Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Jersbek, Kreis

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn
Gebiet: östlich Heideweg, südwestlich Klein Hansdorfer Straße
hier:
öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 – Ortsteil
Timmerhorn der Gemeinde Jersbek nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21. April 2016 gebilligte und zur öffentlichen
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn - der Gemeinde
Jersbek für das o. g. Gebiet und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 21. Juli 2016
bis zum 22. August 2016 einschließlich
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 215,
während folgender Zeiten: - Dienststunden -, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und
Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
• Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und
Pflanzen, Luft und Klima, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Kultur und sonstige Sachgüter,
Aussagen aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Jersbek, dem Flächennutzungsplan sowie
seiner 6. Änderung), Verfasser: ML-Planung, Lübeck
• Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes – neu – Ortsteil
Timmerhorn, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 und zur 2. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn, (Aussagen zu
Verkehrslärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm), Verfasser LAIRM Consult GmbH,
Bargteheide
• Artenschutzrechtliche Prüfung, B-Plan Nr. 22 sowie B-Plan 13-2.Änderung und Ergänzung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, zum Vorkommen der
europäisch geschützten und national streng geschützten Tierarten), Verfasser: BBS Büro
Greuner-Pönicke, Kiel
• Fachbeitrag zu Verkehr – und Oberflächenentwässerung F-Plan-neu-6.Änderung-OT
Timmerhorn, B-Plan Nr. 22 – OT Timmerhorn, Verfasser: Petersen & Partner in Kiel
• Bisher eingegangene, teilweise in der Planung berücksichtigte Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und privaten Personen mit Aussagen zu
o Naturschutz und Artenschutz, Erhalt von Gehölzbeständen und sonstigen
Vegetationsflächen
o Landschaftsplanung, Landschaftspflege und Landschaftsschutz
o Verkehr und Immissionsschutz
o den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Kultur und sonstige
Sachgüter
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und
umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während
der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 – Ortsteil Timmerhorn - unberücksichtigt
bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht
werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Hinweise:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr
Diese Bekanntmachung wird am 13. Juli 2016 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des
Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheide-land.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Bargteheide, d. 07. Juli 2016
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech