INFORMATION betreffend die Anerkennung einer in der Bundesrepublik Deutschland erlangter Berufsqualifikation „Altenpfleger/in“ Im österreichischen Recht sind die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, idgF, geregelt. Die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegehilfe. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die • • • allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, die Kinder- und Jugendlichenpflege sowie die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Die fachliche Überprüfung hat ergeben, dass im Berufsbild des/der deutschen Altenpflegers/-in sozialbetreuerische Elemente überwiegen, so dass eine Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege nicht möglich ist. Die in Deutschland erworbene Qualifikation als Altenpfleger/in entspricht in Österreich dem Sozialbetreuungsberuf des/der Fach-/oder Diplomsozialbetreuers/-in mit dem Schwerpunkt Altenarbeit. Eine Anerkennung erfolgt durch das nach dem Wohnsitz bzw. in Aussicht genommenen Dienstort zuständige Bundesland. Eine Berufsberechtigung als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer/in mit dem Schwerpunkt Altenarbeit berechtigt auch zur berufsmäßigen Ausübung von Tätigkeiten in der Pflegehilfe. Eine Anerkennung erfolgt ebenfalls durch das nach dem Wohnsitz bzw. in Aussicht genommen Dienstort zuständige Bundesland. Die Pflegehilfe umfasst gemäß § 84 GuKG die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Mitarbeit bei bestimmten therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten/-innen. Stand: 5. Juli 2016
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