Flugblatt Grünland an der Alm

Mit politischen Tricks soll in Gneis die Grünland-Deklaration ausgehebelt werden.
Schaden und seine SPÖ wollen geschütztes
Grünland umwidmen! Wie üblich geheim und
hinter verschlossenen Türen...
Bereits 2008 ließ Bgm. Schaden links der Alm 7.000 m2 Grünland umwidmen. Jetzt soll die von ihm damals
heftig bestrittene Fortsetzung folgen: wie wir aus verlässlicher Quelle wissen, will die SPÖ weitere 10.000 m2
geschütztes Grünland an der J. v. Eichendorff Straße in teuerstes Bauland umwidmen. Jetzt sucht Schaden
politische Verbündete für eine Gemeinderats-Mehrheit. Die ÖVP-nahe Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich soll die Wohnblocks errichten... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Besitzer der riesigen Wiese,
Herr Alexander Reinl, will angeblich rasch verkaufen.
Diese 10.000 m2 große Wiese an der Alm, gegenüber den Bär-Gründen, will Herr Schaden in teures Bauland umwidmen. Wie man hört,
sind mehrstöckige Wohnblocks mit ca. 2/3 Mietwohnungen und 1/3 Eigentumswohnungen geplant. Um die Grünland-Deklaration zu retten,
mussten von den Bürgerinitiativen an Dr. Schaden und die SPÖ schon genügend Zugeständnisse gemacht werden. Jetzt ist Schluss damit!
So will Dr. Schaden die GrünlandDeklaration austricksen
Trick 1: Schaden sucht derzeit in der ganzen Stadt irgendwelche
(auch kleine) Bau-Grundstücke, die zusammengezählt 10.000 m2
ergeben. Die will er dann als „Ersatz“ für Gneis rückwidmen. Das
widerspricht klar der Grünland-Deklaration - siehe Kasten rechts
§ 4.1 „gleichwertiger Flächenersatz“.
Trick 2: Öffentliches Interesse „in besonderem Maße“ § 4.2.
Grünland-Deklaration. Was werden da Herr Schaden und seine
Magistratsjuristen wohl wieder „Besonderes“ erfinden?
Trick 3: Alles geheim halten und die Bürgerinnen und Bürger vor
vollendete Tatsachen stellen. Das war schon immer Schadens Taktik.
Ein klarer Verstoß gegen § 4.4 des Stadtrechts. Auch wenn Schaden
und seine SPÖ gar nichts von BürgerInnen-Mitbestimmung halten:
da spielen wir nicht mit, das ist geltendes Stadtrecht!
Schützt die Grünland-Deklaration
Der jahrelange Kampf um unser Grünland ist vielen noch in
Erinnerung. Die wesentlichen Erfolge der Initiativen:
• Der Schutz noch bestehender größerer zusammenhängender
Frei- und Landschaftsräume (wie z.B. an der Alm),
• die Sicherung des Fortbestandes der Landwirtschaft durch
Flächenfreihaltung,
• die Erhaltung von Naherholungsgebieten und schützenswerten innerstädtischen Freiflächen (wie ebenfalls an der Alm...)
Im Stadtrecht ist u.a. festgeschrieben:
§ 4.1. Eine Herausnahme von Flächen aus dem Deklarationsgebiet darf nur dann erfolgen, wenn – bezogen auf das
Flächenausmaß des Einzelfalles – weitestgehend gleichwertiger
Flächenersatz beibehalten werden kann.
Die jahrelangen Versäumnisse
des Bürgermeisters
§ 4.2. Eine Herausnahme von Flächen aus dem Deklarationsgebiet ist zudem nur möglich, wenn öffentliche Interessen im
besonderen Maß vorliegen...
Seit Jahren drücken sich Schaden und seine SPÖ davor, vom Landeshauptmann bzw. LHStv. Rössler ein Raumordnungsgesetz mit
Biss zu fordern und es gemeinsam durchzusetzen. Nur so könnte
man Grundstücksspekulation verhindern und das reichlich vorhandene, aber gehortete Bauland verfügbar machen. Oder, wenn es
nicht bebaut wird, in Grünland rückwidmen.
Auch tausende Wohnungen und Büros stehen leer, weil sie nur
Wertanlage und Spekulationskäufe sind. Dagegen fallen Bgm.
Schaden und der SPÖ bis heute nur nutzlose Alibi-Aktionen ein.
Nicht zuletzt deshalb steigen die Wohnungspreise! Er verschweigt
auch, dass viele unserer Nachbargemeinden zu wenige Mietwohnungen bauen und seit Jahren auf Kosten der Stadt leben.
Das alles sind die wahren Gründe der Wohnungsnot. Und
Schaden? Er geht wie schon immer den leichtesten Weg:
geschütztes Grünland umwidmen und die Grünland-Deklaration
aushöhlen! Und sein Nachfolger? Wir werden ihn fragen!
§ 4.3. Für eine Herausnahme von Flächen aus dem Deklarationsgebiet bedarf es zudem bei der Beschlussfassung des Salzburger Gemeinderates der Anwesenheit von drei Viertel der Mitglieder und einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden...
§ 4.4. Im Zuge von Verfahren zur Herausnahme von Flächen
aus dem Deklarationsgebiet ist eine erhöhte Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Den BürgerInnen
wird Akteneinsicht gewährt.
FdIv.: Aktion Bürger für Bürger, p.a. Wilfried Rogler, A. M. Guttenbrunn
Straße 21, 5020 Salzburg