Umsetzung der Inklusion: Land geht neue Wege in der Lehrerbildung Minister Brodkorb: Land investiert mehr als 5 Mio. Euro in dualen Studiengang Schwerin, 11. Juli 2016 Nummer: 116-16 Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich künftig berufsbegleitend zu Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen weiterbilden. Das Land und die Universität Rostock starten dafür im Oktober 2016 den dualen Modellstudiengang Inklusionsund Sonderpädagogik. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Universität Rostock haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Geplant ist die Ausbildung von insgesamt 125 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für die Schulen. Das Land stellt hierfür insgesamt einschließlich der Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte mehr als fünf Millionen Euro bereit. „Bei dem Modellvorhaben handelt es sich um einen innovativen Weg in der Lehrerbildung“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Durch die Umsetzung der Inklusion an den Schulen sind Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen derzeit deutschlandweit gefragt. In der Regel dauert die Ausbildung eines Lehrers acht Jahre. Es wäre daher nicht sinnvoll, die Zahl der Studienplätze in den Regelstudiengängen zu erhöhen. Der duale Studiengang ist eine sehr gute Möglichkeit, um dafür zu sorgen, dass in Zeiten großen Bedarfs mehr Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen“, so Brodkorb. Voraussetzung für den Weiterbildungsstudiengang ist das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, Regionalen Schulen oder Gymnasien bzw. eine entsprechende Lehrbefähigung. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen außerdem eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen. Pro Jahr sollen 25 Lehrkräfte das Weiterbildungsstudium Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski 2 aufnehmen können. Sie werden dafür an einem Tag in der Woche vom Unterricht freigestellt. Das Land übernimmt alle Kosten. „Der Studiengang Inklusions- und Sonderpädagogik will Theorie und Praxis eng miteinander verbinden“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Was die Lehrerinnen und Lehrer montags studieren, können sie von dienstags bis freitags in der Schule anwenden. Erfahrungen werden anschließend an der Uni ausgewertet. Die Arbeitszeit in der Schule wird ihnen als Praxissemester angerechnet. Für das Land ist dies zwar kostenintensiv. Aber am Ende des Studiums sind die Lehrkräfte flexibel einsetzbar. Ausgewiesene Fachlehrerinnen und Fachlehrer können auch als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen arbeiten“, sagte Brodkorb. Im dualen Studiengang Inklusionsund Sonderpädagogik erfahren Lehrerinnen und Lehrer, wie sie Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten unterrichten. Die ersten 25 Lehrkräfte sollen im Wintersemester 2016/2017 das berufsbegleitende Studium aufnehmen. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester (3 Semester Theorie, 1 Praxissemester). 100 Lehrkräfte haben bereits ihr Interesse an diesem dualen Studienangebot bekundet.
© Copyright 2024 ExpyDoc