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Tipps vom Verbraucherschützer
Unwetterrisiko: Wohneigentum richtig versichern
Angesichts der zunehmenden extremen Wetterlagen wird es immer schwieriger, Haus und Hof
abzusichern. Das gilt für Eigentümer, aber auch für Versicherer.
Starkregen, Sturm und Hagel: Das Wetter wird in den kommenden Jahrzehnten wohl nicht besser. „Die
Frage ist nicht nur, wie schützen wir unser Klima, wir müssen uns auch an die neuen Gegebenheiten
anpassen“, warnte Stefano Rossi, Klimaschutzbeauftragter im Haller Tagblatt. Unerlässlich bleibe ein
geeigneter Versicherungsschutz. Zu diesem Thema bot Peter Grieble von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg Aufklärung und individuelle und dataillierte Tipps, als er sich durch die Unterlagen
vieler Versicherter arbeitete.
Längst an den Klimawandel angepasst haben sich die Versicherer: „Die Prämien sind seit 2012
dramatisch gestiegen“, sagt Verbraucherschützer Grieble. Er beschwört die Zuhörer, ihre Verträge
sorgfältig zu prüfen: „Wer erst nachschaut, nachdem der Schaden passiert ist, kann eine böse
Überraschung erleben.“ Wohngebäude- oder Hausratversicherung – man sollte beides haben – gäbe
es mit und ohne Elementarschadensabsicherung. Letztere greift bei Erdbeben, Sturm und
Überschwemmung. Elementarschadenversicherungen seien extrem unterschiedlich.
Wichtig bei Überschwemmungen: die Rückstaugefahr. „Die ist selten automatisch mitversichert.“ In
den meisten Verträgen sei eine „funktionierende Rückstauklappe“ vorgeschrieben — also eine
Schutzvorrichtung zwischen öffentlicher und Hauskanalisation. Der Detailteufel steckt im Wörtchen
„funktionierend“, so Grieble. Eine Überschwemmung läge für Versicherungen nur vor, wenn ein
größerer Teil des Grundstücks sichtbar unter Wasser steht: „Das müssen nur zwei Zentimeter sein.“
Drückt das Wasser zum Beispiel durch die Kellerwand, ohne zuvor das Gelände überschwemmt zu
haben, wird es schwierig mit dem Nachweis eines Elementarschadens. Darum: „Überschwemmungen
immer mit Foto, Video oder Zeugen dokumentieren.“
Die Prämienhöhe sei bei der Wahl des Versicherers nicht ausschlaggebend, warnte der
Verbraucherschützer: „Achten Sie bei Abschluss einer Wohngebäude- und Hausratsversicherung auf
die Bedingungen. Die sind tausendmal wichtiger als die Beitragshöhe“. Grobe Fahrlässigkeit sollte
abgesichert sein, der Garten sei nicht zu vergessen. Sachverständigengutachten können ersetzt
werden. Ist ein Öltank im Haus, wird eine Gewässerschadenshaftpflicht gute Dienste leisten. Eine oft
vernachlässigte Position: die Aufräumkosten.
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Schließlich gab er alles Besuchern noch einen 3-Punkte-Plan an die Hand: Erstens alles tun, um den
Schaden möglichst gering zu halten, zweitens die Versicherung anrufen und deren Anweisungen
befolgen und drittens die Situation dokumentieren.
Dieser Artikel erschien am 23.06.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/tipps-vom-verbraucherschuetzer-unwetterrisiko-wohneigentum-richtig-versichern-1466694083/
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