2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Verbraucherschützer zu Mifid-II-Umsetzung: Provisionsregeln nicht streng genug Am kommenden Donnerstag berät der Bundestag über das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz. Verbraucherschützer fordern nun Änderungen in dem geplanten Entwurf: Unter anderem gehen ihnen die Provisionsregeln nicht weit genug. Vor der ersten Bundestag-Lesung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes, der die Bestimmungen der europäischen Richtlinie Mifid II in deutsches Recht umsetzen soll, melden sich Verbraucherschützer zu Wort. Dorothea Mohn und Christian Ahlers vom Finanzmarktteam des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) fordern Änderungen am Gesetzesentwurf. Wie die Börsen-Zeitung berichtet, fordern die Anlegerschützer eine Offenlegungspflicht für jegliche Vertriebsprovisionen. Dazu zählen sie auch Vergütungen aus sogenannten Festpreisgeschäften, für die das Kreditinstitut keine Provision erhält, sondern eine Gewinnmarge einstreicht, die aus einem günstigen Einkauf resultiert. Des Weiteren fordern Mohn und Ahlers eine "wettbewerbsneutrale Bezeichnung" der unabhängigen Beratung und eine Standardisierung von Kundeninformationen sowie von der Geeignetheitserklärung. Zeitplan: Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung über den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" (2. FiMaNoG) beraten. Die abschließende Lesung findet voraussichtlich Ende März statt. Dieser Artikel erschien am 20.01.2017 unter folgendem Link: http://www.dasinvestment.com/2-finanzmarktnovellierungsgesetz-verbraucherschuetzer-zu-mifid-ii-umsetzung-provisionsregeln/ Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
© Copyright 2024 ExpyDoc