Anmeldezeiträume zu Prüfungen im WiSe 2016/17

Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2016/2017
BA-Studiengang Soziale Arbeit
(PO 2010 und PO 2014)
Anmeldezeiträume im Wintersemester 2016/2017
Anmeldung zum Vertiefungsbereich (nur über LSF)
vom 24.10. bis 30.10.2016
Anmeldung zu Modulprüfungen (nur über LSF)
vom 31.10. bis 13.11.2016
 Wichtig:
Speichern bzw. drucken Sie unbedingt Ihre Prüfungsanmeldung/en zu Beweiszwecken!
Sie können sich direkt online über die Internetseite lsf.fh-muenster.de über den Menüpunkt der
„Prüfungsverwaltung / Prüfungsan- und abmeldung“ zu den Prüfungen anmelden (nicht über die
Veranstaltungs- bzw. Belegungsanmeldung).
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich!
Bei Fernbleiben von einer Prüfung ohne vorherigen Rücktritt gilt diese Prüfungsleistung
gemäß §11 (1) AT PO vom 27.04.2016 als "nicht ausreichend" (5,0)!
Zulassung zu den Modulprüfungen
Die verbindliche Zulassung erfolgt am 30.12.2016.
Jede/r Studierende ist verpflichtet, unverzüglich nach dem offiziellen Zulassungsdatum zu überprüfen,
ob er/sie für die angemeldete/n Prüfung/en zugelassen worden ist.
Ihren Status prüfen Sie bitte im LSF Portal unter dem Punkt Prüfungsverwaltung / Notenspiegel:
hier sollte dann korrekterweise angemeldet sichtbar sein.
Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Prüfungsamt in Verbindung.
Hinweise:
1. Jeder Kandidat kann sich nur für Prüfungen in dem Studiengang anmelden, in dem er tatsächlich eingeschrieben ist.
2. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über die Internetseite lsf.fh-muenster.de. Bitte
überprüfen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist, ob Ihre Modulprüfungsanmeldung vom System
erfolgreich angenommen wurde (siehe hierzu auch die Anleitung zur Online Modulprüfungsan- und
abmeldung, die Sie im Internet auf der Informationsseite für Studierende in Ihrem Studiengang
einsehen können).
3. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zu einer Modulprüfung
gem. §13 (7) AT PO 2016 versagt werden kann
bzw.
gem. §9 (6) BB PO SA 2010 / §8 (6) BB PO SA 2014
versagt oder auch wieder entzogen werden kann, wenn Studierende nicht an einer von der prüfenden
Person festzusetzenden Mindestzahl an Veranstaltungsstunden als Zulassungsvoraussetzung für das
entsprechende (Teil-)Modul (Studienleistung im Sinne des § 17 (1 und 2) AT PO 2016) teilgenommen
haben.
4. Zu einer Modulprüfung kann nur zugelassen werden, wer die Studienvoraussetzungen
gem. § 13 (1) AT PO 2016 bzw. § 9 BB PO SA 2010 / § 8 BB PO SA 2014 erfüllt.
5. Ebenfalls kann nur zu einer Modulprüfung zugelassen werden, wer nicht bereits entsprechende
Prüfungen in dem gewählten, einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang im Geltungsbereich
des Grundgesetzes „endgültig nicht bestanden“ oder „endgültig nicht erbracht“ hat oder durch
Versäumnis einer Wiederholungsfrist den Prüfungsanspruch verloren hat.
6. Die Abmeldung von einer Modulprüfung kann auf elektronischem Wege über die Internetseite
lsf.fh-muenster.de über den Menüpunkt der Prüfungsverwaltung / Prüfungsan- und abmeldung
(nicht über die Veranstaltungs- bzw. Belegungsabmeldung!)
oder schriftlich, auf den vor dem Prüfungsamt ausgelegten Rücktrittsformularen, erfolgen.
7. Handelt es sich um eine schriftliche oder mündliche Prüfung, kann die/der Studierende durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin
ohne Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche von
der Modulprüfung zurücktreten.
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Durchführung der Modulprüfungen
Die Modulprüfungsklausuren finden in der Regel
vormittags zwischen 08:30 – 10:30/12:30 Uhr und nachmittags zwischen 13:30 – 15:30 Uhr statt.
Die Bekanntgabe der Klausurräume erfolgt spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin
(im LSF-Portal einsichtig).
Notenabfrage via Internet (lsf.fh-muenster.de)
Sie können über die o.g. Internetseite durch eine Datenbankanbindung Ihre
Prüfungsergebnisse abrufen. Die Mitteilungen sind zunächst ohne Gewähr.
Verbindlich ist letztlich, das vom Prüfungsamt in jedem Semester erneut genannte Datum der
offiziellen Notenbekanntgabe.
Ebenfalls können Sie über diese Internetseite Ihre An- und Abmeldungen zu den
Modulprüfungen vornehmen (siehe oben).
Um Datenmissbrauch zu verhindern, ist folgendes Verfahren (mit einigen
Sicherheitsmechanismen) vorgesehen:
 Die Online-Notenabfrage und Online-An- und Abmeldung zu Modulprüfungen kann
direkt über die Webseite (lsf.fh-muenster.de) gestartet werden.
 Für den Datenzugriff benötigen Sie Ihre FH-Mailkennung und das dazugehörige
Passwort.
 Falls Sie Probleme mit Ihrem Datenzugriff haben, melden Sie sich bitte bei der
Datenverarbeitungszentrale (DVZ).
Abschlussarbeiten und Kolloquien
 Wintersemester 2016/2017
Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit: ! neu – Flexibilisierung !
ab 01.09. bis spät. zum 31.01. d. J.
(per Formular)
Anders als bisher sind dabei nun
• Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift),
• Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und
• der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen.
Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung.
Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden
Semesters stattfinden (30.04.).
Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann in der zweiten Junihälfte statt.
•
Sollte die Arbeit bereits bis zum 31.10. (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden,
besteht der Anspruch, an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester
teilzunehmen, die künftig im Januar stattfinden werden.
•
Wird die Arbeit jedoch nach dem 31.10. abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf
Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Sommersemester
(zweite Junihälfte).
•
Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die
Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen.
 Sommersemester 2017
Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit ! neu – Flexibilisierung !
ab 01.03. bis spät. zum 31.07. d. J.
(per Formular)
Anders als bisher sind dabei nun
• Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift),
• Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und
• der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen.
Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung.
Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden
Semesters stattfinden (31.10.).
Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann im Januar des Folgejahres statt.
•
Sollte die Arbeit bereits bis zum 30.04. (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden,
besteht der Anspruch, bereits an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im
Sommersemester teilzunehmen, die künftig in der zweiten Junihälfte stattfinden werden.
•
Wird die Arbeit jedoch nach dem 30.04. abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf
Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester
(Januar).
•
Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die
Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen.
Wichtige Infos zu Ihrer Abschlussarbeit
Sie müssen zwei gebundene Exemplare (+ eine CD) Ihrer Abschlussarbeit abgeben.
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1) Das Original
Kennzeichnen Sie es bitte handschriftlich unten auf der ersten Rückseite vor dem
Inhaltsverzeichnis durch den handschriftlichen Vermerk
“Original meiner Bachelorarbeit” und Ihrer leserlichen Unterschrift.
Bitte befestigen Sie am Ende Ihrer Arbeit (Umschlagdeckel) die CD, bitte beschriftet mit
Ihren persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer und „BA- bzw. MA-Thesis“ ); verwenden Sie
hierzu möglichst eine Papier- oder Kunststoffhülle.
2) Ein Zweitexemplar ( ohne o. gen. Vermerk und ohne CD )
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Achtung! Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden
Täuschungsversuches kann der Prüfling gem. § 63 Abs. 5 Hochschulgesetz NRW
exmatrikuliert werden.
Anmerkung zu formalen Bestandteilen der Arbeit
1. Die vordere Umschlagseite der Arbeit muss wie folgt aufgebaut sein:
Fachhochschule Münster
Fachbereich Sozialwesen
Angabe des Semesters
ErstprüferIn: Titel, Vorname und Nachname
ZweitprüferIn: Titel, Vorname und Nachname
Titel der Arbeit
AutorIn
Matrikelnummer
Straße, PLZ, Wohnort
E-Mail-Adresse
Abgabedatum
1. Auf die letzte Seite des Originals als auch der Zweitschrift muss folgende
„Eidesstattliche Versicherung“:
„Ich versichere hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen
Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle Stellen, die Ausführungen anderer
Autoren wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, habe ich durch Angabe der Quellen als
Zitate kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen noch insgesamt einer
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.“
Vor- und Zuname sowie Ihre Unterschrift
3. Nur bei Gruppenarbeiten:
„Ich versichere hiermit, dass ich meinen jeweils entsprechend gekennzeichneten Anteil der
vorliegenden Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die
angegebenen benutzt habe. Alle Stellen, die Ausführungen anderer Autoren wörtlich oder
sinngemäß entnommen sind, habe ich durch Angabe der Quellen als Zitate kenntlich
gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen noch insgesamt einer anderen
Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht.“
Vor- und Zuname sowie Ihre Unterschrift
4. Es steht Ihnen frei, ebenfalls auf der letzten Seite des Originals als auch der Zweitschrift
folgende Erklärung zuzufügen:
“Falls meine Bachelorarbeit die Note “sehr gut” (1,0 oder 1,3) erreicht, bin ich damit
einverstanden, dass das Zweitexemplar in der Bibliothek des Fachbereichs Sozialwesen
der Fachhochschule Münster ausgestellt wird.“
Vor- und Zuname sowie Ihre Unterschrift
Sekretariat des Prüfungsausschusses, Raum C 2.08 und C 2.10a
Birgit Decker
Berthold Püttmann
Julia Fey
Tel. 0251 / 83 - 65711
Tel. 0251 / 83 - 65712
Tel. 0251 / 83 - 65711 / -12
E-Mail-Adresse: [email protected]
Aktuelle Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes:
https://www.fh-muenster.de/fb10/pruefungsamt/pruefungsamt.php?p=3
Büro-Öffnungszeiten (i.d.R.):
Di – Do:
09:30 – 12:00 Uhr
Mo und Fr: geschlossen
Außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten erreichen Sie uns (i.d.R.)
telefonisch unter den o. g. Rufnummern an folgenden Tagen:
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr