BÜRGERBRIEF STADTFRAKTION BÜRGER FÜR BÜRGER Ausgabe 2/2016 21.07.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitbürger, der Name ist Programm und soll uns Verpflichtung sein: Mit unserem BÜRGERBRIEF wollen wir Sie über unsere Arbeit als STADTFRAKTION BÜRGER FÜR BÜRGER in der Stadtverordnetenversammlung unserer Stadt informieren. Wir wollen Ihnen zeigen, mit welchen Themen wir uns beschäftigen, wie und warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Wir wollen Ihnen unseren Standpunkt zu konkreten Sachfragen darstellen und Sie damit einladen, das Für und Wider eines Entscheidungsprozesses mit uns zu diskutieren und miteinander unsere Sichtweisen auszutauschen. Dabei wollen wir gut zuhören und genau hinsehen. Denn auch in der Kommunalpolitik kommt es auf den Blickwinkel an, um Abläufe und Inhalte zu verstehen. Für Ihre Hinweise und Anregungen sind wir dankbar. Nehmen Sie uns beim Wort. Freundliche Grüße Dirk Stieger Gertrud-Piter-Platz 1 14770 Brandenburg an der Havel Telefon: 03381/33500 Telefax 03381/335019 Dirk Stieger Kita-Gebühren auf gutem Weg Am Ende fiel die Entscheidungen dann doch recht eindeutig aus: Die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage zur neuen Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Brandenburg an der Havel fand eine deutliche Mehrheit. Vorausgegangen war dem die Beschlussfassung in der SVV vom 25.11.2015 zu der ebenfalls von der Verwaltung vorgelegten überarbeiteten Elternbeitragsordnung (Vorlage 189/2015), wobei schon hierzu Änderungen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2016 beschlossen worden waren. Allerdings war auch dies nur Stückwerk, wie die weiteren berechtigten Proteste betroffener Eltern verdeutlichten. In der Juni-SVV nahmen die Eltern und Elternvertreter der inzwischen gebildeten Elterninitiative die Gelegenheit wahr, mutig und entschlossen ihre Kritikpunkte zu der bisherigen Regelung vorzutragen. Dabei machten sie darauf aufmerksam, dass die Neufassung der Elternbeitragsordnung nicht nur in Einzelfällen zu Erhöhungen um 20 bis 80 % führen würde und dass dies nun wirklich nicht mehr sozialverträglich sein könne. Mit ihren couragierten Auftritten und ihrer glaubhaften Argumentation konnten die Eltern erreichen, dass sich die Stadtverordneten, so auch die STADTFRAKTION BÜRGER FÜR BÜRGER, ebenso wie die Verwaltung selbst der Problematik nochmals annahm. Um den bisherigen Status Quo vor den Beitragsanpassungen wiederherzustellen und damit eine vernünftige Ausgangssituation zu schaffen, hatten wir mit dem Beschlussantrag 225/2016 beantragt, die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Elternbeitragsordnung aus November 2015 und Februar 2016 aufzuheben. Auf diesen Gedanken aufbauend, hat sodann die Verwaltung in einer Vorbereitungsveranstaltung mit den Fraktionsvorsitzenden einen Vorschlag für eine Neuberechnung der Elternbeiträge unterbreitet und dabei angekündigt, dass künftig das Kindergeld als Einkommen außer Betracht bleiben sollte. Die Ermäßigung für Mehrkinderfamilien sollte - 100 %/80 %/60 % gestaffelt werden und aufbauend auf dem Höchsteinkommen aus der Tabelle von 2009 (47.100,00 € brutto im Jahr) sollte der Tabellenwert aus 2009 um ca. 5 % erhöht werden. Weitere dann einzuführende Beitragsstufen nach oben sollten so bei einer linearen Steigerung ergänzt werden. Nach unten sollte die Tabelle so gestaffelt werden, dass in jeder Einkommensstufe die Erhöhung zu 2009 ca. 5 % beträgt. Dieser Lösungsansatz fand im grundsätzlichen Herangehen unsere Zustimmung, denn er baute auf den Ausgangsdaten von 2009 auf. Eine durchschnittliche Steigerung um 5 % erschien uns zudem vor dem Hintergrund des Zeithorizontes seit 2009 als angemessen und maßvoll. Verärgerung über die neue Vorlage und Verwirrungen gab es dennoch. Einmal sicher auch deshalb, weil in der Verwaltungsvorlage für die Vorbereitungssitzung mit den Fraktionsvorsitzenden von einer Erhöhung von ca. 5 % die Rede war und sich in der konkreten Beschlussvorlage dann die Aussage findet, von einer maximalen Steigerung von 5 % auszugehen, was eben nicht das Gleiche ist. Dennoch hat sich in der Beratung der SVV ergeben, dass von den ursprünglichen Steigerungen, die bis zu 80 % errechnet worden waren, nun nicht mehr die Rede sein kann und dass insgesamt bei einer Steigerung der Ausgangswerte um ca. 5 % ein maßvolles Ergebnis erreicht wird. Wir haben aber in der Beratung der SVV auch darauf hingewiesen, dass es eben auch zur Wahrheit gehört, dass es wohl andere Umstände waren, die zu der so massiven Kritik aus der Elternschaft Anlass gaben. Denn die Elternproteste ergaben sich insbesondere aus den Bereichen der Träger, die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht an die Eltern weitergegeben hatten und nun mit der Umsetzung der neuen Elternbeitragsordnung diese vernachlässigten Schritte nachholen mussten. Es handelt sich also im Wesentlichen auch um hausgemachte Probleme dieser Träger und nicht um das Unvermögen der Stadtpolitik. Denn nach dem Kita-Gesetz ist auch das sehr deutlich: Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Die Schnittstelle zur Stadtverwaltung besteht dort, dass über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen ist. Das dann umzusetzen, ist aber eigenverantwortliche Aufgabe der Träger und es dürfte wohl eindeutig falsch verstandene Solidarität sein, im Ergebnis die Übernahme von Kalkulationsfehlern durch die öffentliche Hand, namentlich den Stadthaushalt, zu erwarten. Hier gehen wir als STADTFRAKTION BÜRGER FÜR BÜRGER davon aus, dass künftig über die Stadtverwaltung Mechanismen zu erarbeiten sind, die sicherstellen, dass ein derartiges Auseinanderfallen des Umganges der Träger mit den Vorgaben der Elternbeitragsordnung nicht mehr eintritt. Hatten wir in dieser Frage von Anfang an einen klaren Kurs, so nahmen wir im Ergebnis der Abstimmung schon mit gewisser Überraschung bei den zuvor geführten Auseinandersetzungen zur Kenntnis, dass die nochmals ergänzte Verwaltungsvorlage mit großer Mehrheit beschlossen worden ist. Dies auch und sogar mit den Stimmen der SPD Fraktion, wenngleich uns zuvor in der Debatte von der hinteren Bank noch ein "Umfaller" zugezischt wurde. Aber offenbar können sich die Sozialdemokraten mit diesem Begriff immer mehr anfreunden ... Im Kern bleibt aber die nun beschlossene Elternbeitragsordnung, die sowohl den Eltern, als auch den Trägern Sicherheit für die nächsten Monate gibt und eine angemessene Anpassung der Erhebungsgrundlagen von 2009 darstellt. Auch soll nun unter Beteiligung des neu zu bildenden Elternbeirates eine Evaluierung der Elternbeitragsordnung erfolgen, wobei z.B. die Einkommensstaffel, die Verteilung der Elternbeiträge auf die beschlossenen Einkommensstufen und die Regelungen für Frühstück, Vesper und Getränke überprüft werden sollen. Auf den Einwand der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Pro Kirchmöser, man solle sich an der Landeshauptstadt Potsdam orientieren, da dort deutlich geringere Kita-Beiträge erhoben würden, mussten wir nicht nur darauf verweisen, dass z.B. die in einem anderen Entwicklungshintergrund stehende Landeshauptstadt keinerlei Kassenkredite aufweist und wer für die Absenkung der Kita-Beiträge zur Entlastung der Familien eintreten will, der sollte an anderer Stelle - z.B. am Packhof - sich nicht der wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Stadt in den Weg stellen. Dirk Stieger Persönliche Erklärung in der SVV am 20.07.2016 zur Beschlussfassung im Landtag zum Entwurf des Leitbildes der Verwaltungsstrukturreform Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, ich möchte meine persönliche Erklärung mit dem Verweis auf drei wichtige Ereignisse für unsere Stadt beginnen. Nach vorrangegangener Debatte und breiter Beteiligung politischer und gesellschaftlicher Akteure unserer Stadt hat sich die SVV mit der Annahme einer Erklärung an den Ministerpräsidenten, die Präsidentin des Landtages und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen in ihrer Sitzung am 29.10.2014 einstimmig für den Erhalt der Kreisfreiheit ausgesprochen. Ebenso mit einstimmiger Beschlussfassung hat die SVV am 24.06.2015 den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Leitbildes mit der geplanten Einkreisung zurückgewiesen. Die Beschlussfassungen waren jeweils nach umfassender Aussprache und mit inhaltlicher Begründung erfolgt. Weder davor, noch danach hat die Landesregierung Antworten auf die vielfältig gestellten Fragen gegeben. Bei der gewählten Form der Bürgerbeteiligung war die Rollenverteilung schnell klar: Die Reformmacher aus Potsdam dozieren, Gegenargumente werden belächelt. Ein Dialog mit den von der Einkreisung Betroffenen scheitert schon am Beginn. Ein z.B. an die Innenstaatssekretärin gerichtetes Gesprächsangebot wurde nicht angenommen. Hinterfragt wurde all dies durch den heute Dialogangebote versendenden Landtagsabgeordneten nicht. Der Landtag hat dann am 13.07.2016 mit Stimmenmehrheit den Arbeitsgrundlage künftiger Gesetzesvorhaben beschlossen. Leitbildentwurf als Dabei machte ein zeitgleich gestellter Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass elementare Fragen zu dem Reformvorhaben bislang nicht beantwortet sind. Es wurden unverbindliche Prüfaufträge formuliert. Aber auch hier gilt: Die auch aus unserer Stadt gestellten Fragen waren bislang nicht beantwortet worden. Nicht nur deshalb war der Besuch der Landtagsdebatte für mich ernüchternd. Diese Arroganz und vermeintliche Allwissenheit der Regierenden hatte ich so nicht erwartet. Der Minister für Inneres und Kommunales – offenbar immer Landrat geblieben - machte dann aber deutlich, in welchem Status er Kreisfreie Städte sieht. Er sagte wörtlich: „Sie sind Zentren für Kultur, Zentren für Bürgerbegegnungsmöglichkeiten, Zentren für Sport.“ Ohne Frage: Kultur und Sport sind wichtige Elemente. Aber: Darüber hinaus war´s das also mit der historisch gewachsenen Kreisfreiheit, mit der Emanzipation der größeren Städte? Wie will ich das übersetzen? Angebote für Gesprächskreise, eine AG Sport und ein Kulturensemble mögen ja Elemente einer in die Jahre gekommenen Strafvollzugsreform sein. Eine derartige Reduzierung wird nicht ansatzweise der Vielfalt der Aufgaben und des Lebens Kreisfreier Städte gerecht. Wer so redet, der hat seinen Standpunkt in Stein gemeißelt. Mahnende Stimmen sind dann lästig. Wirklicher Dialog nicht gewollt. Wer aber in dieser Situation davon spricht, wir Kreisfreiheitsbefürworter, unsere Stadt, würde sich „der Debatte verweigern“, wer bei Ausblendung der Tatsachen von einer „Kreisfreiheit-oder-TodKampagne“ schreibt, wer die kraftvollen Protestveranstaltungen nur wenigen bezahlten Verwaltungsmitarbeitern zuordnet, der kann in den letzten Monaten nicht in unserer Stadt gelebt haben. Gerade wegen der jüngsten Äußerungen von Herrn Holzschuher erwarten wir als Stadtfraktion Bürger für Bürger eine klare Positionierung der SPD-Fraktion. Erkennen wir weiterhin gemeinsam in der Kreisfreiheit einen Wert für unsere Stadt oder schwenkt die SPD-Fraktion nun auch offiziell auf den „Potsdamer Reformkurs“ ein? Dennoch und weil wir uns dem Dialog gerade nicht verweigern, werden wir als Stadtfraktion Bürger für Bürger das nun erst vorliegende Gesprächsangebot des Landtagsabgeordneten Holzschuher annehmen. Ein derartiges Gesprächsangebot – soll es sich nicht in Rechtfertigung verlieren - hätte sicher vor der Abstimmung im Landtag mehr Sinn gemacht. Nehmen wir aber das Schreiben von Herrn Holzschuher an alle Stadtverordneten zur Hand, so zeigt sich sein eigentliches Dilemma bei der sicheren Anwendung der Grammatik. Offenbar unsicher, wann hier wirklich etwas für die Kreisfreiheit „getan“ wurde, erklärt sich die Verirrung in der Zeitform. Es mag ja sein, dass Herr Holzschuher zum Thema Kreisfreiheit gelegentlich „getutet“ hat. Es nützt nur alles nichts, wenn im richtigen Moment kein Ton herauskommt… Mit dieser eher scherzhaften Bemerkung lassen Sie mich dennoch Mut machen und unsere Aufgaben umreißen. Nichts ist verloren. In unserer Stadt und im Land ist ein großer Zusammenhalt der Reformgegner entstanden. Bei den unterschiedlichen Interessenlagen ist es keine Selbstverständlichkeit, dass Landkreistag und Städte-und Gemeindebund, Verwaltungen, Gewerkschaften und Personalvertretungen, Vereine und Wirtschaftsvertreter an einem Strang ziehen. Die Ablehnung der Reform ist übergreifend. Und mit dem Erhalt der Kreisfreiheit setzen wir uns gerade auch für diejenigen ein, die in der Regel keine Lobby haben, die aber z.B. auf Hilfeangebote „um die Ecke“ angewiesen sind und die nicht viel mit Internet und e-government anfangen können, zur Teilhabe dann zudem auf fehlende Mobilität angewiesen wären. Es gibt also keinen Grund, in Verbitterung oder gar Resignation zu verfallen. Bieten wir weiter gemeinsam die Vielfalt unserer reichen und bunten Stadtgesellschaft auf und versuchen wir weiter, mit unseren guten und richtigen Argumenten für den Erhalt der Kreisfreiheit zu werben.
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