Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn Gebiet: östlich Heideweg, südwestlich Klein Hansdorfer Straße hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn der Gemeinde Jersbek nach § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21. April 2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn - der Gemeinde Jersbek für das o. g. Gebiet und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 21. Juli 2016 bis zum 22. August 2016 einschließlich in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: - Dienststunden -, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus: • Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Kultur und sonstige Sachgüter, Aussagen aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Jersbek, dem Flächennutzungsplan sowie seiner 6. Änderung), Verfasser: ML-Planung, Lübeck • Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes – neu – Ortsteil Timmerhorn, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 und zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn, (Aussagen zu Verkehrslärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm), Verfasser LAIRM Consult GmbH, Bargteheide • Artenschutzrechtliche Prüfung, B-Plan Nr. 22 sowie B-Plan 13-2.Änderung und Ergänzung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, zum Vorkommen der europäisch geschützten und national streng geschützten Tierarten), Verfasser: BBS Büro Greuner-Pönicke, Kiel • Fachbeitrag zu Verkehr – und Oberflächenentwässerung F-Plan-neu-6.Änderung-OT Timmerhorn, B-Plan Nr. 22 – OT Timmerhorn, Verfasser: Petersen & Partner in Kiel • Bisher eingegangene, teilweise in der Planung berücksichtigte Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und privaten Personen mit Aussagen zu o Naturschutz und Artenschutz, Erhalt von Gehölzbeständen und sonstigen Vegetationsflächen o Landschaftsplanung, Landschaftspflege und Landschaftsschutz o Verkehr und Immissionsschutz o den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Kultur und sonstige Sachgüter Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn - unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Hinweise: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land Montag bis Freitag (außer Mittwoch) 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr Diese Bekanntmachung wird am 13. Juli 2016 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheide-land.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Bargteheide, d. 07. Juli 2016 Amt Bargteheide-Land Der Amtsvorsteher Herbert Sczech
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