Liegenschaftskataster (PDF 337KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vereinbarung:
Unsere Standorte:
Die Freischaltung der Liegenschaftskataster-Auskunft im
Geoserver 2.0 beantragen Sie im Rahmen der Firmen/
Behörden-Registrierung im Schleswig-Holstein-Service.
Daraufhin sendet Ihnen das LVermGeo SH eine Nutzungsvereinbarung per E-Mail. Bitte schicken Sie den Vertrag
unterschrieben zurück.
Standort Kiel – Zentrale
Mercatorstraße 1, 24106 Kiel
Telefon: 0431 383-0 - Telefax: 0431 383-2099
[email protected]
In der Vereinbarung, die Sie als Firma/Behörde mit dem
LVermGeo SH abschließen, wird unter anderem festgelegt,
welche Daten des Liegenschaftskatasters zu welchem
Zweck übermittelt werden und welche Maßnahmen zur
Datensicherheit zu ergreifen sind. Für den Abruf von
Liegenschaftsbeschreibungen wird geprüft, ob ein berechtigtes Interesse zur Nutzung von personenbezogenen
Daten vorliegt.
Die Servicestelle Geoserver informiert Sie gerne über die
Zugangsvoraussetzungen.
Servicestelle Geoserver
Mercatorstraße 1, 24106 Kiel
Telefon: 0431 383-2019 - Telefax: 0431 383-2099
[email protected]
Weitere Informationen, sowie die Liste der Vertragspartner
finden Sie auf unserer Homepage:
www.LVermGeoSH.Schleswig-Holstein.de
Standort Kiel – Liegenschaftskataster
Kronshagener Weg 107, 24116 Kiel
Telefon: 0431 23763-0 - Telefax: 0431 23763-350
[email protected]
Standort Lübeck – Liegenschaftskataster
Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck
Telefon: 0451 30090-0 - Telefax: 0451 30090-149
[email protected]
Standort Flensburg – Liegenschaftskataster
Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg
Telefon: 0461 5046-0 - Telefax: 0461 5046-100
[email protected]
Standort Husum – Liegenschaftskataster
Marienhofweg 84-86, 25813 Husum
Telefon: 04841 996-0 - Telefax: 04841 996-333
[email protected]
Standort Elmshorn – Liegenschaftskataster
Langelohe 65 b, 25337 Elmshorn
Telefon: 04121 57998-0 - Telefax: 04121 57998-111
[email protected]
Außenstelle Bad Segeberg:
Seminarweg 7, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 9961-0 - Telefax: 04551 9961-82
[email protected]
Geoserver 2.0:
Liegenschaftskataster-Auskunft
im Internet
Liegenschaftskataster:
Auszüge aus dem
Liegenschaftskataster:
Registrierung:
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem
(ALKIS®) ist das flurstücksbezogene Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters des Landes SchleswigHolstein. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) werden darin flächendeckend für das ganze Landesgebiet
nachgewiesen. Durch die laufende Einarbeitung aller
Liegenschaftsvermessungen und den Datenabgleich mit
anderen Stellen, wie z. B. den Grundbuchämtern, wird
ALKIS® ständig aktualisiert.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie im
Verwaltungsportal Schleswig-Holstein-Service unter
service.schleswig-holstein.de. Dort bietet die Liegenschaftskataster-Auskunft im Geoserver 2.0 die Möglichkeit
amtliche Auszüge mit Angaben über Flurstücke und ihre
Grenzen, Gebäude, Bodenschätzungen sowie Eigentümerangaben online als Download-PDF zu beziehen. Um die
Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als
Firma/Behörde im Schleswig-Holstein-Service registrieren
und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Landesamt für
Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
(LVermGeo SH) abschließen. Für Vertragspartner wie
Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure gilt dies entsprechend.
Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch
in den Kundencentern des LVermGeo SH oder bei unseren
zum Verkauf berechtigten Vertragspartnern erwerben.
Liegenschaftskarten
Die Darstellung der Liegenschaftskarten ist für die Ausgabe im Maßstab 1:1000 festgelegt. Eine Abgabe in
anderen Maßstäben erfolgt durch Verkleinerung oder
Vergrößerung. Für unbebaute Gebiete ist der Maßstab
1:2000 günstig, während bebaute Gebiete in den Maßstäben 1:500 oder sogar 1:250 abgegeben werden können.
Für die Registrierung als Firma/Behörde im Schleswig-Holstein-Service benötigen Sie mindestens zwei Benutzer mit
gültigen E-Mail-Adressen. Ein Benutzer wird im Verfahren
als „Masteruser“ bezeichnet und erfüllt rein administrative
Aufgaben. Der zweite und jeder beliebige weitere Benutzer erhält vom Masteruser die Rechte zur Nutzung der
Liegenschaftskataster-Auskunft.
Ausschnitt aus einer farbigen Liegenschaftskarte 1:1000
Die amtlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
können farbig oder schwarz-weiß ausgegeben werden. Es
gibt jeweils eine Abgabeform mit und ohne Bodenschätzung.
Startseite des Geoservers im Schleswig-Holstein-Service
Aus rechtlichen Gründen muss ein von einem Vertretungsberechtigten unterzeichneter Freischaltungsantrag
(Registrierungsfax), der die Kostenübernahme für kostenpflichtige Dienste zusagt, an das LVermGeo SH gefaxt
oder als E-Mail gesendet werden.
Ausschnitt aus einer Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Liegenschaftsbeschreibungen
Liegenschaftsbeschreibungen enthalten eine textliche Aufbereitung der Angaben zu Flurstücken. Je nach Art des
Auszuges (Flurstücksnachweis oder Bestandsnachweis)
enthält dieser weitere Merkmale des Flurstücks wie z. B.
die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung oder die
Eigentümerangaben laut Grundbuch mit Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer.
Die Auszüge aus den Liegenschaftsbeschreibungen sind
wegen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten
nur für einen beschränkten Nutzerkreis verfügbar. Diese
Auszüge sind Personen und Stellen vorbehalten, die ein
berechtigtes Interesse an den Unterlagen darlegen.
Das LVermGeo SH setzt sich aufgrund des Freischaltungsantrags mit Ihnen in Verbindung, um eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=bIO0-VjHnPk
Herausgeber: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Schleswig-Holstein I Mercatorstraße 1I 24106 Kiel I Ansprechpartnerin: N. Ruhe, E-Mail [email protected] I Fotos:
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein I Juli 2016 I Herstellung und Druck: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Kiel I 4. Auflage Juli
2016 I Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben.
Sie darf weder von Parteien, noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen
verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung
ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. I
Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de