? - Wissenschaftliche Bewertung - Vortrag am 10.04.2014 in Rendsburg (BVSH) ‚Runder Tisch – Nährstoffmanagement‘ dung der plausibilisierten FeldStall-Bilanz nur schwer mit der genannten Belastbarkeit des Ergebnisses vereinbar zu sein und lässt die Kritiker aufhorchen. Reicht Plausibilisierung tatsächlich aus? Die Datenverfügbarkeit für einen entsprechenden Methodenvergleich ist bisher völlig unzureichend. Außerdem ist nicht klar, welche Ergebnisse der Empfehlung der Blag zur Novellierung der DüV zugrunde lagen (Osterburg, 2013: eigene Auswertungen, Nährstoffvergleich aus 2 Bundesländern). Der Vergleich in der Abbildung 1 verdeutlicht die zu erwartenden Verschiebungen der betrieblichen Betroffenheiten in Futterbaubetrieben bei Einführung der vorgeschlagenen Plausibilisierung der Grundfuttermengen. Nach Osterburg (2013) zeigt sich eine erhöhte betriebliche Überschreitung des maximalen Saldos von 60 kg N/ha durch die Plausibilisierung der Grundfuttermenge. Mussten in der Ausgangssituation nur gut 10% der in den Nährstoffvergleichen insgesamt erfassten N-Überschüsse reduziert werden, so erhöht sich die von den betrachteten Futterbaubetrieben zu reduzierende N-Menge nach Plausibilisierung um 24 Prozentpunkte (siehe Abbildung 1). Bei genauerer Be- Tabelle 3: Bilanzierungsarten im Vergleich beispielhafte Futterbaubetriebe im BG 3 der Gewässerschutzberatung (GWS Nord) Betriebsbeispiele Hoftorbilanz (rel.) plausibilisierte Feld-StallBilanz Feld-StallBilanz (in Relation zur Hoftorbilanz) 1. Acker-/Futterbaubetrieb mit 0,8 GV/ha und 25% Grünland 2. Acker-/Futterbaubetrieb mit 2,1 GV/ha, 60% Grünland 3. Grünland-/Futterbaubetrieb mit 2,6 GV/ha, 70% Grünland im Mittel 100 77 72 100 64 57 100 100 50 64 43 57 trachtung fällt allerdings auf, dass in der Ausgangssituation über 60 % der Betriebe einen N-Saldo von unter 20 kg N/ha aufweisen. Dieser hohe Anteil mit sehr geringen N-Salden wirkt irritierend und hinterlässt Zweifel an der Repräsentativität der Auswertung. Ein weiteres Kuriosum stellt ein in der Literatur kursierendes Beispiel aus Bayern dar (siehe Abbildung 2): Ein Milchvieh-/Futterbaubetrieb hat eine N-Flächenbilanz von –111 kg N/ha, wobei dieser stark negative N-Saldo für erste Verwirrungen sorgen könnte. Nach Plausibilisierung erhöht sich dieser Flächenbilanzwert auf + 36 kg N/ha und nimmt eine ähnliche Größenordnung ein wie der Hoftorbilanzwert. Zur Erinnerung: Auch die plausibilisierte Bilanz ist in ihrem Berechnungsschema eine Flächenbilanz. Im Gegensatz zu Marktfruchtbetrieben dürfte bei Futterbaubetrieben das Ergebnis dieser Bilanz gar nicht mit dem der Hoftorbilanz übereinstimmen. Schließlich macht sich an der Schnittstelle Hoftor die geringe N-Effizienz der Tiere bemerkbar, da die N-Abfuhr über die tierischen Produkte (Milch, Fleisch) erfolgt. Folglich sind bei Hoftoransatz grundsätzlich höhere N-Bilanzsalden zu erwarten. Die Universität Hohenheim untersuchte 66 Projektbetriebe mit den unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden. Auch hier zeigte die plausibilisierte Feld-Stallbilanz im Gegensatz zur Feld-Stallbilanz für die Futterbaubetriebe eine relativ gute Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Hoftorbilanz (Abbildung 3). Die Autoren geben allerdings zu bedenken, dass die Methode der plausibilisierten FeldStall-Bilanz nicht für alle Betriebstypen geeignet ist. Bei Ackerbauund Veredlungsbetrieben ändert sich hinsichtlich der Nährstoffbilanzierung nichts, womöglich werde sogar eine Vielzahl von Betrieben mit der Tendenz zu erhöhten Nährstoffsalden nicht erfasst (Wüstholz und Bahrs, 2013). Die Hohenheimer Wissenschaftler kommen schließlich zu dem Ergebnis, dass einzelbetriebliche Hoftorbilanzierungen ein geeignetes Instrument zur Sensibilisierung der Landwirte für Nährstoffeinsparpotenziale sind. Eler-Beratung zum Gewässerschutz Die Gewäserschutzberatung Nord rechnet seit Jahren für intensiv beratene Betriebe sowohl die Feld-Stall- als auch die Hoftorbilanz – Letztere als geeignetes Instrument zur betrieblichen Schwachstellenanalyse. Im Rahmen der Gewässerschutzberatung, welche mit Mitteln des europäischen ElerFonds jetzt finanziert wird, stellen die einzelbetrieblichen Nährstoffvergleiche einen wichtigen Beratungsinhalt dar. Erste Kalkulationen zur Plausibilisierung vorliegender Feld-Stall-Bilanzen haben ergeben, dass das Ergebnis einer plausibilisierten Feld/Stall-N-Bilanz noch erheblich von dem Hoftor-Bilanz-N-Saldo abweichen kann - was im Widerspruch zu den beschriebe- Abbildung 3: N-Salden Futterbau – Beispiel Baden-Wüttemberg (nach Wüstholz und Bahrs, 2013: Weiterentwicklung von Nährstoffbilanzen als ergänzendes Instrumentarium zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes. Vortrag SGA/ÖGA-Jahrestagung in Zürich) Saldo in kg Nnetto bzw. P2O5 bzw. K2 O / ha 34 Mittlere mehrjährige NPK-Salden im Durchschnitt aller Futterbau betreibenden Pilotbetriebe 50 44 43 40 30 20 14 13 14 10 0 -10 1 N-Saldo (netto) -20 -8 P-Saldo K-Saldo -12 -21 -30 Hoftorbilanz plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz Feld-Stall-Bilanz Pflanze 35 ■ BAUERNBLATT | 16. Juli 2016 Abbildung 4: N-Salden in Futterbaubetrieben in Schleswig- Holstein (eigene Erhebungen – Beispiele aus der Gewässerschutzberatung – BG 3) 200 kg N/ha Abbildung 5: Vorschlag zu Grenzwerten der maximal zulässigen Brutto-N-Salden der Hoftorbilanz in AbhängigkeitAUBE vom Einsatz/ Anfalls organischer Dünger (nach Taube, 2016: Stellungnahme www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a10/anhoerungen/oea-aenderung-des-duengerechts-am-14-03-2016/410312) 150 100 50 Betrieb 1 Hoftorbilanz Betrieb 2 plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz nen Ergebnissen aus Süddeutschland steht. In der Abbildung 4 ist ersichtlich, dass die Hoftorbilanz bei drei beispielhaften Futterbaubetrieben (geringer bis hoher Grünlandanteil) stets die höchsten Werte annimmt. Die Feld-Stall-Bilanzen sind deutlich niedriger, und auch der Unterschied zwischen plausibilisiert und herkömmlich ist nicht stark ausgeprägt. Dies ist aufgrund unserer exakten Datenerhebung auf den Grünlandund Ackerflächen eine logische Konsequenz, und schließlich liegt dieselbe Berechnungsmethodik mit denselben Bilanzparametern zugrunde. Der einzige Unterschied liegt in dem Betrieb 3 Feld-Stall-Bilanz plausiblen Abgleich zwischen Tierbestand und Nährstoffabfuhr über das Grundfutter. In Relation gesehen, liegen die hier errechneten Feld-Stall-Bilanzsalden durchschnittlich zirka 40 % unter den dazugehörigen Hoftorbilanzen (Tabelle 3). Der Unterschied zwischen „plausibilisiert“ und „nicht plausibilisiert“ macht lediglich sieben Prozentpunkte aus. Des Weiteren verdeutlichen die hier dargestellten Beispiele, dass sich die Differenz zwischen FeldStall- und Hoftorbilanzwert mit höheren Grünlandanteilen logischerweise vergrößert. Erste hier dargelegte Erfahrungswerte verdeutlichen, dass sich auch für Futterbaubetriebe im Falle einer Plausibilisierung der Feld-StallBilanz keine großen Veränderungen im Nährstoffvergleich ergeben werden. Dies setzt allerdings voraus, dass realistische Grundfuttererträge in die Berechnung eingehen. Neben der üblichen Schätzung kann auch gemessen werden: Zahlreiche Feldhäcksler sind inzwischen mit Sensortechnik zur Ertragserfassung ausgestattet. Ist diese Technik noch nicht verfügbar, können Häckselgespanne auf Brücken- oder Achslastwaagen gewogen werden. Bei der Berechnung der Flächenbilanz lohnt sich außerdem ein Blick in die hinterlegten Datenblätter im Berechnungsprogramm: Statt pauschaler Daten für Grundfuttererträge (niedriger / mittlerer / hoher Ertrag) können betriebsindividuelle Daten mit plausiblen TS-Gehalten und bestenfalls erfassten Erträgen eingepflegt werden. Der Unterschied zur Hoftorbilanz bleibt dennoch gravierend (+ 40%). Zweifelsfrei liefert nur dieses Bilanzierungsverfahren belastbare und nachvollziehbare Daten. Vor diesem Hintergrund erhalten intensiv ICH BIN ÜBERZEUGT! Peter Langels, Landwirt in Bawinkel, Niedersachsen www.kyleo.de/ichbinueberzeugt Hotline: 0221 179179-99 Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. 0 ERFOLG SICHERN! BAUERNBLATT | 16. Juli 2016 ■ beratene Betriebe diese Form der Schwachstellenanalyse im Rahmen der Gewässerschutzberatung. Der Anspruch der Gewässerberatung ist es, vorausschauend zu handeln und die Betriebe rechtzeitig auf potenzielle Veränderungen in der Gesetzgebung vorzubereiten. Im Rahmen der Eler-geförderten Gewässerschutzberatung liegt besonderes Augenmerk darauf, die Betriebsleiter für Nährstoffeinsparpotenziale zu sensibilisieren. Anhand belastbarer Hoftor-Bilanzdaten gelingt dies sicher und fundiert. Es ist davon auszugehen, dass langfristig auch im Rahmen der Gesetzgebung (DüV) mit der Hoftorbilanz (für alle) zu rechnen ist. Darüber hinaus wird aber auch die Flächenbilanz als Instrument des Controllings und der Düngeplanung auf den Betrieben notwendig sein. Vieles spricht für die Hoftorbilanz-Salden Der Einstieg in die Hoftorbilanzierung (Bewertung von Hoftorbilanz-Salden nach Taube 2016) ab 2018 für Intensivtierhaltungsbetriebe und für alle anderen Betriebe ab 2020 ist das zentrale Instrument der Düngegesetzgebung, um eine valide Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Definition entsprechender Grenzwerte für zulässige N-Überschüsse sorgt dabei immer wieder für Diskussionen. Dabei könnte ein maximal erlaubter (Brutto-)Saldo in Abhängigkeit vom Einsatz organischer Dünger variiert werden, wie das Schema in Abbildung 5 verdeutlicht. Handelt es sich um einen reinen Ackerbaubetrieb ohne Einsatz organischer N-Dünger, beträgt dieser Wert, wie in der novellierten DüV vorgesehen + 60 beziehungsweise ab dem Jahr 2018 + 50 kg N/ha. In Abhängigkeit vom Befall an organischen Düngern (Gülle/Jauche/Gärreste) steigt der erlaubte N-Bruttosaldo bis zu organischen N-Düngermengen von 120 kg N/ha auf ein Niveau des Maximalwertes von +120 kg N/ha Bruttosaldo an. Eine solche Regelung berücksichtigt: ●●die geringere Stickstoffnutzungseffizienz (NUE) der organischen Dünger im Vergleich zu mineralischen Düngern sowie die maximal mögliche NUE der organischen Dünger in Abhängigkeit von der Applikationsmenge auf dem Acker (maximal 120 kg N/ha aus organischen Düngern) ●●den Ernteverlust zwischen Aufwuchs im Feld und Aufnahme durch das Tier ●●die Notwendigkeit, Ackerbaubetriebe zu motivieren, organische Dünger von ihren tierhaltenden Berufskollegen abzunehmen. Letzteres ist essenziell, um neben Stickstoff auch andere Nährstoffe gleichmäßiger in der Fläche zu verteilen und so den Einsatz von mineralischen P- und K-Düngern zugunsten organischer Dünger zu reduzieren, wird aber nicht gelingen, solange Ackerbaubetriebe allein an einem Saldo von + 50/60 kg N/ha gemessen werden, unabhängig davon, welche N-Quelle eingesetzt wird. Weiterhin ist der Bruttobilanz-Ansatz zu nutzen, um Effizienzsteigerung beim Einsatz organischer Dünger als Motivation für die Betriebe zu implementieren. Solange nämlich ein „politischer Wert“ von 30 % sogenannter unvermeidbarer Ammoniakverluste bei der Bilanzierung in Abzug gebracht werden kann, besteht kein Anreiz, diesen Verlust auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung empfiehlt Bruttosalden für den betrieblichen Nährstoffvergleich, da nur so die Transparenz erhöht und das Bewusstsein der Landwirte für die Höhe der entstehenden N-Überschüsse verbessert wird. Im derzeit vorliegenden Entwurf zur neuen deutschen Düngeverordnung fand dies aber bislang noch keine Berücksichtigung. Dr. Heidi Schröder GWS Nord – Gewässerschutzberatung Tel.: 04 31 - 2 09 99 21 [email protected] DK Exception Der standfeste Ertragsmeister Top Schotenplatzfestigkeit und Phomaresistenz für optimale Erträge www.dekalb.de Informationen zu Phomaresistenz und anderen Sorteneigenschaften sind der Produktbroschüre zu entnehmen. Eine Resistenz kann durch neue Erregerrassen durchbrochen werden. Nach der Ernte ist vor der Ernte – die Ertragserfassung ist für die Düngeplanung unerlässlich und kann die Bilanz entlasten. Foto: GWS Nord
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