ANLAGE Vorblatt zum Frühwarndokument Vorhaben: Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM-Nr.: COM(2016) 283 final BR-Drucksache: 286/16 Federführendes Ressort/Aktenzeichen: MJKE Zielsetzung: Wesentlicher Inhalt: Vorläufige Einschätzung zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips (bei Bedenken: kurze Begründung): Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung werden die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren Durchsetzung der Verbraucherrechte ausgestattet. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, mit denen diesen Praktiken Einhalt geboten werden soll. Die Durchführung fällt überwiegend in die Zuständigkeit von Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder dem Luftfahrtbundesamt (LBA). Daher prüft der Bund zurzeit intensiv. Das Land ist weniger betroffen, prüft ebenfalls. Besonderes schleswig-holsteinisches Interesse?: Zeitplan für die Behandlung: a) Bundesrat b) Rat: c) ggf. Fachministerkonferenzen, etc. a.) BR AV-A 20.06.16 BR R-A 22.06.16 BR Wi-A 23.06.16 947. Plenarsitzung 08.07.2016 b.) EU-Ratsarbeitsgruppen beginnen am 10. Juni 2016 c.) nicht terminiert
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