Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg Gemarkung Flur Flurstück Aktenzeichen Bewertungsliste zum Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Ich gehe davon aus, dass die markierte Fläche ein Gebäude ist. kein Gebäude ist, sondern ………………………………………… Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um ein erfassungspflichtiges Gebäude handelt und beantworte deshalb folgende Fragen: ja nein 1. Wurde das Gebäude bzw. der Anbau am Gebäude unabhängig von dessen Höhe über oder unter dem Erdboden nach dem 29.05.1992 errichtet? 2. Wird das Gebäude bzw. der Anbau von mehr als zwei Wänden umschlossen? 3. Hat das freistehende Gesamtgebäude eine Grundfläche von mindestens 10 m²? 4. Ist das Gebäude/der Anbau dauerhaft mit dem Untergrund verankert oder verschraubt? 5. Ist das Gebäude/der Anbau mit dem Untergrund durch ein Fundament (Streifen-, Punkt-, Plattenfundament) fest verbunden? 6. Ist die Standfestigkeit lediglich durch das Eigengewicht gewährleistet? Gebäudeart: (Bitte angeben: z.B. Einfamilien-, Reihen-, Doppel-, Mehrfamilienhaus, Anbau, Garage, Stall, geschlossener Carport, Nebengebäude, Gartenhaus, Lagerhalle, Produktionsgebäude, Tiefgarage). Für den Fall, dass es sich um eine nicht aufgeführte Gebäudeart handelt, informieren Sie sich bitte im Internet unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de. LVermGeo 520 Beiblatt 06/15 Bemerkungen/Ergänzungen: Datum, Unterschrift Eigentümer/in, Antragsteller/in Telefon Hinweise zur Bewertungsliste Die Bewertungsliste soll bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen. Nach dem Ausfüllen der Bewertungsliste sind zwei verschiedene Ergebnisse möglich: 1. Sie haben mindestens einen der Punkte 1 - 3 mit „nein“ beantwortet. Für das Gebäude besteht keine Nachweispflicht im Liegenschaftskataster 2. Sie haben zu jedem der Punkte 1 - 3 „ja“ und mindestens einmal einen der Punkte 4 - 6 mit „ja“ angekreuzt. Das Gebäude muss im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Zur Erläuterung der Antragsarten (Durchführung, zuständige Stellen, Kosten, usw.) und der Vermessungspflicht von Gebäuden im Allgemeinen liegen diesem Schreiben eine Nutzerinformation zum Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster und ein Auszug aus LVermGeo 520 Beiblatt 06/15 dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei.
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