Vereinbarung: Unsere Standorte: Die Freischaltung der Liegenschaftskataster-Auskunft im Geoserver 2.0 beantragen Sie im Rahmen der Firmen/ Behörden-Registrierung im Schleswig-Holstein-Service. Daraufhin sendet Ihnen das LVermGeo SH eine Nutzungsvereinbarung per E-Mail. Bitte schicken Sie den Vertrag unterschrieben zurück. Standort Kiel – Zentrale Mercatorstraße 1, 24106 Kiel Telefon: 0431 383-0 - Telefax: 0431 383-2099 [email protected] In der Vereinbarung, die Sie als Firma/Behörde mit dem LVermGeo SH abschließen, wird unter anderem festgelegt, welche Daten des Liegenschaftskatasters zu welchem Zweck übermittelt werden und welche Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen sind. Für den Abruf von Liegenschaftsbeschreibungen wird geprüft, ob ein berechtigtes Interesse zur Nutzung von personenbezogenen Daten vorliegt. Die Servicestelle Geoserver informiert Sie gerne über die Zugangsvoraussetzungen. Servicestelle Geoserver Mercatorstraße 1, 24106 Kiel Telefon: 0431 383-2019 - Telefax: 0431 383-2099 [email protected] Weitere Informationen, sowie die Liste der Vertragspartner finden Sie auf unserer Homepage: www.LVermGeoSH.Schleswig-Holstein.de Standort Kiel – Liegenschaftskataster Kronshagener Weg 107, 24116 Kiel Telefon: 0431 23763-0 - Telefax: 0431 23763-350 [email protected] Standort Lübeck – Liegenschaftskataster Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck Telefon: 0451 30090-0 - Telefax: 0451 30090-149 [email protected] Standort Flensburg – Liegenschaftskataster Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg Telefon: 0461 5046-0 - Telefax: 0461 5046-100 [email protected] Standort Husum – Liegenschaftskataster Marienhofweg 84-86, 25813 Husum Telefon: 04841 996-0 - Telefax: 04841 996-333 [email protected] Standort Elmshorn – Liegenschaftskataster Langelohe 65 b, 25337 Elmshorn Telefon: 04121 57998-0 - Telefax: 04121 57998-111 [email protected] Außenstelle Bad Segeberg: Seminarweg 7, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 9961-0 - Telefax: 04551 9961-82 [email protected] Geoserver 2.0: Liegenschaftskataster-Auskunft im Internet Liegenschaftskataster: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster: Registrierung: Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) ist das flurstücksbezogene Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters des Landes SchleswigHolstein. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) werden darin flächendeckend für das ganze Landesgebiet nachgewiesen. Durch die laufende Einarbeitung aller Liegenschaftsvermessungen und den Datenabgleich mit anderen Stellen, wie z. B. den Grundbuchämtern, wird ALKIS® ständig aktualisiert. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie im Verwaltungsportal Schleswig-Holstein-Service unter service.schleswig-holstein.de. Dort bietet die Liegenschaftskataster-Auskunft im Geoserver 2.0 die Möglichkeit amtliche Auszüge mit Angaben über Flurstücke und ihre Grenzen, Gebäude, Bodenschätzungen sowie Eigentümerangaben online als Download-PDF zu beziehen. Um die Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Firma/Behörde im Schleswig-Holstein-Service registrieren und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) abschließen. Für Vertragspartner wie Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure gilt dies entsprechend. Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch in den Kundencentern des LVermGeo SH oder bei unseren zum Verkauf berechtigten Vertragspartnern erwerben. Liegenschaftskarten Die Darstellung der Liegenschaftskarten ist für die Ausgabe im Maßstab 1:1000 festgelegt. Eine Abgabe in anderen Maßstäben erfolgt durch Verkleinerung oder Vergrößerung. Für unbebaute Gebiete ist der Maßstab 1:2000 günstig, während bebaute Gebiete in den Maßstäben 1:500 oder sogar 1:250 abgegeben werden können. Für die Registrierung als Firma/Behörde im Schleswig-Holstein-Service benötigen Sie mindestens zwei Benutzer mit gültigen E-Mail-Adressen. Ein Benutzer wird im Verfahren als „Masteruser“ bezeichnet und erfüllt rein administrative Aufgaben. Der zweite und jeder beliebige weitere Benutzer erhält vom Masteruser die Rechte zur Nutzung der Liegenschaftskataster-Auskunft. Ausschnitt aus einer farbigen Liegenschaftskarte 1:1000 Die amtlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können farbig oder schwarz-weiß ausgegeben werden. Es gibt jeweils eine Abgabeform mit und ohne Bodenschätzung. Startseite des Geoservers im Schleswig-Holstein-Service Aus rechtlichen Gründen muss ein von einem Vertretungsberechtigten unterzeichneter Freischaltungsantrag (Registrierungsfax), der die Kostenübernahme für kostenpflichtige Dienste zusagt, an das LVermGeo SH gefaxt oder als E-Mail gesendet werden. Ausschnitt aus einer Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung Liegenschaftsbeschreibungen Liegenschaftsbeschreibungen enthalten eine textliche Aufbereitung der Angaben zu Flurstücken. Je nach Art des Auszuges (Flurstücksnachweis oder Bestandsnachweis) enthält dieser weitere Merkmale des Flurstücks wie z. B. die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung oder die Eigentümerangaben laut Grundbuch mit Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer. Die Auszüge aus den Liegenschaftsbeschreibungen sind wegen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten nur für einen beschränkten Nutzerkreis verfügbar. Diese Auszüge sind Personen und Stellen vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse an den Unterlagen darlegen. Das LVermGeo SH setzt sich aufgrund des Freischaltungsantrags mit Ihnen in Verbindung, um eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=bIO0-VjHnPk Herausgeber: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein I Mercatorstraße 1I 24106 Kiel I Ansprechpartnerin: N. Ruhe, E-Mail [email protected] I Fotos: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein I Juli 2016 I Herstellung und Druck: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Kiel I 4. Auflage Juli 2016 I Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. I Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de
© Copyright 2024 ExpyDoc