Pressemitteilung

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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Geschlechtergerechtigkeit im Bund/Länder-Programm konsequent umsetzen!
06. Juli 2016
Chancengerechtigkeit und die Entwicklung einer familiengerechten Hochschule sind Bestandteile des
Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In ihrem Schreiben an die Wissenschaftsminister*innen der Länder begrüßt die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbea uftragten an Hochschulen (BuKoF) diese Programmziele ausdrücklich. Sie fordert von den Ministerien
entsprechende Bewertungsvorgaben, damit die Universitäten ihre Gesamtkonzepte durchgängig nach
diesen Zielen ausrichten.
Die BuKoF schlägt hierfür folgende Standards vor:
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die Förderung der Chancengerechtigkeit ist als ein eigenständiges Kapitel UND als Querschnittsthema in das Gesamtkonzept der Hochschule zur Personalentwicklung aufgenommen;
die Bestandsaufnahme der Personalstruktur und des Berufungs‐ und Karrieresystems wird unter
Gleichstellungsaspekten kritisch reflektiert und es werden daran anknüpfende Maßnahmen aufgesetzt;
Ausgangspunkt für die Bestandsaufnahme ist eine differenzierte geschlechtersensible Datenanalyse zu den vertraglichen Bedingungen, zum Verbleib und zu den Karriereoptionen von Wissenschaftler*innen im Mittelbau;
Geschlechtergerechtigkeit ist systematisch in die Weiterentwicklung der Personalstruktur und in
die Ausgestaltung von Karrierewegen integriert. Hierzu gehört u.a. neue Personalkategorien mit
mindestens am Kaskadenprinzip orientierten Zielquoten zu verknüpfen, die Förderung von Genderkompetenz als elementaren Bestandteil von Weiterbildungen für Führungskräfte zu verankern,
Karriereentwicklungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen anzubieten sowie flexible Arbeitsbedingungen und Teilzeitoptionen zu ermöglichen;
die Berufungspraxis wird unter Gleichstellungsgesichtspunkten reflektiert und weiterentwickelt.
Hierzu gehört u.a. die Qualitätssicherung der Verfahren, die Genderkompetenz der Akteur*innen
und stereotypfreie Auswahlprozesse sicher zu stellen sowie qualifizierte Wissenschaftlerinnen aktiv zu rekrutieren;
es liegen klare Kriterien für die Evaluation der Tenure‐Professuren vor, in denen die wahrgenommenen Care‐Aufgaben der Professor*innen berücksichtigt sind; zudem werden für Wissenschaftler*innen mit Betreuungsaufgaben (Kinder, Pflege von Angehörigen) Teilzeit‐ sowie Verlängerungsoptionen geschaffen, die einen Nachteilsausgleich ermöglichen.
Pressemitteilung BuKoF: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Geschlechtergerechtigkeit im
Bund/Länder-Programm konsequent umsetzen!
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Bei der Bewertung der Konzepte und der Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigke it
auf dem wissenschaftlichen Karriereweg empfiehlt die BuKoF die Orientierung an den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (FOGS) im Hinblick auf
personelle und strukturelle Maßnahmen. Der Großteil der antragstellenden Universitäten hat bereits
im Rahmen der FOGS entsprechendes Entwicklungsstadium erreicht. An diesem Standard sollten sich
die Anträge und ihre Bewertung orientieren.
Die BuKoF schlägt weiterhin vor, die Vergabe der Mittel an Gleichstellungsparameter zu knüpfen und
bereits erzielte Gleichstellungserfolge der jeweiligen Universität als Kriterium in die Bewertung einzubeziehen. Das Programm sollte so ausgestaltet werden, dass eine Geschlechterquote von 50% bei der
Besetzung der Professuren zu erfüllen ist. Diese Maßnahme wirkt dem Verlust von Wissenschaftlerinnen nach der Promotion entgegen.
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Kontakt:
BuKoF – Geschäftsstelle
Caren Kunze
[email protected]
030 / 838 – 59210
www.bukof.de
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (BuKoF)
Vorstand: Dr. Uschi Baaken, Universität Bielefeld; Dr. Sybille Jung, Universität des Saarlandes; Dr. Mechthild Koreuber, Freie
Universität Berlin; Anneliese Niehoff, Universität Bremen; Dr. Kathrin van Riesen, Leuphana Universität Lüneburg
Geschäftsstelle: Caren Kunze, Goßlerstraße 2-4, 14195 Berlin, [email protected], 030/838-59210, www.bukof.de