Abschlussarbeiten und Kolloquien Wintersemester 2016/2017 Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit: ! neu – Flexibilisierung ! ab 01.09. bis spät. zum 31.01. d. J. (per Formular) Anders als bisher sind dabei nun • Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift), • Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und • der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen. Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung. Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden Semesters stattfinden (30.04.). Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann in der zweiten Junihälfte statt. • Sollte die Arbeit bereits bis zum 31.10. (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden, besteht der Anspruch, an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester teilzunehmen, die künftig im Januar stattfinden werden. • Wird die Arbeit jedoch nach dem 31.10. abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Sommersemester (zweite Junihälfte). • Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen. Sommersemester 2017 Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit ! neu – Flexibilisierung ! ab 01.03. bis spät. zum 31.07. d. J. (per Formular) Anders als bisher sind dabei nun • Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift), • Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und • der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen. Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung. Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden Semesters stattfinden (31.10.). Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann im Januar des Folgejahres statt. • Sollte die Arbeit bereits bis zum 30.04. (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden, besteht der Anspruch, bereits an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Sommersemester teilzunehmen, die künftig in der zweiten Junihälfte stattfinden werden. • Wird die Arbeit jedoch nach dem 30.04. abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester (Januar). • Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen.
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