SpiFa reagiert mit Unverständnis auf die mediale

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SpiFa:
Berlin, 13. Juli 2016 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
reagiert mit Unverständnis auf die mediale Generalverurteilung Individueller
Gesundheitsleistungen (IGeL).
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Für jeden Kassenpatienten in Deutschland gibt es zwei Welten, die eine ist die seiner gesetzlichen Krankenkasse mit ihren Regeln und eine zweite, die darüber hinausgeht. Dies betrifft in
besonderem Maße die medizinischen Leistungen. Nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung. Das
bedeutet aber eben auch, dass es weitere fachärztliche Leistungen gibt, die darüber
hinausgehen und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Selbst unsere Gerichte erkennen das an und haben schon Ärzte verpflichtet bestimmte IGeL den
Patienten anzubieten, um nicht in den Verdacht der Unterlassung zu geraten. Diese
Dimension wird leider allzu gern von den Kassen verschwiegen. Die fachärztliche
Aufklärung über Nutzen und Mehrwert von Selbstzahlerleistungen in jedem individuellen Fall ist für die Fachärzteschaft selbstverständlich und nicht das Geschäft der
gesetzlichen Krankenkassen. Wir sollten dem mündigen Patienten zutrauen, selbst
zu entscheiden, ob er eine von seinem Arzt als medizinisch sinnvoll empfohlene Leistung in Anspruch nehmen und zusätzlich bezahlen möchte. Das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Patienten ist ein hohes Gut, das wir mit solch generalisierenden
Aussagen wie vom GKV-Spitzenverband nicht beschädigen sollten. Die Aufklärung
über Früherkennungsmöglichkeiten gehört genauso zu den ärztlichen Pflichten wie
eine gemeinsame Entscheidung über die individuelle Therapie, unbeeinflusst von
äußeren Zwängen und nur dem Wohl des Patienten verpflichtet.
Man darf also immer wieder darauf hinweisen, dass es nach den medizinischen Leitlinien der Fachgesellschaften Anforderungen an den behandelnden Arzt gibt, die
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, aber vom Arzt dennoch erfüllt
werden müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.
Am Ende sollten auch die gesetzlichen Krankenkassen zu dem Konsens zurück finden, wonach sich ihre Zuständigkeit allein auf ihren Leistungskatalog bezieht, dessen
offene Unvollständigkeit von der Ärzteschaft auch nicht stetig mit diesem kriminalisierenden Duktus kommentiert wird.“
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