Bewertungsliste - Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
Gemarkung
Flur
Flurstück
Aktenzeichen
Bewertungsliste
zum Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster
(Bitte Zutreffendes ankreuzen)
Ich gehe davon aus, dass die markierte Fläche
ein Gebäude ist.
kein Gebäude ist, sondern …………………………………………
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um ein erfassungspflichtiges Gebäude handelt und beantworte deshalb
folgende Fragen:
ja
nein
1. Wurde das Gebäude bzw. der Anbau am Gebäude unabhängig von dessen Höhe über
oder unter dem Erdboden nach dem 29.05.1992 errichtet?
2. Wird das Gebäude bzw. der Anbau von mehr als zwei Wänden umschlossen?
3. Hat das freistehende Gesamtgebäude eine Grundfläche von mindestens 10 m²?
4. Ist das Gebäude/der Anbau dauerhaft mit dem Untergrund verankert oder verschraubt?
5. Ist das Gebäude/der Anbau mit dem Untergrund durch ein Fundament
(Streifen-, Punkt-, Plattenfundament) fest verbunden?
6. Ist die Standfestigkeit lediglich durch das Eigengewicht gewährleistet?
Gebäudeart:
(Bitte angeben: z.B. Einfamilien-, Reihen-, Doppel-, Mehrfamilienhaus, Anbau, Garage, Stall, geschlossener Carport, Nebengebäude, Gartenhaus, Lagerhalle, Produktionsgebäude, Tiefgarage). Für den Fall, dass es sich um eine nicht aufgeführte
Gebäudeart handelt, informieren Sie sich bitte im Internet unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.
LVermGeo 520 Beiblatt
06/15
Bemerkungen/Ergänzungen:
Datum, Unterschrift Eigentümer/in, Antragsteller/in
Telefon
Hinweise zur Bewertungsliste
Die Bewertungsliste soll bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen. Nach
dem Ausfüllen der Bewertungsliste sind zwei verschiedene Ergebnisse möglich:
1. Sie haben mindestens einen der Punkte 1 - 3 mit „nein“ beantwortet.
Für das Gebäude besteht keine Nachweispflicht im Liegenschaftskataster
2. Sie haben zu jedem der Punkte 1 - 3 „ja“ und mindestens einmal einen der Punkte 4 - 6 mit
„ja“ angekreuzt.
Das Gebäude muss im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
Zur Erläuterung der Antragsarten (Durchführung, zuständige Stellen, Kosten, usw.) und der
Vermessungspflicht
von
Gebäuden
im
Allgemeinen
liegen
diesem
Schreiben
eine
Nutzerinformation zum Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster und ein Auszug aus
LVermGeo 520 Beiblatt
06/15
dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei.