116-16 Weiterbildung Sonderpädagogik

Umsetzung der Inklusion: Land geht
neue Wege in der Lehrerbildung
Minister Brodkorb: Land investiert mehr als 5 Mio. Euro
in dualen Studiengang
Schwerin, 11. Juli 2016
Nummer: 116-16
Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
können
sich
künftig
berufsbegleitend
zu
Sonderpädagoginnen
bzw.
Sonderpädagogen weiterbilden. Das Land und die
Universität Rostock starten dafür im Oktober 2016 den
dualen
Modellstudiengang
Inklusionsund
Sonderpädagogik. Das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur und die Universität Rostock
haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Geplant ist die Ausbildung von insgesamt 125
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für die
Schulen. Das Land stellt hierfür insgesamt einschließlich
der Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte mehr als fünf
Millionen Euro bereit.
„Bei dem Modellvorhaben handelt es sich um einen
innovativen Weg in der Lehrerbildung“, betonte
Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Durch die
Umsetzung der Inklusion an den Schulen sind
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen derzeit
deutschlandweit gefragt. In der Regel dauert die
Ausbildung eines Lehrers acht Jahre. Es wäre daher
nicht sinnvoll, die Zahl der Studienplätze in den
Regelstudiengängen zu erhöhen. Der duale Studiengang
ist eine sehr gute Möglichkeit, um dafür zu sorgen, dass
in Zeiten großen Bedarfs mehr Lehrerinnen und Lehrer
zur Verfügung stehen“, so Brodkorb.
Voraussetzung für den Weiterbildungsstudiengang ist
das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an
Grundschulen, Regionalen Schulen oder Gymnasien
bzw. eine entsprechende Lehrbefähigung. Die
Lehrerinnen und Lehrer müssen außerdem eine
mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen. Pro
Jahr sollen 25 Lehrkräfte das Weiterbildungsstudium
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
D-19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-7003
Telefax: 0385 588-7082
[email protected]
www.bm.regierung-mv.de
V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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aufnehmen können. Sie werden dafür an einem Tag in
der Woche vom Unterricht freigestellt. Das Land
übernimmt alle Kosten.
„Der Studiengang Inklusions- und Sonderpädagogik will
Theorie und Praxis eng miteinander verbinden“,
erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Was die
Lehrerinnen und Lehrer montags studieren, können sie
von dienstags bis freitags in der Schule anwenden.
Erfahrungen werden
anschließend an der Uni
ausgewertet. Die Arbeitszeit in der Schule wird ihnen als
Praxissemester angerechnet. Für das Land ist dies zwar
kostenintensiv. Aber am Ende des Studiums sind die
Lehrkräfte
flexibel
einsetzbar.
Ausgewiesene
Fachlehrerinnen und Fachlehrer können auch als
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen arbeiten“,
sagte Brodkorb.
Im
dualen
Studiengang
Inklusionsund
Sonderpädagogik erfahren Lehrerinnen und Lehrer, wie
sie Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und
Verhalten unterrichten. Die ersten 25 Lehrkräfte sollen
im Wintersemester 2016/2017 das berufsbegleitende
Studium aufnehmen. Die Regelstudienzeit beträgt vier
Semester (3 Semester Theorie, 1 Praxissemester). 100
Lehrkräfte haben bereits ihr Interesse an diesem dualen
Studienangebot bekundet.