Ehescheidungen nahmen 2015 um 1,7 % ab

Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 15. Juli 2016 – 249/16
Ehescheidungen nahmen 2015
um 1,7 % ab
WIESBADEN – Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 163 335 Ehen geschieden, das
waren 1,7 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, ging den Scheidungen in der Regel eine vorherige Trennungszeit der Ehepaare
von einem Jahr (82,9 %) oder von drei Jahren (15,8 %) voraus.
51 % der Scheidungsanträge stellten die Ehefrauen, 41 % die Männer. Die übrigen
Anträge wurden von beiden gemeinsam gestellt. Diese Anteile variieren mit dem
Vorhandensein minderjähriger Kinder: Bei den gut 81 000 Trennungen von Paaren ohne
minderjährige Kinder reichten die Frauen 50 % der Anträge ein, bei Scheidungen mit vier
oder mehr betroffenen Kindern waren es dagegen 60 %. 2015 waren von der Scheidung
ihrer Eltern insgesamt rund 132 000 minderjährige Kinder betroffen.
Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren
Durchschnittsalter der Geschiedenen setzen sich weiter fort. Die 2015 geschiedenen
Ehen hatten im Durchschnitt etwa 15 Ehejahre bestanden. Für die 1990 Geschiedenen
war die durchschnittliche Ehedauer noch dreieinhalb Jahre kürzer gewesen (11,5 Jahre).
Seit 1990 ist der Altersdurchschnitt der Geschiedenen – auch als Folge des späteren
Heiratens – um fast acht Jahre angestiegen (für Männer auf gut 46 Jahre und für Frauen
auf gut 43 Jahre).
Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach
Ablauf einer längeren Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate nach
25 Jahren für die im Jahr 1990 geschlossenen Ehen 393,2 Scheidungen je 1 000 Ehen.
Da auch in den folgenden Jahren voraussichtlich noch Ehen dieser Kohorte geschieden
werden, wird der Anteil der durch Scheidungen beendeten Ehen nach 30 oder 40 Jahren
noch höher liegen.
Dagegen beschreibt die sogenannte zusammengefasste ehedauerspezifische
Scheidungsziffer die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen
einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden
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wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen
wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen
geschieden sein. 1990 hatte diese Ziffer 273,8 Scheidungen je 1 000 Ehen mit einer
Dauer von 0 bis 25 Jahren betragen. 2015 lag sie bei 347,1.
Bei allen Berechnungen, die sich auf Eheschließungsjahrgänge oder geschlossene Ehen
beziehen, ist zu berücksichtigen, dass sich Anzahl und Zusammensetzung dieser
Ehepaare auch durch Wanderungen und Tod eines Partners verändern.
Geschiedene Ehen in Deutschland nach ausgewählten Merkmalen und Jahren
1990
154 786
1995
169 425
92 664
142 292
39,5
2005
201 693
99 250
156 389
2014
166 199
84 042
2015
163 335
82 019
Jahr
1
Insgesamt
betroffene
minderjährige
Kinder
Und zwar
durchschnittliches
Alter der
geschiedenen
Männer
Frauen
Jahre
38,5
35,7
mit
minderjährigen
Kindern
Anzahl
80 713
118 340
durchschnittliche
Ehedauer
zusammengefasste
ehedauerspezifische
Scheidungsziffer1
11,5
273,8
36,8
12,1
308,6
43,0
40,3
13,6
403,7
134 803
45,9
42,9
14,7
353,6
131 749
46,3
43,3
14,9
347,1
Summe der ehedauerspezifischen Scheidungsziffern, die sich als geschiedene Ehen eines Eheschließungs-
jahrgangs je 1 000 geschlossene Ehen desselben Jahrgangs für die Ehedauer von 0 bis 25 Jahren ergeben.
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