bürgerbrief - Meetingpoint Brandenburg

BÜRGERBRIEF
STADTFRAKTION
BÜRGER FÜR BÜRGER
Ausgabe 2/2016
21.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitbürger,
der Name ist Programm und soll uns Verpflichtung sein: Mit unserem BÜRGERBRIEF wollen wir
Sie über unsere Arbeit als STADTFRAKTION BÜRGER FÜR BÜRGER in der
Stadtverordnetenversammlung unserer Stadt informieren. Wir wollen Ihnen zeigen, mit welchen
Themen wir uns beschäftigen, wie und warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden.
Wir wollen Ihnen unseren Standpunkt zu konkreten Sachfragen darstellen und Sie damit einladen,
das Für und Wider eines Entscheidungsprozesses mit uns zu diskutieren und miteinander unsere
Sichtweisen auszutauschen. Dabei wollen wir gut zuhören und genau hinsehen. Denn auch in der
Kommunalpolitik kommt es auf den Blickwinkel an, um Abläufe und Inhalte zu verstehen.
Für Ihre Hinweise und Anregungen sind wir dankbar. Nehmen Sie uns beim Wort.
Freundliche Grüße
Dirk Stieger
Gertrud-Piter-Platz 1
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381/33500
Telefax 03381/335019
Dirk Stieger
Kita-Gebühren auf gutem Weg
Am Ende fiel die Entscheidungen dann doch recht
eindeutig aus: Die von der Verwaltung vorgelegte
Beschlussvorlage
zur
neuen
Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme
von Kindertagesstätten in der Stadt Brandenburg
an der Havel fand eine deutliche Mehrheit.
Vorausgegangen war dem die Beschlussfassung
in der SVV vom 25.11.2015 zu der ebenfalls von
der Verwaltung vorgelegten überarbeiteten
Elternbeitragsordnung (Vorlage 189/2015), wobei
schon hierzu Änderungen in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2016
beschlossen worden waren. Allerdings war auch
dies nur Stückwerk, wie die weiteren berechtigten
Proteste betroffener Eltern verdeutlichten.
In der Juni-SVV nahmen die Eltern und
Elternvertreter
der
inzwischen
gebildeten
Elterninitiative die Gelegenheit wahr, mutig und
entschlossen ihre Kritikpunkte zu der bisherigen
Regelung vorzutragen. Dabei machten sie darauf
aufmerksam,
dass
die
Neufassung
der
Elternbeitragsordnung nicht nur in Einzelfällen zu
Erhöhungen um 20 bis 80 % führen würde und
dass dies nun wirklich nicht mehr sozialverträglich
sein könne.
Mit ihren couragierten Auftritten und ihrer
glaubhaften Argumentation konnten die Eltern
erreichen, dass sich die Stadtverordneten, so
auch die STADTFRAKTION BÜRGER FÜR
BÜRGER, ebenso wie die Verwaltung selbst der
Problematik nochmals annahm.
Um den bisherigen Status Quo vor den
Beitragsanpassungen wiederherzustellen und
damit eine vernünftige Ausgangssituation zu
schaffen, hatten wir mit dem Beschlussantrag
225/2016 beantragt, die zwischenzeitlich erfolgten
Anpassungen der Elternbeitragsordnung aus
November 2015 und Februar 2016 aufzuheben.
Auf diesen Gedanken aufbauend, hat sodann die
Verwaltung in einer Vorbereitungsveranstaltung
mit den Fraktionsvorsitzenden einen Vorschlag für
eine
Neuberechnung
der
Elternbeiträge
unterbreitet und dabei angekündigt, dass künftig
das Kindergeld als Einkommen außer Betracht
bleiben
sollte.
Die
Ermäßigung
für
Mehrkinderfamilien sollte - 100 %/80 %/60 %
gestaffelt werden und aufbauend auf dem
Höchsteinkommen aus der Tabelle von 2009
(47.100,00 € brutto im Jahr) sollte der
Tabellenwert aus 2009 um ca. 5 % erhöht werden.
Weitere dann einzuführende Beitragsstufen nach
oben sollten so bei einer linearen Steigerung
ergänzt werden. Nach unten sollte die Tabelle so
gestaffelt werden, dass in jeder Einkommensstufe
die Erhöhung zu 2009 ca. 5 % beträgt.
Dieser Lösungsansatz fand im grundsätzlichen
Herangehen unsere Zustimmung, denn er baute
auf den Ausgangsdaten von 2009 auf. Eine
durchschnittliche Steigerung um 5 % erschien uns
zudem vor dem Hintergrund des Zeithorizontes
seit 2009 als angemessen und maßvoll.
Verärgerung über die neue Vorlage und
Verwirrungen gab es dennoch. Einmal sicher auch
deshalb, weil in der Verwaltungsvorlage für die
Vorbereitungssitzung
mit
den
Fraktionsvorsitzenden von einer Erhöhung von ca.
5 % die Rede war und sich in der konkreten
Beschlussvorlage dann die Aussage findet, von
einer maximalen Steigerung von 5 %
auszugehen, was eben nicht das Gleiche ist.
Dennoch hat sich in der Beratung der SVV
ergeben,
dass
von
den
ursprünglichen
Steigerungen, die bis zu 80 % errechnet worden
waren, nun nicht mehr die Rede sein kann und
dass insgesamt bei einer Steigerung der
Ausgangswerte um ca. 5 % ein maßvolles
Ergebnis erreicht wird.
Wir haben aber in der Beratung der SVV auch
darauf hingewiesen, dass es eben auch zur
Wahrheit gehört, dass es wohl andere Umstände
waren, die zu der so massiven Kritik aus der
Elternschaft
Anlass
gaben.
Denn
die
Elternproteste ergaben sich insbesondere aus
den
Bereichen
der
Träger,
die
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht
an die Eltern weitergegeben hatten und nun mit
der Umsetzung der neuen Elternbeitragsordnung
diese vernachlässigten Schritte nachholen
mussten. Es handelt sich also im Wesentlichen
auch um hausgemachte Probleme dieser Träger
und nicht um das Unvermögen der Stadtpolitik.
Denn nach dem Kita-Gesetz ist auch das sehr
deutlich: Die Elternbeiträge werden vom Träger
der Einrichtung festgelegt und erhoben. Die
Schnittstelle zur Stadtverwaltung besteht dort,
dass über die Grundsätze der Höhe und
Staffelung der Elternbeiträge Einvernehmen mit
dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
herzustellen ist. Das dann umzusetzen, ist aber
eigenverantwortliche Aufgabe der Träger und es
dürfte wohl eindeutig falsch verstandene
Solidarität sein, im Ergebnis die Übernahme von
Kalkulationsfehlern durch die öffentliche Hand,
namentlich den Stadthaushalt, zu erwarten.
Hier gehen wir als STADTFRAKTION BÜRGER
FÜR BÜRGER davon aus, dass künftig über die
Stadtverwaltung Mechanismen zu erarbeiten sind,
die
sicherstellen,
dass
ein
derartiges
Auseinanderfallen des Umganges der Träger mit
den Vorgaben der Elternbeitragsordnung nicht
mehr eintritt.
Hatten wir in dieser Frage von Anfang an einen
klaren Kurs, so nahmen wir im Ergebnis der
Abstimmung schon mit gewisser Überraschung
bei den zuvor geführten Auseinandersetzungen
zur Kenntnis, dass die nochmals ergänzte
Verwaltungsvorlage
mit
großer
Mehrheit
beschlossen worden ist. Dies auch und sogar mit
den Stimmen der SPD Fraktion, wenngleich uns
zuvor in der Debatte von der hinteren Bank noch
ein "Umfaller" zugezischt wurde. Aber offenbar
können sich die Sozialdemokraten mit diesem
Begriff immer mehr anfreunden ...
Im Kern bleibt aber die nun beschlossene
Elternbeitragsordnung, die sowohl den Eltern, als
auch den Trägern Sicherheit für die nächsten
Monate gibt und eine angemessene Anpassung
der Erhebungsgrundlagen von 2009 darstellt.
Auch soll nun unter Beteiligung des neu zu
bildenden Elternbeirates eine Evaluierung der
Elternbeitragsordnung erfolgen, wobei z.B. die
Einkommensstaffel,
die
Verteilung
der
Elternbeiträge
auf
die
beschlossenen
Einkommensstufen und die Regelungen für
Frühstück, Vesper und Getränke überprüft werden
sollen.
Auf den Einwand der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/ Pro Kirchmöser, man solle sich an der
Landeshauptstadt Potsdam orientieren, da dort
deutlich geringere Kita-Beiträge erhoben würden,
mussten wir nicht nur darauf verweisen, dass z.B.
die in einem anderen Entwicklungshintergrund
stehende
Landeshauptstadt
keinerlei
Kassenkredite aufweist und wer für die
Absenkung der Kita-Beiträge zur Entlastung der
Familien eintreten will, der sollte an anderer Stelle
- z.B. am Packhof - sich nicht der wirtschaftlichen
Entwicklung in unserer Stadt in den Weg stellen.
Dirk Stieger
Persönliche Erklärung in der SVV am 20.07.2016 zur Beschlussfassung
im Landtag zum Entwurf des Leitbildes der Verwaltungsstrukturreform
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
ich möchte meine persönliche Erklärung mit dem Verweis auf drei wichtige Ereignisse für unsere
Stadt beginnen.
Nach vorrangegangener Debatte und breiter Beteiligung politischer und gesellschaftlicher Akteure
unserer Stadt hat sich die SVV mit der Annahme einer Erklärung an den Ministerpräsidenten, die
Präsidentin des Landtages und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen in ihrer Sitzung am
29.10.2014 einstimmig für den Erhalt der Kreisfreiheit ausgesprochen.
Ebenso mit einstimmiger Beschlussfassung hat die SVV am 24.06.2015 den von der
Landesregierung vorgelegten Entwurf des Leitbildes mit der geplanten Einkreisung
zurückgewiesen.
Die Beschlussfassungen waren jeweils nach umfassender Aussprache und mit inhaltlicher
Begründung erfolgt.
Weder davor, noch danach hat die Landesregierung Antworten auf die vielfältig gestellten Fragen
gegeben.
Bei der gewählten Form der Bürgerbeteiligung war die Rollenverteilung schnell klar: Die
Reformmacher aus Potsdam dozieren, Gegenargumente werden belächelt.
Ein Dialog mit den von der Einkreisung Betroffenen scheitert schon am Beginn. Ein z.B. an die
Innenstaatssekretärin gerichtetes Gesprächsangebot wurde nicht angenommen. Hinterfragt wurde
all dies durch den heute Dialogangebote versendenden Landtagsabgeordneten nicht.
Der Landtag hat dann am 13.07.2016 mit Stimmenmehrheit den
Arbeitsgrundlage künftiger Gesetzesvorhaben beschlossen.
Leitbildentwurf als
Dabei machte ein zeitgleich gestellter Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen und von
Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass elementare Fragen zu dem Reformvorhaben bislang nicht
beantwortet sind. Es wurden unverbindliche Prüfaufträge formuliert.
Aber auch hier gilt: Die auch aus unserer Stadt gestellten Fragen waren bislang nicht beantwortet
worden. Nicht nur deshalb war der Besuch der Landtagsdebatte für mich ernüchternd. Diese
Arroganz und vermeintliche Allwissenheit der Regierenden hatte ich so nicht erwartet. Der Minister
für Inneres und Kommunales – offenbar immer Landrat geblieben - machte dann aber deutlich, in
welchem Status er Kreisfreie Städte sieht.
Er sagte wörtlich: „Sie sind Zentren für Kultur, Zentren für Bürgerbegegnungsmöglichkeiten,
Zentren für Sport.“
Ohne Frage: Kultur und Sport sind wichtige Elemente.
Aber: Darüber hinaus war´s das also mit der historisch gewachsenen Kreisfreiheit, mit der
Emanzipation der größeren Städte?
Wie will ich das übersetzen?
Angebote für Gesprächskreise, eine AG Sport und ein Kulturensemble mögen ja Elemente einer in
die Jahre gekommenen Strafvollzugsreform sein. Eine derartige Reduzierung wird nicht
ansatzweise der Vielfalt der Aufgaben und des Lebens Kreisfreier Städte gerecht.
Wer so redet, der hat seinen Standpunkt in Stein gemeißelt. Mahnende Stimmen sind dann lästig.
Wirklicher Dialog nicht gewollt.
Wer aber in dieser Situation davon spricht, wir Kreisfreiheitsbefürworter, unsere Stadt, würde sich
„der Debatte verweigern“, wer bei Ausblendung der Tatsachen von einer „Kreisfreiheit-oder-TodKampagne“ schreibt, wer die kraftvollen Protestveranstaltungen nur wenigen bezahlten
Verwaltungsmitarbeitern zuordnet, der kann in den letzten Monaten nicht in unserer Stadt gelebt
haben.
Gerade wegen der jüngsten Äußerungen von Herrn Holzschuher erwarten wir als Stadtfraktion
Bürger für Bürger eine klare Positionierung der SPD-Fraktion.
Erkennen wir weiterhin gemeinsam in der Kreisfreiheit einen Wert für unsere Stadt oder schwenkt
die SPD-Fraktion nun auch offiziell auf den „Potsdamer Reformkurs“ ein?
Dennoch und weil wir uns dem Dialog gerade nicht verweigern, werden wir als Stadtfraktion Bürger
für Bürger das nun erst vorliegende Gesprächsangebot des Landtagsabgeordneten Holzschuher
annehmen.
Ein derartiges Gesprächsangebot – soll es sich nicht in Rechtfertigung verlieren - hätte sicher vor
der Abstimmung im Landtag mehr Sinn gemacht.
Nehmen wir aber das Schreiben von Herrn Holzschuher an alle Stadtverordneten zur Hand, so
zeigt sich sein eigentliches Dilemma bei der sicheren Anwendung der Grammatik. Offenbar
unsicher, wann hier wirklich etwas für die Kreisfreiheit „getan“ wurde, erklärt sich die Verirrung in
der Zeitform.
Es mag ja sein, dass Herr Holzschuher zum Thema Kreisfreiheit gelegentlich „getutet“ hat. Es
nützt nur alles nichts, wenn im richtigen Moment kein Ton herauskommt…
Mit dieser eher scherzhaften Bemerkung lassen Sie mich dennoch Mut machen und unsere
Aufgaben umreißen.
Nichts ist verloren. In unserer Stadt und im Land ist ein großer Zusammenhalt der Reformgegner
entstanden.
Bei den unterschiedlichen Interessenlagen ist es keine Selbstverständlichkeit, dass Landkreistag
und Städte-und Gemeindebund, Verwaltungen, Gewerkschaften und Personalvertretungen,
Vereine und Wirtschaftsvertreter an einem Strang ziehen.
Die Ablehnung der Reform ist übergreifend.
Und mit dem Erhalt der Kreisfreiheit setzen wir uns gerade auch für diejenigen ein, die in der Regel
keine Lobby haben, die aber z.B. auf Hilfeangebote „um die Ecke“ angewiesen sind und die nicht
viel mit Internet und e-government anfangen können, zur Teilhabe dann zudem auf fehlende
Mobilität angewiesen wären.
Es gibt also keinen Grund, in Verbitterung oder gar Resignation zu verfallen.
Bieten wir weiter gemeinsam die Vielfalt unserer reichen und bunten Stadtgesellschaft auf und
versuchen wir weiter, mit unseren guten und richtigen Argumenten für den Erhalt der Kreisfreiheit
zu werben.