Feld-Stall versus Hoftor: Welche Bilanz eignet sich für

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■ BAUERNBLATT | 16. Juli 2016
Betriebliche Nährstoffvergleiche: Feld-Stall versus Hoftor
Welche Bilanz eignet sich für Futterbaubetriebe wirklich?
Zurzeit überschlagen sich die Meldungen, wenn es um die Novellierung der Düngeverordnung (DüV)
geht. Vielen dauert die Überarbeitung der Düngegesetzgebung zu
lange. Die EU-Kommission macht
ernst und verklagt Deutschland vor
dem EU-Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie:
Die Bundesrepublik habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung
durch Nitrat zu ergreifen, teilte die
EU-Kommission am 26. April mit.
Der vorliegende Entwurf zur DüV
wurde seitens der EU-Kommission noch nicht notifiziert. Die Maßnahmen reichten nicht aus, heißt
es. Und immer wieder kommt das
Thema „Bilanzen“ auf den Tisch.
Bilanzierungsverfahren
auf dem Prüfstand
Ein Knackpunkt scheint die Anwendung des richtigen Bilanzierungsverfahrens zu sein. Die von
Wissenschaftlern geforderte Hoftorbilanz wollen Bund und Länder mehrheitlich nicht, da sie diese für zu aufwendig halten und
sie mit bisherigen und neu vorgeschlagenen Grenz- beziehungsweise Richtwerten nicht vereinbar sei.
Nach einhelliger wissenschaftlicher
Meinung kann die Nährstoffbilanzierung nur nach Hoftoransatz als
Bruttobilanz erfolgen, da nur dadurch belastbare Daten erzielt wer-
Tabelle 2: Abgleich N-Grundfutteraufnahme – N-Erträge des Grundfutters:
am Beispiel eines ‚Ackerfutterbaubetriebes‘ (25 % Grünland)
Tierkategorie
GF-Aufnahme kg
N/Tier/Jahr
Anzahl Tiere
0 – 6 Monate
7 – 12 Monate, weibl.
7 – 12 Monate, männl.
13 – 24 Monate, weibl.
13 – 24 Monate, männl.
> 24 Monate, weibl.
Kühe 8.000 l
10
34
20
51
29
59
90
17
13
1
25
1
4
170
442
20
1.275
29
236
0
Kühe 10.000 l
Summen
90
60
121
5.400
7.572
den. Zudem wird den Betriebsleitern ein geeignetes Instrument zur
Schwachstellenanalyse an die Hand
gegeben. Anhand der Hoftorbilanz
lassen sich Ineffizienzen im Nährstoffmanagement identifizieren.
Die derzeit geltende Feld-StallBilanz (Flächenbilanz nach DüV)
kann hingegen die Realitäten nur
unzureichend widerspiegeln. Die
Futterbauerträge auf den Flächen
basieren häufig auf Schätzungen
und Pauschalwerten und stellen
einen nicht nachprüfbaren (justiziablen) Parameter in der Bilanzrechnung dar. Das Ergebnis ist somit im
hohen Maße unsicher und beinhaltet für den Betriebsleiter wenig
wertvolle Informationen.
Nach aktuellem Kenntnisstand
ist mit der Einführung einer Hoftorbilanz ab 2018 für Betriebe mit
intensiver Viehhaltung zu rechnen.
Übergangsweise sieht der derzei-
Tabelle 1: Grundfutteraufnahme verschiedener Tierarten
in kg N pro mittlerem Jahresbestand in Abhängigkeit von
Leistung und Fütterung
(verändert, nach www.lfl.bayern.de und in Anlehnung an DüV Anlage 5
beziehungsweise Anlage 1 Entwurf der Nov. DüV, Stand Dezember 2015)
Tierkategorie (nur Rinder)
Kälber (Zucht/Mast) bis 6 Monate
weibl. Rinder > 6 – 12 Monate
männl. Rinder > 6 – 12 Monate
weibl. Rinder > 12 – 24 Monate
männl. Rinder > 12 – 24 Monate
(Mast bis 625/700 kg)
andere weibl. Rinder > 24 Monate
(bzw. / Zuchtbullen)
Milchkuh bis 8.000 kg Milch, ohne Kalb
Milchkuh 8.000 – 10.000 kg Milch, ohne Kalb
Milchkuh > 10.000 kg Milch, ohne Kalb
Acker-Grünlandbetrieb 1)
Grünlandbetrieb 2)
10
34
20
51
10
43
20
66
28 / (29)
28 / (29)
59 / (59)
90
90
90
76 / (59)
104
104
104
1) Ein Grünlandanteil unter 65 % der LF wird als ‚Acker-Grünlandbetrieb‘, ein Grünlandanteil von über
85 % der LF wird als ‚Grünlandbetrieb‘ bewertet. Die Grundfutteraufnahme von Betrieben zwischen
65 und 85 % Grünlandanteil wird nach Angaben der lfl. Bayern linear berechnet.
Grundfutterernte
GF-Aufnahme Be- Futterverlust 20% GF-Verbrauch Bestand (kg N/Jahr)
(kg N/Jahr)
stand (kg N/Jahr)
pauschale Anrechnung
von Futterverlusten
(20 %)

1.514
9.086
Anbau ha
Ertrag dt/ha
FM
kg N/dt FM
N-Ertrag (kg
N/GF-Fläche)
Mais (32 %TS)
Ackergras
Dauergrünland
18
20
10
400
240
200
0,43
0,88
0,88
3.096
4.224
1.760
Dauergrünland
Summen
0
0,88
0
9.080
tige Entwurf die Einführung einer sogenannten plausibilisierten
Feld-Stall-Bilanz für Futterbaubetriebe vor.
Plausibilisierte
Feld-Stall-Bilanz
schen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL Bayern) hat sich für die
Berücksichtigung dieser Verlustquelle ein pauschaler Zuschlagswert von 20% bewährt (persönliche Mitteilung Wendland, 2016).
Der Plausibilisierungsschritt besteht darin, dass die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grundfutter (plus 20%iger Zuschlag) mit
der Nährstoffabfuhr (des Grundfutters) von den Flächen abgeglichen wird – und ähnliche Größenordnungen annehmen sollte. Eine
beispielhafte Kalkulation ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Blag) zur Novellierung der DüV
spricht sich mehrheitlich für die
Berechnungsmethodik aus, da dadurch die Belastbarkeit des Nährstoffvergleichs mit vergleichsweise geringem Aufwand deutlich verbessert werden könnte. Allerdings
scheint die Anrechnung pauschalisierter Futterverluste bei Anwen-
Die plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz bleibt in ihrem Berechnungsverfahren eine herkömmliche FeldStall-Bilanz mit den dafür üblichen
Bilanzgliedern. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die
Nährstoffabfuhr über das Grundfutter zusätzlich überprüft wird.
Im Gegensatz zur bisherigen FeldStall-Bilanz wird die Nährstoffabfuhr von den Grundfutterflächen
nicht anhand der Erträge, sondern auf Basis des Grundfutterbedarfs der jeweils gehaltenen Tierkategorie berechnet (siehe Tabelle 1). Damit soll verhindert werden, dass bei Futterbaubetrieben
zu hohe Nährstoffabfuhren angegeben werden. Um einen praxisnahen Abgleich zwischen dem
N-Futterverbrauch der Tiere und
den N-Erträgen zu gewährleisten,
sieht der Entwurf die Berücksichtigung entsprechender Futterverluste vor. Im Gesetzestext heißt es:
„Für unvermeidliche Nährstoffverluste darf der Betriebsinhaber für
Feldfutter einen Zuschlag von bis
zu 15 % und für Grünland einen Zuschlag von bis zu 25 % nach der er- Ertragserfassung mit mobiler Achsmittelten Nährstoffabfuhr vorneh- lastwaage: Erträge messen statt
men.“ Nach Auskunft der Bayeri- schätzen.Foto: Dr. Jürgen Buchholtz
Pflanze
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Abbildung 1: Veränderung der N-Salden in Futterbaubetrieben
(nach Osterburg, 2013: ‚Novelle der Düngeverordnung – was
kommt auf den Landwirt zu? ‘ Vortrag Ackerbautag der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein)
100
(%)
80
60
40
20
0
Abbildung 2: N-Salden Milchvieh/Futterbau – Beispiel Bayern
(nach Taube 2014: Was bringt die neue DüV? – Wissenschaftliche Bewertung – Vortrag am runden Tisch – Nährstoffmanagement Bauernverband Schleswig-Holstein)
Methodenvergleich zur Nährstoffbilanzierung am Beispiel eines Milchviehbetriebes mit 52 ha
Grünland und 53 Milchkühen mit Nachzucht (Nährstoff-Salden in kg/ha)
Flächenbilanz
DÜV
Korrigierte
(Grundfutteraufnahme)
Flächenbilanz
Hof-Tor-Bilanz
N
-111
36
40
P2O5
-53
10
6
K2O
-143
12
-4
*) TAUBE 2014: Was bringt die neue DüV? - Wissenschaftliche Bewertung - Vortrag am
10.04.2014 in Rendsburg (BVSH) ‚Runder Tisch – Nährstoffmanagement‘
dung der plausibilisierten FeldStall-Bilanz nur schwer mit der genannten Belastbarkeit des Ergebnisses vereinbar zu sein und lässt
die Kritiker aufhorchen.
Reicht Plausibilisierung
tatsächlich aus?
Die Datenverfügbarkeit für einen entsprechenden Methodenvergleich ist bisher völlig unzureichend.
Außerdem ist nicht klar, welche Ergebnisse der Empfehlung der Blag
zur Novellierung der DüV zugrunde
lagen (Osterburg, 2013: eigene Auswertungen, Nährstoffvergleich aus
2 Bundesländern). Der Vergleich in
der Abbildung 1 verdeutlicht die
zu erwartenden Verschiebungen
der betrieblichen Betroffenheiten
in Futterbaubetrieben bei Einführung der vorgeschlagenen Plausibilisierung der Grundfuttermengen.
Nach Osterburg (2013) zeigt sich
eine erhöhte betriebliche Überschreitung des maximalen Saldos
von 60 kg N/ha durch die Plausibilisierung der Grundfuttermenge.
Mussten in der Ausgangssituation
nur gut 10% der in den Nährstoffvergleichen insgesamt erfassten
N-Überschüsse reduziert werden,
so erhöht sich die von den betrachteten Futterbaubetrieben zu reduzierende N-Menge nach Plausibilisierung um 24 Prozentpunkte (siehe Abbildung 1). Bei genauerer Be-
Tabelle 3: Bilanzierungsarten im Vergleich
beispielhafte Futterbaubetriebe im BG 3 der Gewässerschutzberatung
(GWS Nord)
Betriebsbeispiele
Hoftorbilanz
(rel.)
plausibilisierte
Feld-StallBilanz
Feld-StallBilanz
(in Relation zur Hoftorbilanz)
1. Acker-/Futterbaubetrieb mit
0,8 GV/ha und 25% Grünland
2. Acker-/Futterbaubetrieb mit
2,1 GV/ha, 60% Grünland
3. Grünland-/Futterbaubetrieb
mit 2,6 GV/ha, 70% Grünland
im Mittel
100
77
72
100
64
57
100
100
50
64
43
57
trachtung fällt allerdings auf, dass
in der Ausgangssituation über 60 %
der Betriebe einen N-Saldo von
unter 20 kg N/ha aufweisen. Dieser hohe Anteil mit sehr geringen
N-Salden wirkt irritierend und hinterlässt Zweifel an der Repräsentativität der Auswertung.
Ein weiteres Kuriosum stellt ein in
der Literatur kursierendes Beispiel
aus Bayern dar (siehe Abbildung
2): Ein Milchvieh-/Futterbaubetrieb hat eine N-Flächenbilanz von
–111 kg N/ha, wobei dieser stark negative N-Saldo für erste Verwirrungen sorgen könnte. Nach Plausibilisierung erhöht sich dieser Flächenbilanzwert auf + 36 kg N/ha und
nimmt eine ähnliche Größenordnung ein wie der Hoftorbilanzwert.
Zur Erinnerung: Auch die plausibilisierte Bilanz ist in ihrem Berechnungsschema eine Flächenbilanz.
Im Gegensatz zu Marktfruchtbetrieben dürfte bei Futterbaubetrieben das Ergebnis dieser Bilanz
gar nicht mit dem der Hoftorbilanz
übereinstimmen. Schließlich macht
sich an der Schnittstelle Hoftor die
geringe N-Effizienz der Tiere bemerkbar, da die N-Abfuhr über die
tierischen Produkte (Milch, Fleisch)
erfolgt. Folglich sind bei Hoftoransatz grundsätzlich höhere N-Bilanzsalden zu erwarten.
Die Universität Hohenheim untersuchte 66 Projektbetriebe mit
den unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden. Auch hier zeigte
die plausibilisierte Feld-Stall­bilanz
im Gegensatz zur Feld-Stallbilanz
für die Futterbaubetriebe eine relativ gute Übereinstimmung mit
den Ergebnissen der Hoftorbilanz
(Abbildung 3). Die Autoren geben
allerdings zu bedenken, dass die
Methode der plausibilisierten FeldStall-Bilanz nicht für alle Betriebstypen geeignet ist. Bei Ackerbauund Veredlungsbetrieben ändert
sich hinsichtlich der Nährstoffbilanzierung nichts, womöglich werde
sogar eine Vielzahl von Betrieben
mit der Tendenz zu erhöhten Nährstoffsalden nicht erfasst (Wüstholz
und Bahrs, 2013). Die Hohenheimer
Wissenschaftler kommen schließlich zu dem Ergebnis, dass einzelbetriebliche Hoftorbilanzierungen ein
geeignetes Instrument zur Sensibilisierung der Landwirte für Nährstoffeinsparpotenziale sind.
Eler-Beratung zum
Gewässerschutz
Die
Gewäserschutzberatung
Nord rechnet seit Jahren für intensiv beratene Betriebe sowohl die
Feld-Stall- als auch die Hoftorbilanz – Letztere als geeignetes Instrument zur betrieblichen Schwachstellenanalyse. Im Rahmen der Gewässerschutzberatung,
welche
mit Mitteln des europäischen ElerFonds jetzt finanziert wird, stellen
die einzelbetrieblichen Nährstoffvergleiche einen wichtigen Beratungsinhalt dar. Erste Kalkulationen zur Plausibilisierung vorliegender Feld-Stall-Bilanzen haben
ergeben, dass das Ergebnis einer
plausibilisierten Feld/Stall-N-Bilanz
noch erheblich von dem Hoftor-Bilanz-N-Saldo abweichen kann - was
im Widerspruch zu den beschriebe-
Abbildung 3: N-Salden Futterbau – Beispiel Baden-Wüttemberg
(nach Wüstholz und Bahrs, 2013: Weiterentwicklung von Nährstoffbilanzen als ergänzendes Instrumentarium zur Erreichung
eines guten Gewässerzustandes. Vortrag SGA/ÖGA-Jahrestagung in Zürich)
Saldo in kg Nnetto bzw. P2O5 bzw. K2 O / ha
34
Mittlere mehrjährige NPK-Salden im Durchschnitt
aller Futterbau betreibenden Pilotbetriebe
50
44 43
40
30
20
14 13
14
10
0
-10
1
N-Saldo (netto)
-20
-8
P-Saldo
K-Saldo
-12
-21
-30
Hoftorbilanz
plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz
Feld-Stall-Bilanz
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Abbildung 4: N-Salden in Futterbaubetrieben in Schleswig-­
Holstein (eigene Erhebungen – Beispiele aus der Gewässerschutzberatung – BG 3)
200
kg N/ha
Abbildung 5: Vorschlag zu Grenzwerten der maximal zulässigen
Brutto-N-Salden der Hoftorbilanz in AbhängigkeitAUBE
vom Einsatz/
Anfalls organischer Dünger (nach Taube, 2016: Stellungnahme
www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a10/anhoerungen/oea-aenderung-des-duengerechts-am-14-03-2016/410312)
150
100
50
Betrieb 1 Hoftorbilanz Betrieb 2 plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz nen Ergebnissen aus Süddeutschland steht.
In der Abbildung 4 ist ersichtlich, dass die Hoftorbilanz bei drei
beispielhaften Futterbaubetrieben
(geringer bis hoher Grünlandanteil)
stets die höchsten Werte annimmt.
Die Feld-Stall-Bilanzen sind deutlich
niedriger, und auch der Unterschied
zwischen plausibilisiert und herkömmlich ist nicht stark ausgeprägt.
Dies ist aufgrund unserer exakten
Datenerhebung auf den Grünlandund Ackerflächen eine logische Konsequenz, und schließlich liegt dieselbe Berechnungsmethodik mit denselben Bilanzparametern zugrunde.
Der einzige Unterschied liegt in dem
Betrieb 3 Feld-Stall-Bilanz
plausiblen Abgleich zwischen Tierbestand und Nährstoffabfuhr über
das Grundfutter. In Relation gesehen, liegen die hier errechneten
Feld-Stall-Bilanzsalden durchschnittlich zirka 40 % unter den dazugehörigen Hoftorbilanzen (Tabelle 3).
Der Unterschied zwischen „plausibilisiert“ und „nicht plausibilisiert“
macht lediglich sieben Prozentpunkte aus. Des Weiteren verdeutlichen
die hier dargestellten Beispiele, dass
sich die Differenz zwischen FeldStall- und Hoftorbilanzwert mit höheren Grünlandanteilen logischerweise vergrößert.
Erste hier dargelegte Erfahrungswerte verdeutlichen, dass sich auch
für Futterbaubetriebe im Falle einer Plausibilisierung der Feld-StallBilanz keine großen Veränderungen im Nährstoffvergleich ergeben werden. Dies setzt allerdings
voraus, dass realistische Grundfuttererträge in die Berechnung eingehen. Neben der üblichen Schätzung kann auch gemessen werden: Zahlreiche Feldhäcksler sind
inzwischen mit Sensortechnik zur
Ertragserfassung ausgestattet. Ist
diese Technik noch nicht verfügbar,
können Häckselgespanne auf Brücken- oder Achslastwaagen gewogen werden. Bei der Berechnung
der Flächenbilanz lohnt sich außerdem ein Blick in die hinterlegten Datenblätter im Berechnungsprogramm: Statt pauschaler Daten
für Grundfuttererträge (niedriger / mittlerer / hoher Ertrag) können betriebsindividuelle Daten mit
plausiblen TS-Gehalten und bestenfalls erfassten Erträgen eingepflegt werden.
Der Unterschied zur Hoftorbilanz
bleibt dennoch gravierend (+ 40%).
Zweifelsfrei liefert nur dieses Bilanzierungsverfahren belastbare und
nachvollziehbare Daten. Vor diesem Hintergrund erhalten intensiv
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beratene Betriebe diese Form der Schwachstellenanalyse im Rahmen der Gewässerschutzberatung. Der Anspruch der Gewässerberatung ist
es, vorausschauend zu handeln und die Betriebe rechtzeitig auf potenzielle Veränderungen in
der Gesetzgebung vorzubereiten.
Im Rahmen der Eler-geförderten Gewässerschutzberatung liegt besonderes Augenmerk
darauf, die Betriebsleiter für Nährstoffeinsparpotenziale zu sensibilisieren. Anhand belastbarer
Hoftor-Bilanzdaten gelingt dies sicher und fundiert. Es ist davon auszugehen, dass langfristig
auch im Rahmen der Gesetzgebung (DüV) mit
der Hoftorbilanz (für alle) zu rechnen ist. Darüber hinaus wird aber auch die Flächenbilanz als
Instrument des Controllings und der Düngeplanung auf den Betrieben notwendig sein.
Vieles spricht für die
Hoftorbilanz-Salden
Der Einstieg in die Hoftorbilanzierung (Bewertung von Hoftorbilanz-Salden nach Taube 2016)
ab 2018 für Intensivtierhaltungsbetriebe und für
alle anderen Betriebe ab 2020 ist das zentrale Instrument der Düngegesetzgebung, um eine valide Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die
Definition entsprechender Grenzwerte für zulässige N-Überschüsse sorgt dabei immer wieder für Diskussionen. Dabei könnte ein maximal
erlaubter (Brutto-)Saldo in Abhängigkeit vom
Einsatz organischer Dünger variiert werden, wie
das Schema in Abbildung 5 verdeutlicht. Handelt es sich um einen reinen Ackerbaubetrieb
ohne Einsatz organischer N-Dünger, beträgt dieser Wert, wie in der novellierten DüV vorgesehen + 60 beziehungsweise ab dem Jahr 2018 +
50 kg N/ha. In Abhängigkeit vom Befall an organischen Düngern (Gülle/Jauche/Gärreste) steigt
der erlaubte N-Bruttosaldo bis zu organischen
N-Düngermengen von 120 kg N/ha auf ein Niveau des Maximalwertes von +120 kg N/ha Bruttosaldo an. Eine solche Regelung berücksichtigt:
●●die geringere Stickstoffnutzungseffizienz
(NUE) der organischen Dünger im Vergleich zu
mineralischen Düngern sowie die maximal mögliche NUE der organischen Dünger in Abhängigkeit von der Applikationsmenge auf dem Acker
(maximal 120 kg N/ha aus organischen Düngern)
●●den Ernteverlust zwischen Aufwuchs im Feld
und Aufnahme durch das Tier
●●die Notwendigkeit, Ackerbaubetriebe zu motivieren, organische Dünger von ihren tierhaltenden Berufskollegen abzunehmen.
Letzteres ist essenziell, um neben Stickstoff
auch andere Nährstoffe gleichmäßiger in der Fläche zu verteilen und so den Einsatz von mineralischen P- und K-Düngern zugunsten organischer
Dünger zu reduzieren, wird aber nicht gelingen,
solange Ackerbaubetriebe allein an einem Saldo von + 50/60 kg N/ha gemessen werden, unabhängig davon, welche N-Quelle eingesetzt wird.
Weiterhin ist der Bruttobilanz-Ansatz zu nutzen, um Effizienzsteigerung beim Einsatz organischer Dünger als Motivation für die Betriebe
zu implementieren. Solange nämlich ein „politischer Wert“ von 30 % sogenannter unvermeidbarer Ammoniakverluste bei der Bilanzierung in Abzug gebracht werden kann, besteht
kein Anreiz, diesen Verlust auf ein Minimum zu
reduzieren.
Auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung empfiehlt Bruttosalden für den betrieblichen Nährstoffvergleich, da nur so die Transparenz erhöht und das
Bewusstsein der Landwirte für die Höhe der entstehenden N-Überschüsse verbessert wird. Im
derzeit vorliegenden Entwurf zur neuen deutschen Düngeverordnung fand dies aber bislang
noch keine Berücksichtigung.
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sind der Produktbroschüre zu entnehmen. Eine Resistenz kann durch
neue Erregerrassen durchbrochen werden.
Nach der Ernte ist vor der Ernte – die Ertragserfassung ist für die Düngeplanung unerlässlich und kann
die Bilanz entlasten.
Foto: GWS Nord