Verbraucherschützer zu Mifid-II-Umsetzung

2. Finanzmarktnovellierungsgesetz
Verbraucherschützer zu Mifid-II-Umsetzung:
Provisionsregeln nicht streng genug
Am kommenden Donnerstag berät der Bundestag über das 2.
Finanzmarktnovellierungsgesetz. Verbraucherschützer fordern nun Änderungen in
dem geplanten Entwurf: Unter anderem gehen ihnen die Provisionsregeln nicht weit
genug.
Vor der ersten Bundestag-Lesung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes, der die Bestimmungen
der europäischen Richtlinie Mifid II in deutsches Recht umsetzen soll, melden sich
Verbraucherschützer zu Wort. Dorothea Mohn und Christian Ahlers vom Finanzmarktteam des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) fordern Änderungen am Gesetzesentwurf. Wie die
Börsen-Zeitung berichtet, fordern die Anlegerschützer eine Offenlegungspflicht für jegliche
Vertriebsprovisionen. Dazu zählen sie auch Vergütungen aus sogenannten Festpreisgeschäften, für
die das Kreditinstitut keine Provision erhält, sondern eine Gewinnmarge einstreicht, die aus einem
günstigen Einkauf resultiert.
Des Weiteren fordern Mohn und Ahlers eine "wettbewerbsneutrale Bezeichnung" der unabhängigen
Beratung und eine Standardisierung von Kundeninformationen sowie von der
Geeignetheitserklärung.
Zeitplan: Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung über den Entwurf des
"Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer
Rechtsakte" (2. FiMaNoG) beraten. Die abschließende Lesung findet voraussichtlich Ende März
statt.
Dieser Artikel erschien am 20.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.dasinvestment.com/2-finanzmarktnovellierungsgesetz-verbraucherschuetzer-zu-mifid-ii-umsetzung-provisionsregeln/
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