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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Informationstag Energie
Wegenutzungsrechte in der Fernwärme
14. September 2016, Leipzig
Themen
• Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der
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EU-Konzessionsvergabe-Richtlinie): Ausnahme für die Fernwärme?
Besonderheiten in der Fernwärme
Einräumung von Wegenutzungsrechten
Gestaltung von Gestattungsverträgen und typische Streitfragen
Ausschreibungspflicht und -recht für die Gemeinde?
Planung, Ausbau und Sicherung von Fernwärmeleitungen
Anschluss- und Benutzungszwang – Rechtsnatur und Adressaten
Kartellrechtliche Fragestellungen aus Sicht des Bundeskartellamtes
Moderation
Dr. Michael Koch | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Referenten
Dr. Cornelia Kermel | Noerr LLP, Berlin
Dr. Michael Koch | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Bernhard Schwartz | EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart
Dr. Katharina Wacker | Bundeskartellamt, Bonn
Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
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Programm
Mittwoch, 14. September 2016
9.15 Uhr
Check-In mit Begrüßungskaffee
9.45 Uhr
Begrüßung durch den Tagungsleiter
Dr. Michael Koch, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter Netzregulierung und
EEG, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
10.00 Uhr
Wegenutzungsrechte in der Energiewirtschaft
• Rechtsnatur von Wegenutzungsverträgen
• Konzessionsverträge in der Strom- und Gasversorgung
• Besonderheiten bei der Fernwärme
• Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der
EU-Konzessionsvergabe-Richtlinie)
Dr. Michael Koch, Rechtsanwalt, BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V., Berlin
10.45 Uhr
Kaffeepause
11.15 Uhr
Abschluss von Gestattungsverträgen in der Fernwärmeversorgung
• Rechtsrahmen
• Ausschreibungspflicht und -recht der Gemeinde?
• Wesentliche Vertragsinhalte
• Typische Streitfragen (z.B. Endschaftsklauseln, Gestattungsentgelte)
Bernhard Schwartz, Syndikusrechtsanwalt, Leiter Recht Netze,
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart
11.45 Uhr
Fragen und Diskussion
12.00 Uhr
Gemeinsames Mittagsessen
13.00 Uhr
Die Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs
• Rechtsnatur des Anschluss- und Benutzungszwangs
• Adressaten
• Rechtliche Begründung
Dr. Cornelia Kermel, Rechtsanwältin, Noerr LLP, Berlin
13.45 Uhr
Fragen und Diskussion mit anschließender Kaffeepause
14.15 Uhr
Die Sicht des BKartA auf Wegenutzungsrechte und Anschlussverpflichtungen in der Fernwärmeversorgung
• Erkenntnisse aus der Sektoruntersuchung
• Kartellrechtliche Fragestellungen zu Wegenutzungsrechten
• Wettbewerbliche Relevanz von Anschlussverpflichtungen
Dr. Katharina Wacker, Beisitzende der 8. Beschlussabteilung,
Bundeskartellamt, Bonn
14.45 Uhr
Fragen und Diskussion
Kurzbeschreibung
15.00 Uhr
Aspekte des Leitungs- und Wegerechts
• Planung, Ausbau und Sicherung von Fernwärmeleitungen
• Mitbenutzung von privaten und öffentlichen Grundstücken
• Entschädigungen
Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter Leitungsrecht,
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
15.45 Uhr
Abschlussdiskussion
16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Hintergrund
Im deutschen Recht benötigen Versorgungsunternehmen von den Inhabern von Grundstücken
grundsätzlich die Erlaubnis, auf deren Eigentum Versorgungsleitungen zu verlegen. Man spricht
hierbei von Wegenutzungsrechten. Bezieht sich die Wegenutzung auf öffentliche Straßen und
Wege einer Gemeinde, ist in der Regel ein Wegenutzungsvertrag abzuschließen. In der Fernwärmeversorgung spricht man hierbei von sogenannten Gestattungsverträgen. Die Einräumung
von Wegenutzungsrechten ist im Bereich der Fernwärme - anders als im Strom- und Gasbereich in Deutschland jedoch nicht spezialgesetzlich geregelt. Der Inhalt von Gestattungsverträgen
orientiert sich daher an allgemeingültigen privat- und öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Aus diesem Grund erweist sich die Vertragsgestaltung in der Praxis als durchaus vielgestaltig,
wobei sich im Kern die in den Gestattungsverträgen vereinbarten Hauptleistungen im Wesentlichen gleichen: Den Fernwärmeversorgern wird das Recht eingeräumt, Fernwärmeleitungen in
öffentlichen Straßen der Gemeinde zu verlegen, zu warten und zu betreiben. Als Gegenleistung
wird regelmäßig die Zahlung eines Gestattungsentgelts vereinbart.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Gestattungsverträgen treten jedoch regelmäßig
Fragen auf. Sind die Regelungen zu den Konzessionsverträgen im Strom und Gas anwendbar?
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Einräumung
eines Wegenutzungsrechts? Wie hoch darf das hierfür erwartete Entgelt ausfallen? Sind bei der
Vergabe von Wegenutzungsrechten europäische Anforderungen zu berücksichtigen? Welche
Bedeutung kommt dem Anschluss- und Benutzungszwang hierbei zu? Welche kartellrechtlichen
Bedenken bestehen diesbezüglich? Welche kartellrechtlichen Vorgaben gelten für die Gemeinden?
Mit der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf solche und weitere Fragen rund um die Wegenutzung im Bereich der Fernwärme. Diskutieren Sie mit Experten aus Recht und Wirtschaft und
nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen.
Zielgruppe
Der Informationstag richtet sich an Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den
Bereichen Fernwärmerecht, Energierecht, Erzeugung, Vertrieb und Handel.
Ausstellung/Sponsoring
Bei Interesse an einem Ausstellungsstand oder einem Sponsoring, schreiben Sie uns eine Mail an
[email protected].
Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die verschiedenen
Möglichkeiten. Oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite
http://www.ew-online.de/ausstellung
Anmeldung
Wegenutzungsrechte in der Fernwärme
14. September 2016, Leipzig
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Unternehmen
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Straße / Postfach
PLZ / Ort
Unterschrift / Stempel
Termin und Ort
Veranstaltungstermin
Mittwoch, 14. September 2016
9.45 bis 16.00 Uhr
Veranstaltungsort
Seaside Park Hotel Leipzig
Richard-Wagner-Str. 7
04109 Leipzig
Tel.: 0 341.98 52 0
Fax: 0 341.98 52 750
www.parkhotelleipzig.de
Konditionen
Teilnehmerbeitrag
€ 870,- für BDEW-Mitglieder
€ 1.250,- für Nicht-Mitglieder
(einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.).
Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor
Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei
Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags.
www.ew-online.de
Veranstalter
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
[email protected]
www.ew-online.de
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse
GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind.
Unternehmen
Datum
Fragen zur Anmeldung?
Telefon 0 69.7 10 46 87-552
Ihre Ansprechpartner
Projektleitung: Karoline Splitt
Projektkoordination: Denise Ahrendt
Telefon 0 30.28 44 94-214
[email protected]
Abteilung
BDEW-Mitglied
Fax 0 69.7 10 46 87-95 52
[email protected]
Zimmerreservierung
Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zum Sonderpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert. Bitte buchen
Sie Ihre Übernachtung direkt unter dem Stichwort „EW Medien“.
In Kooperation mit
BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32,
10117 Berlin
Ansprechpartner: RA Dr. Michael Koch
Telefon 0 30.30 01 99-1530
[email protected]
Anreise
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Ausführliche Informationen dazu finden Sie
auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab
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aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis
Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.)
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