Berufsschule - Berufsfachschule für Gesundheits

Ihre Ausbildung
an der Berufsfachschule für Krankenpflege
www.krankenpflegeschule-passau.de
Ausbildung
Wissensgrundlagen
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Ausbildung, welche nach
den Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungsund Prüfungsverordnung durchgeführt wird.
Innerhalb der Themenbereiche werden jeweils verschiedene fachliche
Wissensgrundlagen vermittelt.
Ausbildungsbeginn: zum 01. April jeden Jahres
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Probezeit: 6 Monate
Die Unterrichtsfächer sind nach der Bayerischen Berufsfachschulordnung
Pflege ausgerichtet und umfassen:
Unterrichtsstunden
Pflichtfächer
Ausbildungsziel
Die Ausbildung vermittelt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand
pflege­w issenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissen­schaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische
Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der
Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten.
Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und
palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Er­h altung
und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden
Menschen ausgerichtet. Dabei werden unterschiedliche Pflege- und
Lebenssituationen sowie Lebensphasen beachtet. Besondere Berücksichtigung findet die Selbstständigkeit und Selbst­b estimmung des Menschen.
1. Schul- 2. Schul- 3. Schuljahr
jahr
jahr
Gesamt
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht
Grundlagen der Pflege
280
240
140
660
Gesundheits- und Krankenpflege (Theorie und Praxis)
320
320
320
960
Berufskunde
80
40
40
160
Recht und Verwaltung
40
80
40
160
Deutsch und Kommunikation
40
40
40
120
Sozialkunde
40
0
0
40
Summe theoretischer und
fachpraktischer Unterricht
800
720
580
2100
Theoretische Ausbildung
Sie erfolgt durch Pflegepädagogen, Lehrkräfte für Pflegeberufe, Ärzte sowie
weitere Fachlehrkräfte und Fachexperten und umfasst 2100 Unterrichtsstunden
in folgenden Themenbereichen:
1. Pflegesituationen
bei Menschen aller Altersgruppen erkennen,
erfassen und bewerten
2.Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten;
Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und
pflege-relevanten Fragen fachkundig gewährleisten
3.Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
4. Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
5.Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
6.Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
7. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
8.L ebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin
oder des Arztes einleiten
9. B erufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche
Anforderungen zu bewältigen
10. A uf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext
Einfluss nehmen
11. In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
2 3 Praktische Ausbildung
Die Praxisphasen dauern ca. 3 – 8 Wochen. Außerdem werden zusätzlich
Hospitationspraktika durchgeführt. Die Schüler werden in den Praktika
von speziell ausgebildeten Praxisanleitern angeleitet und von Lehrkräften
der Berufs­f ach­­schule für Gesundheits- und Krankenpflege begleitet.
Die praktische Ausbildung umfasst mehr als 3.200 Stunden
in folgenden Bereichen:
Allgemeiner Bereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen
aller Altersgruppen in der stationären Versorgung
in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten
in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie,
Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und
Neugeborenenpflege
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen
aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung
in präventiven, kurativen, rehabilitativen und
palliativen Gebieten
Stunden
Differenzierungsbereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege,
stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin,
Chirurgie, Psychiatrie
2. Zur Verteilung auf die einzelnen Bereiche
Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (schriftlich,
mündlich und praktisch) vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Das damit erworbene Zertifikat berechtigt zur Führung der
Berufsbezeichnung „Gesundheits- und KrankenpflegerIn“.
Durch das Europäische Übereinkommen wird eine in der BRD
absolvierte Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung innerhalb
des gesamten EG-Raumes uneingeschränkt anerkannt.
800
Bewerbung
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an die
Berufsfachschule für Krankenpflege
Leonhard-Paminger-Straße 1a
94032 Passau.
Sie können sich auch per E-Mail bewerben
oder weitere Informationen anfordern!
[email protected]
Für die Rückkorrespondenz geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0851 5300 2229.
500
Nähere Informationen zu Terminen, Bewerbungsunterlagen und
Aufnahmevoraussetzungen erhalten Sie auf unserer Homepage.
www.krankenpflegeschule-passau.de
700
500
Ausbildung
Theorie & Praxis
Bewerbung
Hospitationspraktika
Wissensgrundlagen
Abschluss
Gesundheits- und Krankenpflege
Studium „Pflege“
4 5 Bewerbungsunterlagen
» Ein aussagefähiges Bewerbungsschreiben
» Ein tabellarischer Lebenslauf
» Geburtsurkunde (Fotokopie)
» Beglaubigte Fotokopien von Schul- bzw. Ausbildungszeugnissen.
»Von Bewerbern, welche ihre Schulausbildung im Bewerbungsjahr beenden,
benötigen wir das Zwischenzeugnis der Abschlussklasse.
» Bei Bewerbern mit abgeschlossener Schulbildung das Abschlusszeugnis
» Bei noch nicht abgeschlossenen Berufsausbildungen: Vorlage des letzten
Jahreszeugnisses der Berufsschule, nach vollendeter Berufsausbildung
das Abschlusszeugnis der Berufsschule.
»Neben einem, nach Schulbildung gestaffelten, mindestens guten bis
befriedigenden Noten-Gesamtdurchschnitt werden in den Fächern Deutsch, Biologie, Physik und Chemie mindestens befriedigende Leistungen erwartet.
Wir bitten Sie zu beachten, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht
weiter bearbeitet werden können. Liegen mehr Bewerbungen vor als Ausbildungsplätze vorhanden sind, entscheidet die Schulleitung anhand eines
Auswahl­v erfahrens über die Vergabe.
Aus Umwelt- und Kostengründen bitten wir Sie, die Bewerbungs­unterlagen
nicht in Klarsichtfolien oder Schnellheftern einzureichen.
Aufnahmevoraussetzungen
» Gesundheitliche
Eignung zur Ausübung des Berufes. (Die ärztliche
Untersuchung zur Fest­s tellung der gesundheitlichen Eignung erfolgt
3 Monate vor Ausbildungsbeginn durch den Betriebsarzt der Stadt Passau.)
» R
ealschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
»Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit
–e iner erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, vorgesehene
Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre oder
– Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von
mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe (Pflegefachhelfer Krankenpflege, Pflegefachhelfer Altenpflege).
Darüber hinaus sollen die Bewerber über:
» physische und psychische Belastbarkeit
» Kontakt- und Teamfähigkeit
» Fähigkeit zu verantwortungsvollem Handeln
» Lern- und Leistungsbereitschaft
verfügen.
6 7 Unser Leitbild
Wir sind eine Berufsfachschule des Gesundheitswesens, angegliedert an
das Klinikum Passau und bilden seit 1967 qualifiziertes Pflegepersonal aus.
Die gesetzlichen Aus­b ildungsbestimmungen setzen wir gemeinsam mit
dem Schulträger sinngemäß um.
Im Mittelpunkt
steht der Mensch
» Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch,
der in seiner Sozial-, Selbst- und Fachkompetenz gefördert wird.
»Im theoretischen Unterricht wird Wert auf methodische Vielfalt und Handlungsorientierung gelegt. Schwerpunkte und Prioritäten sind
für die SchülerInnen erkennbar.
»In den praktischen Einsätzen werden die SchülerInnen durch qualifizierte
PraxisanleiterInnen begleitet und mittels individueller Lernpläne gefördert.
»Der klinische Unterricht erfolgt durch Pflegepädagoginnen und LehrerInnen
für Pflegeberufe.
»Eine Vernetzung von Theorie und Praxis wird durch regelmäßigen Austausch in festgelegten Treffen zwischen den an der Ausbildung Beteiligten unterstützt und gewährleistet.
Gemeinsam zum Ziel
»Zwischen SchülerInnen und MitarbeiterInnen der Schule pflegen wir
einen partnerschaftlichen, offenen, ehrlichen und respektvollen Umgang.
»Die Schulleitung achtet auf die Förderung der MitarbeiterInnen.
»Wir gehen verantwortungsvoll mit Fehlern um und entwickeln bei Konflikten gemeinsam Lösungsstrategien.
» Es ist uns ein Anliegen, kompetentes Pflegepersonal auszubilden,
welches den Anforderungen und Ansprüchen des Pflegealltags
gerecht wird und das eigene Handeln reflektiert.
Zukunft sichern
» Auf die Entwicklung eines berufspolitischen Verständnisses
unserer SchülerInnen legen wir Wert.
»Information und Kommunikation stellen für uns eine tragende Säule dar.
» Das Schulklima ist geprägt durch gegenseitige Wertschätzung
und Humanität.
» Der Mensch in seiner Individualität steht im Mittelpunkt.
Das bedeutet für uns, dass Freiräume für Kreativität und Entwicklung bestehen.
»
8 Unsere Leistungen
Der Lernerfolg, die Freude am Lernen und die Selbstreflexion
der eigenen Leistung der SchülerInnen ist unser Ziel.
Hohe Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Eigenverantwortung
für das theoretische und praktische Lernen und eine selbstständige Arbeitsweise werden gefordert und gefördert.
»Die Organisationsstruktur sichert effektive Arbeitsabläufe
und regelt die Zuständigkeiten klar.
»Die Bedürfnisse der Schule sind an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet.
Gesellschaftliche Verantwortung
»Die Öffentlichkeitsarbeit wird unterstützt, um die Schule
nach außen zu repräsentieren.
»Praktizierter Umweltschutz ist uns ein besonderes Anliegen.
»Auf der Grundlage dieser Leitsätze geben wir uns konkrete,
überprüfbare Ziele.
9 Der Beruf
In ihrer organisierten Form ist Gesundheits- und Krankenpflege ein
Fachbereich des Gesundheits­w esens und umfasst die Gesamtheit
pflegerischen Handelns bei gesunden und kranken Menschen aller
Altersgruppen.
Der Hilfsbedürftige erhält die Pflege, die seinen Bedürfnissen entspricht. Es ist Aufgabe der Pflegenden, sich dabei um die Erhaltung,
Anpassung und Wieder­h erstellung der normalen körperlichen,
seelischen und sozialen Funktionen der ihnen anvertrauten Menschen
zu bemühen. Die Gesundheits- und Krankenpflege ist für die Planung,
Ausführung und Bewertung verantwortlich.
Aufgaben
Darüber hinaus unterstützt sie verantwortungsvoll die ärztlichen
Be­m ühungen. Die Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflege
erfordert neben speziellem Wissen, technischen Fertigkeiten und
dem Erfassen von Zusammenhängen auch Einfühlungsvermögen
und Zuwendungsbereitschaft.
»die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Bedürfnisse, Möglich­
keiten und Probleme der anvertrauten Menschen erkennen und beurteilen
Neben der Arbeit im Team nehmen Pflegekräfte auch Führungs­auf­g aben wahr und arbeiten partnerschaftlich mit Angehörigen
anderer Gesundheitsberufe zusammen.
Die primäre Aufgabe der Gesundheits- und Krankenpflege besteht in der
unmittelbaren Betreuung des Einzelnen, der Familie oder der Gemeinschaft:
»unter Einbeziehung dieses Wissens individuelle und umfassende Pflege
zu planen, zu gewährleisten, zu dokumentieren und auszuwerten
»b ei der Wiedereingliederung des Kranken oder Behinderten in seinen
Lebensraum mitzuwirken
»G esunde und Kranke zu motivieren und anzuleiten ihre Gesundheit zu
erhalten und wiederzuerlangen
»individuelle Begleitung, Betreuung, Beratung und Versorgung von kranken
oder behinderten Menschen zu verwirklichen
»zum Wohle des Kranken und Hilfebedürftigen mit ihm, seinen Ange­hörigen
und anderen Berufsgruppen des Gesundheitswesens zu­s ammenzuarbeiten
»Menschen aller Altersstufen am Lebensende beizustehen und dem Einzelnen
ein würdiges Sterben zu ermöglichen
»an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Pflegemethoden
und Pflegetechniken auf der Grundlage neuer Erkenntnisse mitzuwirken
»Krankenpflegepersonal aus-, weiter- und fortzubilden
Tätigkeitsfelder
Krankenhäuser, Fachkliniken, Altenheime, ambulante Krankenpflege­
einrichtungen, frei­­berufliche Kranken­p flege, Werks­a m­b ulanzen,
Entwicklungshilfe, Kur­k liniken, Behinderten- und Rehabilitations­
einrichtungen
10 11 Fort- und Weiter­bildungsmöglichkeiten
Nur qualifiziertes, mit neuesten Pflege- und Behandlungsmethoden vertrautes
Personal kann die Ansprüche an eine umfassende Pflege gewährleisten.
Deshalb ist es erforderlich, sich nach der Ausbildung ständig fortzubilden.
Darüber hinaus können sich Pflegekräfte nach Abschluss der Ausbildung und
entsprechender Berufspraxis in folgenden Bereichen weiterbilden:
»L eitung des Pflegedienstes eines
Krankenhauses oder einer
entsprechenden Einrichtung
»Leitung des Pflegedienstes einer
Station oder Abteilung
» Rehabilitation
» Qualitätsmanagement
» Pflegeberatung
» Entlassungsmanagement
» Anästhesie und Intensivpflege*
» Praxisanleitung
»Innere Medizin und Intensiv­
pflege
» N ephrologie
» Onkologie
» Krankenhaushygiene
» Wundmanagement
» Ambulante Krankenpflege
» Operationsdienst*
» Psychiatrie
*berufsbegleitend am
Klinikum Passau möglich
Mittlerweile gibt es an über 40 Universitäten und Fachhochschulen
in Deutschland für Pflegende die Möglichkeit, sich über ein Studium
weiter zu qualifizieren.
Folgende Pflegestudiengänge werden derzeit angeboten:
» Lehramt Pflege/Gesundheit/Pflegepädagogik (Bachelor/Master)
» Pflegemanagement/Pflegefachwirt (Bachelor)
» Pflegewissenschaften/Gesundheitswissenschaft (Bachelor/Master)
» Duales Pflegestudium (Bachelor)
Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung können die Ausbildung mit
einem Dualen Pflegestudium an der Technischen Hochschule Deggendorf
kombinieren. Regelstudienzeit 9 Semester, 5 Semester in die Pflegeausbildung
integriert, Abschluss = Bachelor of Science (B. Sc.).
Ihr Team der Berufsfachschule
Leonhard-Paminger-Straße 1a 94032 Passau
Telefon 0851 5300 2229 www.krankenpflegeschule-passau.de
Dok.-Nr. 39178 09 / 2016 www.hauer-heinrich.de
Studium